Vorschlag zur Tagesordnung - 0425/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei der Ausschreibung und Vergabe von Dienstkleidung, Lederwaren, Teppichen, Stoffen, Spielwaren und Pflastersteinen durch die Stadt Hagen soll künftig eine verbindliche Regelung zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit und zur Einhaltung der Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden Verfahrensvorschlag vorzulegen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit 2006 ermöglicht die EU im Rahmen einer Richtlinie ihren Mitgliedern auch soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe ihrer Aufträge verpflichtend zu berücksichtigen. Der Deutsche Städtetag hat diese Möglichkeit ausdrücklich begrüßt und seine Mitgliedsstädte aufgefordert im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung entsprechend zu handeln.

 

Viele Kommunen in Deutschland haben inzwischen reagiert und den Ausschluss von Kinderarbeit und die Einhaltung von international anerkannten Sozialstandards bei der Vergabe ihrer Aufträge als einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung der Lokalen Agenda 21 realisiert. Als gelungene Beispiele werden München, Bonn, Gelsenkirchen, Hannover, Stuttgart und Herne genannt. Die vergaberechtliche Zulässigkeit ist zudem umfassend durch die Stadt Düsseldorf mit positivem Ergebnis geprüft worden.

 

211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten, 90% davon unter ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind sogar jünger als 10 Jahre. Die Zahlen der UNO stammen aus 2002. Die Tendenz ist seitdem steigend.

 

Arbeitgeber stellen Kinder ein, weil sie billiger sind. Kinder sind leichter zu schikanieren und kaum in der Lage, sich gegen ausbeuterische, gesundheitsschädigende und gefährliche Arbeitsbedingungen zu wehren.

 

Produkte aus Kinderarbeit werden auch in Deutschland verkauft. Neben Kleidung gibt es weitere Produkte wie Teppiche, Stoffe, Spielwaren und Pflastersteine in denen Kinderarbeit stecken kann. Der Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit ist ein Schritt in die richtige Richtung, ist aber nicht ausreichend, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen wirksam zu schützen. Deshalb muss zusätzlich auf die Einhaltung von Sozialstandards abgestellt werden. Diese sozialen Kriterien müssen mit einfachen, aber verlässlichen Zertifizierungen nachprüfbar sein. Dies ist durch fundierte Recherchen von Menschenrechts- und Kinderrechtsorganisationen und entsprechende Prüfsiegel abgesichert.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Bei der Ausschreibung und Vergabe von Dienstkleidung, Lederwaren, Teppichen, Stoffen, Spielwaren, Möbeln und Pflastersteinen durch die Stadt Hagen und deren Konzerntöchter soll künftig eine verbindliche Regelung zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit und zur Einhaltung ökologischer Standards und der Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden Verfahrensvorschlag vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen