Beschlussvorlage - 0377/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Reduzierung des Zuschusses an die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH für den ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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29.05.2008
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
1. Die Szenarien zur Einsparung weiterer 2 Mio. € und 4 Mio. € sind im Rahmen der Detailplanung und der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu konkretisieren. Die Ergebnisse sind in den Rat bis zum 16.10.2008 als Beschlussvorlage einzubringen. Hieraus ergeben sich die Potenziale für weitere Kostensenkungen über die in 2008 erreichten Einsparungen hinaus.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Optimierung von Betriebsabläufen geeignete Maßnahmen zur ÖPNV-Bevorrechtigung gemeinsam mit der Hagener Straßenbahn zu prüfen und vorzuschlagen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Durchführung des Schülerverkehrs auf Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen hin zu überprüfen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 16.10.2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
In seiner Sitzung am 30.08.2007 hat der Rat der Stadt
Hagen die Verwaltung beauftragt, in enger Abstimmung mit der HVG/HST Szenarien
für weitere Zuschusskürzungen auszuarbeiten.
Begründung
1. Vorbemerkungen
In seiner Sitzung am 10.05.2007 fasste der Rat der
Stadt Hagen den Beschluss, dass eine Liquiditätshilfe in Höhe von 20 Mio. €
für die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG) über die
Veränderungsliste in den Haushaltsplan 2007 eingestellt wird. Zur Begründung
für diesen Beschluss wurde ausgeführt, dass die Anlage des Veräußerungserlöses
der Stadtwerke Hagen GmbH nicht die gehofften Ergebnisse erbrachte, um die
Liquidität der Tochtergesellschaften HAGENBAD GmbH und Hagener Straßenbahn AG
(HST) sicherzustellen (vgl. Vorlage 0367/2007). Der Betrag sollte für das
Haushaltsjahr 2007 gezahlt werden.
In einem Beschluss am 30.08.2007 beauftragte der Rat
der Stadt Hagen die Verwaltung, in enger Abstimmung mit der HVG/HST Szenarien
für weitere Zuschusskürzungen in Höhe von 2 Mio. €, 4 Mio. € und 6
Mio. € auszuarbeiten und diese bis März 2008 vorzulegen. Dieser Beschluss
wurde nach Rücksprache mit den Initiatoren dahingehend konkretisiert, dass
o
insgesamt drei
Szenarien erarbeitet werden sollen mit Einsparpotential in Höhe von 2 Mio.
€, 4 Mio. € und 6 Mio. €,
o
das angestrebte
Einsparungspotential in Höhe von 2 Mio. € bereits im Verkehrsvertrag für
das Jahr 2008 aufgenommen werden soll; hierbei wird davon ausgegangen, dass
keine gravierenden Einschränkungen im Leistungskatalog erfolgen müssen,
o
für die
Erarbeitung der beiden Szenarien zur Einsparung der weiteren 2 Mio. € bzw.
4 Mio. € die HVG/HST bis Ende März Zeit hat,
o
nach Erarbeitung
der Szenarien die Ergebnisse möglichst zügig dem Rat der Stadt Hagen vorgelegt
werden.
Die
beiden Szenarien zur Einsparung von weiteren 2 Mio. € und 4 Mio. €
sind nachfolgend dargelegt.
Der
Aufsichtsrat der HST hat in seiner Sitzung am 21.04.2008 das Maßnahmenpaket und
die Szenarien beraten und folgenden Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat der Hagener
Straßenbahn AG nimmt die Szenarien zur Reduzierung des Zuschusses an die HVG
für den ÖPNV in Höhe von 2, 4 und 6 Mio.
€ zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen,
die Umsetzung der Einsparungen in einzelnen Netz- und Angebotssegmenten
grundsätzlich zu beschließen und diese im Rahmen der Detailplanung weiter zu
entwickeln.
Der Aufsichtsrat der Hagener
Straßenbahn AG weist darauf hin, dass die Varianten 1 und 2.1 gemäß Anlage 2
mit erheblichen Einbußen für die Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs verbunden
sind und dass die einzelnen Maßnahmen vor der Entscheidung gründlich zu prüfen
sind. Die darüber hinausgehenden Varianten hält der Aufsichtsrat für
existenzgefährdend für die Hagener Straßenbahn AG.
Er bittet den Rat der Stadt Hagen, die
Erarbeitung und Umsetzung eines umfassenden ÖPNV-Bevorrechtigungsprogramms auf
der Grundlage der spezifischen Anforderungen der Stadt Hagen zu beschließen.
Er beauftragt den Vorstand der Hagener
Straßenbahn AG, die Konzepte zur weiteren internen Kostenreduzierung
auszuarbeiten und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Gleichzeitig
unterstützt er die Bemühungen zur Übernahme der Gesamtverantwortung für den
Schülerverkehr durch die Hagener Straßenbahn AG.
2. Szenarien
zur weiteren Einsparung von 2 Mio. € bzw. 4 Mio. €
2.1 Szenario
1 -
Einsparung von 2 Mio. €
Dieses
Szenario teilt sich in sechs Einzelmaßnahmen auf, die nur zusammen den angestrebten
Einsparerfolg erbringen.
2.1.1 Linien-/stadtteilbezogene
Vorschläge (ohne Quartierbuslinien)
Die
linien-/stadtteilbezogenen Vorschläge beruhen auf einer veränderten
Erschließungstiefe durch Begradigung der Linienführung in Verbindung mit einer
Reduzierung der bedienten Haltestellen und/oder Veränderung der Linienführung
und Linientaktung. Die Taktveränderungen beziehen sich auf den Zeitraum montags
bis freitags, die Linienveränderungen erstrecken sich auf alle Betriebstage.
Diese
Vorschläge beziehen sich auf die Linien 510, 512, 514, 515, 522, 524, 526, 527,
528 und 536. Die insgesamt vorgeschlagenen Maßnahmen haben Auswirkungen auf die
im Feinkonzept „Neuorganisation des ÖPNV“ vereinbarten Standards
sowie die Vorgaben des Nachverkehrsplans der Stadt Hagen.
2.1.2 Quartierbuslinien
Die
Vorschläge zu den Quartierbuslinien beziehen sich auf die Linien 530, 531, 532
und 535. Diese Linien erschließen einzelne Wohngebiete bzw. stellen tangentiale
Verbindungen zwischen verschiedenen Stadtteilen her. Da diese Linien nicht mit
normalen Linienbussen bedient werden können, werden hierfür spezielle
Midi-Busse eingesetzt.
Die
Linien 532 und 535 sollen eingestellt werden, da die Nachfrage - mit
gewissen Einschränkungen - auch durch andere Angebote befriedigt werden
kann. Die Linien 530 und 531 sollen zu einer Linie zusammengefasst werden.
Die
Maßnahmen haben deutliche Auswirkungen auf die im Feinkonzept
„Neuorganisation des ÖPNV“ vereinbarten Standards sowie auf die
Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Hagen.
2.1.3 Frühverkehr
Das
heutige Angebot im Frühverkehr ist so gestaltet, dass ab 05.00 Uhr auf den meisten
Linien bereits ein Taktangebot gefahren wird und spätestens ab 06.00 Uhr der
Takt der Hauptverkehrszeit eingerichtet ist. Dieses Angebot soll so umgestellt
werden, dass erste Fahrten zeitlich so gestaltet sind, dass überörtliche
regionale Verbindungen erreicht werden können. Die Taktzeiten der
Hauptverkehrszeit werden erst gegen 07.00 Uhr erreicht.
Die
vereinbarten Standards sehen bereits die Einrichtung des Taktes der Hauptverkehrszeit
um 06.00 Uhr (Nebenverkehrszeit ab 05.00 Uhr) vor. Dies wird nicht in vollem
Umfang erfüllt.
2.1.4 Ferienfahrplan
Während
der Ferienzeiten soll auf den Linien 510, 512 und 514 nur von 07.00 Uhr bis
09.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Taktverdichtung auf 15 Minuten
vorgenommen werden.
Die
vorgeschlagenen Zeiten decken sich nicht im vollen Umfang mit den vereinbarten
Standards und Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Hagen. Von den Nutzern
kann dies als erheblicher Komfortverlust gesehen werden, da die sonst gewohnten
Fahrten nicht mehr vollständig angeboten werden und die verbleibenden Fahrten
stärker nachgefragt werden.
2.1.5 Angebot
am Samstag
Die
Linie 512 soll samstags von einem 15-Minuten-Takt auf einen 30-Minuten-Takt umgestellt
werden.
Die
Maßnahme steht weitgehend im Einklang mit den vereinbarten Standards.
2.1.6 Angebot
Sonntag und Feiertag
Sonntags
und feiertags sind ausschließlich Bedürfnisse des Freizeitverkehrs zu befriedigen.
Es ist daher möglich, ein Grundangebot in Form der für den Fahrplanwechsel zum
15.06.2008 beschriebenen Nacht-Express-Linien mit einigen Anpassungen und
Ergänzungen anzubieten.
Nach
der Definition der vereinbarten Standards gilt sonntags und feiertags ganztägig
die Schwachverkehrszeit, so dass die Vorgaben weitgehend eingehalten werden.
2.1.7 Einsparpotential
Die
unter 2.1.1 bis 2.1.6 aufgeführten Maßnahmen ergeben ein Gesamtsparvolumen von
geschätzt 2,92 Mio. €. Bei einer Erlösminderung in Höhe von 0,4 Mio.
€ könnte also mit einem Einsparbetrag in Höhe von ca. 2,52 Mio. €
gerechnet werden.
Die
Details zu den Vorschlägen können aus der Anlage unter Pkt. 2.2 entnommen werden.
2.2 Szenario
2 -
Einsparung von 4 Mio. €
Bei
dem Szenario 2 werden „gebrochene Verkehre“ vorgeschlagen. Dieser
Vorschlag hat zum Inhalt, dass die der Flächenerschließung dienenden
Stadtteillinien an zentralen Haltestellen in den Stadtteilzentren unterbrochen
und nicht in die Innenstadt geführt werden. Die Weiterbeförderung übernehmen
Schnellbuslinien mit möglichst kurzer Fahrtzeit und hoher Kapazität. Die Verbindung
aus den Wohngebieten in die Innenstadt ist in der Regel nur durch Umsteigen
möglich. Für Fahrten über die Innenstadt hinaus können mehrfache Umstiege
erforderlich sein.
Vorgeschlagen
werden eine kleine und eine große Lösung.
2.2.1 Kleine
Lösung
Die
kleine Lösung bezieht sich auf die Stadtteile Haspe und Hohenlimburg.
Die
Verbindung zur Innenstadt Hagens erfolgt von Haspe aus über die Linie SB 72,
die Stadtteillinien werden im 30-Minuten-Takt auf die zentrale Haltestelle im
Hasper Zentrum ausgerichtet, so dass keine Durchfahrt mehr zur Innenstadt
Hagens erfolgt.
Das
gleiche Prinzip findet in Hohenlimburg Anwendung. Hier werden die Stadtteillinien
auf die Haltestelle „Hohenlimburg Mitte“ ausgerichtet, die
Weiterfahrt in die Hagener Innenstadt erfolgt mit Linie SB 71 über die
Autobahn.
2.2.2 Große
Lösung
Diese
große Lösung baut auf der oben beschriebenen kleinen Lösung auf und wird auf
das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Die Schnellbuslinien SB 71 und SB 72
stellen die Basisverbindung auf den Hauptachsen zwischen dem Zentrum Hagens und
den einzelnen Stadtteilen im 15-Minuten-Takt dar. Die einzelnen Stadtteile
werden durch Stadtteillinien im 30-Minuten- bzw. 60-Minuten-Takt bedient und
sind auf die Umsteigepunkte zu den Schnellbuslinien ausgerichtet.
2.2.3 Einsparpotential
Bei
der kleinen Lösung wird einem Gesamteinsparvolumen in Höhe von ca. 4,09 Mio.
€ gerechnet. Unter Berücksichtigung der Erlösminderung in Höhe von ca. 1
Mio. € könnte also mit einem Einsparbetrag in Höhe von ca. 3 Mio. €
gerechnet werden.
Die
große Lösung erbringt unter Berücksichtigung einer Erlösminderung von ca. 1,9
Mio. € einen Einsparbetrag in Höhe von ca. 4 Mio. €.
Die
Details zu den Vorschlägen können aus der Anlage unter Pkt. 2.3 entnommen werden.
3. Bewertung
der Szenarien
3.1 Aus
Sicht der HST
Beim
Szenario 1 stellt die HST fest, dass mit einem Gesamteinsparvolumen von 2,52
Mio. € die Vorgabe überschritten wurde, bei Modifikationen sich dieses
Volumen jedoch reduzieren kann. Im Zusammenhang mit der Bewertung des Szenario
2 stellt die HST fest, dass nur mit einer grundlegenden Änderung die
Einsparvorgabe erreicht werden kann (große Lösung der „gebrochenen Verkehre“).
Die mit den Szenarien verbundenen Leistungseinschränkungen haben unmittelbare
Auswirkungen auf den Personalbedarf und damit auf die Arbeitsplätze im
HVG-Konzern und der beauftragten Verkehrsunternehmen. Die Umsetzungen der
Maßnahmen in Szenario 1 führen zu einem Abbau von 40 - 50 Stelln, in Szenario 2
von bis zu 100 Stellen.
Die
Bewertung der HST ist in der Anlage unter Pkt. 3 detailliert dargestellt.
3.2 Aus
Sicht der Stadt Hagen als Aufgabenträger ÖPNV
Zur
Bewertung von Szenarien einer Angebotsgestaltung im ÖPNV in Hagen müssen zwei
Maßstäbe herangezogen werden:
1. Der derzeit gültige Nahverkehrsplan (1997/2002) und die darin zu Grunde gelegten
gesetzlichen Rahmenbedingungen.
2. Der im Rat am 13.12.2007 beschlossene Verkehrsvertrag zwischen der Stadt Hagen
und Hagener Straßenbahn AG.
Nahverkehrsplan
Mit
dem ersten Nahverkehrsplan für Hagen (1997) und seiner ersten Fortschreibung
(2002) sind vom Rat beschlossene Grundlagen zur (schrittweisen) Ausgestaltung
des ÖPNV in Hagen formuliert worden. Der Nahverkehrsplan folgt unbestimmten (§
1 ÖPNV-Gesetz NRW: „ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge“) und
bestimmten gesetzlichen Vorgaben (Behindertengleichstellungsgesetz), ist ein
Instrument der Stadtentwicklungs- und Verkehrsentwicklungsplanung und verfolgt
damit Ziele, die über rein betriebliche oder Unternehmensziele hinausweisen. Im
Kern ist Nahverkehrsplanung eine Angebotsplanung, die i. d. R. auf Steigerung
der Nachfrage ausgerichtet ist, um stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen
(z. B. Schadstoff- und Lärmminderung) gerecht zu werden.
Verkehrsvertrag
Mit
dem vom Rat beschlossenen Verkehrsvertrag wird einerseits die Grundlage geschaffen,
die Bezuschussung der Hagener Straßenbahn an die beihilferechtlichen Bestimmungen
der EU anzupassen und Planungssicherheit zu schaffen, andererseits werden die
im Nahverkehrsplan festgelegten Standards zur Angebotsqualität konkretisiert
und in betriebliche Kenngrößen übertragen. Damit wird verstärkt ein Element der
nachfrageorientierten ÖPNV-Planung eingeführt.
Weiteres
Vorgehen
Einsparvorgaben
in nicht unerheblichem Umfang und mit unvermeidlichen Auswirkungen auf das
ÖPNV-Angebot in Hagen (und darüber hinaus) müssen neben den finanziellen
Aspekten aus der Sicht des Eigentümers eines örtlichen Verkehrsunternehmens
auch die gesetzlich auf die Kommune übertragenen Aufgaben beachten und in die
Entscheidung mit einstellen (Aufgabenträgerschaft). Dazu gehören vor allem
Umweltziele (z. B. im Rahmen der Luftreinhalteplanung und Lärmaktionsplanung),
die Bedienung nachfrageschwacher Zeiten und Orte, für die gesamte Bevölkerung
erschwingliche Fahrpreise sowie Belange mobilitätseingeschränkter Personen.
Die
vom Eigentümer Stadt Hagen gesetzten finanziellen Rahmenbedingungen zur
Ausgestaltung des ÖPNV und die vom Aufgabenträger Stadt Hagen im Nahverkehrsplan
festgelegten Ziele und Standards müssen widerspruchsfrei und planungssicher
sein.
Angebotsanpassungen
sind den Zielen und Standards des Nahverkehrsplans gegenüberzustellen. Dabei
sind die „klassischen“ Standards (Erschließung, Betriebszeit, Fahrtenhäufigkeit,
Reisezeit und Umsteigen) heranzuziehen. Die Durchführung (Konzessionierung) des
örtlichen ÖPNV (durch die Verkehrsunternehmen) ist nur auf dieser Grundlage und
den dort festgelegten Standards möglich.
Bei
Abweichungen von den gesetzten Standards ist auf Seiten der Stadt Hagen - als Aufgabenträger
für den ÖPNV und Eigentümer der Hagener Straßenbahn AG - abzuwägen,
ob die geplanten Angebotsanpassungen mit ihren Konsequenzen für das Nahverkehrsangebot
im Rahmen der stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen vertretbar sind.
3.3 Aus
Sicht der Stadt Hagen als Eigentümerin der HST
Vom
Grundsatz her entsprechen die Szenarien den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom
30.08.2007. Bei beiden Szenarien ist festzustellen, dass die prognostizierten
Minderaufwendungen und Mindererlöse einer Unsicherheit unterliegen. Insbesondere
bei den Szenarien mit den gebrochenen Verkehren kann nicht prognostiziert werden,
wie hoch der Verlust an Fahrgästen tatsächlich sein wird, da das individuelle
Verhalten - Umstieg auf Pkw oder andere Beförderungsmittel -
nicht vorhersehbar ist.
Bei
der Tarifstrukturreform des VRR, die zum 01.08.2008 in Kraft tritt, wurde für
die Preisstufe A (entspricht dem Hagener Stadtgebiet) zwei Preissegmente
eingeführt. Dabei bedeutet die Preisstufe A 1 ein nicht so gutes, die
Preisstufe A 2 ein gutes Leistungsangebot. Das Gebiet der Stadt Hagen ist in
der Preisstufe A 2 angesiedelt. Seitens der HST kann derzeit nicht beurteilt
werden, ob bei der Umsetzung der Szenarien eventuell eine Umstufung von A 2
nach A 1 erfolgen wird. Hierbei handelt es sich somit um einen weiteren
Unsicherheitsfaktor, der Auswirkungen auf die Erlössituation hat.
Aus
Eigentümersicht kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass eine Verringerung
des Zuschusses entsprechend der Szenarien dauerhaft sein wird.
4. Weitere
Vorschläge zur Kostenverringerung durch die HST
Unter
den Pkt. 4 bis 6 der Anlage werden durch die HST weitere Potentiale zur Verringerung
der Kosten dargelegt. Diese beziehen sich auf
o
ÖPNV -
Bevorrechtigung,
o
weiteren
betriebsinternen Kosteneinsparpotentiale,
o
Aufgabenübernahme
durch die HST
und
sind durch die HST nicht mit Beträgen hinterlegt worden. Hierzu müsste vom Rat
der Stadt Hagen ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung erteilt werden,
wie im Beschlussvorschlag unter den Pkt. 2 und 3 dargelegt ist.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
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