08.05.2008 - 5.25 Bebauungsplan Nr. 8/07 (595)Bahnhofshinterfahru...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz verweist auf die als Tischvorlage ausgelegte und der Niederschrift als Anlage 13 beigefügte Ergänzung zur Vorlage 0292/2008 und lässt über den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses abstimmen.

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Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.

 

Geltungsbereich:

Im Süden beginnend erstreckt sich das Plangebiet ab der Einmündung Weidestraße in die Wehringhauser Straße zwischen dem westlichen Ufer der Ennepe und der Weidestraße unter Einbeziehung der Flächen nordwestlich der Bebauung Taubenstraße, ab der Brücke Weidestraße liegt das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Ennepe und verläuft nach Norden bis zur Plessenstraße / Anbindung Philippshöhe. Im weiteren Verlauf nach Norden befindet sich das Plangebiet zwischen der Gleistrasse und der Plessenstraße. Unter Einbeziehung des Grundstücks des Umspannwerkes verläuft in westliche Richtung eine Stichverbindung zur Sedanstraße und nach Nordosten bindet das Plangebiet südlich der Bebauung Eckeseyer Straße 28-32 an die Eckeseyer Brücke / B 54 an.

 

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße – Eckeseyer Straße nebst der der Begründung vom 02.05.2008 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 02.05.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

In der 2. Jahreshälfte ist für das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/07 der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen