Beschlussvorlage - 0527/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert. 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung wird im Süden von der Rissestraße und dem Rembergfriedhof, im  Westen weiterhin vom Friedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden von der vorhandenen Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten von der Rissestraße sowie im weiteren Verlauf von der vorhandenen Bebauung Rissestraße 4 - 10 begrenzt.

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Zu b)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Flächennutzungsplan- Teiländerungsverfahrens Nr. 58 – Rissestraße – nebst der Begründung vom 21.05.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die  oben genannte Flächennutzungsplanteiländerung mit der Begründung vom 21.05.2008 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der abschließende Beschluss soll Ende 2008 erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 

 

Begründung

 

Am 16.12.1999 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung der
Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung beschlossen, im westlichen Teilbereich Wohnbebauung und im östlichen eine Behinderteneinrichtung zu ermöglichen.  Der Betreiber der Behinderteneinrichtung hat inzwischen für sein Vorhaben an anderer Stelle im Stadtgebiet ein geeignetes Grundstück  gefunden.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 08.10.2002 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 11/02 (552)  - Rissestraße – beschlossen.

 

Es sollen ca. 50 Doppelhäuser oder freistehende Einfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise, auf der heute noch als Grabeländer (Schrebergärten), Weidefläche und einer Erweiterungsfläche für den Rembergfriedhof genutzten Fläche,  entstehen.

 

Zur Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts hat am 29.08.2005 ein "Scopingtermin" mit den Fachämtern und Behörden stattgefunden. Die im Ergebnis des Termins benannten erforderlichen Gutachten liegen jetzt vor.

 

Die Bürgeranhörung hat am 01.09.2005 stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich zum großen Teil gegen eine Bebauung ausgesprochen. Auch die gewählte Erschließung über die Rissestraße, ebenso wie die kostenintensivere Variante über die Eickertstraße fand in der Bürgerschaft keine Zustimmung. Das Protokoll ist  als Anlage beigefügt. 

 

Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 29.08.2006 bis zum 02.10.2006 durchgeführt.

 

Als nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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10.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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12.06.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen