Beschlussvorlage - 0292/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.

 

Geltungsbereich:

Im Süden beginnend erstreckt sich das Plangebiet ab der Einmündung Weidestraße in die Wehringhauser Straße zwischen dem westlichen Ufer der Ennepe und der Weidestraße unter Einbeziehung der Flächen nordwestlich der Bebauung Taubenstraße, ab der Brücke Weidestraße liegt das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Ennepe und verläuft nach Norden bis zur Plessenstraße / Anbindung Philippshöhe. Im weiteren Verlauf nach Norden befindet sich das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Plessenstraße. Unter Einbeziehung des Grundstücks des Umspannwerkes verläuft in westliche Richtung eine Stichverbindung zur Sedanstraße und nach Nordosten bindet das Plangebiet südlich der Bebauung Eckeseyer Straße 28-32 an die Eckeseyer Brücke / B 54 an.

 

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße nebst der der Begründung vom 07.04.2008 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 07.04.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

In der 2. Jahreshälfte ist für das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/07 der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße, die Begründung und der Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.

 

 

Begründung

 

 

1)    Anlass und städtebauliche Zielsetzung

 

 
Mit der Bahnhofshinterfahrung zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Eckeseyer Straße wird das Ziel verfolgt, die Innenstadt und Wehrínghausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, angrenzende Flächen zu erschließen und entsprechend zu entwickeln.  

 

Die Bahnhofshinterfahrung wird in zwei Abschnitten geplant und entsprechend werden auch die Förderanträge gestellt. Der erste Abschnitt verläuft von der Dieckstraße bis zu der neuen Kreuzung (Knoten 2) an der Ennepe. Ab hier ist ein Abzweig sowohl zur Wehringhauser Straße / Einmündung Weidestraße als auch zur Kuhlestraße über die sog. VARTA - Insel vorgesehen. Der zweite Abschnitt setzt sich an der zuvor genannten Kreuzung fort und verläuft bis zu dem Anschluss an der Eckeseyer Straße.

 

 

2)       Vorlauf 

 

Bebauungsplan Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt

Wehringhauser Straße – VARTA

 

Daten zum Verfahrensstand:

 

30.08.2007      Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung

 Drucksachennr.: 0673/2007

 

17.09.2007   Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung (TÖB)

       bis            

17.10.2007  

 

Der Satzungsbeschluss konnte bisher noch nicht erfolgen, weil zuvor das wasserrechtliche Verfahren (Planfeststellung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz), das zur Zeit durchgeführt wird, abgeschlossen sein muss.

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt

Weidestraße – Eckeseyer Straße

 

Daten zum Verfahrensstand:

 

29.01.1998Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens Nr. 3/98 Plessenstraße

12.12.2002    Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens Nr. 13/02 Bahnhofshinterfahrung – Mittlerer Abschnitt –

 

04.06.2007    Bürgeranhörung im Rathaus an der Volme für beide Verfahren

19.06.2007    Scopingtermin

Ermittlung der wesentlichen umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts und Festlegung des Untersuchungsumfangs mit den Fachbehörden und Ämtern.

 

30.08.2007    Ratsbeschluss über die Zusammenfassung der beiden Verfahren und die Verkleinerung des Plangebietes  /  Drucksachennr.: 0719/2007

 

17.09.2007   Frühzeitige Behördenbeteiligung (TÖB)

      bis

17.10. 2007  

 

Außerdem:

08.11.2007  Ratsbeschluss über Mittelbereitstellung für die Planungskosten des 2. Abschnitts der Bahnhofshinterfahrung. (HFA 25.10.07, STEA 06.11.2007) Drucksachennr. 0996/2007

 

 

2a)   Bürgeranhörung

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 04.06.2007 in Form einer Bürgeranhörung im Rathaus an der Volme. Folgende Themen wurden von den Bürgern angesprochen und mit den Vertretern der Verwaltung diskutiert:

 

·      Zunahme des Verkehrs ab dem Anschlusspunkt  Eckesey Straße in Richtung Eckesey und zur Innenstadt hin

·      Aufwertung Bereich Bodelschwinghplatz

·      Verschlechterung der Wegebeziehung Richtung Kuhlerkamp

·      Veränderung Wohnsituation Bereich Taubenstraße

·      Aufwertung des Bereichs westlich des Hauptbahnhofs

·      Anregung: Sanierung der Straßenoberfläche im Abzweig Fehrbelliner Straße

 

 

Genauere Inhalte können dem Protokoll  der Bürgeranhörung (Anlage der Vorlage) entnommen werden.

 

 

2b)  Frühzeitige Behördenbeteiligung

 

In der Zeit vom 17.09.2007 bis zum 17.10.2007 fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen 10 Stellungnahmen ein.

 

Die SIHK und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben teilten mit, dass ihrerseits keine Bedenken bestehen.

 

Von der SEWAG ( ehem. Mark E) und der Ruhrgas AG erhielt die Verwaltung Stellungnahmen zu bestehenden Leitungen und Anlagen. Die Anforderungen der beiden Versorgungsträger werden berücksichtigt. Erdgashochdruckleitungen der WINGAS sind nicht betroffen.

 

Die DB Services Immobilien GmbH weisen darauf hin, dass der Gleisanschlussvertrag mit der Fa. Schmitz über die Nutzung der Gütergleisstrecke noch bis zum 31.12.2012 besteht. Erst nach Abbindung und Freistellung dieser Gleisstrecke und sonstiger benötigter Flächen der DB AG kann die Bahnhofshinterfahrung in der geplanten Trassenführung gebaut werden. Dies entspricht allerdings auch dem Kenntnisstand der Verwaltung. Entsprechende Vorbereitungen werden durchgeführt.

Aus Sicht der Bahn sollte die Eisenbahnbrücke Weidestraße in das B-Plangebiet mit aufgenommen werden. Die Verwaltung hält es nicht für notwendig, dieser Anregung zu folgen, weil der Bebauungsplan in diesem Bereich nur die Flächen der Bahntrasse in das Plangebiet einbezieht, die für den Bau der Bahnhofshinterfahrung erforderlich sind.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg –Umweltverwaltung (ehem. Staatliches Umweltamt) - teilt mit, dass die Planung weitestgehend abgestimmt ist. Die Umweltverwaltung geht bezüglich des Immissionsschutzes davon aus, dass die Anwendung der Richtlinie zum Lärmschutz an Straßen (RLS) zu entsprechenden Schallschutzplanungen geführt hat, die auch die topographische Situation in der Tallage berücksichtigt (Reflektion an Inversionsschichten). Der Schallschutzgutachter hat hierzu Stellung genommen und mitgeteilt, dass die Berechnungen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wurden. Reflektionen an Inversionsschichten sind nach der RLS 90 nicht zu berücksichtigen und wurden daher auch nicht ermittelt. Bei dieser Berechnung werden keine Extremwetterlagen sondern durchschnittliche Wetterereignisse angenommen. Ferner spricht sich die Umweltverwaltung auf Grund der äußerst starken Luftbelastung am Graf-von-Galen-Ring für eine schnelle Realisierung des Projekts aus.

 

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat Bedenken mitgeteilt, weil keine Angaben zu Waldumwandlungen und hieraus sich abzuleitendenden Ersatzaufforstungen gemacht wurden. Ein Ausgleich ist nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich, weil die Bahnhofshinterfahrung über die Gütergleistrasse geführt werden soll und deshalb kein Eingriff in Waldflächen notwendig ist.

 

 

3)  Teiländerungen des Flächennutzungsplanes

 

Weil der aktuelle Verlauf der geplanten Bahnhofshinterfahrung mit der Darstellung im Flächennutzungsplan nicht übereinstimmt, werden zwei Teiländerungsverfahren durchgeführt. Die beiden Verfahren führen die Titel:

FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 87 Bahnhofshinterfahrung 1. Teilabschnitt

FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 88 Bahnhofshinterfahrung 2. Teilabschnitt

 

Beide Verfahren werden parallel zu den Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Weitere Informationen zur FNP- Teiländerung Nr. 88 können der Vorlage zum Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss mit der Drucksachennummer 0244 / 2008 entnommen werden.

 

4) Kosten und Finanzierung / Förderung der Maßnahme

 

Im Mai 2007 erfolgte die Anmeldung des zweiten Teils der Bahnhofshinterfahrung als Zuschussmaßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg / Außenstelle Dortmund. Die Kosten der zweiten Ausbaustufe wurden mit 58,9 Mio. € angegeben. Kostenträger sind Bund / Land und die Stadt Hagen. Nach den derzeitigen Förderbestimmung liegt der Eigenanteil der Stadt bei 25 %.

 

Geschätzte Kosten Bahnhofshinterfahrung

2. Abschnitt                                                                 58,9 Mio. €

Zuwendung des Bund (75 %)                                     44,2 Mio. €

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Eigenmittel der Stadt                                         ca.    14,7 Mio. € 

(sofern Gesamtsumme förderfähig)                                                 

 

 

5)   Zum Beschlussvorschlag b)    -Veränderung des Plangebietes-        

 

Mit dem Ratsbeschluss am 30.08.2007 wurde neben der Zusammenlegung der beiden B-Planverfahren Nr. 3/98 und 13/02 auch das Plangebiet verkleinert. Aufgrund der aktuellen Planung ist eine weitere Veränderung des Plangebietes notwendig.

 

Verkleinerung des Plangebietes:

·      Für den Waldhang, der nordwestlich der Gütergleise zur Philippshöhe hin aufsteigt, besteht kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf.

·      Die zwischen der Bahnhofshinterfahrung  und den Gleisanlagen des Hauptbahnhofs gelegenen Gewerbeflächen liegen nicht mehr im Plangebiet, weil aufgrund der sehr kurzen Verfahrenszeit eine Abstimmung über die festzusetzenden Nutzungen nicht möglich war.

·      Im nördlichen Abschnitt wird das Plangebiet auf die notwendigen Verkehrsflächen reduziert.

 

Erweiterung des Plangebietes:

·      Zur Anbindung der Plessenstraße / Philipshöhe an die Bahnhofshinterfahrung ist eine Erweiterung des Plangebietes westlich der Gleistrasse notwendig. 

 

 

6)  Bestandteile der Vorlage

 

·      Protokoll der Bürgeranhörung am 04.06.2007

 

·      Übersichtsplan

 

·      Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt vom 07.04.2008

 

Die folgenden Gutachten, die als Anlage zur Begründung Bestandteile des Bebauungsplanes sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind zudem im Internet über das „Allriss“ – Ratsinformationssystem abrufbar. Auf einen Versand dieser Gutachten wurde verzichtet.

 

Anlage 1   Landschaftspflegerischer Begleitplan / Grünordnungsplan

               Aufgestellt durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung, 04.04. 2008

 

Anlage 2   Faunistischer Fachbeitrag zum Grünordnungsplan

weluga umweltplanung Weber Ludwig Galhoff & Partner

Ewaldstraße 14,  44789 Bochum, März 2008

 

Anlage 3   Verkehrslärmgutachten

    Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 4.4.2008

 

Anlage 4    Verkehrslärmgutachten 

Auszug aus dem Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 6.9.2007      Seiten 1-3 u. 24-26

Berechnung für Kleingartenanlage „Auf der Kuhle“

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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29.04.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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30.04.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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06.05.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.

 

Geltungsbereich:

Im Süden beginnend erstreckt sich das Plangebiet ab der Einmündung Weidestraße in die Wehringhauser Straße zwischen dem westlichen Ufer der Ennepe und der Weidestraße unter Einbeziehung der Flächen nordwestlich der Bebauung Taubenstraße, ab der Brücke Weidestraße liegt das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Ennepe und verläuft nach Norden bis zur Plessenstraße / Anbindung Philippshöhe. Im weiteren Verlauf nach Norden befindet sich das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Plessenstraße. Unter Einbeziehung des Grundstücks des Umspannwerkes verläuft in westliche Richtung eine Stichverbindung zur Sedanstraße und nach Nordosten bindet das Plangebiet südlich der Bebauung Eckeseyer Straße 28-32 an die Eckeseyer Brücke / B 54 an.

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße nebst der der Begründung vom 02.05.2008 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 02.05.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

In der 2. Jahreshälfte ist für das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/07 der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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08.05.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.

 

Geltungsbereich:

Im Süden beginnend erstreckt sich das Plangebiet ab der Einmündung Weidestraße in die Wehringhauser Straße zwischen dem westlichen Ufer der Ennepe und der Weidestraße unter Einbeziehung der Flächen nordwestlich der Bebauung Taubenstraße, ab der Brücke Weidestraße liegt das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Ennepe und verläuft nach Norden bis zur Plessenstraße / Anbindung Philippshöhe. Im weiteren Verlauf nach Norden befindet sich das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Plessenstraße. Unter Einbeziehung des Grundstücks des Umspannwerkes verläuft in westliche Richtung eine Stichverbindung zur Sedanstraße und nach Nordosten bindet das Plangebiet südlich der Bebauung Eckeseyer Straße 28-32 an die Eckeseyer Brücke / B 54 an.

 

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße nebst der der Begründung vom 02.05.2008 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 02.05.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

In der 2. Jahreshälfte ist für das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/07 der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen