Beschlussvorlage - 0524/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bahnhofshinterfahrung - Prioritätenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Wolfgang Leste
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.05.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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29.05.2008
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19.06.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.06.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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●
Bereit
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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Sachverhalt
Kurzfassung
-entfällt-
Begründung
1.
Planungsanlass
Die
Ortsdurchfahrt der B 7 bringt im Stadtteil Wehringhausen und im Bereich des
Hauptbahnhofes unzumutbar hohe Verkehrsbelastungen in diese intensiv von städtebaulichen
Nutzungen geprägten Stadtgebiete.
Die
Wehringhauser Straße im Bereich des Bodelschwinghplatzes ist gekennzeichnet
durch enge Straßenräume, zu schmale Gehwege, fehlende Radweganlagen, unzumutbare
Schallimmissionen, starke Erschütterungswerte und hohe Feinstaubemissionen, die
Bebauung weist zahlreiche Leerstände und eine sanierungsbedürftige Bausubstanz
auf.
Im
Bereich des Hagener Bahnhofs werden die Anforderungen aus den unterschiedlichen
Verkehrsfunktionen trotz Um- und Ausbaus des Graf-von-Galen-Ringes und der
Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes nur in Form von Kompromissen zu einem
ganzheitlichen Konzept zusammengefügt. Die mit dem Umbau erreichten Leistungsreserven
des Innenstadtringes im Bereich Graf-von-Galen-Ring sind inzwischen mehr als
aufgezehrt. Regelmäßige Rückstausituationen, mangelnde Querungsqualitäten für
Fußgänger, sowie hohe Schallimmissions- und Feinstaubbelastungen führen zu unhaltbaren
Verkehrssituationen mit erhöhtem Unfallpotential.
Die aktuellen
Querschnittsbelastungen der B 7 betragen im Bereich Wehringhausen (je nach
Abschnitt) 22.000 bis 25.000 Kfz / 24 h, der Lkw-Anteil liegt hier bei ca. 10%,
im Bereich des Hauptbahnhofs betragen sie ca. 32.000 bis 34.000 Kfz / 24h mit ebenfalls
ca. 10% Lkw-Anteil (ohne Busse), Tendenz jeweils steigend. Etwa 90% sind
bezogen auf Wehringhausen Durchgangsverkehr.
Das
wesentliche Projekt der Stadt Hagen zur Behebung dieser Missstände ist die
Realisierung der seit Jahrzehnten avisierten Bahnhofshinterfahrung. Mit dieser
Maßnahme verfolgt die Stadt Hagen das Ziel, die innerstädtischen
Verkehrsverhältnisse zu verbessern und die Innenstadt und den Stadtteil
Wehringhausen vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Es wird zu einer Entlastung
des Graf-von-Galen-Ringes um ca. 13.500 auf ca. 18.000 bis 19.000 Kfz und der
Wehringhauser Straße in der Ortsdurchfahrt im Bereich des Bodelschwinghplatzes
von heute über 23.000 täglich auf ca. 1.500 Kfz kommen. Durch diese
Verringerung wird der Ortsteil Wehringhausen wesentlich entlastet sowie die
Trennwirkung des Graf-von-Galen-Rings als auch die Umweltbelastung
(Luftreinhalteplan Hagen) im Vorbereich des Bahnhofs reduziert.
Außerdem
bietet die Bahnhofshinterfahrung die Möglichkeit, brachliegende Gewerbeflächen
im Bereich Wehringhausen und Plessenstraße entsprechend den heutigen
Verkehrsbedürfnissen zu erschließen. Weiterhin kann die verkehrliche Verknüpfung
des Hagener Hauptbahnhofs und die
Eingangssitutaion desselben optimiert werden. Damit wird eine wesentliche
Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in den genannten
Bereichen eingeleitet.
Aufgrund
der komplexen Planungssituation und dem durch die GVFG-Förderung vorgegebenen
Zeitplan ist die Maßnahme in zwei Abschnitte und somit die verbindliche
Bauleitplanung in zwei Bebauungspläne gegliedert.
Das
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW (MBV) und die Bezirksregierung
Arnsberg haben in verschiedenen Gesprächen die verkehrs- und strukturpolitische
Bedeutung des Projektes unterstrichen und die privilegierte Förderung beider
Bauabschnitte der Bahnhofshinterfahrung in Aussicht gestellt. Insbesondere im Zusammenhang
mit der Diskussion um die Feinstaubproblematik und die entsprechenden
EU-Gesetzgebungen wird die Bahnhofshinterfahrung als Entlastung der hochbelasteten
Hagener Innenstadtstraßen gesehen. Da eine wirkungsvolle und dauerhafte Senkung
der Schadstoffbelastungen durch restriktive Maßnahmen in die Verkehrsabläufe allein
nicht erreicht werden kann, wird das Projekt seitens der Stadt Hagen, der
Bezirksregierung als auch des Landes als höchst prioritär eingestuft.
Der
Fördergeber hat deutlich gemacht, dass die Förderung beider Bauabschnitte nur
auf der Grundlage der Darstellung der Gesamtmaßnahme erfolgen wird.
Wesentliche Aufgabe der Stadt Hagen ist
derzeit die Aufstellung rechtskräftiger Bebauungspläne für beide Bauabschnitte.
Die Baureife der Gesamtmaßnahme, d.h. die Vorlage der rechtskräftigen
Bebauungspläne, die gesicherte Eigenmittelfinanzierung und die Klärung des
Grunderwerbs, muss bis Ende 2008 sichergestellt sein.
Aufgrund
der im Zuge der Föderalismusreform auslaufenden Straßenbauförderung nach dem
GVFG hat die Stadt Hagen den Zuschussantrag für den 1. Bauabschnitt in 2006/07
mit Hochdruck vorbereitet und fristgerecht eingereicht. Entsprechend der
Empfehlung des MBV ist eine Anmeldung des 2. Bauabschnitts ist zum 01.06.2007 erfolgt.
Der
Baubeginn für den 1. Bauabschnitt ist für 2009 vorgesehen, mit dem Bau des 2.
Bauanschnitts soll möglichst 2011 begonnen werden.
2.
Planungsrecht
Der
Rat der Stadt Hagen hat die Durchführung der Gesamtmaßnahme Bahnhofshinterfahrung
am 10.05.2007 beschlossen.
Der
Bebauungsplan 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser
Straße – VARTA und die entsprechende FNP-Teiländerung Nr. 87, sowie der Bebauungsplan
8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße / Eckeseyer Straße
und die entsprechende FNP-Teiländerung Nr. 88 sollen am 04.09.2008 durch den
Rat beschlossen werden. Derzeit (26.05. – 26.06.2008) erfolgt für den
B-Plan 8/07 2. Abschnitt und die FNP-Teiländerung Nr. 88 die Offenlage und
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Sollte eine Planänderung
erforderlich werden, kann der Satzungsbeschluss trotz dieser Änderung rechtzeitig
im Dezember 2008 erfolgen.
3.
Kosten
Im
Zuge der konkretisierenden Planungen ist es gelungen, die voraussichtlichen
Baukosten durch eine Optimierung des Straßenbaus, in erster Linie durch die Reduzierung
von Brückenflächen um ca. 14 Mio.
€ von ursprünglich 80,6 Mio. € auf insgesamt ca. 66,6 Mio. €
zu reduzieren.
In
dieser Summe sind Grunderwerbskosten in Höhe von ca. 10,5 Mio. € (ca. 4
Mio. € für den 1. Bauabschnitt, ca. 6,5 Mio. € für den 2.
Bauabschnitt) enthalten. Die Grunderwerbskosten für den 1. Bauabschnitt
einschließlich einer Vorsorgemaßnahme für den 2. Bauabschnitt werden in 2008
fällig.
Der
anschließende Auszug aus dem Investitionsprogramm der Stadt Hagen, Stand
01.08.2007 verdeutlicht die Kostenaufteilung der Maßnahme bis ins Jahr 2014.
Diese
Zahlen dienen lediglich dem Überblick! Sie entsprechen noch nicht der aktuellen
Kostenentwicklung und sind noch zu überarbeiten!
|
Bezeichnung |
|
In T-Euro |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
Bahnhofs-hinterfahrung 1. BA neue Planung (inkl. Kosten für Vorsorgemaßn. 2. BA) |
Gesamt-kosten |
21.783 |
|
900 |
4.000 |
6.300 |
5.000 |
5.000 |
583 |
|
|
Beteiligung Dritter |
13.477 |
|
350 |
2.457 |
2.970 |
3.000 |
3.000 |
1.700 |
|
|
|
Eigen-anteil |
8.306 |
|
550 |
1.543 |
3.330 |
2.000 |
2.000 |
-1.117 |
|
|
|
Bahnhofs-hinterfahrung 2. BA |
Gesamt-kosten |
58.924 |
|
|
|
|
1.000 |
6.000 |
6.000 |
6.000 |
|
Beteiligung Dritter |
44.193 |
|
|
|
|
|
4.500 |
4.500 |
4.500 |
|
|
Eigen-anteil |
14.731 |
|
|
|
|
|
1.500 |
1.500 |
1.500 |
4.
Abstimmung mit dem RP am 21.05.2008
In
dem Abstimmungstermin am 21.05.2008 mit dem Regierungspräsidenten in Arnsberg
wurde zunächst noch einmal die Bedeutung der Maßnahme diskutiert und aus
unterschiedlichen Blickwinkeln (Stadtentwicklung, Städtebau, Verkehr,
Feinstaub) betrachtet.
Dabei
wurde deutlich, dass diese Maßnahme auch mit einem Kostenvolumen von 66,6 Mio.
€ nicht einfach in der fördertechnischen Umsetzung mit Blick auf die zur
Verfügung stehenden Mittel beim Regierungspräsidenten und dem Land umsetzbar
sein wird.
Eine
Reduzierung der Maßnahme auf die Hälfte der Kosten bzw. Anteile oder ein
„Verzicht“ auf einen Abschnitt wurde diskutiert, aber mit Blick auf
die Konsequenzen seitens der Stadt für nicht machbar erklärt.
Der
Regierungspräsident hat auf die Konkurrenz dieser Maßnahme zu weiteren
Straßenplanungen im Regierungsbezirk Arnsberg, vor allem Süd-Westfalen hingewiesen
und die möglicherweise schwierige Abstimmung über das Förderprogramm in 2009 im
Regionalrat angesprochen.
Abschließend wurde
die positive Stellungnahme des Landesverkehrsministers zu dem Projekt
Bahnhofshinterfahrung hervorgehoben und seitens des Regierungspräsidenten die
fachliche Machbarkeit und Notwendigkeit festgestellt. Weiterhin wurde von Seiten des
Regierungspräsidenten
allerdings festgehalten, dass
unter
kommunalaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten eine Genehmigung der
Maßnahme für die Stadt Hagen nur dann zu erwarten sei, wenn
der Rat der Stadt Hagen die Bahnhofshinterfahrung als
prioritäre und einzige Investitionsmaßnahmen für die nächsten Jahre beschließt. Dies bedeutet nach den Erläuterungen des Regierungspräsidenten, dass alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der
Stufe 3 in der vorgelegten Prioritätenliste nicht weiter
geführt werden können. So können z.B. das vorgelegte
Programm „Soziale Stadt Wehringhausen" sowie der angedachte Bau der Großsporthalle dann nicht durchgeführt werden. Bereits begonnene Förderprogramme wie z.B. das Förderprogramm Stadtumbau Oberhagen/ Eilpe
sind im Einzelfall auf Grundlage bereits bestehender
Verträge und Förderbescheide erneut zu
überprüfen. Innerhalb der Stufen 1 und 2 behält sich die Bezirksregierung
ebenfalls eine dezidierte Prüfung eines jeden Einzelfalles auf rechtliche
Verpflichtung bzw.
unbedingte Notwendigkeit für den laufenden Betrieb vor.
Von Seiten des Regierungspräsidenten wurde in dem
Gespräch der Hinweis gegeben, dass bei einer
Kostenreduzierung oder einem Verzicht auf die Bahnhofshinterfahrung sich
Spielräume für andere Investitionsmaßnahmen ergeben würden. Allerdings kann hieraus nicht die Aussage abgeleitet werden, dass die dann
gesparten Eigenanteile aus der ursprünglichen Planung
der Bahnhofshinterfahrung im Verhältnis 1:1 für andere Projekte eingesetzt
werden können.
Die Verwaltung weist vor dem Hintergrund der Ausführungen des Regierungspräsidenten ausdrücklich darauf hin, dass mit dem in der
Vorlage benannten Beschlussvorschlag voraussichtlich neben
der Bahnhofshinterfahrung in den nächsten Jahren keine
neuen investiven Maßnahmen mehr begonnen werden können.

17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt das Projekt
Bahnhofshinterfahrung mit der höchsten Priorität vor allen anderen
Investitionsmaßnahmen voran zu treiben.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |