Beschlussvorlage - 0277/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhalteplan Hagen 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- 18 Zentraler Service; FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB37 - Brand- und Katastrophenschutz; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.05.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.05.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.06.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.06.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.06.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.06.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.06.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.06.2008
| |||
|
|
20.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.06.2008
|
Sachverhalt
Kurzfassung
In
Hagen wurden in den letzten Jahren umfangreiche lufthygienische Untersuchungen
in Form von Messungen und Modellrechnungen durchgeführt. Hierbei ergaben sich
für die Straßenzüge des Innenstadtrings und die Hauptzufahrtsstraßen hohe
Konzentrationen für Stickstoffdioxid und Feinstaub. Aufgrund der
zwischenzeitlich durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV
NRW) festgestellten Grenzwertüberschreitungen wurde für die Innenstadt von
Hagen bereits im Jahr 2004 ein Luftreinhalteplan zur Senkung der
Stickstoffdioxidbelastung aufgestellt, der im Jahr 2005 um einen Aktionsplan
zur Minderung der Feinstaubbelastung am Graf-von-Galen-Ring erweitert wurde. Im
Jahr 2006 ergaben weitere Messungen des LANUV NRW nunmehr auch in der
Wehringhauser Straße Überschreitungen des Beurteilungswertes (Immissionswert +
Toleranzmarge) für Stickstoffdioxid.
Die
festgestellte Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes in der
Wehringhauser Straße erfordert die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes in
Hagen. Hierzu wurde in den letzten Monaten in mehreren Arbeitgruppensitzungen
ein Maßnahmenkonzept entwickelt. Ziel war es, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung
der Luftqualität im Stadtgebiet zusammenzustellen. Zuständige Behörde für die
Aufstellung des Luftreinhalteplans Hagen 2008 ist die Bezirksregierung
Arnsberg. Im Folgenden werden die wesentlichen
Untersuchungsergebnisse und Maßnahmenempfehlungen vorgestellt. Im Anhang zu dieser
Vorlage befindet sich das zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt abgestimmte
Maßnahmenkonzept für den Luftreinhalteplan Hagen 2008.
Begründung
1. Anlass für die
Aufstellung des Luftreinhalteplanes Hagen 2008
Bereits im Jahre 2004
wurde in der Hagener Innenstadt ein Luftreinhalteplan (LRP) zur Verminderung
der Stickstoffdioxidbelastung erstellt. Auslöser für die Aufstellung des
Luftreinhalteplanes war die Überschreitung des NO2-Grenzwertes an
der Messstation Graf-von-Galen-Ring. Im Zuge weiterer Untersuchungen wurde
darüber hinaus eine Überschreitung der zulässigen Anzahl von Überschreitungstagen
bei Feinstaub (PM10) am Graf-von-Galen-Ring festgestellt und führte
in der Folge zur 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Hagen und die
Aufstellung eines Aktionsplans zur Feinstaubminderung.
Gemäß § 47 Abs.1
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für ein Gebiet ein
Luftreinhalteplan zu aufzustellen, wenn durch Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1
BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte, einschließlich festgelegter
Toleranzmargen überschritten werden. Im Jahr 2006 wurde an der Messstation Wehringhauser
Straße, ein Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid von 57 µg/m³ gemessen. Der
Immissionsgrenzwert einschließlich der Toleranzmarge betrug für das Jahr 2006
48 µg/m³, ab dem 01.01.2010 ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid
von 40 µg/m³ verbindlich.
Aufgrund der im Jahr 2006
ermittelten Überschreitung des Grenzwertes und der Toleranzmarge für
Stickstoffdioxid ist daher von der Bezirksregierung bis Oktober 2008 ein
Luftreinhalteplan aufzustellen, mit dem Ziel, den Grenzwert ab 2010
einzuhalten.
2. Vorgehensweise bei
der Aufstellung des Luftreinhalteplanes
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am
29.10.2007, an der auch Vertreter aus Politik, Verbänden und Verwaltung
teilnahmen, wurde durch die Bezirksregierung als zuständige Behörde umfassend
über die Aufstellung des Luftreinhalteplans Hagen 2008 informiert. Neben den
rechtlichen Rahmenbedingungen und der Verkehrssituation wurden mögliche Handlungsfelder,
die durch den neu aufzustellenden Luftreinhalteplan berührt werden, dargestellt.
Darüber hinaus wurden Zwischenergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung
zur Immissionsabhängigen Dynamischen Verkehrssteuerung vorgestellt und über den
Stand der Umrüstung der Stadtbusse informiert. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, in der ein Maßnahmenkonzept für den Luftreinhalteplan Hagen 2008 erarbeitet
werden sollte.
3. Maßnahmenkonzept
Luftreinhalteplan Hagen 2008
In mehreren Arbeitsgruppensitzungen
wurde zwischenzeitlich durch die Arbeitsgruppe ein Maßnahmenkonzept erarbeitet.
Beteiligt waren Vertreter des Landesumweltamtes und Straßen NRW, die SIHK und
Handwerkskammer, Umweltverbände sowie der stadtinterne Arbeitskreis BImSchG und
Vertreter der Hagener Straßenbahn AG. Die Federführung für den Arbeitskreis
hatte die Bezirksregierung Arnsberg.
Der Maßnahmenplan enthält
eine Vielzahl von Maßnahmen, die zum Teil über den Verkehrsbereich hinausgehen.
So werden u.a. die Handlungsfelder Bauleitplanung, Nahverkehrsplanung,
Energieplanung und Grünplanung, etc. angesprochen. Der Entwurf dieses
Maßnahmenkonzeptes ist als Anlage beigefügt (siehe Anlage).
Zentraler Punkt war jedoch
die Suche nach einer geeigneten Lösung für die
komplexe verkehrliche Situation
auf dem Innenstadtring und den angrenzenden Zufahrtsstraßen (B7 und B54) und die
damit verbundenen Umweltbelastungen. Der bisherige Luftreinhalteplan und Aktionsplan
sahen in erster Linie Einzelmaßnahmen auf den jeweiligen Ringabschnitten vor.
So sollte am Märkischen Ring mit zeitlich befristeten LKW-Sperrungen primär die
NO2-Spitzenbelastung gesenkt werden, während mit Hilfe des Aktionsplans am
Graf-von-Galen-Ring die Feinstaubbelastung mit statischen LKW-Sperrungen
verringert werden sollte, so dass hier der Tagesmittelwert von 50µg/m³ nicht
häufiger als 35 mal im Jahr überschritten wird.
Wissenschaftliche
Begleitung
Angesichts dieser
Situation hatte Verwaltung beim Bundesministerium für Umweltschutz einen
Förderantrag für eine wissenschaftliche Begleitung zur Feinstaub – und
NO2-Entwicklung und Bewertung der immissionsabhängigen dynamischen
Verkehrssteuerung am Märkischen Ring gestellt. Mit dem zwischenzeitlich als
Entwurf vorliegenden Forschungsbericht sollten u.a. folgende Fragen untersucht
werden:
- Wie wirken sich die verkehrslenkenden Maßnahmen
mit der Verlagerung von Verkehrsströmen auf die Immissionssituation an
anderen hoch belasteten Straßen aus?
- Ist die Methode zur immissionsabhängigen
dynamischen Verkehrssteuerung, die unter der ausschließlichen Betrachtung
von NO2-Stundenmittelwerten entwickelt wurde, für die Reduzierung
der Feinstaubbelastung (PM10 und PM2,5) geeignet?
Im Zuge der wissenschaftlichen
Begleitung der immissionsabhängigen dynamischen Verkehrssteuerung wurde ein
umfangreiches Messprogramm durchgeführt. Im Rahmen des Immissionsmessprogramms
wurden für den gesamten Innenstadtring (Märkischer Ring, Graf-von-Galen-Ring, Bergischer
Ring) Überschreitungen des Grenzwertes für das NO2-Jahresmittel
nachgewiesen. Tabelle 1 zeigt die Überschreitungen der Jahresmittelwerte der
gemessenen Schadstoffkonzentrationen. Am Märkischen Ring wurde zudem für NO2
der Stundengrenzwert von 200 µg/m³ an mehr als 18 Stunden sowie der Grenzwert
für den PM10 Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen überschritten.
Tabelle 2 zeigt die Überschreitungshäufigkeiten der Kurzzeitwerte. Die
Messergebnisse bestätigen die Einschätzung, dass der Märkische Ring der
lufthygienisch am höchsten belastete Straßenzug in Hagen ist.
Hauptverursacher für die
hohen Immissionen ist der Kfz-Verkehr, insbesondere der LKW-Verkehr. So werden
an Werktagen ca. 55% der NOx-Gesamtemissionen und ca. 37% der PM10-Gesamtemissionen
in Hagen von schweren Nutzfahrzeugen verursacht.
Tabelle1:
Überschreitungen der Jahresmittelwerte
|
Standort |
Stickstoffdioxid (NO2 ) |
Feinstaub (PM10 ) |
Grenzwerte 22. BImschV |
|
Märkischer Ring (MR) |
74 |
33 |
40 µg/m³ |
|
Graf-von-Galen-Ring (GvG) |
63 |
30 |
40 µg/m |
|
Bergischer Ring (BR) |
44 |
25 |
40 µg/m |
|
Ferdinand David Park (FDP) |
27 |
19 |
40 µg/m |
Tabelle 2: Überschreitungshäufigkeit der Kurzzeitwerte
|
|
MR |
BR |
GvG |
FDP |
|
Überschreitung des NO2-Grenzwertes für das Stundenmittel (200 µg/m³, zulässig 18 mal im Jahr) |
32 |
1 |
2 |
0 |
|
Überschreitung des PM10 Grenzwertes für das Tagesmittel (50 µg/m³, zulässig 35 mal im Jahr) |
59 |
10 |
35 |
3 |
Bei der Überprüfung der
Minderungswirkung anhand der in diesem Projekt erhaltenen Messwerte zeigten
sich keine signifikanten Minderungen der NO2, NO, PM10
und PM2,5 Messwerte. Dies ist u.a. auf die zumeist sehr geringe
Befolgungsrate (ca. 10% im Mittel, max ca. 30%) der Steuersignale
(LKW-Sperrung) zurückzuführen. Nach Auskunft der Gutacher wäre eine
Befolgungsrate von ca. 50-60% erforderlich, um entsprechende Minderungseffekte
nachzuweisen.
Mit Hilfe von
Simulationsrechnungen konnte nachgewiesen werden, dass eine immissionsabhängige
dynamische Verkehrssteuerung des Schwerlastverkehrs das Potenzial aufweist:
- Hohe NO2-Immissionswerte deutlich zu
mindern,
- die Zahl der PM10-Überschreitungstage
zu verringern,
- NO2-, PM10- und PM2,5-Mittelwerte
geringfügig abzusenken.
Für die Aufstellung des
Luftreinhalteplans Hagen 2008 lassen sich aus dem Forschungsprojekt folgende Rückschlüsse
ziehen:
- Die Einhaltung der Grenzwerte am Märkischen Ring
kann durch zeitlich befristete LKW-Sperrungen alleine nicht erreicht
werden. Aufgrund der besonderen Belastungssituation in der Hagener
Innenstadt sind lokale verkehrliche Einzelmaßnahmen (Aktionsplan
Graf-von-Galen-Ring, dynamische Verkehrslenkung am Märkischen Ring) wegen
der negativen lufthygienischen Effekte, die aus kleinräumigen Verkehrsverlagerungen
resultieren, nur bedingt zielführend.
- Positive Effekte lassen sich hingegen durch das
von der Verwaltung erarbeitete LKW-Routenkonzept erreichen. Ziel hierbei
ist es, LKW-Verkehre großräumig um die Innenstadt herum zu leiten. In
einer zukünftigen Erweiterungsstufe des LKW-Routenkonzeptes soll eine
Beschilderung zur Lenkung der Schwerlastverkehre bereits ab den Autobahnen
erfolgen.
- Die immissionsabhängige dynamische
Verkehrssteuerung sollte als zusätzliches Lenkungsinstrument in das
großräumige Routenkonzept integriert werden, um im Falle hoher
lufthygienischer Belastungen in der Hagener Innenstadt den LKW-Verkehr auf
weniger belasteten Ausweichstrecken um die Innenstadt herumzuführen.
- Mit der großräumigen Lenkung werden auf den
lufthygienisch kritischen Straßenabschnitten nicht nur LKW-Ziel- und
Quellverkehre sondern insbesondere LKW-Durchgangsverkehre vermieden bzw.
reduziert.
4.
LKW-Entlastungszone/ Bahnhofshinterfahrung
Auf
der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurde von der Stadt Hagen das im
Anhang unter Punkt 1 ausführlich dargestellte Verkehrskonzept entwickelt:
Das
Maßnahmenpaket „Straßengüterverkehrs-Management“ besteht aus kurz-
bis mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen der Verkehrssteuerung
(statische, dynamische Schilder) sowie aus mittelfristig (1. Bauabschnitt der
Bahnhofshinterfahrung) und langfristig (2. Bauabschnitt) realisierbaren Ergänzungen
des verfügbaren Straßennetzes in Hagen. Es verfolgt den Zweck, lokal auftretende
Umweltprobleme („Hot Spots“) zu entschärfen, Verkehrsbedürfnisse
(des Wirtschaftsverkehrs) zu berücksichtigen und unkalkulierbare
Verkehrssituationen zu vermeiden.
Dem
Straßengüterverkehr wird ein Angebot gemacht, jedes gewünschte Ziel im
Stadtgebiet erreichen zu können – allerdings nicht in jedem Fall auf der
kürzesten oder der gewohnten Route sondern auf einem empfohlenen LKW-Vorrangnetz
–beginnend an den Autobahn-Ausfahrten. Dieses Empfehlungs- oder
Vorrangnetz ist Grundlage und Gerüst für einen stadtverträglichen
Straßengüterverkehr und sichert die Erreichbarkeit der Gewerbestandorte im
Stadtgebiet Hagen. Eine intensive Kommunikation dieses Vorrangnetzes mit der
örtlichen Wirtschaft soll eine weitgehende Akzeptanz dieses Vorrangnetzes
schaffen. Geeignetes Mittel hierzu ist ein sogenannter LKW-Stadtplan (analog Dortmunder Vorbild).
Ein
Effekt dieser Maßnahme: Ein zunehmend größerer Anteil des LKW-Verkehrs wird an
kritischen Straßenabschnitten vorbeigeleitet und auf einen „erweiterten
Innenstadtring“ konzentriert werden. Schwachstelle dieses erweiterten
Rings ist die fehlende Alternative für den Abschnitt des Bergischen Rings.
Das
am Märkischen Ring (Finanzamt) erprobte Verfahren, bei drohenden Grenzwertüberschreitungen
Straßen zeitweise vollständig für LKW > 3,5 t zu sperren, wird erweitert. Im
Falle einer erforderlichen Aktivierung des Durchfahrtsverbots wird auch der
Graf-von-Galen-Ring mit einbezogen, die Verkehrsteilnehmer sind dann gezwungen,
dem ausgeschilderten Empfehlungsnetz zu folgen.
Dieses
Durchfahrtsverbot erfolgt (dynamisch und mit „Lieferverkehr frei“)
an den entscheidenden „letzten Weichen“ im System des erweiterten
Rings: Herdecker- /Schwerter Straße, Volmestraße/Märkischer Ring und Wehringhauser
Straße/Bergischer Ring. Die in der ersten Phase (2006) der dynamischen
Steuerung am Finanzamt kritisierte Umleitung über den Remberg entfällt für den
Durchgangsverkehr der Innenstadt und bleibt lediglich für den geringen
kleinräumigen Ziel- und Quellverkehr bestehen.
Mit
dieser Maßnahme sind zwei Belastungsschwerpunkte in ein statisch und dynamisch
gesteuertes LKW-Routensystem einbezogen. Für den dritten Belastungspunkt an der
Wehringhauser Straße wird mit der Realisierung des 1. Bauabschnitts der
Bahnhofshinterfahrung (Baubeginn 2009) eine wirkungsvolle und weitestgehende
Entlastung erreicht. Das selbstgesteckte Ziel und die Empfehlung der Begleitforschung,
kritische Mehrbelastungen auf Umleitungsstrecken („erweiterter Innenstadtring“)
zu vermeiden, können erst nach Bau der vollständigen Bahnhofshinterfahrung
erfüllt werden. Erst dann werden die in einer Übergangsphase zusätzlich auf den
Bergischen Ring verdrängten Verkehrsanteile auf den komplettierten erweiterten
Ring unter Einschluss der Eckeseyer Straße zurückgeführt.
Teil
1 dieses Konzepts beruht auf der bereits im März 2004 vom Rat beschlossenen
Vorlage „Umsetzungs- und Finanzierungsplan zu Immissionsminderung an hoch
belasteten Streckenabschnitten“ (siehe Drs.Nr. 400122/03). Die dort
formulierte und nunmehr umzusetzende 2. Stufe einer statisch/dynamisch
Verkehrslenkung für den LKW-Verkehr wird aus bereits bewilligten Mitteln des
Verkehrsfinanzierungsgesetzes gefördert. Aufgrund neuerer Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen
Begleitforschung bedarf es allerdings einer weiteren Anpassung und
Überarbeitung des Steueralgorithmus zur großräumigen dynamischen
Verkehrslenkung des Schwerlastverkehrs. Die Kosten belaufen sich für die
Anpassung auf ca. 5.000,- €, die im Rahmen überplanmäßiger Mittel
bereitgestellt werden müssen.
5. Umweltzone
Aufgrund der Feststellungen der wissenschaftlichen
Begleitforschung wird mit einer solchen LKW-Entlastungszone der
Hauptverursacher für die hohen Immissionen, namentlich der LKW-Verkehr erfasst.
An Werktagen werden ca. 55 % der NO2-Gesamtemissionen und ca. 37 %
der PM10-Gesamtemissionen in Hagen von schweren Nutzfahrzeugen
verursacht.
Durch die Einrichtung einer Umweltzone würden
Verkehrsverbote auch für PKW und leichte Nutzfahrzeuge mit jeweils hohem
Schadstoffausstoß ausgesprochen.
Von der Einrichtung einer Umweltzone in Hagen wird
jedoch zunächst abgesehen. Dies beruht auf folgenden Überlegungen: Das Land NRW
sieht zurzeit ein zweistufiges, dynamisches Konzept zur Einführung von
Umweltzonen vor. Danach sollen in einer zeitlich ersten Stufe kleinere
Umweltzonen festgelegt werden, in denen Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner
Plakette fahren dürfen. Erst wenn sich im Rahmen der Evaluierung der
Luftreinhaltepläne im Jahre 2010 herausstellen sollte, dass die Immissionsgrenzwerte
durch die bis dahin getroffenen Maßnahmen nicht eingehalten werden können, soll
es in einer zweiten Stufe zu einer räumlichen Ausdehnung der Umweltzonen sowie
zu einer inhaltlichen Verschärfung der Plakettenregelung (fahren dürfen dann
nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette) kommen können.
In einem von der Stadt Hagen in Auftrag gegebenen
Gutachten zur Untersuchung der "Lufthygienischen Auswirkungen durch das
Einrichten einer Umweltzone in
Hagen" wird festgestellt, dass bei Einführung einer solchen Umweltzone der
ersten Stufe, in denen Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette fahren
dürfen, kein signifikanter Emissionsrückgang zu erwarten ist. Die Minderung von
PM10 und NO2 beträgt im Vergleich zur Nichteinführung
einer Umweltzone nur ca. 2 %.
Bei der Einführung einer Umweltzone der zweiten
Stufe, in denen Fahrzeuge mit
gelber und grüner Plakette fahren dürfen, werden nach dem Gutachten die
NO2 -Emissionen im Mittel um ca. 10 % gesenkt werden. Der Rückgang
fällt bei den PM10-Emissionen mit ca. 5 % weniger deutlich aus.
Dabei ist insgesamt jedoch zu berücksichtigen, dass
sowohl bei der Umweltzone der Stufe 1 und 2 wie auch bei Nichteinführung einer
Umweltzone die PM10-Tagesmittelwerte am Graf-von-Galen-Ring stets
unterschritten werden, am Märkischen Ring jedoch bei keiner der Varianten eine
Grenzwertunterschreitung möglich ist. Hier kommt es allenfalls zu einer
Reduzierung der Anzahl der Überschreitungstage um zwei bzw. drei Tage. Die NO2-Jahresmittelwerte
können jedoch weder am Graf-von-Galen-Ring noch am Märkischen Ring durch
Einführung einer Umweltzone eingehalten werden.
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass alle
Berechnungen des Gutachters dabei davon ausgehen, dass keine
Ausnahmetatbestände greifen. Nach dem Konzept des Landes ist jedoch eine
Vielzahl von Ausnahme- und Übergangsregelungen vorgesehen. So sind z. B.
Ausnahmemöglichkeiten für Fahrzeuge des Gewerbes mit sog. Handwerker- bzw.
Gewerbeparkausweis, für Busse, die durch Fahrten im öffentlichen Interesse
motorisierten Individualverkehr bündeln und für sozial Schwache im Sinne von
SGB II, XII und ähnlichen Einkommensverhältnissen, Bewohnern von Umweltzonen
und Gewerbetreibenden mit Sitz innerhalb einer Umweltzonen möglich.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen stellt nicht
nur einen erheblichen bürokratischen, sondern auch einen erheblichen
personalwirtschaftlichen Aufwand dar. Es würden etwa 60.000,00 €/a
zusätzliche Personalkosten entstehen. Eine Nachfrage bei den Städten Köln und
Hannover hat ergeben, dass sich die Anzahl der mit Ausnahmegenehmigungen
befassten Mitarbeiter offensichtlich nach der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge
richtet. Für Hagen würde dies bei 130.000 zugelassenen Fahrzeugen bedeuten,
dass zusätzlich ca. 1,5 Stellen eingerichtet werden müssten, so dass sich die
o.g. Personalmehrkosten ergeben würden.
Schließlich werden nach dem Konzept des Landes
Autobahnen sowie Straßen, die eine Funktion als Durchfahrtsstraßen mit
überregionaler Bedeutung haben, zur Sicherung des Durchgangsverkehrs von den
Verkehrsverboten nicht erfasst. Die Hot Spots am Graf-von-Galen-Ring sowie am
Märkischen Ring liegen jedoch auf den Bundesstraßen B7 und B54, die nicht
zuletzt als Autobahnbedarfsumleitungen eine Funktion als Durchfahrtsstrecken
mit überregionaler Bedeutung haben und somit zur Sicherung des
Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten nicht erfasst werden könnten.
Eine räumliche Abgrenzung der Umweltzone ist somit
nicht sinnvoll möglich.
Auch wenn deshalb insgesamt zunächst von einer
Einrichtung einer Umweltzone abgesehen wird, sollen die Ergebnisse der
Evaluierung der Umweltzone und der Luftreinhaltepläne des Landes im Jahre 2010
sowie die Erfahrungen der Städte mit Umweltzonen ausgewertet werden, um zu
prüfen, ob dann in Hagen eine Umweltzone auf der Grundlage des
Luftreinhalteplanes 2005 eingerichtet wird.
6.
Umrüstung der städtischen Fahrzeugflotte
Die
Vorgaben zur Luftreinhaltung machen es erforderlich, dass auch die städtische
Fahrzeugflotte sukzessive erneuert wird. Als Sofortmaßnahme wurde ein
Umrüstungskonzept für bereits vorhandene Fahrzeuge mit Partikelfiltern
erstellt.
In
diesem Zusammenhang hat die Verwaltung eine Auflistung der Fahrzeuge des
städtischen Fuhrparks erstellt, die im Rahmen von technischen Möglichkeiten mit
Partikelfiltern nachzurüsten sind. Das Gesamtvolumen der Maßnahme beträgt ca.
20.000 €, die im Rahmen überplanmäßiger Mittel zur Verfügung gestellt
werden müssen.
Über
das o.a. Umrüstungskonzept für bereits vorhandene Kraftfahrzeuge hinaus sollen zukünftig
konkrete Umweltvorgaben für Fahrzeugneubestellungen verbindlich werden. Ziel
ist eine Verringerung der Schadstoffemissionen und des CO2-Ausstosses durch
Verbesserung der Energieeffizienz beim städtischen Fuhrpark (inkl. der
Töchter). Dabei zieht die Vergabestelle die Schadstoffemissionen sowie den
Kraftstoffverbrauch als Beschaffungskriterien heran. Bei der Prüfung der
Umweltverträglichkeit ist darüber hinaus der Einsatz alternativer
Antriebstechniken (Hybrid) und Kraftstoffe (Gas) entsprechend zu berücksichtigen.
Die Umweltkriterien gelten für die Beschaffung aller Fahrzeugkategorien (PKW
und Nutzfahrzeuge). Die Dienstanweisung für die Haltung und Benutzung von
städtischen Dienstkraftfahrzeugen sowie die Verfahrensregelung für die
Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen werden entsprechend ergänzt bzw.
geändert.
7. Weiteres Vorgehen
Im
Zuge des Aufstellungsverfahrens hat am 19.05.2008 eine weitere AG Sitzung unter
Leitung der Bezirksregierung stattgefunden, wo die bisherigen
Maßnahmenvorschläge den Interessenverbänden vorgestellt wurden. Nach
Ratsbeschluss zum Maßnahmenkatalog und Fertigstellung des Luftreinhalteplans
(Entwurffassung) findet seitens der Bezirksregierung die weitere
Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Mit der Bekanntmachung des Luftreinhalteplans
Hagen im Amtsblatt und dem Inkrafttreten ist voraussichtlich im Oktober 2008 zu
rechnen.
8.
Fortgeltung des Luftreinhalteplanes Hagen-Innenstadt und des Aktionsplanes
Graf-von-Galen-Ring
Unbenommen
der aktuellen Festsetzungen des Luftreinhalteplanes Hagen 2008 gelten die
Maßnahmen des Luftreinhalteplanes Hagen-Innenstadt aus dem Jahr 2004 sowie des
Aktionsplans „Graf-von-Galen-Ring“ aus dem Jahr 2005 fort
(siehe
Anlage 1).
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
|
1.
Rechtscharakter |
||||||||
|
|
Auftragsangelegenheit |
|||||||
|
x |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|||||||
|
|
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|||||||
|
|
Vertragliche Bindung |
|||||||
|
|
Fiskalische Bindung |
|||||||
|
|
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|||||||
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|||||||
|
|
Ohne Bindung |
|||||||
|
Erläuterungen: |
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||
|
2.
Allgemeine Angaben |
||||||||
|
x |
Bereits laufende Maßnahme |
|||||||
|
|
x |
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
x |
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
x |
Neue Maßnahme |
|||||||
|
|
x |
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
x |
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Ausgaben |
|||||||
|
|
|
Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
||||||
|
|
|
Es entstehen Ausgaben |
||||||
|
|
|
|
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
|
|
|||
|
|
|
|
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
|||||
|
|
|
|
periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
|
||||
|
3.
Mittelbedarf |
|||
|
|
Einnahmen |
|
EUR |
|
x |
Sachkosten |
25.000,- |
EUR |
|
|
Personalkosten |
|
|
|
|
|||
Die
Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende
Haushaltsstellen:
|
HH-Stelle/
Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|
5.000,- |
Anpassung Steuerungs-algortihmus |
100%
Stadt |
1.56.10.05.01 542.950 |
|
|
|
20.000,- |
Umrüstung
städtische Fahrzeugflotte |
100%
Stadt |
Objektkosten- Stellen
der Fahrzeuge |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamt-kosten der o.g. Maß-nahmen: |
25.000,- |
|
|
|
|
|
Eigenanteil: |
25.000,- |
|
|
|
|
|
4. Finanzierung |
||||||||||||||
|
|
Verwaltungshaushalt |
|||||||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/
Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
||||||||||||||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
||||||||||||||
|
|
|
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
||||||||||||
|
|
||||||||||||||
|
|
Wird
durch 20 ausgefüllt |
|||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
||||||||||||
|
|
|
Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
||||||||||||
|
|
|
Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
||||||||||||
|
|
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
|
|
Vermögenshaushalt |
||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|||||||||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
25.000
€ |
|
|
|
|
||
|
|
|||||||||
|
|
|
Kreditaufnahme |
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
Wird
durch 20 ausgefüllt |
||||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
|||||||
|
|
|
zusätzlich finanziert werden |
|||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitions- |
|||||||
|
|
|
programm
vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen
werden. |
|||||||
|
|
Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen keine Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
Sachkosten |
|
einmalig |
in Höhe
von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe
von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
Personalkosten |
|
einmalig |
in Höhe
von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe
von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind nicht eingeplant |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
5. Personelle Auswirkungen |
||||||
|
|
Es sind folgende personalkostensteigernde
Maßnahmen erforderlich: |
|||||
|
|
5.1
Zusätzliche Planstellen |
|||||
|
|
Anzahl |
BVL-Gruppe |
unbefristet/befristet
ab/bis |
Besetzung
intern/extern |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.2
Stellenausweitungen |
||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.3
Hebungen |
|||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe
bisher |
BVL-Gruppe
neu |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.4
Aufhebung kw-Vermerke |
||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.5
Stundenausweitung in Teilzeitstellen |
||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.6
Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag |
||
|
|
Anzahl |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.7
Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung |
||
|
|
Anzahl |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.8
Überplanmäßige Einsätze |
|||
|
|
BVL-Gruppe |
Zeitdauer |
Umfang
in Wochenstunden |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe
Kosten 5.1 bis 5.8 |
|
|
|
Es sind folgende personalkostensenkende
Maßnahmen möglich: |
||||
|
|
5.9
Stellenfortfälle |
||||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|||||
|
|
5.10
Abwertungen |
||||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe
bisher |
BVL-Gruppe
neu |
Kosten
EUR * |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
5.11
kw-Vermerke neu |
||||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|||||
|
|
5.12
ku-Vermerke neu |
||||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|||||
|
|
5.13
Stundenkürzung in Teilzeitstellen |
||||
|
|
Stellenplan-Nr. |
BVL-Gruppe |
Kosten
EUR * |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|||||
|
|
Summe
Kosten 5.9 bis 5.13 |
|
|||
* = Kostenermittlung auf der Basis
der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei
Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
66,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|

04.06.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Hinblick auf die verkehrlichen
Maßnahmen das Einvernehmen i.S.d. § 47 Abs. 2 BImSchG zu erklären.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
stimmt der Vorlage nur unter der Prämisse zu, dass die Bahnhofshinterfahrung
gebaut wird, da ansonsten der Luftreinhalteplan ad absurdum geführt würde.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
5 |
|
Dagegen: |
4 |
|
Enthaltungen: |
2 |
12.06.2008 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Hinblick auf die verkehrlichen
Maßnahmen das Einvernehmen i.S.d. § 47 Abs. 2 BImSchG zu erklären.
Zusatz:
Der Umweltausschuss stimmt der Vorlage nur unter der Prämisse zu, dass
die Bahnhofshinterfahrung gebaut wird, da ansonsten der Luftreinhalteplan ad
absurdum geführt würde.
Der Umweltausschuss beschließt, dass die 18 Punkte des
Luftreinhalteplans zügig umgesetzt werden und die erforderlichen Gelder dafür
freigegeben werden.
19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung im Hinblick auf die verkehrlichen Maßnahmen das Einvernehmen i.S.d. § 47 Abs. 2 BImSchG
zu erklären.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
3. Der Rat stimmt der Vorlage nur unter
der Prämisse zu, dass die Bahnhofshinterfahung
gebaut wird, da ansonsten der Luftreinhalteplan ad absurdum geführt würde.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
4. Der Rat beschließt, dass die 18 Punkte
des Luftreinhalteplans zügig umgesetzt
werden und die erforderlichen Gelder dafür freigegeben werden.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt |