Beschlussvorlage - 0292/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8/07 (595)Bahnhofshinterfahrung 2. AbschnittWeidestraße - Eckeseyer Straßea) Beschluss über Änderung der Plangebietsgrenzeb) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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22.04.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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29.04.2008
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.04.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.05.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.05.2008
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.
Geltungsbereich:
Im Süden beginnend erstreckt sich das Plangebiet ab der Einmündung Weidestraße in die Wehringhauser Straße zwischen dem westlichen Ufer der Ennepe und der Weidestraße unter Einbeziehung der Flächen nordwestlich der Bebauung Taubenstraße, ab der Brücke Weidestraße liegt das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Ennepe und verläuft nach Norden bis zur Plessenstraße / Anbindung Philippshöhe. Im weiteren Verlauf nach Norden befindet sich das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Plessenstraße. Unter Einbeziehung des Grundstücks des Umspannwerkes verläuft in westliche Richtung eine Stichverbindung zur Sedanstraße und nach Nordosten bindet das Plangebiet südlich der Bebauung Eckeseyer Straße 28-32 an die Eckeseyer Brücke / B 54 an.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2.
Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße nebst der der Begründung vom
07.04.2008 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich
auszulegen.
Die Sitzungsvorlage einschließlich
der Begründung vom 07.04.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster
Verfahrensschritt:
In der 2. Jahreshälfte ist für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 8/07 der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3 Abs. 2 BauGB
wird der Bebauungsplan Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße
– Eckeseyer Straße, die Begründung und der Umweltbericht für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden
zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
1)
Anlass und städtebauliche Zielsetzung
Mit der
Bahnhofshinterfahrung zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Eckeseyer
Straße wird das Ziel verfolgt, die Innenstadt und Wehrínghausen vom Straßendurchgangsverkehr
zu entlasten und die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, angrenzende Flächen zu erschließen und
entsprechend zu entwickeln.
Die
Bahnhofshinterfahrung wird in zwei Abschnitten geplant und entsprechend werden
auch die Förderanträge gestellt. Der erste Abschnitt verläuft von der
Dieckstraße bis zu der neuen Kreuzung (Knoten 2) an der Ennepe. Ab hier ist ein
Abzweig sowohl zur Wehringhauser Straße / Einmündung Weidestraße als auch zur
Kuhlestraße über die sog. VARTA - Insel vorgesehen. Der zweite Abschnitt setzt
sich an der zuvor genannten Kreuzung fort und verläuft bis zu dem Anschluss an
der Eckeseyer Straße.
2)
Vorlauf
Bebauungsplan
Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt
Wehringhauser
Straße – VARTA
Daten zum Verfahrensstand:
30.08.2007
Ratsbeschluss zur öffentlichen
Auslegung
Drucksachennr.: 0673/2007
17.09.2007
Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung (TÖB)
bis
17.10.2007
Der Satzungsbeschluss konnte bisher noch nicht
erfolgen, weil zuvor das wasserrechtliche Verfahren (Planfeststellung nach § 31
Wasserhaushaltsgesetz), das zur Zeit durchgeführt wird, abgeschlossen sein muss.
Bebauungsplan
Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt
Weidestraße
– Eckeseyer Straße
Daten zum Verfahrensstand:
29.01.1998Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens Nr. 3/98
Plessenstraße
12.12.2002 Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens Nr. 13/02
Bahnhofshinterfahrung – Mittlerer Abschnitt –
04.06.2007 Bürgeranhörung im Rathaus an der Volme für beide Verfahren
19.06.2007 Scopingtermin
Ermittlung der wesentlichen
umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts und Festlegung des
Untersuchungsumfangs mit den Fachbehörden und Ämtern.
30.08.2007 Ratsbeschluss über die Zusammenfassung der
beiden Verfahren und die Verkleinerung des Plangebietes /
Drucksachennr.: 0719/2007
17.09.2007 Frühzeitige Behördenbeteiligung (TÖB)
bis
17.10.
2007
Außerdem:
08.11.2007 Ratsbeschluss über Mittelbereitstellung für
die Planungskosten des 2. Abschnitts der Bahnhofshinterfahrung. (HFA 25.10.07,
STEA 06.11.2007) Drucksachennr. 0996/2007
2a) Bürgeranhörung
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 04.06.2007 in Form einer
Bürgeranhörung im Rathaus an der Volme. Folgende Themen wurden von den Bürgern
angesprochen und mit den Vertretern der Verwaltung diskutiert:
·
Zunahme des
Verkehrs ab dem Anschlusspunkt Eckesey
Straße in Richtung Eckesey und zur Innenstadt hin
·
Aufwertung
Bereich Bodelschwinghplatz
·
Verschlechterung
der Wegebeziehung Richtung Kuhlerkamp
·
Veränderung
Wohnsituation Bereich Taubenstraße
·
Aufwertung des
Bereichs westlich des Hauptbahnhofs
·
Anregung:
Sanierung der Straßenoberfläche im Abzweig Fehrbelliner Straße
Genauere
Inhalte können dem Protokoll der Bürgeranhörung
(Anlage der Vorlage) entnommen werden.
2b) Frühzeitige Behördenbeteiligung
In
der Zeit vom 17.09.2007 bis zum 17.10.2007 fand die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Im Rahmen dieser Beteiligung gingen 10 Stellungnahmen ein.
Die
SIHK und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben teilten mit, dass ihrerseits
keine Bedenken bestehen.
Von
der SEWAG ( ehem. Mark E) und der Ruhrgas AG erhielt die Verwaltung Stellungnahmen
zu bestehenden Leitungen und Anlagen. Die Anforderungen der beiden Versorgungsträger
werden berücksichtigt. Erdgashochdruckleitungen der WINGAS sind nicht
betroffen.
Die
DB Services Immobilien GmbH weisen darauf hin, dass der Gleisanschlussvertrag mit
der Fa. Schmitz über die Nutzung der Gütergleisstrecke noch bis zum 31.12.2012
besteht. Erst nach Abbindung und Freistellung dieser Gleisstrecke und sonstiger
benötigter Flächen der DB AG kann die Bahnhofshinterfahrung in der geplanten
Trassenführung gebaut werden. Dies entspricht allerdings auch dem Kenntnisstand
der Verwaltung. Entsprechende Vorbereitungen werden durchgeführt.
Aus
Sicht der Bahn sollte die Eisenbahnbrücke Weidestraße in das B-Plangebiet mit
aufgenommen werden. Die Verwaltung hält es nicht für notwendig, dieser Anregung
zu folgen, weil der Bebauungsplan in diesem Bereich nur die Flächen der
Bahntrasse in das Plangebiet einbezieht, die für den Bau der Bahnhofshinterfahrung
erforderlich sind.
Die
Bezirksregierung Arnsberg –Umweltverwaltung (ehem. Staatliches Umweltamt)
- teilt mit, dass die Planung weitestgehend abgestimmt ist. Die
Umweltverwaltung geht bezüglich des Immissionsschutzes davon aus, dass die
Anwendung der Richtlinie
zum Lärmschutz an Straßen (RLS) zu entsprechenden Schallschutzplanungen
geführt hat, die auch die topographische Situation in der Tallage
berücksichtigt (Reflektion an Inversionsschichten). Der Schallschutzgutachter
hat hierzu Stellung genommen und mitgeteilt, dass die Berechnungen nach den
gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wurden. Reflektionen an Inversionsschichten
sind nach der RLS 90 nicht zu berücksichtigen und wurden daher auch nicht
ermittelt. Bei dieser Berechnung werden keine Extremwetterlagen sondern
durchschnittliche Wetterereignisse angenommen. Ferner spricht sich die
Umweltverwaltung auf Grund der äußerst starken Luftbelastung am
Graf-von-Galen-Ring für eine schnelle Realisierung des Projekts aus.
Der
Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat Bedenken mitgeteilt, weil keine Angaben zu
Waldumwandlungen und hieraus sich abzuleitendenden Ersatzaufforstungen gemacht
wurden. Ein Ausgleich ist nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich,
weil die Bahnhofshinterfahrung über die Gütergleistrasse geführt werden soll
und deshalb kein Eingriff in Waldflächen notwendig ist.
3) Teiländerungen des
Flächennutzungsplanes
Weil der aktuelle Verlauf der geplanten Bahnhofshinterfahrung mit
der Darstellung im Flächennutzungsplan nicht übereinstimmt, werden zwei
Teiländerungsverfahren durchgeführt. Die beiden Verfahren führen die Titel:
FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 87 Bahnhofshinterfahrung 1.
Teilabschnitt
FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 88 Bahnhofshinterfahrung 2.
Teilabschnitt
Beide Verfahren werden parallel zu den Bebauungsplanverfahren
durchgeführt. Weitere Informationen zur FNP- Teiländerung Nr. 88 können der
Vorlage zum Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss mit der Drucksachennummer 0244 / 2008 entnommen
werden.
4) Kosten und Finanzierung / Förderung der Maßnahme
Im Mai 2007 erfolgte die Anmeldung des zweiten Teils der
Bahnhofshinterfahrung als Zuschussmaßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg /
Außenstelle Dortmund. Die Kosten der zweiten Ausbaustufe wurden mit 58,9 Mio.
€ angegeben. Kostenträger sind Bund / Land und die Stadt Hagen. Nach den
derzeitigen Förderbestimmung liegt der Eigenanteil der Stadt bei 25 %.
Geschätzte Kosten Bahnhofshinterfahrung
2. Abschnitt
58,9 Mio. €
Zuwendung des Bund (75 %) 44,2 Mio. €
-------------------------------------------------------------------------------------
Eigenmittel der Stadt
ca. 14,7 Mio. €
(sofern Gesamtsumme förderfähig)
5) Zum
Beschlussvorschlag b) -Veränderung des Plangebietes-
Mit
dem Ratsbeschluss am 30.08.2007 wurde neben der Zusammenlegung der beiden
B-Planverfahren Nr. 3/98 und 13/02 auch das Plangebiet verkleinert. Aufgrund
der aktuellen Planung ist eine weitere Veränderung des Plangebietes notwendig.
Verkleinerung
des Plangebietes:
·
Für den
Waldhang, der nordwestlich der Gütergleise zur Philippshöhe hin aufsteigt,
besteht kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf.
·
Die zwischen der
Bahnhofshinterfahrung und den
Gleisanlagen des Hauptbahnhofs gelegenen Gewerbeflächen liegen nicht mehr im
Plangebiet, weil aufgrund der sehr kurzen Verfahrenszeit eine Abstimmung über
die festzusetzenden Nutzungen nicht möglich war.
·
Im nördlichen
Abschnitt wird das Plangebiet auf die notwendigen Verkehrsflächen reduziert.
Erweiterung
des Plangebietes:
·
Zur Anbindung
der Plessenstraße / Philipshöhe an die Bahnhofshinterfahrung ist eine
Erweiterung des Plangebietes westlich der Gleistrasse notwendig.
6) Bestandteile
der Vorlage
·
Protokoll der
Bürgeranhörung am 04.06.2007
·
Übersichtsplan
·
Begründung
einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung
2. Abschnitt vom 07.04.2008
Die folgenden Gutachten, die als Anlage zur Begründung Bestandteile des
Bebauungsplanes sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien
bereitgehalten und sind zudem im Internet über das „Allriss“
– Ratsinformationssystem abrufbar. Auf einen Versand dieser Gutachten
wurde verzichtet.
Anlage 1
Landschaftspflegerischer Begleitplan / Grünordnungsplan
Aufgestellt
durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung, 04.04.
2008
Anlage 2 Faunistischer Fachbeitrag zum Grünordnungsplan
weluga umweltplanung Weber Ludwig Galhoff & Partner
Ewaldstraße 14,
44789 Bochum, März 2008
Anlage 3 Verkehrslärmgutachten
Lärmgutachten des
Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933
Köln-Braunsfeld vom 4.4.2008
Anlage 4 Verkehrslärmgutachten
Auszug
aus dem Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933
Köln-Braunsfeld vom 6.9.2007 Seiten
1-3 u. 24-26
Berechnung für Kleingartenanlage „Auf der Kuhle“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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06.05.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.
Geltungsbereich:
Im Süden beginnend erstreckt sich das Plangebiet ab der Einmündung Weidestraße in die Wehringhauser Straße zwischen dem westlichen Ufer der Ennepe und der Weidestraße unter Einbeziehung der Flächen nordwestlich der Bebauung Taubenstraße, ab der Brücke Weidestraße liegt das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Ennepe und verläuft nach Norden bis zur Plessenstraße / Anbindung Philippshöhe. Im weiteren Verlauf nach Norden befindet sich das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Plessenstraße. Unter Einbeziehung des Grundstücks des Umspannwerkes verläuft in westliche Richtung eine Stichverbindung zur Sedanstraße und nach Nordosten bindet das Plangebiet südlich der Bebauung Eckeseyer Straße 28-32 an die Eckeseyer Brücke / B 54 an.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2.
Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße nebst der der Begründung vom 02.05.2008 nach
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich
auszulegen.
Die Sitzungsvorlage einschließlich
der Begründung vom 02.05.2008 wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster
Verfahrensschritt:
In der 2. Jahreshälfte ist für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 8/07 der Satzungsbeschluss vorgesehen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.
Geltungsbereich:
Im Süden beginnend erstreckt sich das Plangebiet ab der Einmündung Weidestraße in die Wehringhauser Straße zwischen dem westlichen Ufer der Ennepe und der Weidestraße unter Einbeziehung der Flächen nordwestlich der Bebauung Taubenstraße, ab der Brücke Weidestraße liegt das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Ennepe und verläuft nach Norden bis zur Plessenstraße / Anbindung Philippshöhe. Im weiteren Verlauf nach Norden befindet sich das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Plessenstraße. Unter Einbeziehung des Grundstücks des Umspannwerkes verläuft in westliche Richtung eine Stichverbindung zur Sedanstraße und nach Nordosten bindet das Plangebiet südlich der Bebauung Eckeseyer Straße 28-32 an die Eckeseyer Brücke / B 54 an.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2.
Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße nebst der der Begründung vom 02.05.2008 nach
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich
auszulegen.
Die Sitzungsvorlage einschließlich
der Begründung vom 02.05.2008 wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster
Verfahrensschritt:
In der 2. Jahreshälfte ist für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 8/07 der Satzungsbeschluss vorgesehen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |