Beschlussvorlage - 0487/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungsverfahren der Satzung "Ergster Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.05.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.06.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.06.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster Weg“ sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. 6 BauGB
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
-
im
Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 224, 223 und 221 (Flur 2),
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im
Osten durch die westliche Grenze des Ergster Weges (Flurstück 642),
-
im
Süden durch eine Linie, die im Abstand bis zu 3 m zur südlichen Grenze des
Flur-stückes 247 verläuft, und der südlichen Grenze des Flurstückes 248,
-
im
Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 248, von da durch eine Linie
im Abstand von 4,5 m parallel zur westlichen Grenze des Flurstückes 214 bis zum
Flurstück 1, durch die südwestliche und nordwestliche Grenze des Flurstückes 1,
durch die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 431 und 687, durch eine Linie im
Abstand von 3 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 687 sowie durch die
nordwestliche Grenze des Flurstückes 774 unter Einschluss des Teiles des
Flurstückes 686, der zwischen den Flurstücken 687 und 774 liegt (Flur 1), durch
die nordöstlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 774, 775 und 253 (Flur 1), nördlich der Straße
„Lichtentenböcken“ durch die nordwestlichen Grundstücksgrenzen der
Flurstücke 236, 800 und 224 (Flur 2).
In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan
ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Satzungsplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster Weg“ wird für den Zeitraum von zwei Wochen offengelegt.
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss des Rates der
Stadt Hagen vom 28. 04. 2005 zur Einleitung des Satzungsverfahrens –
Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) „Ergster
Weg“ – wurde die Verwaltung aufgefordert, Planungsrecht für eine
Arrondierung der Wohnbebauung im Bereich Ergster Weg zu schaffen. Das
Aufstellungsverfahren wurde mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Hagen
am 14. 06. 2007 abgeschlossen. Mit der Bekanntmachung am 15. 8. 2007 wurde die
Satzung rechtsverbindlich. Damit wurde die Vorraussetzung geschaffen, um für
ca. 20 Häuser Baurecht zu schaffen.
Gegen die geplante Bebauung
bildeten sich allerdings im Laufe des Verfahrens aus der Nachbarschaft
Widerstände, die letztendlich dazu führten, gegen die Planung juristische
Mittel in Form eines Normenkontrollantrages einzulegen. Die Gründe der
Ablehnung liegen im Wesentlichen in der Annahme
-
des nicht
zumutbaren zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Ergster Weg und auch für Berchum
insgesamt sowie
-
der möglichen
Einschränkung der Nutzungen der Jugendbildungsstätte Berchum.
Das Oberverwaltungsgericht
Münster (OVG) hat am 9. Oktober 2007 den Beschluss gefasst, den Vollzug der
Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ in
Hagen Berchum bis zur gerichtlichen Entscheidung über das
Normenkontrollverfahren auszusetzen (Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6
VwGO).
Mit Beschluss des Rates der Stadt
Hagen vom 6. 3. 2008 wurden die Bebauungsplanverfahren Nr. 1/08 (597)
Wohnbebauung Ergster Weg – Nord und
Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung
Ergster Weg – West eingeleitet. Beide Bebauungspläne sollen die Satzung
nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“ ersetzen und
die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von zusammen bis zu
20 Wohnhäusern schaffen. Parallel zu diesen Bebauungsplanverfahren soll die
Satzung nach § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB „Ergster Weg“
aufgehoben werden. Als nächster Schritt
ist die Offenlage nach § 34 Abs. 6 BauGB
i.V.m. § 13 BauGB über den Zeitraum von zwei Wochen vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,2 kB
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