Beschlussvorlage - 0487/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster Weg“ sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. 6 BauGB

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

-         im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),

-         im Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges (Flurstück 642),

-         im Süden durch eine Linie, die im Abstand bis zu 3 m zur südlichen Grenze des Flur-stückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,

-         im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie im Abstand von 4,5 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, durch eine Linie im Abstand von 3 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 687 sowie durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 774 unter Einschluss des Teiles des Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1), durch die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der  Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße „Lichtentenböcken“ durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke  236, 800 und 224 (Flur 2).

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Satzungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster Weg“ wird für den Zeitraum von zwei Wochen offengelegt.

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 28. 04. 2005 zur Einleitung des Satzungsverfahrens – Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster Weg“ – wurde die Verwaltung aufgefordert, Planungsrecht für eine Arrondierung der Wohnbebauung im Bereich Ergster Weg zu schaffen. Das Aufstellungsverfahren wurde mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Hagen am 14. 06. 2007 abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung am 15. 8. 2007 wurde die Satzung rechtsverbindlich. Damit wurde die Vorraussetzung geschaffen, um für ca. 20 Häuser Baurecht zu schaffen.

Gegen die geplante Bebauung bildeten sich allerdings im Laufe des Verfahrens aus der Nachbarschaft Widerstände, die letztendlich dazu führten, gegen die Planung juristische Mittel in Form eines Normenkontrollantrages einzulegen. Die Gründe der Ablehnung liegen im Wesentlichen in der Annahme

 

-          des nicht zumutbaren zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Ergster Weg und auch für Berchum insgesamt sowie

-          der möglichen Einschränkung der Nutzungen der Jugendbildungsstätte Berchum.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 9. Oktober 2007 den Beschluss gefasst, den Vollzug der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ in Hagen Berchum bis zur gerichtlichen Entscheidung über das Normenkontrollverfahren auszusetzen (Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO).

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 6. 3. 2008 wurden die Bebauungsplanverfahren Nr. 1/08 (597) Wohnbebauung Ergster Weg – Nord und

Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergster Weg – West eingeleitet. Beide Bebauungspläne sollen die Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ ersetzen und die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von zusammen bis zu 20 Wohnhäusern schaffen. Parallel zu diesen Bebauungsplanverfahren soll die Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ aufgehoben werden.  Als nächster Schritt ist die Offenlage nach § 34  Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB über den Zeitraum von zwei Wochen vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.05.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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09.06.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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12.06.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen