28.05.2008 - 7.6 Aufhebungsverfahren der Satzung "Ergster Weg"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Niederköppern findet es gut, dass durch die Aufhebung der Satzung
keine weiteren Kosten verursacht werden.
Herr Reinke stimmt der Aufhebung der Satzung unter Berücksichtigung der entfallenden
Kosten zu.
Frau Sauerwein erläutert, dass sie der Aufhebung nicht zustimmen werde.
Die Probleme seien vorab bereits bekannt.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.
Herr Hulvershorn lässt über die Aufhebung der Satzung abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie
folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster Weg“ sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. 6 BauGB
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
-
im
Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),
-
im
Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges (Flurstück 642),
-
im
Süden durch eine Linie, die im Abstand bis zu 3 m zur südlichen Grenze des
Flur-stückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,
-
im
Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie
im Abstand von 4,5 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum
Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1,
durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, durch eine Linie im
Abstand von 3 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 687 sowie durch die
nordwestliche Grenze des Flurstückes 774 unter Einschluss des Teiles des
Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1), durch
die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße
„Lichtentenböcken“ durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 236, 800 und 224 (Flur 2).
In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan
ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Satzungsplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster Weg“ wird für den Zeitraum von zwei Wochen offengelegt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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65,2 kB
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