Beschlussvorlage - 0522/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.06.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.09.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.09.2008
|
Beschlussvorschlag
- Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Lärmkartierung in Hagen wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird mit der Nacherfassung der nicht kartierten Straßenabschnitte bis zum ersten Quartal 2009 beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage einer vollständigen Lärmkartierung Straße/Schiene einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Zur
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie liegt jetzt gemäß der 34. Verordnung
zum Bundesimmissionsschutz-Gesetz eine im Auftrag des Landes erstellte
Lärmkartierung für die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6
Mio. Kfz/Jahr im Stadtgebiet Hagen vor. Bei Überschreitung von sogenannten
Lärm-Orientierungswerten sind von den Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen,
um die Lärmbelastung für die betroffene Bevölkerung zu mindern. Für eine
ausgewogene Planung müssen die nicht kartierten sonstigen Straßen nachträglich
erfasst und die noch fehlenden Kartierungen für die wichtigsten Schienstrecken
berücksichtigt werden. Für eine Erstbewertung können die ermittelten Werte für
die Lärmpegel an Straßen und die Anzahl der betroffenen Anwohner herangezogen
werden.
Begründung
Rechtsgrundlagen
Mit
Inkrafttreten der EU-Umgebungslärmrichtlinie („Richtlinie 2002/49/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“)
vom 25. Juni 2002 und ihrer Umsetzung in deutsches Recht am 30. Juni 2005 mit
§§ 47 a – f Bundesimmissionsschutzgesetz und am 16. März 2006 mit der
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) besteht die Pflicht der Gemeinden,
unter bestimmten Voraussetzungen Lärmaktionspläne
aufzustellen.
In
einer ersten Stufe sind für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, für
Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (nur Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen!)
sowie für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr bis zum
30.07.2007 Lärmkarten auszuarbeiten.
(In einer zweiten Stufe ab Ende 2008
werden Ballungsräume ab 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen ab 3 Mio.
Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zügen/Jahr erfasst.)
Das
Stadtgebiet Hagen wurde vom Landesamt nicht den Ballungsräumen zugeordnet; die
Stadt Hagen hat daher fristgerecht und zuständigkeitshalber Straßen im Stadtgebiet
mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 16.500 Kfz/Tag) an das Land gemeldet.
Zur
Unterstützung der zuständigen Gemeinden wurde im Auftrag des Ministeriums für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Lärmkartierung
in NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführt.
Die Ergebnisse in Form sogenannter strategischer Lärmkarten liegen (für Hagen)
seit dem Februar 2008 vor (Der formale Bericht steht noch aus).
Für die Lärmkartierung entlang von Eisenbahnstrecken ist das
Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten hierfür liegen aktuell nicht vor.
Auf
der Grundlage dieser Lärmkarten sind Lärmschutzmaßnahmen zu erwägen bzw.
umzusetzen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen gelöst oder gemindert
werden. Aktionspläne sind dann aufzustellen, wenn national festgelegte
Grenzwerte überschritten werden. Das zuständige Landesministerium empfiehlt
als einheitlichen Auslösewert einen Lärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts. Ein Überschreiten dieser Werte ist in den
Lärmkarten deutlich zu machen.
Mit
§ 45 (1) Satz 1 und2, Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es eine Grundlage
für (straßenverkehrsrechtliche) Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor
Lärm.
Methodik zur Erstellung von Lärmkarten
(Das Folgende bezieht sich
ausschließlich auf den Straßenverkehrslärm)
Für
Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet Hagen wurde nach einem vereinheitlichten,
standardisierten Verfahren die Lärmbelastung ermittelt (Bezugsjahr: 2006). Zur
Beschreibung der Lärmsituation wird ein mittlerer Pegel für das ganze Jahr (Lden) und für die Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr (Lnight) in dB(A) verwendet. Der gemittelte Jahres-Dauerschallpegel wird mit
einem Zuschlag von 5 dB(A) für vier Abendstunden und 10 dB(A) für die Nachtstunden
gewichtet.
(Lden = day/evening/night)
Die
Darstellung der Ergebnisse erfolgt als Isophonenflächen der Schallpegel (Level)
in 5 dB(A)-Schritten, die unter Berücksichtigung des Geländes und der Bebauung
außerhalb von Gebäuden in 4 m Höhe über dem Erdboden und in einem 10 m-Raster
berechnet wurden.
In
den Karten des Landesamts sind zudem als sogenannte Auslösepegel Linien für den
Lden-Wert von über 70 dB(A) bzw. für den Lnight-Wert von über 60 dB(A) eingetragen; ab diesen Werten werden vom
zuständigen Landesministerium Maßnahmen zum Schutz vor Lärmbelastungen
empfohlen. Das Ausmaß der Betroffenheit wird durch die (geschätzte) Anzahl der
Bewohner, die Größe der belasteten Fläche und die Anzahl der Wohnungen, Schulen
und Krankenhäuser erfasst.
Ergebnisse der Lärmkartierung (Straße)
in Hagen
Bericht über die Lärmkartierung für die
Stadt Hagen vom 06.02.2008 (Auszug);
Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr
auf…
|
Lden/dB/A |
>55 |
>65 |
>75 |
|
|
|
*Flächen/km2 |
31.12 |
9.54 |
2.72 |
|
|
|
*Wohnungen |
7.919 |
2.855 |
429 |
|
|
|
Schulgebäude |
37 |
2 |
0 |
|
|
|
Krankenhäuser |
3 |
0 |
0 |
|
|
|
*Menschen |
|||||
|
Lden/dB(A) |
>55..>=60 |
>60..>=65 |
>65..>=70 |
>70..>=75 |
>75 |
|
|
10.323 |
4.838 |
3.127 |
2.339 |
822 |
|
Lnight/dB(A) |
>50..>=55 |
>55..>60= |
>60..>=65 |
>65..>=70 |
>70 |
|
|
6.736 |
3.677 |
2.337 |
1.204 |
42 |
*Alle
Angaben je Lärmpegel-Klasse geschätzt, Bewohner nach erfassten Wohngebäuden
bzw. bebauten Flächen nach dem derzeitigen Stand
Nach
diesen Berechnungen sind in Hagen 21.449 Menschen einem Straßenverkehrslärm von
über 55 dB(A) ausgesetzt, 3.161
sogar einem Pegel von mehr als 70 dB(A) (Lden). In der
Nachtzeit sind 13.996 Menschen von mehr als 50 und 3.583 mehr als 60 dB(A) (Lnight) betroffen.
Relevante
Lärmeinwirkungen durch Fluglärm wurden nicht ermittelt.
Modifizierung der Darstellungen
Die
Kartierungen und summarischen/tabellarischen Darstellungen des Landesamts wurden
für das Stadtgebiet Hagen von der Verwaltung zur besseren Lesbarkeit auf die
Lärmpegel Lden (in 5er-Klassen) beschränkt, da sich die beiden
Auslösepegellinien nur unwesentlich unterscheiden. Diese Darstellung wird
hingegen angereichert durch eine Lokalisierung der mit über 55 dB(A) /schwarz
bzw. 70 dB(A)/rot belasteten Bewohner. Letzterer Wert löst nach den
ministeriellen Empfehlungen Handlungsbedarf aus. Darüber hinaus sind die
Standorte lärmempfindlicher Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser) dargestellt.
In
der Anlage
sind für die Schwerpunkte der Verkehrslärmbelastungen in Hagen für 11
Straßenabschnitte statistische Angaben zusammengestellt. Anders als in der Statistik
des LANUV sind die Angaben zu den betroffenen Bewohnern nach Straßenschlüsseln
ermittelt und geographisch zugeordnet, dies erleichtert die Wirkungsabschätzung
von Maßnahmen (Lärmaktionsplan). Die mit dieser Methode ermittelten Zahlen
weichen allerdings deutlich nach oben ab: 34.850 HagenerInnen wohnen demnach
mit einem Lärmpegel von 55 dB(A), ca. 20% davon 7.085 mit einem Pegel von 70
dB(A) (Lden).
Erste Bewertung der vorliegenden
Ergebnisse und weiteres Vorgehen
Straßen
und Straßenabschnitte in Hagen mit mehr als 6 Mio. Kfz. Verkehrsaufkommen im
Jahr, die dem LANUV gemeldet wurden, nicht aber als Bundesstraßen oder Landesstraßen
klassifiziert sind:
- Autobahnzubringer
zwischen Feithstraße und Bülow-/Eduard-Müller-Straße;
- Boeler Straße
zwischen Feithstraße und Alexanderstraße;
Für
diese Straßenabschnitte sind nach den standardisierten Verfahren Lärmpegel zu
ermitteln, um anhand vergleichbarer Kenndaten zum Ausmaß der Betroffenheit (von
Bewohnern etc.) z. B. Maßnahmen, die sich im gesamten Straßennetz auswirken abwägen
und planen zu können.
Die
kleinräumigen Bedingungen der Schallausbreitung, die vom LANUV nur grob modelliert
werden konnten, sind durch die bei der Verwaltung vorhandenen Ortskenntnisse zu
überprüfen, Lärmpegel sind gegebenenfalls anzupassen.
Voraussetzungen zur Aufstellung von
Lärmaktionsplänen
Lärmaktionspläne
sollen belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien
(Umgebungslärm) vermindern und sind mindestens für die kartierten Gebiete
mit einer Überschreitung zulässiger Werte aufzustellen. Dabei können auch
Gebiete mit in die Betrachtung einbezogen werden, die außerhalb des kartierten
Bereichs liegen, wenn etwa großräumige Verkehrsverlagerungen Ziel der
Aktionsplanung sind.
Das
Untersuchungsnetz sollte also über die identifizierten Belastungsstrecken hinausgehen.
Verkehrsregelnde Maßnahmen auf einigen Streckenabschnitten bleiben nämlich
nicht ohne Wirkung auf andere Strecken, die Entlastung in einem Fall muss gegen
Mehrbelastungen im anderen Fall aufgerechnet und bilanziert werden.
Sofern Lärmminderungspläne nach §47a
BImSchG alter Fassung bestehen, können deren Festlegungen bei Bedarf in die
neuen Pläne einfließen.
Inhalte von Lärmaktionsplänen
Ein
Lärmaktionsplan besteht aus dem eigentlichen Maßnahmenplan sowie ergänzenden
Unterlagen, z.B. zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Einzelnen
sind Lärmquellen, Grenzwerte und Konfliktsituationen zu beschreiben und zu
analysieren, die Anzahl der betroffenen Personen ist darzustellen,
Lösungsmöglichkeiten sind - einschließlich einer Kosten-Nutzen-Bewertung -
aufzuzeigen. Schließlich sollen konkrete Maßnahmen genannt und ihre
Durchführung sowie eine Verfahren zur Ergebniskontrolle mit einer geschätzten
Reduzierung der betroffenen Personen erläutert werden.
Wirksamer
Lärmschutz kann allerdings – wie schon bei der Luftreinhalteplanung
– nur durch ein Maßnahmenbündel erreicht werden. Dabei sind
verschiedenste, teilweise sich widersprechende Ansprüche gegen- und miteinander
aufzuwiegen: Ansprüche auf Gesundheitsschutz der Bevölkerung, Anforderungen an
ein gesellschaftlich erwünschtes Maß an individueller Mobilität und
Warenverkehr, die Konkurrenz um die Nutzung von städtischen Räumen und Flächen
und ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit.
Dabei
ist zu beachten, dass bereits geringfügige Pegelminderungen (unter 3 dB (A) zu
wahrnehmbaren Lärmentlastungen von Anwohnern führen.
Ablauf der Lärmaktionsplanung
Mit
der Erstellung der Lärmkarten ist der Verfahrensschritt „Analyse der
Lärm- und Konfliktsituation“ abgeschlossen. In einem nächsten Schritt
erfolgt die Analyse und Bewertung bestehender Planungen bezüglich ihrer –
verstärkenden oder abschwächenden – Auswirkungen auf die aktuelle
Lärmsituation.
Die
anschließende Lärmaktionsplanung legt Strategien zum Schutz ruhiger Gebiete
und kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Lärmminderung fest und führt ein
Beteiligungsverfahren (Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit) durch
(s. u.).
Lärmaktionsplanung,
Luftreinhalteplanung, Verkehrsentwicklungsplanung und räumliche Planung
(Bauleitplanung)
Zu
den für Hagen aufgestellten Luftreinhalteplänen bestehen methodisch und inhaltlich
enge Verzahnungen, die bei der Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen zu beachten
sind, bereits hier erfolgte Analysen, Bewertungen und Strategien können und sollen
möglichst effizient genutzt werden, sich widersprechende, sich gegenseitig
aufhebende Maßnahmen und Wirkungen müssen vermieden werden. Dies gilt
insbesondere für den Verkehrssektor. Luftreinhalte-
und Lärmaktionsplanung werden zukünftig – gemeinsam mit der
Nahverkehrsplanung – den Kern kommunaler Verkehrsentwicklungsplanung
bilden.
Ein
anderer inhaltlicher Bezug besteht zur räumlichen Planung: Mit der bebauten / unbebauten
Umwelt (Umgebung) werden entscheidende Voraussetzungen für die lokale
Lärmsituation geschaffen. Die kommunale
Bauleitplanung hat die Inhalte von Lärmaktionsplänen zu beachten.
Ein
Beispiel für Synergieeffekte zugunsten Luftqualität und Lärmminderung können
kombinierte Maßnahmen zum Verbot von LKW-Durchfahrten und
Tempo-30-Beschränkungen sein.
Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Träger öffentlicher Belange
Die
Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung und Überprüfung der
Lärmaktionspläne ist in § 47 d Abs. 3 BImSchG geregelt. Die Öffentlichkeit soll
die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken, die Ergebnisse
der Mitwirkung sind zu berücksichtigen, sie (die Öffentlichkeit) soll über
Entscheidungen unterrichtet werden, die Zeitspanne für eine Beteiligung soll
ausreichend bemessen sein.
Die
Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit reichen vom Internetauftritt über
stadtteilbezogene Veranstaltungen bis zur Bildung von Beiräten.
Die
zuständigen und zu beteiligenden Behörden (Träger öffentlicher Belange) sind
nach Landesrecht bestimmt.
Stellenwert von Schienenwegen und
Autobahnen in Lärmaktionsplänen
Da
Lärmpegel aus unterschiedlichen Lärmquellen (Schiene, Straße) sich überlagern
und teilweise sich gegenseitig verstärkende oder aufhebende Wechselwirkungen
und Abhängigkeiten zwischen Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm bestehen, ist eine
abschließende Bewertung von Lärmsituationen in Gemengelagen von Schienen und
Straßen nicht möglich und sinnvoll.
Für
die Durchführung insbesondere von aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist der jeweilige
Baulastträger zuständig. Dies gilt auch und vor allem für die –
dokumentierte – Hauptlärmquelle Autobahnen (Straßen).
Kosten-Nutzen-Analyse
Die
Aufwendungen für Maßnahmen zur Lärmminderung auf Grundlage von Lärmaktionsplänen
können (und sollen) den Kosten gegenübergestellt werden, die indirekt als Folge
unverträglicher Lärmbelastungen entstehen. Beispielsweise können entgangene
Mieteinnahmen (und damit Steuereinnahmen) gegen gerechnet werden.
Mögliche Maßnahmen
Beispiele
für mögliche Maßnahmen sind (im Verkehrsbereich)
- Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Tonnagebeschränkungen
(LKW-Verbote)
- Verflüssigung des
Verkehrs und verkehrsabhängige Signalsteuerung
- LKW-Routenkonzepte
- Straßenraumgestaltung
- Sanierung von
Fahrbahndecken
- Änderung der
Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV und des Fahrrads
- Straßennetzergänzungen
(Umgehungen)
- Aktiver und
passiver Lärmschutz
Weitere Arbeitsschritte
Die
Bandbreite möglicher Maßnahmen zum Schutz gegen schädliche Auswirkungen von
(Verkehrs-)lärm erfordert verwaltungsseitig eine fachübergreifende Zusammenarbeit.
Es soll daher analog zur erprobten Arbeitsweise zum Thema Luftschadstoffe
(Luftreinhaltepläne) und um die dort gemachten Erfahrungen zu nutzen, eine
Arbeitsgruppe, bestehend aus den beteiligten Fachbereichen und Ämtern, gebildet
werden.
Nach
einer Vervollständigung der Lärmkartierung (Lückenschluss Straße, Schiene) wird
der räumliche Geltungsbereich eines Lärmaktionsplans bestimmt, es werden erste
Vorschläge zu wirksamen Maßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen und zum
Schutz von ruhigen Gebieten vorgelegt, die in den Beteiligungsverfahren mit
Behörden und der Öffentlichkeit erörtert werden. Die Verwaltung wird zur Form
und zum Ablauf der Mitwirkung der Öffentlichkeit frühzeitig einen Vorschlag zur
Beschlussfassung vorlegen.
Arbeitsaufwand
Die
Zuständigkeit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen liegt gemäß den EU- und
bundesrechtlichen Bestimmungen bei den Kommunen als Pflichtaufgabe.
Durch die Vorgaben zur Methodik und zum Aufstellungsverfahren handelt es sich
um eine zusätzliche Aufgabe, die im Fachbereich 61 über mehrere Jahre
(Stufe 1 und 2 der Lärmaktionsplanung) kontinuierlich zu ca. 80% einen
Mitarbeiter bindet, bei besonderen Verfahrensschritten (Beteiligung, Mitwirkung
Dritter) phasenweise insgesamt mindestens zwei Mitarbeiter. Darüber hinaus
werden für die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen Beiträge aus anderen
Fachbereichen und Ämtern erforderlich (Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung).
Ausgehängte Pläne:
Lärmkarten
Hagen:
- Lärmkartierung LANUV (Gesamtstadt);
- Lärmkarte und Einwohnerwerte Hagen (Gesamtstadt,
Einzelpläne)
Anlage
11 vom Straßenverkehrslärm besonders
betroffene Straßenabschnitte –
nach der vorliegenden Kartierung
durch das LANUV
Angaben für den Lden-Wert, Zahlen (absolut,
prozentual) für den =>70 dB(A)-Pegel sind in denen für den 55 dB(A)-Pegel
enthalten
1. Boele-Kabel
maßgebende Straßenabschnitte: A1
Dortmunder Str.
Hagener Str. im Bereich der Helfer Str.
Wandhofener Str.
Schwerter Str. östlich der Wandhofener Str.
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 4.050
=>70db(A) ca. 120
3%
Bemerkung: Auf
Grund der Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn und der relativ geringen
Bebauung direkt an den maßgebenden Streckenabschnitten wohnen nur im Boeler
Zentrum (an der Dortmunder Str. und an der Hagener Str.) wenige Bürger innerhalb
der 70dB(A)-Linie.
2. Hagener Str. / Feithstr.
maßgebende Straßenabschnitte: Hagener Str. OU Boele bis Boeler Str.
Feithstr. Boeler
Str. bis Bredelle
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 1.200
=>70db(A) ca. 300
25%
Bemerkung: Der
Abstand der Wohnbebauung zur Straße ist auf dem Abschnitt Hagener Str. geringer
als an der Feithstr. Nur in diesem Bereich werden Anwohner mit mehr als 70dB(A)
Straßenlärm belastet.
3. Halden – Lennetal
maßgebende Straßenabschnitte: A45
Verbandsstr. Villigster
Str. bis Linnufer
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 1.150
=>70db(A) ca. 70
6%
Bemerkung: Zwar
sind in diesem Bereich die Isophonenflächen sehr groß, aber nur an der
Verbandsstr. wohnen relativ wenige Bürger innerhalb der 70dB(A)-Linie.
4. Emst – Herbeck
maßgebende Straßenabschnitte: A45
A46
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 3.700
=>70db(A) ca. 0
0%
Bemerkung: Durch
die Lärmschutzeinrichtungen an den Autobahnen konnten bei der grafischen Auswertung
keine Einwohner ermittelt werden, die innerhalb der 70dB(A)-Linie wohnen.
5. Hohenlimburg
maßgebende Straßenabschnitte: A46
Elseyer Str
Iserlohner
Str. Elseyer
Str bis Stennertstr.
Stennertstr.
Hohenlimburger
Str. Stennertstr. bis Zur Hünenpforte
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 6.800
=>70db(A) ca. 870
13%
Bemerkung: Durch
die dichte Bebauung in diesem Bereich sind relativ viele Menschen durch den
Straßenlärm betroffen. Der größte Teil der über 70dB(A) belasteten Bürger
wohnen direkt an den Stadtstraßen.
6. Eilpe
maßgebende Straßenabschnitte: B54 / Volmetalstr.
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 1.150
=>70db(A) < 5
0%
Bemerkung: In
diesem Bereich ist die B54 anbaufrei (Hochfahrbahn). Auf Grund der grafischen
Auswertung sind nur sehr wenige Einwohner (<5) mit mehr als 70dB(A)
Straßenlärm belastet.
7. Innenstadt
maßgebende Straßenabschnitte: Märkischer Ring
Bergischer Ring
Graf-von-Galen
Ring
Heinitzstr.
Volmestr.
Wehringhauser
Str. bis Schwanenstr.
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 8.400
=>70db(A) ca. 3.400
40%
Bemerkung: Der
Innenstadtring mit seiner wichtigen Verkehrsverteilerfunktion (B7 und B54) und
die dichte hohe Bebauung in der Innenstadt bewirken, dass fast 3.500 Anwohner
mit mehr als 70dB(A) Straßenlärm belastet werden.
8. Eckesey
maßgebende Straßenabschnitte: Herdecker Str. bis
Sporbecker Weg
Becheltestr.
Eckeseyer
Str. südlich
der Fuhrparkstr.
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 1.100
=>70db(A) ca. 310
28%
Bemerkung: Nur
im nördlichen Abschnitt der Eckeseyer Str. (im Bereich der Fuhrparkstr.) wohnen
Bürger innerhalb der 70dB(A)-Linie.
9. Vorhalle
maßgebende Straßenabschnitte: A1
Weststr.
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 3.400
=>70db(A) ca. 60
2%
Bemerkung: Trotz
der großen Isophonenflächen ist durch die breite Weststr. und den
Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn der Anteil der betroffenen Bürger
innerhalb der 70dB(A)-Linie relativ gering.
10. Haspe - Wehringhausen
11. Westerbauer – Haspe
maßgebende Straßenabschnitte: B7
betroffene Einwohner:
=>55db(A) ca. 3.900
=>70db(A) ca. 1.950
50%
Bemerkung: Durch
die dichte hohe Bebauung an der B7 im westlichen Stadtgebiet werden relativ
viele Anwohner mit mehr als 70dB(A) Straßenlärm belastet. Das Schwergewicht
liegt dabei in Wehringhausen zwischen Minervastr. und Schwanenstr.. Durch
Lärmschutzmaßnahmen und die geringe Wohnbebauung direkt am
Kurt-Schumacher-Ring, wohnen hier nur vereinzelt Bürger innerhalb der
70dB(A)-Linie.
