Beschlussvorlage - 0139/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorliegende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben weiterzuentwickeln
  3. Die bereits laufenden Maßnahmen

·        Koordinierung der Integrationskurse sowie bedarfsgerechte Sprachförderangebote der VHS

·        Sprachförderangebote des Fachbereiches Jugend & Soziales und der RAA im Elementar- und Primarbereich

sollen in den Jahren 2009 / 2010 fortgeführt werden.

Falls künftig eine Finanzierung über die Sparkassenspende nicht mehr möglich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, andere Finanzierungsmöglichkeiten kostenneutral darzustellen.

  1. Es wird eine Stadtteilintegrationskonferenz zunächst für den Stadtteil Wehringhausen durchgeführt.
  2. Die in Hagen vorhandenen Integrationsangebote werden im städtischen Internetangebot gebündelt dargestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ressortübergreifend und unter Beteiligung der freien Träger die weiteren Maßnahmen umzusetzen. Zur Evaluation der Integrationsarbeit sind Daten und Indikatoren zu erheben und auszuwerten.
  4. Ein weiterer Sachstandsbericht wird bis Mai 2009 erwartet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22. 2. 2007 die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung der Migranten und gesellschaftlicher Gruppen ein Integrationskonzept zu erarbeiten. Hierzu sollten:

 

  • eine Integrationskonferenz durchgeführt werden
  • die bereits laufenden bzw. kurzfristigen Maßnahmen wie Rucksack- Programm, KOMM IN sowie der Sprachkurs für Menschen, die kein Anrecht auf Integrationskurse haben und die interkulturelle Fortbildung für städtische Mitarbeiter fort- oder durchgeführt werden.

 

Das Integrationskonzept sollte dem Rat bis Ende 2007 vorgelegt werden.

 

Die folgende Vorlage umreißt den Weg zu einer stärkeren Koordinierung der städtischen Integrationspolitik und stellt dar, wie versucht wurde, alle am Prozess Beteiligten möglichst weitgehend in die Entwicklung des Projektes einzubinden.

Bereits laufende Integrationsmaßnahmen sowie entscheidungsreife Projektvorschläge inklusiv zu erwartender finanzieller Auswirkungen werden beispielhaft dargestellt.

Ein großer Teil der Vorlage dient der Darstellung der Neuausrichtung der Integrationsarbeit der freien Träger. Er wurde von einer Arbeitsgruppe der Träger verfasst.

 

Die Vorlage ist wie folgt gegliedert:

 

1. Der Weg zu einem Integrationskonzept

2. Beispielhafte Handlungsfelder kommunaler Integrationsarbeit

3. Integrationsarbeit der freien Träger

 

Die begonnenen Maßnahmen sollen fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Die Finanzierung der Sprachförderkonzepte erfolgt –sofern verfügbar- vorrangig über Mittel der Sparkassenspende.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

1.Der Weg zu einem Integrationskonzept für die Stadt Hagen

 

Am 31.12. 2006 waren 27230 Hagener ohne deutsche Staatsangehörigkeit, d.h. annähernd jeder 7. war juristisch gesehen Ausländer. Weitere 22000 Einwohner/innen besaßen neben der deutschen eine zweite Staatsangehörigkeit und damit ebenfalls Migrationshintergrund.

Somit verfügen mindestens 25 % der Hagener über „Zuwanderungsgeschichte“.

(Vgl.: Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul G. Jansen GmbH, „Soziale Stadt“ Integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen in Hagen; Entwurf 12/2007)

 

Die Hagener Einwohner meistern das friedliche Zusammenleben von Menschen aus über 130 Nationen hervorragend und stellen sich dieser Herausforderung in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens; schließlich hat Zuwanderung gerade in unserer industriell geprägten Stadt eine lange Geschichte.

Dass angesichts des demographischen Wandels die Integration von Migranten zu einer der zentralen Aufgaben geworden ist, haben Rat und Verwaltung sowie die mit Integrationsfragen befassten Träger und Initiativen erkannt und als Herausforderung angenommen.

Der Rat der Stadt Hagen hat deshalb in der Sitzung am 22.6.2006 die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung des Amtes 32/2 (Ausländer-, Einbürgerungs- und Personenstandsangelegenheiten) ein umfassendes Integrationskonzept zu erarbeiten. Dabei sollten die Maßnahmenvorschläge der Fraktionen aus dem Papier „Lebendiges Hagen – Stadt der Zukunft“ berücksichtigt werden.

Aufgrund der daraus resultierenden Verwaltungsvorlage 1041/2006 „Integrationskonzept für die Stadt Hagen“ fasste der Rat in seiner Sitzung am 22.2.2007 den folgenden Beschluss:

„1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept sowie in der Vorlage beschrieben unter Beteiligung der Migranten und gesellschaftlicher Gruppen zu entwickeln.

Hierzu wird im Frühjahr 2007 eine Integrationskonferenz durchgeführt.

2. Die folgenden bereits laufenden bzw. kurzfristigen Maßnahmen werden im Jahre 2007 fortgeführt:

- Fortführung der „Rucksack“ Sprachförderprogramme mit einem Zuschussbedarf von 25.000 €.

- Fortführung der Komm - In Maßnahme durch Aufstockung des VHS-Budgets um 15.000 € (Teilfinanzierung).

- Durchführung von zusätzlichen 630 Stunden Sprachförderkursen für Zielgruppen, die nicht durch die Integrationskurse erreicht werden (Kosten:15.000 €).

- Die VHS wird beauftragt, im Rahmen der vorhandenen Mittel Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz für städtische Mitarbeiter / -innen anzubieten.

Zur Finanzierung der o. g. Maßnahmen werden vorhandene Mittel der Sparkassenspende eingesetzt.

3. Das Integrationskonzept wird dem Rat bis Ende 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Die Vorschläge des Demographie- Arbeitskreises zum Zielfeld: „Mensch und Motivation“, Handlungsfeld: „Integration / Migration“ sind je nach Projektreife schon umgesetzt oder werden sukzessiv in den weiteren Prozess eingebracht.

 

Die Erarbeitung des Integrationskonzeptes erforderte die Einbeziehung insbesondere der Migranten selbst sowie ihrer Organisationen und der in der Arbeit mit Migranten tätigen freien Träger. Ausgehend vom erfolgreichen Verlauf des ersten Komm In NRW Projektes und ermutigt durch die deutlichen Erfolge der hierdurch initiierten Vernetzung der Träger von Integrationskursen wurde im Rahmen der zweiten Projektphase von KOMM IN NRW bei der Landesregierung ein Förderantrag gestellt, der nun das Thema „Integration“ als Ganzes in den Blick der Kommune rücken sollte.

 

Alle am Prozess Beteiligten, wie z. B.: Migrantenselbstorganisationen, Ausländerbehörde, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Bildungsträger, Sozialverwaltung, ARGE, Agentur für Arbeit, Stadtplaner, Wohnungsverwaltung und Wohnungsmarktakteure, Parteien und Verbände, Integrationsrat, Kirchen und freie Träger, Vereine und Initiativen etc. sollten dazu  bewegt werden, Integration künftig als Querschnittsaufgabe der Stadtpolitik ständig im Auge zu behalten.

 

Einen Anstoß zu einer solchen Neuausrichtung sollte die erste Hagener Integrationskonferenz geben, die im Juni 2007 stattfand. Auf dieser Konferenz sollte eine Sichtung der vorhandenen Angebote und Organisationsstrukturen vorgenommen werden, um dann über eine Stärken- / Schwächen-Analyse zur Entwicklung neuer Strategien und Organisationsformen zu kommen.

 

1.1 Befragung

Zur Vorbereitung dieser Integrationskonferenz musste eine Analyse des Bestandes an Integrationsangeboten sowie eine Erhebung des Bedarfes vorgenommen werden. Dies wurde in Form einer Befragung sowohl verwaltungsintern als auch auf Seite der Betroffenen durch ein Interview mit Schlüsselpersonen durchgeführt.

Für diese Tätigkeit waren im Rahmen der Projektförderung KOMM IN NRW - zeitlich befristet von November 2006 bis Januar 2007 - zwei Projektmitarbeiterinnen eingestellt.

Danach sollten die Grundlagen für klare Absprachen über Zuständigkeiten, Vernetzung, Qualität und Quantität der Angebote vorliegen. Aber sowohl die Erhebung als auch die Ergebnisse der Integrationskonferenz machten klar, dass Fragen der Integration nicht pauschal angegangen werden können.

 

Die Experten wurden befragt, wo sie besonderen Handlungsbedarf im Rahmen der Integration sehen. Die Auswertung ergab folgende Schwerpunktsetzungen:

Koordination innerhalb der Verwaltung

Die Befragten innerhalb der Verwaltung sahen eine Priorität bei der besseren Koordination innerhalb der Verwaltung. Es gibt verschiedene Verwaltungsabteilungen, die direkt oder indirekt das Thema Integration berühren. Auch wenn es einige Steuerkreise zu Projekten gibt, so wird die Frage aufgeworfen, ob es z.B. nicht sinnvoll sei, eine Anlaufstelle für Fragen der Integration einzurichten. Deutlich wurde, dass Integration als Querschnittsthema zu sehen ist, das in allen Bereichen zu berücksichtigen ist.

·        Stadtteilorientierung

Innerhalb der Verwaltung gibt es durch die Umsetzung von Programmen wie Soziale Stadt und Stadtumbau West zahlreiche stadtteilorientierte Projekte. Auch der Masterplan Wohnen setzt mit drei Schwerpunkten in den Stadtteilen an (Oberhagen, Wehringhausen, Hohenlimburg Mozartstraße).

Die Aufgaben der Wohlfahrtsverbände sind neu definiert worden. Heute sind die zuständigen Stellen u. a. so genannte Integrationsagenturen, deren Aufgaben vom Land definiert worden sind. Hierzu gehört u. a. stadtteilorientierte Arbeit. Neben zahlreichen anderen Aufgaben wurde dieser Stadtteilansatz von den Befragten am häufigsten genannt.

·        Aufnahmegesellschaft

Bei den Befragten aus Vereinen und anderen Multiplikatoren lag die Priorität bei der Rolle der Aufnahmegesellschaft. Sie betonten, dass Integration nicht nur von den Migranten etwas erwarte, sondern die Aufnahmegesellschaft auch ihren Teil zu diesem Prozess beitragen müsse. Dies beginnt mit der Akzeptanz der Migranten, eine Offenheit gegenüber anderen Kulturen, bis hin zu dem Verständnis der Gleichberechtigung innerhalb der Gesellschaft.

·        Beteiligung von Migranten

Eine weitere Priorität, die in allen drei Gruppen vertreten war, ist die Beteiligung der Migranten. Diese „Beteiligung“ bezieht sich vor allem darauf, dass es nicht sinnvoll sei etwas „für“ die Migranten zu planen und zu entwickeln, sondern mit ihnen. Deshalb sei es wichtig, Migranten in Prozesse, von der Planung bis hin zur Umsetzung, einzubeziehen.

·        Arbeitsmarkt

Die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist eine Priorität, die ebenfalls von Befragten in allen Gruppen genannt wurde. Diese Integration ist eine der Grundvoraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

·        Zielgruppen

Um passgenaue Angebote zu entwickeln, müssen auch die Zielgruppen definiert werden. Da die bisherige Datenerhebung Menschen nur nach dem Besitz oder Nichtbesitz eines deutschen Passes unterscheidet, stellt sich angesichts der vielen eingebürgerten Menschen und der hohen Zahl von Spätaussiedlern die Frage, ob diese Art der Datenerhebung noch zeitgemäß und sinnvoll ist. Wenn nicht, ist zu entscheiden, wie sie sonst aussehen sollte. Es wäre sinnvoll, wenn auf städtischer Ebene einheitliche Datenerhebungen durchgeführt würden. Es stellt sich also die Frage: welche Daten werden zu welchem Zweck benötigt? Die Stadt München hat hierzu eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die aufzeigt, wie komplex dieses Thema ist. Es kann hier nur angedeutet werden, das formale Kategorien (Aufenthaltsstatus, seit wann in Deutschland usw.) nicht unbedingt einen Aufschluss geben über den Bedarf. Es müssen weitere Kategorien zu Hilfe genommen werden.

 

Die interviewten, eher zufällig ausgewählten, Migranten haben ihre Auffassung von Integration individuell sehr unterschiedlich gefasst. Sie äußerten viele Wünsche, die sich direkt auf das Zusammenleben im Wohnquartier oder auf direkte persönliche Kontakte bezogen. Migrantenvereine wurden in den Gesprächen kaum als aktiver Betreiber von Integrationsarbeit gesehen.

 

·        Die meisten Aussagen beziehen sich darauf, dass beide Seiten sich bewegen müssen, sowohl die Migranten als auch die aufnehmende Gesellschaft.

·        Das bedeutet auch Offenheit der aufnehmenden Gesellschaft gegenüber den Zuwanderern. Entscheidend dabei ist die gegenseitige Akzeptanz.

„Wer nicht ausgrenzt muss nicht integrieren, von daher ist das schwierig mit der Integration“

·        Integration als Möglichkeit des gleichberechtigten Zugangs zu Angeboten z. B. des Arbeitsmarkts, Teilhabe an der Gesellschaft, d.h. Gleichberechtigung auf allen Ebenen.

„Integration ist für mich die Einbezugnahme aller gesellschaftlichen Gruppen in Gesellschaft und Staat, mit allen Rechten und Pflichten, idealtypisch heißt das die Gleichstellung und Gleichbehandlung im Rahmen der Gesetze.“

·        Deutlich hervorgehoben wurde auch oft, dass Sprachkenntnisse ein Teil der Integration bedeuten.

„Die Sprache ist ein Schlüssel für viele Dinge, meine Rechte wahrzunehmen, ..“..

·        Integration wird oft begriffen als das Entstehen von etwas Neuem:

„Es ist etwas vorhanden, es kommt etwas Neues hinzu, für dieses Neue ist auch Platz und entweder vermischt es sich, oder bildet in verschiedenen Facetten ein Ganzes“. „Kultur, die konserviert, ist nicht unser Ansatz, sondern die Vermischung der Kulturen – Heimatkultur bringt Integration nicht voran.“

·        Um diesen Prozess möglich zu machen, müssen sich die verschiedenen Kulturen gegenseitig kennen lernen und kommunizieren.

„Integration heißt für mich vor Ort, dass die Leute miteinander sprechen, dass sich die Menschen kennen lernen, lernen sich auseinanderzusetzen.“

·        Für einige Befragte ist Integration dann gegeben, wenn man seine Rechte kennt, bzw. sich überhaupt in diesem Land zurechtfindet.

·        Zwei Befragte wiesen darauf hin, dass eine Voraussetzung für die Integration die Akzeptanz ist, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist.

·        Ein Aspekt, der vielleicht selten in den Diskussionen berücksichtigt wird, aber einem Teil der Befragten wichtig ist, ist das Ziel, dass sich die Zugewanderten hier wohl fühlen. Was das bedeuten kann, drücken Befragte so aus:

„Integration ist für mich, dass ich mich in der Stadt wohl fühle, dass ich mich auskenne, ich weiß, wie die Stadt funktioniert, wo sich meine Nachbarn in welchen Cafes treffen, wo ich einen Kinderhort habe, wo ich einen Veranstaltungsort habe. Das ist für mich total wichtig, ich kenne hier kaum eigene Landsleute...“

 

1.2 Integrationskonferenz

Auch die verschiedenen Arbeitsgruppen der 1. Hagener Integrationskonferenz, die am 16.6.2007 stattfand, hatten die Schwierigkeit zu klären, wer mit wem über welches Problem in Kommunikation treten sollte.

Was in den Experteninterviews als notwendige Zielgruppendefinition gefordert wurde und was sich in den Individualinterviews als persönliche Sicht der Dinge in einem bestimmten Lebenszusammenhang artikulierte, war nur schwer in geordnete Diskussionsbahnen zu lenken und dementsprechend schwierig als politische Leitlinie für die Zukunft zu fassen.

Die vom Veranstalter angebotenen Diskussionsforen (siehe unten) wurden, vielleicht aus eben diesem Grund, kaum von Migranten genutzt. Die sehr schwache Beteiligung an der Konferenz mag daran liegen, dass die Fragestellungen der einzelnen Workshops zu global waren. Es ist wohl auch so, dass die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund viel zu heterogen ist, als dass sie sich en bloc zu ihrer Einstellung zum Thema Integration, zu ihren Alltagsnöten und Einstellungen äußern könnte.

So entstand in der Abschlussdiskussion der Konferenz die Forderung, die Arbeit mehr zu fokussieren, indem man eine stärker sozialräumliche oder fachspezifische Annäherung versucht.

In Zukunft sollen Integrationskonferenzen auf Stadtteilebene oder mit striktem Themenbezug die Zielgruppen schärfer abbilden und die Akteure so effektiver ins Gespräch bringen und vernetzen.

Integration ist kein zeitlich begrenzter, sondern ein dauerhafter Prozess. So lauteten die wichtigsten Ergebnisse der Konferenz und somit der Auftrag für die zukünftige Arbeit:

Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Konferenz zusammengefasst. Um näher an den Kernaussagen zu bleiben, wurden oft Zitate wiedergegeben.

 

1.2.1 AG Bildung und Erziehung

Grundforderung dieser Arbeitsgruppe war eine grundlegende Definition der Zielgruppe sowie die Einführung einer einheitlichen Statistik.

Die stärkere Einbeziehung der Migrantenselbstorganisationen in Fragen von Bildung und Ausbildung soll die Transparenz des deutschen Bildungssystems erhöhen. Dementsprechend sollte auch die Elternarbeit für Zugewanderte intensiviert und besser auf die Zielgruppe zugeschnitten werden. Ziel ist, die Erziehungskompetenz der Eltern zu erweitern

Sprache ist der Schlüssel zur Integration, Programme zur Erhöhung der sprachlichen Kompetenz für alle Altersgruppen sollen besonders gefördert werden.

Schnittstellen wie zum Beispiel die Übergänge zwischen den Schulformen und -Stufen sollen besonders intensiv betreut werden.

Die Interkulturelle Kompetenz des pädagogischen Personals soll durch Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.

Die Vernetzung der Anbieter auf dem Bildungsmarkt sollte verstärkt betrieben werden. Hierzu passt auch die Empfehlung der AG “Zusammenleben im Stadtteil“, die Schulen im Stadtteil zu mehr Zusammenarbeit zu verpflichten.

 

1.2.2 AG Stadträumliche Integration

„Wer soll warum und wie im Stadtteil integriert werden?“

Auch in dieser Arbeitsgruppe ist die Definition der Zielgruppen die wichtigste Aufgabe auf dem Weg zur Integration. Ist dies geklärt, werden

·        die Entwicklung gemeinsamer Ziele,

·        konkrete Zusammenarbeit zwischen den Vereinen im Stadtteil,

·        praktische Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen, und somit

·        die Möglichkeit, eigene soziale Netzwerke aufbauen zu können

ins Auge gefasst.

·        Der jetzige Zustand: „Deutsche Vereine ohne Migranten – Migrantenvereine ohne Deutsche“ soll verändert werden.

·        Die Ressourcen der MIGRANTENSELBSTORGANISATIONEN sollen genutzt werden. Auch Migrantenvereine sollten eine finanzielle Förderung erhalten.

·        Die Mischung von Einheimischen und Zugewanderten auf dem Wohnungsmarkt soll durch die Hebung der Wohnqualität in den Quartieren erleichtert werden.

·        Bürgerbeteiligung im Stadtteil soll sich nicht nur an den Vereinen orientieren, weil die nicht ausreichend die Struktur der Bevölkerung widerspiegeln. Einzelpersonen sollen verstärkt nach ihrer Meinung gefragt werden. „Diese Methode ist zwar teuer, aber Integration kostet Geld.“

·        Es soll eine Integrationskonferenz unter aktiver Einbeziehung der Migranten organisiert werden. Die Bürger selbst sollen aktiviert werden, nicht nur die „Profis“

Es sollen:

  • Gemeinsamkeiten definiert werden,
  • die unterschiedlichen Quartiere analysiert werden,
  • Organisationen + Angebote im Stadtteil identifiziert werden
  • die Interkulturelle Öffnung der Angebote und Vereine betrieben werden,
  • ein Leitbild für die Stadtteile entwickelt werden,
  • finanzielle Rahmenbedingungen geklärt und öffentlich gemacht werden,
  • lokale Ökonomie incl. ausländische Unternehmen einbezogen werden,
  • engagierte Multiplikatoren gefunden und zum Mitmachen motiviert werden.

 

Gewünscht wird weiterhin eine Steuerung der Prozesse im Stadtteil aus einer Hand (wegen der z. Zt. vielen unterschiedlichen Vorgaben von Bund, Land, etc.), ein „Stadtteilkümmerer“ für den Bereich Integration müsste her.

Hilfreich wäre eine möglichst starke öffentliche Unterstützung der Prozesse (z. B. durch den Oberbürgermeister der Stadt).

 

1.2.3 AG Dialog zwischen den Kulturen

·        Der Dialog zwischen Christen und Muslimen sollte verstärkt werden und zum besseren gegenseitigen Verstehen beitragen.

·        Übereinstimmungen zwischen den Religionen sollen gefunden und dargestellt werden.

·        Man sollte die Feste vergleichen, feststellen, was ähnlich ist (z. B. Weihnachten und chanukka- Tradition, Lieder und Bräuche bei Christen und Juden).

·        Die am Dialog beteiligten Menschen sollten mit großer Achtung und Respekt voreinander vorgehen.

·        Besonders Jugendliche sollten über die verschiedenen Religionen aufgeklärt werden.

·        Auch ein besseres Kennenlernen der eigenen und fremden Alltagskultur ist nötig; „denn was man nicht kennt, erzeugt Angst und Unsicherheit“

·        Es müssen Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden, sowohl räumlicher als auch inhaltlicher Art.

·        So sollten Spontanaktionen wie Mal- und Kunstprojekte in Kindergärten oder Schulen, Lesungen und Konzerte in öffentlichen Räumen, etc. kontinuierlich veranstaltet werden.

·        Zugewanderte sollten stärker in das lokale Kulturleben eingebunden werden. Sie sollten Erfahrungen mit einheimischen Künstlern austauschen.

·        So soll eine bessere Information für Kunstschaffende mit Migrationshintergrund über Fördermöglichkeiten geschaffen werden.

·        Kleine Ausstellungen für Migranten sollen initiiert werden

·        Durch ganzheitliche Lernangebote soll die Bereitschaft für das Andere /Fremde geweckt werden.

·        Ehrenamtliche Strukturen müssen geschaffen werden

 

1.2.4 AG Arbeit und Ausbildung

Die Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe kamen von allgemeinen Problemen des Arbeitsmarktes schnell auf die Situation zugewanderter Jugendlicher auf dem Arbeitsmarkt. Auch hier war eine Hauptschwierigkeit zu definieren, welcher Jugendliche als „mit Migrationshintergrund“ anzusehen ist. Der in Hagen geborene mit türkischem Pass, oder eher der spätausgesiedelte Jugendliche, der im letzten Pflichtschuljahr ohne ausreichende Deutschkenntnisse aus Russland zugezogen ist?

Gefordert wurde:

·        bessere Vernetzung der Betreuungsangebote im Übergang Schule/Beruf.

·        Ausbau von Coaching-Projekten, wie „startbahn zukunft“

·        verstärkte Sprachförderung der Berufsschüler.

·        Akquisition von Ausbildungsstellen in der örtlichen Wirtschaft – hier auch besonders bei solchen Betrieben, die Migranten gehören.

·        Die öffentlichen Verwaltungen müssen in Ausbildungsfragen als Vorreiter auftreten und junge Migranten ausbilden.

 

1.2.5 AG Teilhabe

In dieser Arbeitsgruppe wurde die Forderung nach genauerer Zielgruppendefinition und vergleichbarem statistischen Material nicht mit solcher Priorität wie in den anderen Gruppen diskutiert. Die politische Partizipation der Zugewanderten ist ganz wesentlich abhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Die Teilnahme an den Kommunalwahlen ist z. B. für Drittstaatenangehörige ausgeschlossen. Auf die Gefahr der Entstehung sogenannter „demokratiefreier Zonen“ in Stadtteilen mit hohem Anteil an alten Menschen, die sich nicht mehr an Wahlen beteiligen und nicht wahlberechtigten Migranten wurde in der Diskussion hingewiesen. Siehe hierzu auch den Abschnitt „Kommunales Wahlrecht“.

 

2. Beispielhafte Handlungsfelder kommunaler Integrationsarbeit

Viele der in den Arbeitsgruppen diskutierten Maßnahmen und Projekte werden schon seit geraumer Zeit in Hagen durchgeführt. Einige Beispiele sind hier nach Handlungsfeldern gegliedert aufgeführt.

 

2.1. Elementarbereich

2.1.1 Neuregelung der Sprachförderung im Elementarbereich

Fehlende Sprachkompetenz ist nach wie vor der entscheidende Faktor, wenn es um schulische Abschlüsse und berufliche Perspektiven geht.

Nach wie vor sind Kinder/Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte in Realschulen (20%) und Gymnasien (8%) unterrepräsentiert,  während der Prozentsatz bei Schulabgängern ohne Abschluss ( 33% ), Jugendlichen ohne Ausbildungsstelle (30%) und arbeitslosen Jugendlichen (27%) unverändert hoch ist.

 

Umso wichtiger ist eine möglichst früh einsetzende Förderung von Kindern und Jugendlichen aus zugewanderten Familien in der Zweitsprache Deutsch.

Die bisherige Förderung nach Ziffer 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3 der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich“ des Landes NRW entfällt und wird abgelöst durch Maßnahmen nach § 36.2 des Schulgesetzes NRW, das die Überprüfung des Sprachstandes zwei Jahre vor der Einschulung durch das Schulamt vorschreibt. Gleichzeitig regelt § 13.6 des KiBiz die verbindliche Förderung der Kinder mit Sprachdefiziten innerhalb der Tageseinrichtungen. Schulen und Kindertageseinrichtungen sind zu enger Kooperation verpflichtet, um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Elementar- in den  Primarbereich zu gewährleisten. Die Förderung der Kinder wird vom Land mit 340,00 Euro pro Kind pro Jahr unterstützt.

Im Jahr 2008 erhalten in Hagen insgesamt 450 Kinder Sprachförderung, davon befinden sich 375 Kinder bereits in Kindertageseinrichtungen. Für 105 Kinder muss die Förderung an anderen Orten, z.B. Familienzentren, organisiert werden. Pro Fördergruppe sind in der Regel 10 Kinder vorgesehen.

Es wird in diesem Jahr darum gehen, bestehende Strukturen zu festigen und zu erhalten, aber auch auf neue Rahmenbedingungen die richtige Antwort zu geben.

 

Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sprachfördermaßnahmen

Im Zuge der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sprachfördermaßnahmen erscheint es geboten, unter Einbeziehung der am Prozess beteiligten Ämter sowie der freien Träger und unter Berücksichtigung der in der RAA vorhandenen Ressourcen an Material und Erfahrungen ein ähnliches Procedere anzustreben, wie es bisher bei Maßnahmen nach Ziffer 2.2.2 der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich“ des Landes NRW umgesetzt worden ist.

Zur Koordination der Inhalte der Maßnahmen werden monatliche Dienstbesprechungen durchgeführt, die dem kollegialen Austausch, der Sichtung von Material und der inhaltlichen  Planung dienen: Daneben gibt es vierteljährliche Fortbildungsveranstaltungen für die Sprachförderlehrkräfte, orientiert an aktuellen Schwerpunkten (Methodik, Lernpsychologie, Spracherwerb, Deutsch als Zweitsprache, Diagnostik u. s. w.).

 

2.1.2 Sprachförderung in Kombination mit Elternbildung: Rucksack-Kita

Zusätzlich zu den landesgeförderten Sprachfördermaßnahmen hat die RAA auch im vergangenen Jahr das Rucksack - Projekt angeboten. An dieser Maßnahme nahmen 24 Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger und vier Grundschulen teil.

Es wurden 290 Mütter und Kinder erreicht.

Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen sind einhellig positiv und heben besonders auf den sichtbaren Lernzuwachs der Kinder in Bezug auf die Zweitsprache Deutsch  sowie auf die Erweiterung der erzieherischen Kompetenz der beteiligten Mütter ab. Darüber hinaus wird betont, dass durch dieses Projekt die Distanz zwischen Elternhaus und Einrichtung deutlich verringert wurde.

 

 

2.1.3 Literacy

Ein neuer und ausbaufähiger Schwerpunkt innerhalb des Projektverlaufes Rucksack  lag in der Initiierung von Leseveranstaltungen, die in Kooperation mit der Stadtbücherei durchgeführt wurden. Es geht hierbei im weitesten Sinn um die Überbrückung der Distanz von gesprochener und geschriebener Sprache, die sich besonders bei Kindern mit Zuwanderungsgeschichte bemerkbar macht, wenn es um den Umgang mit Texten, um Leseverstehen und Textproduktion geht.

 

2.1.4 Hocus und Lotus

Ein Teilbereich der angesprochenen Professionalisierung ist die Begegnung und Auseinandersetzung mit neuen Methoden des Sprachenlernens – besonders für die Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahren. Hier sei vor allen Dingen das Programm „Hocus und Lotus“ genannt, das mit theaterpädagogischen Elementen (Bewegung, Mimik, Gestik) über unterschiedliche Kanäle (Augen, Ohren, Bewegung, Gesang) arbeitet. „Hocus und Lotus“ wird in Norditalien mit großem Erfolg eingesetzt und es liegt eine umfangreiche Evaluation vor. Das Programm ist für seinen innovativen Ansatz und seinen Erfolg von der deutschen Bundesbildungsministerin ausgezeichnet worden.

In Hagen ist das Programm in drei Veranstaltungen vorgestellt worden. Aus den Rückmeldungen der Erzieherinnen ist der Bedarf an weiteren Schulungen und an der Einrichtung einer Trainings - AG ersichtlich.

Für diese Maßnahmen zur Professionalisierung des Personals wird ebenfalls ein angemessener Betrag bereitgestellt.

 

2.1.5 Finanzierung

Die Finanzierung des Rucksack-Projektes wurde aus Mitteln der Sparkassenspende sichergestellt.

Eine Fortführung wird – so die Empfehlung der Fachämter – dringend empfohlen, besonders im Hinblick auf die demographischen Daten, die belegen, dass der Anteil der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte in den Bildungseinrichtungen in den nächsten Jahren noch beträchtlich ansteigt. Angesichts der statistischen Daten (480 Kinder) sollte wiederum die Summe von 25.000 € zur Verfügung stehen, um die Durchführung des Rucksack-Projektes in 30 Einrichtungen zu ermöglichen, darunter alle – auch zukünftigen – Familienzentren.

 

Die Koordination und teilweise Durchführung der o. a. Maßnahmen liegen bei der RAA.

Für den Bereich Sprachförderung lässt sich somit schon jetzt ein Konzept beschreiben, das viele Punkte der von der Landesregierung formulierten „Grundzüge der fachlichen Umsetzung der zusätzlichen Sprachförderangebote“ beinhaltet (Im Folgenden unterstrichen):

 

  • Frühe Förderung in Projekten mit vorwiegend spielerischen Elementen
  • Rucksack- Kita unter Einbeziehung der Eltern, die die Sprachentwicklung der Kinder zu Hause nachhaltig unterstützen
  • Sprachförderung der 5-jährigen in Absprache mit der Förderung im Vorfeld der Einschulung
  • Rucksack-Grundschule stellt die Anschlussförderung in Klasse 1 und 2 sicher. Auch hier sind Eltern beteiligt.

 

Die Finanzierung erfolgt durch:

 

·        Zusätzliche Fördermittel des Landes NRW = 340,00 €/Kind

·        Bereitstellung von 25.000,00 € für das Angebot Rucksack- Kita, besonders in Familienzentren und Einrichtungen mit mind. 40% Kindern mit Zuwanderungsgeschichte

 

 

2.2. Schulen und Übergänge im Schulsystem

Im Übergang Kindergarten - Grundschule sollten zwischen abgebender und aufnehmender Einrichtung Vereinbarungen zur Begleitung der Kinder mit Migrationshintergrund für die sensible Phase der Einschulung getroffen werden.

 

Ein großes Maß an Integration von Kindern, Jugendlichen und Eltern aus Migrantenfamilien wird in der Schule geleistet. Schaut man aber auf die Bildungsstatistiken, wird offenbar, dass Chancengleichheit zwischen den Schülern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte nicht erreicht ist.

 

Alle Grundschulen, aber auch alle Schulen des Sekundarbereichs sollten durch Erstellung eines individuellen auf die Schule und ihr Umfeld zugeschnittenen Sprachförderkonzeptes zur Integration der Migrantenkinder beitragen.

Dies gilt gleichermaßen für die deutsche Sprache, wie für den muttersprachlichen Unterricht.

Der intensiven Zusammenarbeit zwischen Elementarbereich und Grundschule auf der einen, sowie Grundschule und weiterführender Schule auf der anderen Seite, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Ein entsprechendes Konzept für die Zusammenarbeit mit den Eltern sollte dies unterstützen und auch im Schulprogramm verankert sein.

Der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Sekundarstufe II liegt erheblich unter ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Jugendlichen. Um die Chancengerechtigkeit in der Bildung zu fördern, müssen die unterschiedlichen Förderangebote ausgebaut werden.

Die oft geforderte Durchlässigkeit des Schulsystems kann nur durch besondere Sprachförderung möglich werden.

Individuelle Diagnose und Beratung in Deutsch als Zweitsprache sowie Stützkurse zu Beginn der Oberstufe sollten beim Erwerb der Fachsprache und der Entwicklung der Fähigkeit, die eigenen Gedanken schriftlich zu formulieren, helfen.

 

Sprachliche und soziale Integration findet sowohl im Regelunterricht als auch im Förderunterricht statt. Für den Förderunterricht stellt das Land zusätzliche Stellen zur Verfügungen, die die Schule bei der Schulaufsicht für die Dauer von zwei Schuljahren beantragt. Bewilligt wird im Rahmen des im Zuweisungserlass ausgewiesenen Gesamtvolumens nach dem jeweiligen von der Schule vorgelegten Förderkonzept.

 

2.2.1 Elternarbeit

Die Notwendigkeit intensiver Elternarbeit ist Kindertageseinrichtungen und Schulen gleichermaßen bewusst. Aufbauend auf die durch die Rucksack- Projekte entstandenen Kontakte bietet die RAA Elternseminare zu solchen Themen wie „Gesunde Ernährung“, „Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr“, „Gesundheitsvorsorge“, „Erziehungstipps“, usw. an. Zu den jeweiligen Themen werden interkulturell erfahrene Fachleute als Referenten eingeladen. Vieles wird in der Muttersprache besprochen oder übersetzt. Die Seminare sind immer gut besucht und bauen eine Brücke zur Teilnahme an „Offiziellen“ Elternabenden in den jeweiligen Erziehungsinstitutionen.

 

2.2.2 Interkulturelle Trainings /Antigewaltarbeit an Schulen

Schule sollte sich selbst als Treffpunkt der verschiedenen Kulturen verstehen und dies auch nach außen deutlich machen. Aufgeschlossenheit, Verständnis und gegenseitige Wertschätzung sollten Erziehungsinhalt sein. Über die Kinder spricht sie gleichermaßen auch die Eltern an und sensibilisiert sie für Fragen der Integration. Modellhaft erwähnt sei hier das schulformübergreifende Tandem- Modellprojekt zur Gewaltprävention

„Ich – Du – Wir – Ohne Gewalt“® , ein Methodenpaket für interkulturelle Pädagogik in Schule und Jugendhilfe.

 

Der strukturelle Aufbau des Projektes mit Standorten in jeweils allen 5 Hagener Stadtbezirken beabsichtigt einen flächendeckenden Ansatz mit größtmöglicher gesamtstädtischer Breitenwirkung. Zielsetzung ist die Initiierung eines gewaltpräventiven schulischen Netzwerkes und die Verortung interkultureller  Kompetenz und Praxis.

 

Die inhaltliche Struktur basiert auf der Schulung von Jugendlichen der Sek. I, 8./9. Jahrgänge zu "Ohne- Gewalt- Paten" für Grundschulkinder der 2./3. Klasse. Mittels eines intensiven Coachings von bis zu 25 Unterrichtsstunden werden die älteren Schülerinnen und Schüler auf ihre "Lehrerrolle" vorbereitet:

 

Ich                     Entdeckung und Stärkung der eigenen Potentiale

Du                     Förderung der Kommunikationsfähigkeit

Wir                    Unterstützung von Kooperationsbereitschaft und Beziehungsfähigkeit

Ohne- Gewalt   Entwicklung gewaltfreier Konfliktlösung

 

In thematischer Abfolge setzen diese "jugendlichen Lehrer" an 4 Unterrichtstagen in der Grundschule gemeinsam mit ihren "Patenkindern" das gesamte Programm um. Die echten LehrerInnen übernehmen die Rolle des Regisseurs. Die Jugendlichen erfahren sich selbst in einer positiven Vorbildfunktion und erwerben für ihre eigene Ausbildung relevante Schlüsselqualifikationen. Die Kinder erleben kreativen Unterricht in gänzlich anderer Form, in einer von den oftmals gefürchteten älteren SchülerInnen  geschaffenen freundschaftlichen Atmosphäre. Ziel ist die Förderung der Identifikation und des gegenseitigen Respektierens zugewanderter und einheimischer Kinder und Jugendlicher.

 

Bestehende Standorte 2007

Fortführung an 13 Schulen

 

Hinzukommende Standorte 2008

Einführung an ca. 15 Schulen

 

Ab August 2008 auch hier

Fortführung an ca. 15 Schulen

 

Dokumentation

Erstellung Praxishandbuch

 

 

Das Projekt ist im Jahre 2008 eingebunden und finanziert durch den Lokalen Aktionsplan „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ sowie durch bereits zugewiesene Mittel der Sparkassenspende.

 

2.3. Übergang Schule – Beruf / Berufskollegs

Die Arbeitslosenquote in Hagen, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug im November 2007 10,8%. Bei der Bevölkerungsgruppe mit ausländischem Pass lag sie mit 24% mehr als doppelt so hoch.

Hagener Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund und deutschem Pass werden statistisch nicht gesondert ausgewiesen, doch steht zu befürchten, dass die Quote – um diese Bevölkerungsgruppe erweitert – noch erheblich höher ausfallen würde.

Eine groß angelegte Befragung von Schulabgängern durch das Bundesministerium für Berufsbildung im Jahre 2006 ergab, dass schon die Ausbildungschancen für Jugendliche mit Migrationshintergrund weit hinter denen ihrer deutschen Mitbewerber zurückbleiben. Von den ausländischen Bewerbern konnten 2006 nur 42% einen Ausbildungsvertrag abschließen, bei den deutschen lag die Quote bei 54%.

Statistische Zahlen über die Ausbildungssituation von ausländischen Jugendlichen und solchen mit Zuwanderungsgeschichte liegen in Hagen nicht vor; Zahlen über ihre prozentuale  Verteilung  auf die verschiedenen Schulformen hingegen schon. Demnach befinden sich 40% der ausländischen Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen, 20% besuchen die Realschule, 30% gehen zur Gesamtschule und lediglich 8% werden am Gymnasium beschult.

Das sichtbare Ungleichgewicht der Zahlen in den verschiedenen Schulformen wird noch ergänzt durch die Tatsache, dass sich überdurchschnittlich viele Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte in sogenannten „Berufsvorbereitenden Maßnahmen“ befinden.

 

2.3.1 „startbahn zukunft“

Aus diesen Informationen ergibt sich, dass weitere Anstrengungen zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt dringend notwendig sind und dass Hauptschülerinnen und Hauptschüler vor allen anderen gezielte Förderung brauchen.

Neben Projektangeboten der Freien Träger (AWO, Caritas, DW) gibt es seit dem Schuljahr 2007/2008 das Projekt „startbahn zukunft“, das die Agentur Mark GmbH in Kooperation mit der Stadt Hagen/FB Jugend und Soziales/RAA , den o. g. Trägern der Jugendberufshilfe und sechs Hagener Hauptschulen durchführt. Die Maßnahme wird durch die Agentur für Arbeit gefördert.

Das Projekt läuft unter dem Motto: „HauptschülerInnen - besser als ihr Ruf!“. Denn viele Hauptschülerinnen und Hauptschüler bringen für eine duale Ausbildung hervorragende Fähigkeiten und Fertigkeiten mit, haben aber kaum eine Chance auf dem Ausbildungsmarkt. „Startbahn zukunft“ möchte diesen Jugendlichen den Übergang in die ungeförderte Ausbildung ermöglichen.

Das Projekt erfasst in enger Zusammenarbeit mit den Hauptschulen und der Agentur für Arbeit Hagen alle Hagener HauptschülerInnen der Jahrgangsstufe 10, identifiziert und dokumentiert ihre Stärken und Neigungen, begleitet ihre Berufswahl und Berufswegplanung durch altersgemäße Trainings- und Workshopangebote und vermittelt in Ausbildung.

Darüber hinaus stellen die MitarbeiterInnen von „startbahn zukunft“ den Beteiligten Materialien zur Verfügung, beraten und unterstützen Schüler, Eltern und Lehrer und gewinnen Unternehmen für die Teilnahme am umfangreichen Maßnahmeangebot.

Durch die aktive Beteiligung der Unternehmen am Netzwerk von „startbahn zukunft“ können diese in unterschiedlicher Weise vom Projekt profitieren. Sie erfahren einen Imagegewinn und erhalten wirkungsvolle Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsstellen. „Fehlgriffe“ und kostspielige Abbrüche der Ausbildung werden so verhindert, Passgenaue Besetzung bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen von „startbahn zukunft“ bei der Vorauswahl der BewerberInnen Unterstützung anbieten, und somit dem Unternehmen geeignete Auszubildende vorschlagen. In diesem Fall haben es die Unternehmen mit hoch motivierten und qualifizierten BewerberInnen zu tun, die eine bewusste und vor allem den Fähigkeiten angemessene Berufswahl getroffen haben.

Dieses Projekt wird in diesem Jahr erweitert. Mit Unterstützung der Hauptstelle der RAA NRW in Essen sollen die Erfahrungen mit dem Hamburger Hauptschulmodell dokumentiert werden. Gleichzeitig soll spezieller Bedarf der Schulen, wie Einzelcoaching in besonders schwierigen Fällen, bis zur Vermittlung von Referenten für z.B. Talentwerkstätten erfüllt werden.

Das Projekt ist Teil des vom MGFFI geförderten Programms „Förderung der Motivation und Chancen zur besseren Beteiligung an Bildung und Ausbildung von jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“. Daran sind über Hagen hinaus die RAAs in Bochum, Düsseldorf, Hamm, Solingen und Bergischer Kreis beteiligt.

 

2.3.2 Internationale Förderklassen

Eine besonders große Hürde vor dem Berufseinstieg müssen diejenigen Jugendlichen überwinden, die erst kurze Zeit vor dem Beginn einer Ausbildung nach Deutschland kommen.

Hagen hält, und das zeichnet die Stadt vor allen Nachbarstädten aus, für diese sog. „Seiteneinsteiger“ das Angebot „Internationale Förderklassen“ bereit. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler erhalten hier ein bis zwei Jahre Unterricht in allen Fächern mit besonderem Schwerpunkt Deutsch und werden anschließend den ihren Leistungen entsprechenden Schulformen zugewiesen.

Seit 1996 besuchten 163 Schülerinnen und Schüler diese Klassen. Zur Zeit befinden sich dort 14 Schülerinnen und Schüler. Die Vermittlungsquote in weiterführende Schulen beträgt 100%, davon besuchten auf die Jahre hochgerechnet 58% der Jugendlichen die Sekundarstufe II. Damit ist der Erfolg dieser Einrichtung eindrucksvoll belegt.

Ein Manko liegt in der Tatsache, dass Jugendliche, die in ihrem letzten Schulbesuchsjahr zuwandern oder auch gar nicht mehr schulpflichtig sind, nicht mehr vom System IFÖ-Klassen profitieren.

Es erscheint dringend geboten, die Förderklassen um den Bereich IFÖ-Berufskolleg aufzustocken. Zum einen können Jugendliche hier auf das deutsche Berufsausbildungssystem vorbereitet werden. Zum Zweiten können hier junge Erwachsene, die teilweise schon beruflich vorgebildet sind, die nötigen Sprachkenntnisse erwerben um auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Im Jahr 2007 sind 26 Jugendliche nach Hagen gekommen, die potentielle Absolventen einer Förderklasse am Berufskolleg sein könnten. Ohne besondere Unterstützung gerade in dieser Phase ihres Lebens gehen sie dem deutschen Arbeitsmarkt unwiderruflich verloren und können auch für sich keinerlei Zukunftsperspektive entwickeln.

Als Minimallösung hat die RAA Hagen aus Honorarrestmitteln einen Sprachkurs für  jugendliche Migranten in Abschlussklassen am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg finanziert.

Diese Maßnahme sollte – so lange es keine weitere Förderklasse gibt- für alle Berufskollegs angeboten werden. Pro Kurs /pro Halbjahr belaufen sich die Kosten auf 500,00 €, so dass insgesamt für ein Schuljahr Kosten in Höhe von 4000,00 € anfallen, die aus der Sparkassenspende finanziert werden können.

Zur Erarbeitung neuer Handlungsansätze und zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit sind weitere statistische Daten unbedingt notwendig. Die Unterscheidung zwischen „Deutschen“ und „Ausländern“ wird der Realität in keiner Weise mehr gerecht.

 

2.3.3. Zweiter Bildungsweg

Neben der Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte bei ihrem grundständigen schulischen Werdegang ist es wichtig, auch jungen Erwachsenen ohne Schulabschluss die Chance zu geben, diesen noch zu erwerben. Dies ist kein ausschließliches Problem von Jugendlichen Zuwanderern; diese Gruppe ist hiervon aber besonders betroffen. Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss Klasse 9 oder 10a nachzuholen:

·        Rahel-Varnhagen-Kolleg

·        Bei Zuweisungen durch die ARGE: VHS

Die Fachoberschulreife kann am Rahel-Varnhagen-Kolleg oder  bei der VHS erworben werden; Fachhochschul- und Hochschulreife am Rahel-Varnhagen-Kolleg.

 

Seit Jahren übersteigt die Nachfrage im Bereich des Hauptschulabschlusses und der Fachoberschulreife das Angebot. In diesen Bereichen könnte z.B. die VHS zusätzliche Kurse anbieten, wenn die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt würden. Dabei ist angesichts der Klientel die sozialpädagogische Begleitung eine wichtige Voraussetzung für einen Erfolg.

Eine ganzjährige Maßnahme mit 716 Ustd., berufspraktischen Anteilen und sozialpädagogischer Begleitung kostet ca. 80.000 €. Hierfür könnten Zuschüsse aus ESF-Mitteln beantragt werden.

 

2.4.Integration von Erwachsenen

2.4.1.  Spracherwerb für Erwachsene

Um allen hier lebenden Erwachsenen den Erwerb von Deutschkenntnissen, die ausreichen, um sich im Alltagsleben in Wort und Schrift verständigen zu können, zu ermöglichen, ist ein bedarfsgerechtes Angebot der Deutschkurse für MigrantInnen anzustreben.

Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:

·        Für Selbstzahler gibt es ein umfangreiches Angebot unterschiedlicher Anbieter, u. a. auch der VHS. Diese hat im Gegensatz zu privaten Anbietern auch Ermäßigungsregelungen für Arbeitslosen- und Sozialgeldempfänger.

·        Der zahlenmäßig umfangreichste Bereich sind derzeit die Integrationskurse, die von mehreren Trägern angeboten werden (Hierzu 2.4.2.). Für die Teilnahme an einem Integrationskurs muss ein Kostenbeitrag in Höhe von 1,00 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger entrichtet werden. Der Kostenbeitrag entfällt bei Leistungsbezug nach SGB II ( ALG II) oder Leistung nach SGB XII (Sozialhilfe)

·        Seit September 2006, derzeit mit Laufzeit bis Juni 2008, werden im Auftrag der ARGE berufsbezogene Deutschkurse angeboten.

Folgende Zusatzangebote sind notwendig, um ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten:

·        Ausbau der Alphabetisierungskurse

·        Kurse für Zielgruppen. Schwerpunkt: Ausbau der Mutter-/Kindkurse: Schulbegleitende Kurse für Heranwachsende

  • Kurse, die an die Integrationskurse anschließen. Sie sollten eine vertiefende Komponente in den Bereichen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialsystem sowie Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland beinhalten. Zur Förderung der beruflichen Integration sind Kurse berufskundlichen Inhalts einschließlich Sozialversicherungs- und Arbeitsvertragsrecht notwendig.

·        Kurse für Asylbewerber und Geduldete

Es wird vorgeschlagen, die VHS zu beauftragen, Sprachfördermaßnahmen für die o. a. Zielgruppen zu organisieren und durchzuführen. Dies erfordert z.B. für 630 Ustd. (Umfang Integrationskurs) eine Mittelzuweisung von 15.000 €. Aktuelle Priorität haben Angebote für Asylbewerber und geduldete Ausländer. Hierfür wurden aus der Sparkassenspende 15.000 € bereitgestellt.

 

2.4.2. Vernetzung der Träger und Koordinierung der Integrationskurse (Komm In NRW)

Im Bereich der Integrationskurse hat die Bundesregierung im letzten Jahr die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass differenzierte Angebote gemacht werden können. Gleichzeitig ging die Zuständigkeit für die Verpflichtung von ALG II- Empfängern auf die ARGEn über. Diese Entwicklung beinhaltet einerseits die Chance zur individuellen Förderung, erhöht aber andererseits den Koordinationsaufwand zur Zusammenstellung von Kursen mit ausreichender Teilnahmezahl.

Daher ist die Fortsetzung der ursprünglich vom Land im Rahmen des Komm In-Programms geförderten Vernetzung der Träger von Integrationskursen, die Koordinierung der Kurse und die Organisation der Beratung zu den Kursen in einem Büro bei der Ausländerstelle notwendiger als je zuvor. Durch dieses Projekt ist es möglich, Neuzuwanderer sofort zu erreichen, wenn sie nach Hagen kommen, effiziente Hilfestellungen bei der Kurswahl zu geben und die Angebote so zu koordinieren, dass die Kurse genügend Teilnehmende haben. Seit dem Start des Beratungsbüros konnten gut 1000 Teilnehmende in Kurse vermittelt werden.

Die Fortsetzung der Koordinierungsarbeit wurde über die Sparkassenspende auch für 2008 gesichert. Anzustreben ist eine Verstetigung dieser Arbeit. Zunächst kann auch hier eine Fortführung der Arbeit über Mittel der Sparkassenspende 2009 / 2010 in Höhe von jahresbezogen 20.000 € angestrebt werden.

 

2.5.Politische Integration

2.5.1 Ausländerbeirat / Integrationsrat

Der Ausländerbeirat ist die selbstgewählte politische Vertretung der Zuwanderer. Seine Kompetenzen sind in § 27 GO geregelt. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Kommune befassen. Er beschließt Empfehlungen an die kommunalen Fachausschüsse und an den Rat der Stadt. Seit der letzten Novellierung der Gemeindeordnung ist es möglich, abweichend von den starren Regelungen des §27 GO im Rahmen einer Experimentierklausel abgewandelte Ausländerbeiräte zu bilden, die sich z. B. durch die Ausstattung der Ratsfraktionsvertreter mit Stimmrecht von den klassischen Ausländerbeiräten unterscheiden.

Auf Beschluss des Rates der Stadt wurde mit Genehmigung des Innenministers für die laufende Sitzungsperiode in Hagen ein solcher Integrationsrat installiert. Der vom Minister als Erfolgskontrolle geforderte Zwischenbericht über das Experiment fiel sehr positiv aus, zumal die Mitglieder des Integrationsrates eine deutliche Verbesserung ihrer Einbindung in die Kommunalpolitik und in der Zusammenarbeit mit den Fraktionen feststellten.

In der Sitzung am 13. 12. 2007 fasste der Rat der Stadt den folgenden Beschluss zur Fortsetzung des Experiments:

„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat erarbeiteten Erfahrungsbericht über den Integrationsrat der Stadt Hagen dem Innenministerium NRW zuzuleiten.

In Anerkennung der guten Arbeit des Integrationsrates beauftragt er die Verwaltung, die nötigen Schritte einzuleiten, damit auch weiterhin in Abweichung von den Bestimmungen des § 27 GO NRW in Hagen ein Integrationsrat gebildet werden kann.“

Ein entsprechender Antrag an den Innenminister wird gestellt.

 

2.5.2 Kommunales Wahlrecht

Der Integrationsrat der Stadt Hagen hält die Einführung des kommunalen Wahlrechts für überfällig, weil die meisten Migrantinnen und Migranten schon seit vielen Jahren in Hagen leben. Viele sind hier geboren. Sie identifizieren sich mit ihrer Stadt und engagieren sich gesellschaftlich vor Ort.

Integration gelingt nur über politische Beteiligung! Als Subjekte der Politik können und wollen Migrantinnen und Migranten über die Zukunft der Städte und Gemeinden mitbestimmen. Wegen der steigenden Zahl von Menschen ohne deutschen Pass in unseren Städten und Gemeinden, gibt es inzwischen ganze Viertel, in denen nur wenige Bürger das Wahlrecht haben. So entstehen „demokratiefreie Zonen“, ein Phänomen, das sich eine Gesellschaft, die auf die Mitarbeit und –verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist, auf Dauer nicht leisten kann. Deshalb und aus vielen anderen Gründen (siehe Drucksache 1022/2007!) hat der Integrationsrat dem Rat der Stadt mit Beschluss vom 18. 9. 2007 vorgeschlagen, sich für das kommunale Wahlrecht von Migranten einzusetzen.

Der Rat der Stadt ist dieser Empfehlung gefolgt, und hat in seiner Sitzung am 13. 12. 2007 den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat der Stadt Hagen unterstützt die landesweite Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen in NRW (LAGA NRW) und setzt sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen mit dem beigefügten Appell für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten ein.“

Die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen wurden über den Beschluss in Kenntnis gesetzt. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen wurde entsprechend informiert.

 

2.5.3 Vorschläge aus der Demographie – Debatte

Die Demographie- Arbeitsgruppe „Lebendiges Hagen“, Themenfeld:„Mensch und Motivation“ hat das Ziel formuliert:

„Die Zuwanderer sind entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil in den politischen Gremien vertreten.“

·        Hierzu müssen die Beteiligungsmöglichkeiten in Parteien, Vereinen oder Stadtteilkonferenzen besser bekannt gemacht werden.

·        Ein entsprechender Appell, der die  o. a. Gruppen auffordert, sich mehr für Migranten zu öffnen, müsste von der Stadtspitze an die entsprechenden Gruppen gerichtet werden.

Der Königsweg zur Integration ist die Einbürgerung. Hier zeigt der Migrant durch die vorab zu erbringenden Voraussetzungen, dass er hohe Integrationsbereitschaft hat.

Die Kommune sollte ebenfalls ein entsprechendes Zeichen setzen und verstärkt für Einbürgerung werben.

 

2.6. Stadtteilentwicklung / Beispiel Wehringhausen

Ein Ergebnis der 1. Hagener Integrationskonferenz war, künftig auf Stadtteilebene die Probleme der Integration stärker zu fokussieren.

Als Beispiel dafür, wie eine solche Ausrichtung auf die Wohnquartiere mit ihrer spezifischen Wohnbevölkerung aussehen kann, mag eine Zusammenstellung der ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Integration dienen, die sich anlässlich eines Workshops zur Entwicklung des integrierten Handlungskonzeptes Wehringhausen (Soziale Stadt) gebildet hat:

Ideen und Themenspeicher:

§         Elterncafé an den Grundschulen im Stadtteil

§         Ausländische Betriebe bilden Jugendliche aus

§         Raum für kulturelle Begegnung im Stadtteil schaffen

§         Handarbeitsgenossenschaft für Frauen mit Zuwanderungshintergrund

§         Bilinguales Theaterprojekt

§         Suchtprävention

§         „Viele Kulturen – Eine Schule“ Aufsuchende Arbeit mit Schülern und Familien

§         Ausbildung von Sprach- und Kulturmittlern

§         Stadtteilintegrationskonferenz

§         Interkulturell besetztes Stadtteilmanagement

§         Aufsuchende Männerarbeit

§         Existenzgründungsberatung

§         Interkulturelle Konfliktberatung

Es ist geplant, 2008 eine Stadtteilintegrationskonferenz in Wehringhausen durchzuführen.

 

2.7. Ältere Migranten in Hagen

Dass auch Migranten in Hagen altern, ist keine neue Erfahrung; und  die Vorstellung, dass die meisten von ihnen spätestens im Alter wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren werden, entspricht nicht der Realität.

Der Druck des demografischen Wandels lenkt den Blick einer insgesamt alternden Gesellschaft auch auf die Gruppe der älter werdenden Migranten. Die Fragwürdigkeit der Rückkehroption zeichnet sich in der Migrationsforschung  schon seit längerem ab und die dabei aufgeworfenen Fragen nach Besonderheiten, die das Altern als Migrant in der Bundesrepublik Deutschland kennzeichnen und dabei womöglich spezifische Bedarfslagen indizieren, sind bisher noch in vielen Fragestellungen unbeantwortet und zum Teil hypothetisch geblieben.

Die Datenlage ist insofern problematisch, da nur unzureichende Kenntnisse über die aktuellen Bedarfs- und Problemlagen älterer Migrantinnen und Migranten vorliegen.

  • Von den insgesamt 27.230 am 31.12.2006 in Hagen lebenden Migranten waren 3.371 Personen 60 Jahre und älter. Das entspricht einem Anteil von zurzeit 12,4 % am Ausländeranteil ( zum Vergleich liegt der Anteil der über 60-jährigen Deutschen an der Gesamtbevölkerung in Hagen bereits bei über 27,4 % ).
  • Zumal besteht dringend Klärungsbedarf, ob ältere Mitbürger aus den Ostblockstaaten, die selbstverständlich einen deutschen Pass innehaben, aber defacto „Migrationsmerkmale“ aufweisen, in die Diskussion/Planungen einbezogen werden sollen/sollten.

Eine einheitliche Datenerfassung für die gesamte Kommune wäre sehr hilfreich. Hierzu müssten die div. Zielgruppen unter den Menschen mit Migrationshintergrund exakt definiert werden.

Zu der Entwicklung des Bevölkerungsanteils älterer Migranten in Hagen lagen in einer Aufstellung des Amtes für Statistik 1997 folgende Daten und prognostische Aussagen vor:

Ausländer 65 J. u. ä.

1997                          2005                          2010

809                            2.000                         2.950

Zunahme =  100 %                       + 147%                     + 265 %

Diese Daten sind in die Aussagen des Altenplans 2000 aufgenommen worden. Die Empfehlung lautete:

„Diese Thematik sollte in naher Zukunft eigenständige planerische Aktivitäten entstehen lassen.“

 

Nach einer ausgewählten Untersuchung des Amtes für Statistik für die Stadtteile Eckesey, Oege und Nahmer „Ausländische Mitbürger Leben in Hagen“ aus dem Jahre 1998 liegen bis heute keine weiteren sozialräumlich relevanten Fakten und Daten vor, bzw. diese wurden nicht systematisch ausgewertet.

 

Eine eigenständige Untersuchung nach Empfehlung des Runden Tisches „Ältere Migranten in Hagen“ wurde im Jahr 2002 unter Federführung des Fachbereichs Jugend und Soziales durchgeführt. Die Befragung hatte zum Ziel, die soziale Situation, die Familienbeziehungen, Wohnsituation, Gesundheit, Freizeitgestaltung und Lebensziele ausgewählter Migrantengruppen zu erfragen und auszuwerten.

 

Befragt wurden die Gruppen: Türkei, Italien, Griechenland und Portugal. Tatsächlich konnten in offenen Gesprächsrunden nur 105 ältere Migranten befragt werden. Allein diese beschränkte – und im Grunde von der Methodenwahl – nicht als repräsentativ anzusehende Befragung macht deutlich, dass hier  Nachholbedarf besteht und es  weitaus sensiblerer Erhebungsinstrumente bedarf als die vorgenannten.

Relevante Aussagen aus „Erfahrungswissen“ geben aber Anlass zum möglichen Klärungsbedarf folgender Felder:

 

2.7.1 Offene Altenarbeit

Offensichtlich erreichen die vorhandenen Begegnungsstätten nicht oder nur in Einzelfällen die Zielgruppe Ältere Migranten. Begegnung älterer Migranten findet in der Regel in den jeweiligen Ethnien statt und auch gewollt bzw. bevorzugt aus verständlichen Gründen ( vorwiegend Sprachbarrieren ). Auch hier  muss zukünftig gefragt werden, ob die vorhandenen Einrichtungen ausreichen und den Bedürfnissen entsprechen. Interkulturelle Angebote von Begegnungsstätten, welche vornehmlich von deutschen Senioren aufgesucht werden und Intentionen, sich anzunähern, hat es vereinzelt gegeben – sind aber nicht erfolgversprechend verlaufen.

 

2.7.2 Ambulante Pflegedienste

Diese haben bei der ausländischen Bevölkerung vermutlich eine hohe Akzeptanz. Durch die Öffnung des Pflegemarktes ist aber eine koordinierte Aktion in diesem Bereich kaum möglich.

Im Kontext ambulante Krankenpflege mit den Angeboten der stationären Pflege fehlen  Aussagen  zum Gesundheitsstand älterer Migranten.

 

2.7.3 Stationäre Pflege

In den derzeit 21 vorhandenen Altenpflegeheimen wird derzeit weitaus mehr Personal mit Migrationshintergrund beschäftigt als entsprechende Bewohner versorgt werden.

Insgesamt handelt es sich bei den älteren Migranten, gemessen an der Anzahl, um eine noch relativ kleine Gruppe, die zukünftig zwar überproportional, aber nicht exorbitant anwachsen wird.

Festzustellen ist, dass bei älteren Migranten der Informationsgrad über soziale, pflegerische, kulturelle und Bildungsangebote insgesamt sicherlich schwächer ausgeprägt ist  als bei deutschen Senioren.

Diesen Defiziten könnte aber dadurch begegnet werden, dass man z.B. in den städtischen Ämtern und Anlaufstellen - wie z.B. Stadtteilbüros – die teilweise schon vorhandene interkulturelle Kompetenz für die Belange älterer Migranten nutzbar macht und erweitert.

 

2.8. Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Einrichtungen

Die Zahlen machen deutlich, dass kulturelle Vielfalt in Hagen unser alltägliches Miteinander bestimmt und dies ein unumkehrbarer Entwicklungsprozess ist. Diese Fakten machen weiterhin deutlich, dass wir dringend handeln müssen, um für ein künftiges friedliches Miteinander die Weichen zu stellen. Die kulturelle Vielfalt bedeutet sicherlich eine Bereicherung für unser Zusammenleben. Sie kann aber auch konfliktbeladen sein, insbesondere dann, wenn die Realität der Zuwanderung ignoriert und keine geeigneten Initiativen ergriffen werden.

 

2.8.1 Interkulturelle Stadtverwaltung

Eine der sehr wichtigen kommunalen Maßnahmen für das Gelingen der Integration und für die Erhaltung des friedlichen Zusammenlebens ist die interkulturelle Öffnung der kommunalen Dienste. Durch die Öffnung aller öffentlichen Institutionen, sozialer Einrichtungen und Dienste wird Integration nachhaltig gefördert. Sie werden dadurch zugänglich für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, kulturellen Prägung und weltanschaulichen Überzeugung. Interkulturelle Öffnung ist damit ein Schritt zur Anerkennung und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an den sozialen, politischen und wirtschaftlichen Strukturen unserer Gesellschaft.

In diesem Zusammenhang hat sich die Arbeitsgruppe „Mensch und Motivation“ dafür ausgesprochen, dass die Stadt Hagen besonders für die Einstellung junger Menschen mit Migrationshintergrund und den entsprechenden interkulturellen Kompetenzen wirbt. Sie stellt diesen Standortvorteil gegenüber der Wirtschaft besonders heraus und geht selbst in ihrer Einstellungspolitik beispielhaft voran.

 

2.8.2 Interkulturelle Bildungsarbeit

Um das Verständnis für die Hintergründe der Zuwandernden zu vertiefen, sollten Informationsveranstaltungen zu den wichtigsten Ausgangsländern angeboten werden. Diese Veranstaltungen sollen einen farbigen Einblick in Kultur, Geschichte, Religion und Alltagsleben ermöglichen.

Die VHS wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. In einer beispielhaften Kooperation mit einer Migrantenorganisation soll die VHS ferner prüfen, wie Bildungsbedürfnisse von Migranten ermittelt und in die Veranstaltungsplanung einbezogen werden können.

Für die Mitarbeitenden der Stadt Hagen wird mindestens eine Schulung zu interkultureller Kompetenz im Rahmen des internen Fortbildungsprogramms angeboten.

 

Bei den oben dargestellten Handlungsfeldern handelt es sich nur um eine punktuelle Darstellung. Andere Bereiche, so zum Beispiel die offene Ganztagsschule, die offene Jugendarbeit, der Sport, die Verbandsjugendarbeit etc. sind ebenfalls wichtige Orte gesellschaftlicher Integration. Tagtäglich treffen hier Kinder und Jugendliche aus verschiedensten Kulturkreisen in einem offenen Klima gegenseitigen Respekts aufeinander. In diesen Feldern gibt es auch schon eine Vielzahl von Kooperationen zwischen Stadt und freien Trägern. Hier wird auf die jährliche Berichterstattung dieser Teilbereiche verwiesen. Hilfreich wäre es allerdings, wenn auch hier eine eindeutige Zielgruppendefinition vorgenommen werden könnte, so dass in Zukunft Erfolge deutlicher zutage treten können.

 

 

3. Integrationsarbeit der freien Träger

Der nachfolgende Text wurde von einer Arbeitsgruppe der großen in der Integrationsarbeit engagierten Träger AWO, Diakonie DRK und Caritas formuliert. Er stellt die neuen von der Landesregierung angeregten Tätigkeitsfelder der freien Integrationsarbeit dar. Ebenso wie der Teil 2 der Vorlage keine umfassende Darstellung aller Handlungsfelder enthält, in denen Integration geschieht, ist auch hier lediglich ein Überblick über die neuen Tätigkeitsfelder der Verbände gegeben.

 

Neue Wege der Integrationsarbeit in Hagen

3.1 Hintergrund

 

In den vergangenen Jahren erfolgte im Bereich der Migrationsberatung nicht zuletzt durch das neue Zuwanderungsgesetz vom 01.05.2005 durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen eine Umstrukturierung. So wurden u. a. Neuregelungen des Bundes für eine ausschließliche Konzentration der Bundesförderung auf Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen in Form von Migrationserstberatung getroffen.

Das Land NRW reagierte auf die veränderte Situation einerseits mit Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung einer Integrationsinfrastruktur und andererseits mit der Schwerpunktsetzung auf die Förderung der nachholenden Integration der bereits hier lebenden Zuwanderinnen und Zuwanderer.

Zu den Akteuren der Integrationsarbeit in Hagen gehören neben verschiedenen Integrationskursanbietern die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt Hagen-Märkischer Kreis, der Caritasverband Hagen e.V., das Deutsche Rote Kreuz und das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/Hagen.

 

Bis Ende der neunziger Jahre haben die jeweiligen Migrationsdienste ihre Sozialberatung stark auf einzelne Nationalitäten ausgerichtet und spezialisiert, wobei die Versorgung sowohl von Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern als auch länger hier lebenden Zuwanderern und Zuwanderinnen gleichermaßen gewährleistet wurde.

Die Fokussierung der einzelnen Ethnien auf muttersprachliche Dienste der Verbände hatte eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zur Folge. In diesem Kontext gab es in der Vergangenheit nur wenige Berührungspunkte unter den Trägern. Das Wegbrechen der direkten Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund durch die o. g. Umstrukturierung der Dienste, die veränderte Struktur der Neuzuwanderung aber auch der demographische Wandel in Hagen haben die in Hagen tätigen Träger vor neue Herausforderungen, Risiken, aber auch Chancen gestellt.

 

Die heutigen Migrations- und Integrationsdienste sind im Hinblick auf Zielgruppen und Arbeitsschwerpunkte sehr differenziert und umfassen folgende Programme:

  1. Migrationserstberatung
  2. Jugendmigrationsdienst
  3. Integrationsagentur
  4. Spezifische Maßnahmen und Projekte
  5. Flüchtlingsberatung
  6. Beratung für Opfer von Menschenhandel

Neben der Einzelfallhilfe nach dem Verfahren des Case- Management, ausschließlich für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer (Migrationserstberatung, Jugendmigrationsdienst),

konzentrieren sich die Tätigkeitsfelder (Integrationsagentur, Jugendmigrationsdienst, spezifische Maßnahmen)weitgehend auf:

·        Interkulturelle Öffnung von Einrichtungen und Regeldiensten

·        Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen und Ehrenamtlichen

·        Sozialraumorientierte Arbeit

 

Darüber hinaus wird u. a. in „Spezifische Maßnahmen“ an der Qualifizierung und Beschäftigung von benachteiligten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte; im Aufgabenfeld „Auswanderung, Weiterwanderung und Rückkehr“, sowie in der Antidiskriminierungsarbeit gearbeitet. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Sprachvermittlung mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Deutschsprachkursen.

 

Die Träger finanzieren ihre Tätigkeiten mit einem erheblichen Teil an Eigenmitteln!

 

Die folgenden Beiträge stellen detailliert die Ziele, Arbeitsschwerpunkte und Perspektiven der spezifischen Dienste und Programme dar.

 

3.2 Migrationserstberatung

Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 und der bundesweiten Einführung der Migrationserstberatung wurde ein einheitliches Konzept zu einer zeitgemäßen Integrationsförderung eingeführt.

Somit wurde Abschied genommen von der bis dahin in Deutschland etablierten status- und nationalitätenspezifischen Beratungsstruktur.

 

Die Migrationserstberatung (MEB) zielt auf erwachsene Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, der Jugendmigrationsdienst (JMD) auf zugewanderte Jugendliche – Strukturen, die für eine zeitgemäße Integrationsbegleitung geschaffen wurden.

 

Mit der Anwendung der Methode „Case- Management“ in die MEB wird der Begriff der Leitorientierung eines fachlich ganzheitlichen, interprofessionellen, integrierten und damit auch ökonomisch sinnvollen Handels erwartet. Im Mittelpunkt der Aufgaben der Migrationserstberatung steht die „bedarfsorientierte Einzelfallbegleitung“.

 

Das Case- Management-Verfahren in der MEB soll folgende Kernelemente enthalten:

 

·        Sondierungsgespräch / Erstgespräch  mit dem neu zugewanderten Menschen

·        Dieses Gespräch dient dazu, festzustellen, ob eine individuelle Sozial- und Kompetenzanalyse erforderlich ist.

·        Erstellen einer individuellen Sozial- und Kompetenzanalyse

·        Dieses Verfahren beinhaltet die Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Zuwanderinnen und Zuwanderer mitbringen.

·        Erstellen eines Förderplanes

·        Der individuelle Förderplan meint die Phase der Planung und Erstellung eines individuellen Hilfeplanes, der auf die im Assessment gesammelten Informationen aufbaut und die persönlichen und externen Ressourcen der Klientinnen und Klienten berücksichtigt.   

·        Sicherstellung der Umsetzung des Förderplanes

·        Individuelle Beratung und Begleitung bei der Umsetzung des Förderplans einschließlich der Koordinierung der Integrationsmaßnahmen.

·        Diese Phase erfordert eine enge Kooperation zwischen Beratungsstelle und allen weiteren Netzwerkspartnern, die am Integrationsplan beteiligt sind.  

 

·        Abschluss und Kontrolle einer Integrationsvereinbarung

·        Das Instrument der Integrationsvereinbarung sollte gezielt eingesetzt werden, um die Motivation der Zuwanderinnen und Zuwanderer zu erhöhen.

 

Zum Case- Management gehört ein kontinuierlicher Regelkreislauf, der am Ende mit einer Evaluation den festgelegten Beratungsprozess abschließt. Dies ermöglicht, die im Beratungsprozess festgelegten Ziele und eingebrachten Maßnahmen beiderseits zu überprüfen.

 

3.2.1 Zielgruppe der MEB

·        Die MEB wendet sich grundsätzlich an neuzugewanderte Erwachsene über 27 Jahren

·        Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, deren Ehepartner und Ehepartnerinnen und Abkömmlinge im Sinne des Bundesvertriebenengesetztes (BVFG)

·        Ausländerinnen und Ausländer, die sich dauerhaft im Sinne des § 44 Aufenthaltsgesetztes (AuenthG) im Bundesgebiet aufhalten

 

Ein weiterer Kernpunkt innerhalb der Migrationserstberatung fokussiert auf die Vermittlung geeigneter Integrations- und Orientierungshilfen für den neu zugewanderten Menschen, mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung. Primär handelt es sich hierbei um die entsprechende Vermittlung in die vom Bund installierteren Integrationskurse innerhalb der Hagener Landschaft. Zusätzlich zu diesem Angebot soll eine sozialpädagogische Betreuung innerhalb der Kurse bei individuellem Bedarf durch die MEB vorgenommen werden.

Zum weiteren Angebot der MEB  gehört die Installation und Vermittlung geeigneter Kinderbetreuungsangebote, um besonders der Zielgruppe der Neuzuwanderinnen die Teilnahme an Integrationskursen zu erleichtern.

Die Angebote im Bereich der Sprachförderung sind dann zielführend, wenn sie durch geeignete Begleitmaßnahmen ergänzt werden. Die Verzahnung der Integrationsmaßnahmen in den Bereichen schulischer und beruflicher Qualifizierung, der individuellen Beratung und Begleitung sowie der gesellschaftlichen und sozialen Integration wird maßgeblich durch den begleitenden Prozess der MEB gesteuert.

 

3.2.2 Weitere Aufgabenbereiche der MEB :

·        die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken zur Förderung eines bedarfsgerechten Integrationsangebotes,

·        die Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste

·        eine aktive Öffentlichkeitsarbeit,

 

Die MEB stellt ein den Integrationskurs ergänzendes, aber selbständiges Beratungsangebot dar.

Aufgaben, Leistungen und Arbeitsweise der MEB sind vorrangig auf eine zeitlich befristete Integrationsförderung abgestellt. Die MEB begleitet den Integrationsprozess der Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, d.h. sie stellt die „Basis–Sozialarbeit“ durch das Instrumentarium des Case- Management innerhalb der ersten 3 Jahre sicher. Den weiterführenden, nachholenden Integrationsprozess sollen die Akteure der Regeldienste nahtlos übernehmen.

 

3.3 Jugendmigrationsdienst

Ab dem 1.Juni 2007 hat der Jugendmigrationsdienst der AWO seine Arbeit in Hagen aufgenommen. Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

3.3.1 Zielgruppen

·        Neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene nach Beendigung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,

·        Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene von 12 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Migrationshintergrund,

·        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Institutionen (z.B. Ämter, Betriebe, Verbände, Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften usw.).

3.3.2 Ziele

Die Arbeit des Jugendmigrationdienstes zielt auf die Verbesserung der Integrationschancen und die Förderung von Chancengleichheit von jungen Migrantinnen und Migranten insbesondere im hiesigen Bildungs- und Ausbildungssystem. Darüber hinaus wird eine verstärkte Partizipation der Jugendlichen in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens angestrebt. Als Angebot der Jugendsozialarbeit kooperiert der JMD mit anderen für junge Migrantinnen und Migranten relevanten Diensten und nimmt hierbei eine Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion wahr. Das Angebot des JMD richtet sich gleichermaßen an junge Frauen und Männer mit Migrationshintergrund unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Lebenssituation und Interessenlage.

 

3.3.3 Aufgabenprofil

 

3.3.3.1Individuelle Integrationsplanung, Beratungsangebote

Ausgehend von einem ressourcenorientierten Ansatz wird gemeinsam mit dem jungen neu zugewanderten Menschen im Rahmen seiner Lebensplanung ein individueller Integrationsplan erarbeitet. Hierbei empfiehlt der JMD dem Jugendlichen für seinen Integrationsprozess unterstützende und passgenaue Angebote wie Sprachkurse, berufsvorbereitende Maßnahmen, Praktika, Freizeitangebote usw. und vermittelt bedarfsgerecht an andere Dienste und Einrichtungen. Darüber hinaus werden Jugendliche mit Migrationshintergrund bei spezifischen integrationsbedingten Schwierigkeiten beraten.

 

3.3.3.2            Entwicklung und Durchführung von Gruppenangeboten

Im Hinblick auf den hohen Anteil der jungen Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Hagen, können durch breitflächig angelegte gruppenpädagogische Veranstaltungen zahlreiche junge Menschen mit ihren unterschiedlichen Belangen erreicht werden. Dieser Arbeitsbereich stellt einen wesentlichen Schwerpunkt des JMD in Hagen dar. Die Gruppenangebote, in die auch einheimische Jugendliche einbezogen werden, dienen der Förderung sozialen Lernens und der Stärkung der Selbsthilfepotentiale. Sie beinhalten beispielsweise Orientierungshilfen im Gesellschafts-, Bildungs- und Ausbildungssystem, Sprach-, Kommunikations-, Medienkompetenz- und Schlüsselqualifikationstrainings. Der geschlechterspezifische Ansatz in der Gruppenarbeit hilft zugewanderten jungen Frauen und Männern bei der Identitätsfindung, die eng mit der Auseinandersetzung mit verschiedenen Geschlechterrollen verknüpft ist.

Die Gruppenangebote werden in benachteiligten Wohnquartieren, an Schulen mit einem überproportionalen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und in trägerinternen Einrichtungen der Jugendberufshilfe durchgeführt.

 

3.3.3.3            Netzwerk- und Sozialraumarbeit

Der JMD identifiziert und analysiert Förderlücken im Sozialraum, entwickelt und begleitet lebensweltorientierte Projekte und Angebote für seine Zielgruppe mit unterschiedlichen Netzwerkpartnern. Dazu gehören Projekte im Bereich Übergang Schule-Beruf, zur beruflichen Bildung sowie interkulturelle, präventive freizeitpädagogische Angebote. Alle Aktivitäten dienen der Gestaltung positiver Lebensbedingungen und Partizipationsmöglichkeiten für junge Migrantinnen und Migranten.

 

3.3.3.4            Interkulturelle Öffnung von Diensten und Einrichtungen

Der JMD informiert die Aufnahmegesellschaft sowie alle relevanten Akteure über die Lebenssituation junger Menschen mit Migrationshintergrund durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Damit übernimmt er auch die Interessenvertretung der Zielgruppe. Geplant sind in diesem Zusammenhang Informations- und Bildungsveranstaltungen u. a. für Berufswahlkoordinatorinnen und -koordinatoren an Schulen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendberufshilfe. Institutionen in benachteiligten Wohnquartieren werden im Prozess der interkulturellen Öffnung im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Angebotsstruktur beraten und begleitet.

 

3.4             Integrationsagenturen und spezifische Maßnahmen

Seit Januar 2007 halten die Hagener Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie) durch ihre Fachdienste für Migration und Integration für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte so genannte „Integrationsagenturen“ vor.

Grund für die Einführung durch das Land NRW ist eine neue Ausrichtung der landesgeförderten Migrations- bzw. Integrationsfacharbeit. Der Rückzug des Bundes aus der Förderung der Sozialberatung für Migranten zum einen und zum anderen die inhaltlich-fachliche Entwicklungen in der Migrations- bzw. Integrationsarbeit bilden den Hintergrund der Integrationsagenturen.

Ziel und Aufgabe der Integrationsagenturen ist, die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärker als bisher voranzutreiben. Die Integrationsagenturen verstehen sich so als Mitgestalter der sozialen Wirklichkeit in einer Zuwanderungsgesellschaft. Gemeinsam mit Zugewanderten und Einheimischen wollen sie Änderungsprozesse und Projekte initiieren und begleiten. Aufgabe ist es, Integrationsprobleme und - chancen zu erkennen, zu benennen und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien und öffentlichen Trägern und den Migrantenselbstorganisationen nach Unterstützungen und Lösungen zu suchen. Sie möchten damit eine wirksame Integration in Hagen anregen, Bewusstsein für die Aufgaben schaffen, Potenziale aktivieren, Menschen zusammenführen und Einrichtungen interkulturell kompetent begleiten.

Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten sie mit anteiligen Stellenanteilen (AWO 0,5 Stelle, Caritas 0,7 Stelle, Diakonie 0,5 Stelle) in den Aufgabenfeldern:

Bürgerschaftliches Engagement von/für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

·        Interkulturelle Öffnung in sozialen Diensten und Einrichtungen

·        Integrationsarbeit im Sozialraum

Im Rahmen der Förderung spezifischer Maßnahmen sind zu den gleichen Tätigkeitsfeldern abgegrenzte Projekte möglich.

 

In einem ersten Schritt zur Vernetzung haben die aktiven Wohlfahrtsverbände in Hagen gemeinsam acht Wohnquartiere identifiziert, die einen hohen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zeigen. Dabei werden in den einzelnen Bezirken folgende Integrationsagenturen tätig:

Altenhagen Nord,“Loxbaum“

Diakonisches Werk Ennepe-Ruhr/Hagen

Altenhagen-Süd

AWO Hagen-Märkischer Kreis

Haspe-Zentrum

AWO Hagen-Märkischer Kreis

Boele/Helfe

Caritasverband Hagen

Kabel

Caritasverband Hagen

Vorhalle-Nord

AWO Hagen-Märkischer Kreis

Wehringhausen

Diakonisches Werk Ennepe-Ruhr/Hagen, Caritasverband Hagen

Hohenlimburg-Mozartstraße

Caritasverband Hagen

Die Aufgabenteilung in den o. g. Sozialräumen sowie regelmäßige Abstimmungsgespräche dienen der Gewährleistung von Transparenz in der vielfältigen Angebotsstruktur und der Vermeidung von Doppelangeboten.

 

Aufgabenfelder im Einzelnen:

3.4.1 Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamtliche Arbeit von/für Migranten

  • Hier geht es um die systematische Erkundung von Einsatzfeldern für Ehrenamtliche und Multiplikatoren mit und ohne Zuwanderungsgeschichte. Das Motivieren/Aktivieren dieser sowie auch der Migrantenselbstorganisationen und deren Qualifizierung, Begleitung und Unterstützung ist das Ziel.

 

3.4.2 Interkulturelle Öffnung von Einrichtungen

·         Die Integrationsagenturen unterstützen die interkulturelle Öffnung von Einrichtungen, Behörden, Ämtern, Kirchen, Vereine etc. durch Beratung und Begleitung von Öffnungsprozessen. Teilweise wurde in den Verbänden in den vergangenen Jahren dieser Prozess innerverbandlich durchgeführt, so dass entsprechende Erfahrungen vorliegen.      
Es besteht die Möglichkeit, Schulungen und Trainings zur Interkulturellen Kompetenz und Sensibilisierung auch bei anderen Trägern, bei größeren Dienstleistungsunternehmen oder für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen.

3.4.3 Sozialraumorientierte Integrationsarbeit

  • Die systematische Konzipierung neuer sozialraumbezogene Angeboten ist ein weiteres Arbeitsfeld der Integrationsagentur. Die Verbände tauschen sich über Angebote aus und entwickeln diese weiter.
  • Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen, in Netzwerken und Projekten

Die Integrationsagenturen stehen im gegenseitigen Austausch und stimmen ihre Aktivitäten für die Sozialräume der Stadt Hagen ab.

Mit der Einrichtung der Integrationsagenturen setzt die Landesregierung ein deutliches Signal in Richtung einer Förderung der nachholenden und weiterführenden Integration auch der bereits länger hier lebenden Zuwandererinnen und Zuwanderer.

 

3.5 Flüchtlingsberatung / Psychosoziales Zentrum

Die Flüchtlingsberatung als Teil der Zuwanderungsberatung des Diakonischen Werkes ist im Jahre 1987 entstanden.

Hier werden Menschen aus über 40 Nationen beraten und betreut.

 

Auch wenn die Zahl der Asylbewerber in Deutschland seit Jahren rückläufig ist und auch in Hagen die Anzahl der neu zugewiesenen Asylbewerber zurückgeht, wohnen dennoch viele Menschen in Hagen, die keinen gesicherten oder langfristigen Aufenthaltsstatus besitzen. Ein Teil lebt in den städtischen Unterkünften in der Posener Str., der Seiler Str. und der Heinitzstr, (alleinstehende Männer).

Das Diakonische Werk leistet vor Ort die soziale Beratung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Hilfeleistungen weisen folgende Schwerpunktthemen auf:

  • Familiäre Probleme
  • Asylverfahrensberatung
  • Aufenthaltsrechtliche Fragen
  • Probleme im Zusammenhang mit Schule und Beruf
  • Schule und Ausbildung
  • Weiterwanderungs- und Rückkehrberatung

Zusätzlich findet die Beratung in den Räumen der Zuwanderungsberatung statt.

Die Tätigkeiten der Flüchtlingsberatung sind eng verknüpft mit den Angeboten des Psychosozialen Zentrums. Hier wird die sozialarbeiterische Arbeit um folgende Schwerpunkte ergänzt:

  • Die psychotherapeutische Trauma-Aufarbeitung für Flüchtlinge, die Opfer massiver Gewalterfahrungen wurden.
  • Die Krisenintervention in psychisch besonders belastenden Situationen, um beispielsweise vorhandene Suizidrisiken zu mindern.
  • Die psychologische Beratung, beispielsweise bei Konflikten zwischen Flüchtlingen und ihrer Umwelt.
  • Sozialarbeiterische Unterstützung der Flüchtlinge u. a. bei Problemen der Unterbringung, bei der Sicherung des Lebensunterhaltes, bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis oder bei Problemen mit dem Aufenthaltsstatus.

 

Der Bedarf an Therapieplätzen für traumatisierte Flüchtlinge kann auch in Hagen nicht durch das Angebot der Regelversorgung gedeckt werden. Um diese Situation zu verbessern, sind in den letzten 3 Jahren verstärkt Angebote an die niedergelassenen Psychotherapeuten unterbreitet worden, die es ihnen erleichtern, sich auf die Therapie von traumatisierten Flüchtligen einzulassen.

Durch die Bleiberechtsregelung haben viele Flüchtlinge, die seit Jahren nur mit Duldungen in Hagen leben konnten, die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt erhalten. Allerdings ist dies an die Bedingung geknüpft, den Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können. Die Unterstützung der betroffenen Menschen bei der Erreichung dieses Zieles wird in den nächsten Jahren eine wesentliche Aufgabe sein, zumal viele über keine in Deutschland anerkannte Qualifikation verfügen.

 

Das Integrationskonzept der Stadt Hagen sollte sich grundsätzlich an alle in Hagen lebenden Migrantinnen und Migranten richten, also auch an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Rahmen einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Hagen leben müssen. Als ein erster Schritt in diese Richtung ist die Einrichtung eines Sprachkurses (Integrationskurses) für geduldete Mitbürgerinnen und Mitbürger anzusehen.

Grundsätzlich sollten alle rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, auch für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit unsicherem Aufenthaltsstatus die Integrationsbemühungen sofort zu unterstützen und anzuregen. Zumal viele schon seit Jahren mit unsicheren Aufenthaltsstatus leben und die Kinder in Hagen aufgewachsen oder geboren sind.

 

3.6 Spezialisierte Beratung für von Menschenhandel betroffene Menschen

Im Jahr 2000 wurde beim Verein „Frauen helfen Frauen“ eine spezialisierte Beratungsstelle für von Menschenhandel betroffene Frauen und Mädchen eingerichtet. Zum 01.01.2005 ging diese Beratung auf Wunsch des Vereins an das Diakonische Werk über und wurde hier in das Angebot der Zuwanderungsberatung integriert.

Die Betroffenen erhalten eine umfassende, muttersprachliche, persönliche und professionelle Beratung, Unterstützung und Beleitung, die soweit nötig auch durch die Hinzuziehung von Dolmetscherinnen erfolgen kann.

Im Jahr 2005 wurde der Straftatbestand des Menschenhandels von der Zwangsprostitution auf die sexuelle Ausbeutung und die Ausbeutung der Arbeitskraft erweitert. Allerdings bereitet die Anwendung und Abgrenzung insbesondere des letzten Punktes noch große Schwierigkeiten.

Durch die rechtlichen Änderungen insbesondere im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung wurden zudem die Zugriffsmöglichkeiten auf potentielle Opfer und ihre Identifizierung durch die Polizei erheblich erschwert. Hier erwies sich die Integration der Beratung in die Zuwanderungsberatung des Diakonischen Werkes als sehr hilfreich, da es für einen Teil der Betroffenen neue Zugangsmöglichkeiten eröffnet.

 

Die Beratungsstelle beteiligte sich bis Ende 2007 an einer EQUAL-Entwicklungspartnerschaft. In diesem Rahmen wurden Wege und Möglichkeiten zur Qualifizierung von Betroffenen von Menschenhandel erprobt. In Hagen wurde die Methode der Kompetenzbilanz auf diese Zielgruppe hin weiterentwickelt. Sie ermöglicht es auf den jeweiligen persönlichen Hintergrund abgestimmte sinnvolle Qualifizierungsmodule zu entwickeln und dabei zugleich den Blick der Betroffenen auf ihre eigenen Stärken und Ressourcen zu fördern. Ein Ergebnis des EQUAL-Projektes war, dass Qualifizierungen für Betroffene von Menschenhandel individuell zugeschnitten sein müssen und durch speziell geschultes Personal - zum Beispiel einer Fachberatungsstelle - sozialpädagogisch begleitet werden müssen. Leider stehen für eine Fortsetzung der sehr sinnvollen Qualifizierungen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

 

Ein weiteres Ergebnis war die Notwendigkeit aufsuchender Arbeit für diesen Bereich. Potentielle Opfer sind durch die für sie geltenden Rahmenbedingungen ansonsten von den Integrationsangeboten abgeschnitten. Dies betrifft auch den Prostitutionsbereich, in dem überwiegend Migrantinnen tätig sind, die ohne Informationen über die gesellschaftlichen und rechtlichen Hintergründe keine Möglichkeit haben aus dem Gewerbe auszusteigen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.04.2008 - Seniorenbeirat - ungeändert beschlossen

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10.04.2008 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - vertagt

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16.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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17.04.2008 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - vertagt

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17.04.2008 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - vertagt

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29.04.2008 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der vorliegende Sachstandsbericht wird als 1. Lesung zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

x

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

06.05.2008 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Erweitern

21.05.2008 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Erweitern

27.05.2008 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

Reduzieren

28.05.2008 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der vorliegende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben weiterzuentwickeln
  3. Die bereits laufenden Maßnahmen

·        Koordinierung der Integrationskurse sowie bedarfsgerechte Sprachförderangebote der VHS

·        Sprachförderangebote des Fachbereiches Jugend & Soziales und der RAA im Elementar- und Primarbereich

sollen in den Jahren 2009 / 2010 fortgeführt werden.

Falls künftig eine Finanzierung über die Sparkassenspende nicht mehr möglich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, andere Finanzierungsmöglichkeiten kostenneutral darzustellen.

  1. Es wird eine Stadtteilintegrationskonferenz zunächst für den Stadtteil Wehringhausen durchgeführt.
  2. Die in Hagen vorhandenen Integrationsangebote werden im städtischen Internetangebot gebündelt dargestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ressortübergreifend und unter Beteiligung der freien Träger die weiteren Maßnahmen umzusetzen. Zur Evaluation der Integrationsarbeit sind Daten und Indikatoren zu erheben und auszuwerten.
  4. Ein weiterer Sachstandsbericht wird bis Mai 2009 erwartet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 8

 

Zusätzlicher Beschluss des KWA:

 

Der KWA beauftragt die Verwaltung, die Vorlage zu überarbeiten und das fehlende Teilgebiet „Sport und Freizeit“ unbedingt noch einzuarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

Erweitern

29.05.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

Erweitern

22.10.2008 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der vorliegende Sachstandsbericht einschließlich der Ergänzungsvorlage Nr. 0895/2008 "Integrationskonzept für die Stadt Hagen - hier: Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0139/2008 für den Teilbereich Sport" wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben weiterzuentwickeln
  3. Die bereits laufenden Maßnahmen

·        Koordinierung der Integrationskurse sowie bedarfsgerechte Sprachförderangebote der VHS

·        Sprachförderangebote des Fachbereiches Jugend & Soziales und der RAA im Elementar- und Primarbereich

sollen in den Jahren 2009 / 2010 fortgeführt werden.

Falls künftig eine Finanzierung über die Sparkassenspende nicht mehr möglich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, andere Finanzierungsmöglichkeiten kostenneutral darzustellen.

  1. Es wird eine Stadtteilintegrationskonferenz zunächst für den Stadtteil Wehringhausen durchgeführt.
  2. Die in Hagen vorhandenen Integrationsangebote werden im städtischen Internetangebot gebündelt dargestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ressortübergreifend und unter Beteiligung der freien Träger die weiteren Maßnahmen umzusetzen. Zur Evaluation der Integrationsarbeit sind Daten und Indikatoren zu erheben und auszuwerten.
  4. Ein weiterer Sachstandsbericht ist nach 2 Jahren zu erstellen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

Erweitern

11.11.2008 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der vorliegende Sachstandsbericht einschließlich der Ergänzungsvorlage Nr. 0895/2008 „Integrationskonzept für die Stadt Hagen – hier: Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0139/2008 für den Teilbereich Sport“ wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben weiterzuentwickeln

 

  1. Die bereits laufenden Maßnahmen

·        Koordinierung der Integrationskurse sowie bedarfsgerechte Sprachförderangebote der VHS

·        Sprachförderangebote des Fachbereiches Jugend & Soziales und der RAA im Elementar- und Primarbereich

sollen in den Jahren 2009 / 2010 fortgeführt werden.

Falls künftig eine Finanzierung über die Sparkassenspende nicht mehr möglich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, andere Finanzierungsmöglichkeiten kostenneutral darzustellen.

 

  1. Es wird eine Stadtteilintegrationskonferenz zunächst für den Stadtteil Wehringhausen durchgeführt.

 

  1. Die in Hagen vorhandenen Integrationsangebote werden im städtischen Internetangebot gebündelt dargestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ressortübergreifend und unter Beteiligung der freien Träger die weiteren Maßnahmen umzusetzen. Zur Evaluation der Integrationsarbeit sind Daten und Indikatoren zu erheben und auszuwerten.

 

  1. Ein weiterer Sachstandsbericht ist nach 2 Jahren zu erstellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen