12.06.2008 - 10 Teiländerung Nr. 58 - Rissestraße - a) Erweite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 12.06.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf die Frage von Frau Kuschel-Eisermann zu möglichen Problemen mit der
Entwässerung antwortet Herr Dr. Strähler, es handele sich um ein spezielles
Problem, der Bereich der Neubebauung sei nicht betroffen. Herr Pieper bezieht
sich auf die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich des Biotopverbundes und
der Grünvernetzung, die sich klimatisch positiv auswirken. Herr Dr. Strähler
erklärt, diese Fragen seien im Bebauungsplanverfahren im
landschaftspflegerischen Begleitplan konkret zu bearbeiten und zu prüfen. Auf
den Hinweis von Herrn Flack auf die Forderung des Mentors, bei neuen Bebauungsplanverfahren
alte Verfahren einzustellen, führt Herr Dr. Strähler aus, diese Diskussion
werde derzeit grundsätzlich geführt, stehe im vorliegenden Fall jedoch nicht an.
Beschluss:
Der Umweltausschuss
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung wird im Süden von der Rissestraße und dem Rembergfriedhof, im Westen weiterhin vom Friedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden von der vorhandenen Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten von der Rissestraße sowie im weiteren Verlauf von der vorhandenen Bebauung Rissestraße 4 - 10 begrenzt.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Zu b)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan- Teiländerungsverfahrens Nr. 58 – Rissestraße – nebst der Begründung vom 21.05.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die oben genannte Flächennutzungsplanteiländerung mit der Begründung vom 21.05.2008 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der abschließende Beschluss soll Ende 2008 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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917,6 kB
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