Beschlussvorlage - 0527/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 58 - Rissestraße - a) Erweiterung des Plangebietes b) Teiländerung Nr. 58 - Rissestraße - zum Flächennutzungsplan hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.06.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.06.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.06.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung wird im Süden von der Rissestraße und dem Rembergfriedhof, im Westen weiterhin vom Friedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden von der vorhandenen Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten von der Rissestraße sowie im weiteren Verlauf von der vorhandenen Bebauung Rissestraße 4 - 10 begrenzt.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Zu b)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan- Teiländerungsverfahrens Nr. 58 – Rissestraße – nebst der Begründung vom 21.05.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die oben genannte Flächennutzungsplanteiländerung mit der Begründung vom 21.05.2008 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der abschließende Beschluss soll Ende 2008 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Am
16.12.1999 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung der
Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung beschlossen, im westlichen
Teilbereich Wohnbebauung und im östlichen eine Behinderteneinrichtung zu
ermöglichen. Der Betreiber der
Behinderteneinrichtung hat inzwischen für sein Vorhaben an anderer Stelle im
Stadtgebiet ein geeignetes Grundstück
gefunden.
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 08.10.2002 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 11/02 (552) - Rissestraße –
beschlossen.
Es
sollen ca. 50 Doppelhäuser oder freistehende Einfamilienhäuser in zweigeschossiger
Bauweise, auf der heute noch als Grabeländer (Schrebergärten), Weidefläche und
einer Erweiterungsfläche für den Rembergfriedhof genutzten Fläche, entstehen.
Zur
Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts hat am 29.08.2005 ein
"Scopingtermin" mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die im
Ergebnis des Termins benannten erforderlichen Gutachten liegen jetzt vor.
Die
Bürgeranhörung hat am 01.09.2005 stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger
haben sich zum großen Teil gegen eine Bebauung ausgesprochen. Auch die gewählte
Erschließung über die Rissestraße, ebenso wie die kostenintensivere Variante über
die Eickertstraße fand in der Bürgerschaft keine Zustimmung. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.
Die vorgezogene Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom
29.08.2006 bis zum 02.10.2006 durchgeführt.
Als
nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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917,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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99,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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57,5 kB
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