Beschlussvorlage - 0520/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Am Kaisberg ist noch in diesem Sommer die Errichtung eines kommerziell betriebenen Waldklettergartens geplant auf einer Fläche von ca. 1,4 ha (siehe Übersichtskarte). Hierzu wird vom Büro Ökoplan ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt, der zurzeit aber nur als Entwurf vorliegt, da die faunistischen Kartierungen erst Ende Juni abgeschlossen werden. Der Entwurf des LBP ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, für das beantragte Vorhaben eine Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplanes zu erteilen vorbehaltlich der Ergebnisse der noch ausstehenden faunistischen Kartierdurchgänge. Durch Auflagen soll sicher gestellt werden, dass besonders wertvolle Waldbereiche oder Einzelhabitate nicht beeinträchtigt werden. Bei der Errichtung eines Waldklettergartens handelt es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 4 Landschaftsgesetz. Gemäß LBP besteht ein Kompensationsbedarf von 15.600 Punkten. Die hier vorgestellten Kompensationsmaßnahmen sind zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht abschließend festgelegt.

 

In spätestens zwei Jahren, wenn die Stellplatzfrage neu zu regeln ist,  ist eine  Fortschreibung des LBP, bezogen auf die Stellplatzfrage, erforderlich.

 

Begründung

 

Am Kaisberg ist noch in diesem Sommer die Errichtung eines kommerziell betriebenen Waldklettergartens geplant auf einer Fläche von ca. 1,4 ha (siehe Übersichtskarte). Hierzu wird vom Büro Ökoplan ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt, der zurzeit aber nur als Entwurf vorliegt, da die faunistischen Kartierungen erst Ende Juni abgeschlossen werden. Der Entwurf des LBP ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Inhalt des LBP ist eine Biotoptypenkartierung sowie die Kartierung der Avifauna und Fledermäuse. Bzgl. Reptilienvorkommen erfolgt eine Datenrecherche und eine Überprüfung potenziell geeigneter Habitate. Die Bilanzierung des Eingriffs erfolgt nach der ARGE Eingriff i. V. mit der numerischen Bewertung  von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Untersucht wird der Waldbestand, in dem der Klettergarten errichtet werden soll, sowie im Westen und Osten davon  ein 200 m breiter Streifen der angrenzenden Waldbestände und ein 50 m breiter Streifen Waldsaum/landwirtschaftliche Nutzfläche im Norden des Kletterwaldbereiches.

 

Artenschutz

 

Nach bisherigen Erkenntnissen sind im Untersuchungsraum keine Brutvorkommen streng geschützter Vogelarten. Im weiteren Umfeld wurden Waldkauz und Mäusebussard beobachtet. Die funktionelle Bedeutung des Eingriffsbereichs für diese streng geschützten Arten wird bei den beiden noch ausstehenden Gebietsbegehungen  noch weiter zu klären sein. Bemerkenswert ist weiterhin der Trauerschnäpper (Vorwarnliste NRW, aber nicht streng geschützt), der als Durchzügler beobachtet wurde.

 

An Fledermausarten wurden Vorkommen von Zwergfledermaus und großem Abendsegler bestätigt (jagende Tiere). Wochenstuben, Überwinterungshabitate oder Sommerquartiere von Fledermäusen konnten im Untersuchungsraum aber nicht nachgewiesen werden.

 

 

Eingriffsregelung

 

Die Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs wurde nach dem Verfahren ARGE und der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW vorgenommen. Verfahren und bisherige Ergebnisse sind im Entwurf des LBP ausführlich dargestellt.

Die Kriterien „Vollkommenheit“ und „Natürlichkeit“ der Waldbiotope werden durch den Klettergarten beeinträchtigt. Auch das Landschaftsbild wird im direkt betroffenen Bereich erheblich verändert. Eine Fernwirkung ist mit der Maßnahme aber nicht verbunden. Deshalb wird eine Verringerung des Biotopwertes um einen Bewertungspunkt durch den Eingriff berücksichtigt.  Der LBP bilanziert einen Kompensationsbedarf von 15.600 Punkten. Als geeignete Maßnahmen werden Waldrandoptimierung, strukturverbessernde Maßnahmen sowie Bestandsumbau in Waldparzellen im Umfeld des Eingriffes vorgeschlagen. Weiterhin sind außerhalb des Eingriffbereiches spezielle Artenschutzmaßnahmen für höhlenbrütende Tierarten vorgesehen (Anbringen von Nistkästen). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind die konkreten Kompensationsmaßnahmen abschließend noch nicht festgelegt.

 

Zusätzliche Infrastruktureinrichtungen sind vorerst nicht erforderlich. Toiletten und Parkplätze stehen am Haus Baukey zur Verfügung. Allerdings ist die Option auf Nutzung der Parkplätze dort auf vorerst zwei Jahre befristet.

 

Der Maßnahmenträger hat für das Vorhaben einen Bauantrag gestellt. In diesem Rahmen wurden weitere Behörden und öffentliche Stellen wie das Regionalforstamt Ruhrgebiet und die untere Jagdbehörde der Stadt Hagen beteiligt. Forstrechtliche Bedenken wurden in diesem Rahmen nicht geltend gemacht. Auf jagdrechtliche Bedenken  ist  in der abschließenden LBP-Fassung noch einzugehen.

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, für das beantragte Vorhaben eine Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplanes zu erteilen vorbehaltlich der Ergebnisse der noch ausstehenden faunistischen Kartierdurchgänge. Durch Auflagen soll sicher gestellt werden, dass besonders wertvolle Waldbereiche oder Einzelhabitate nicht beeinträchtigt werden.

 

In spätestens zwei Jahren, wenn die Stellplatzfrage neu zu regeln ist,  ist eine  Fortschreibung des LBP, bezogen auf die Stellplatzfrage, erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2008 - Naturschutzbeirat - vertagt

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12.06.2008 - Umweltausschuss - vertagt

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30.06.2008 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss des LB:

 

1.)   Der Landschaftsbeirat lehnt den Kletterwald an der geplanten Stelle ab und empfiehlt, weitere Standortalternativen zu untersuchen.

 

2.)   Der Landschaftsbeirat fordert die Durchführung einer UVP für den Freizeitrahmenplan Harkortsee / Hengsteysee“.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

          9

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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30.06.2008 - Umweltausschuss - vertagt

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28.08.2008 - Umweltausschuss - zurückgezogen