Vorschlag zur Tagesordnung - 0425/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Ausschluss von Kinderarbeit und menschenverachtenden Arbeitsbedingungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Beschlussvorschlag
Bei der Ausschreibung und Vergabe von Dienstkleidung, Lederwaren, Teppichen, Stoffen, Spielwaren und Pflastersteinen durch die Stadt Hagen soll künftig eine verbindliche Regelung zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit und zur Einhaltung der Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation aufgenommen werden.
Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden
Verfahrensvorschlag vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung
Seit 2006 ermöglicht die EU im Rahmen einer
Richtlinie ihren Mitgliedern auch soziale und ökologische Kriterien bei der
Vergabe ihrer Aufträge verpflichtend zu berücksichtigen. Der Deutsche Städtetag
hat diese Möglichkeit ausdrücklich begrüßt und seine Mitgliedsstädte
aufgefordert im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung entsprechend zu handeln.
Viele Kommunen in Deutschland haben inzwischen
reagiert und den Ausschluss von Kinderarbeit und die Einhaltung von
international anerkannten Sozialstandards bei der Vergabe ihrer Aufträge als
einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung der Lokalen Agenda 21 realisiert.
Als gelungene Beispiele werden München, Bonn, Gelsenkirchen, Hannover,
Stuttgart und Herne genannt. Die vergaberechtliche Zulässigkeit ist zudem
umfassend durch die Stadt Düsseldorf mit positivem Ergebnis geprüft worden.
211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten, 90%
davon unter ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind sogar jünger als 10
Jahre. Die Zahlen der UNO stammen aus 2002. Die Tendenz ist seitdem steigend.
Arbeitgeber stellen Kinder ein, weil sie billiger
sind. Kinder sind leichter zu schikanieren und kaum in der Lage, sich gegen
ausbeuterische, gesundheitsschädigende und gefährliche Arbeitsbedingungen zu
wehren.
Produkte aus Kinderarbeit werden auch in Deutschland
verkauft. Neben Kleidung gibt es weitere Produkte wie Teppiche, Stoffe,
Spielwaren und Pflastersteine in denen Kinderarbeit stecken kann. Der
Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit ist ein Schritt in
die richtige Richtung, ist aber nicht ausreichend, um die betroffenen Kinder
und Jugendlichen wirksam zu schützen. Deshalb muss zusätzlich auf die
Einhaltung von Sozialstandards abgestellt werden. Diese sozialen Kriterien
müssen mit einfachen, aber verlässlichen Zertifizierungen nachprüfbar sein.
Dies ist durch fundierte Recherchen von Menschenrechts- und
Kinderrechtsorganisationen und entsprechende Prüfsiegel abgesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,5 kB
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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Bei der Ausschreibung und Vergabe von Dienstkleidung, Lederwaren, Teppichen, Stoffen, Spielwaren, Möbeln und Pflastersteinen durch die Stadt Hagen und deren Konzerntöchter soll künftig eine verbindliche Regelung zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit und zur Einhaltung ökologischer Standards und der Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation aufgenommen werden.
Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden
Verfahrensvorschlag vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |