Beschlussvorlage - 0139/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Integrationskonzept für die Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien; FB40 - Schule; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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02.04.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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10.04.2008
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27.05.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.04.2008
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29.05.2008
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30.10.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Vorberatung
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17.04.2008
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21.05.2008
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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17.04.2008
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28.05.2008
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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29.04.2008
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.05.2008
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11.11.2008
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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22.10.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
- Der vorliegende
Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben weiterzuentwickeln
- Die bereits laufenden Maßnahmen
· Koordinierung der Integrationskurse sowie bedarfsgerechte Sprachförderangebote der VHS
· Sprachförderangebote des Fachbereiches Jugend & Soziales und der RAA im Elementar- und Primarbereich
sollen in den Jahren 2009 / 2010 fortgeführt werden.
Falls künftig eine Finanzierung über die Sparkassenspende nicht mehr möglich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, andere Finanzierungsmöglichkeiten kostenneutral darzustellen.
- Es wird eine Stadtteilintegrationskonferenz zunächst für den Stadtteil Wehringhausen durchgeführt.
- Die in Hagen vorhandenen Integrationsangebote werden im städtischen Internetangebot gebündelt dargestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ressortübergreifend und unter Beteiligung der freien Träger die weiteren Maßnahmen umzusetzen. Zur Evaluation der Integrationsarbeit sind Daten und Indikatoren zu erheben und auszuwerten.
- Ein weiterer Sachstandsbericht wird bis Mai 2009 erwartet.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22. 2. 2007 die Verwaltung beauftragt,
unter Einbeziehung der Migranten und gesellschaftlicher Gruppen ein
Integrationskonzept zu erarbeiten. Hierzu sollten:
- eine
Integrationskonferenz durchgeführt werden
- die bereits
laufenden bzw. kurzfristigen Maßnahmen wie Rucksack- Programm, KOMM IN
sowie der Sprachkurs für Menschen, die kein Anrecht auf Integrationskurse
haben und die interkulturelle Fortbildung für städtische Mitarbeiter fort-
oder durchgeführt werden.
Das
Integrationskonzept sollte dem Rat bis Ende 2007 vorgelegt werden.
Die
folgende Vorlage umreißt den Weg zu einer stärkeren Koordinierung der
städtischen Integrationspolitik und stellt dar, wie versucht wurde, alle am
Prozess Beteiligten möglichst weitgehend in die Entwicklung des Projektes
einzubinden.
Bereits
laufende Integrationsmaßnahmen sowie entscheidungsreife Projektvorschläge
inklusiv zu erwartender finanzieller Auswirkungen werden beispielhaft
dargestellt.
Ein
großer Teil der Vorlage dient der Darstellung der Neuausrichtung der
Integrationsarbeit der freien Träger. Er wurde von einer Arbeitsgruppe der
Träger verfasst.
Die
Vorlage ist wie folgt gegliedert:
1.
Der Weg zu einem Integrationskonzept
2.
Beispielhafte Handlungsfelder kommunaler Integrationsarbeit
3.
Integrationsarbeit der freien Träger
Die
begonnenen Maßnahmen sollen fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Die
Finanzierung der Sprachförderkonzepte erfolgt –sofern verfügbar-
vorrangig über Mittel der Sparkassenspende.
Begründung
1.Der Weg zu einem Integrationskonzept für die Stadt Hagen
Am
31.12. 2006 waren 27230 Hagener ohne deutsche Staatsangehörigkeit, d.h.
annähernd jeder 7. war juristisch gesehen Ausländer. Weitere 22000
Einwohner/innen besaßen neben der deutschen eine zweite Staatsangehörigkeit und
damit ebenfalls Migrationshintergrund.
Somit
verfügen mindestens 25 % der Hagener über „Zuwanderungsgeschichte“.
(Vgl.: Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul G. Jansen GmbH,
„Soziale Stadt“ Integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil
Wehringhausen in Hagen; Entwurf 12/2007)
Die
Hagener Einwohner meistern das friedliche Zusammenleben von Menschen aus über
130 Nationen hervorragend und stellen sich dieser Herausforderung in allen
Bereichen gesellschaftlichen Lebens; schließlich hat Zuwanderung gerade in
unserer industriell geprägten Stadt eine lange Geschichte.
Dass
angesichts des demographischen Wandels die Integration von Migranten zu einer
der zentralen Aufgaben geworden ist, haben Rat und Verwaltung sowie die mit
Integrationsfragen befassten Träger und Initiativen erkannt und als
Herausforderung angenommen.
Der Rat der Stadt Hagen hat deshalb in der Sitzung am 22.6.2006 die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung des Amtes 32/2 (Ausländer-, Einbürgerungs- und Personenstandsangelegenheiten) ein umfassendes Integrationskonzept zu erarbeiten. Dabei sollten die Maßnahmenvorschläge der Fraktionen aus dem Papier „Lebendiges Hagen – Stadt der Zukunft“ berücksichtigt werden.
Aufgrund der daraus resultierenden Verwaltungsvorlage
1041/2006 „Integrationskonzept für die Stadt Hagen“ fasste der Rat
in seiner Sitzung am 22.2.2007 den folgenden Beschluss:
„1. Die Verwaltung wird
beauftragt, das Integrationskonzept sowie in der Vorlage beschrieben unter
Beteiligung der Migranten und gesellschaftlicher Gruppen zu entwickeln.
Hierzu wird im Frühjahr 2007
eine Integrationskonferenz durchgeführt.
2. Die folgenden bereits laufenden bzw. kurzfristigen
Maßnahmen werden im Jahre 2007 fortgeführt:
- Fortführung der „Rucksack“
Sprachförderprogramme mit einem Zuschussbedarf von 25.000 €.
- Fortführung der Komm - In
Maßnahme durch Aufstockung des VHS-Budgets um 15.000 € (Teilfinanzierung).
- Durchführung von zusätzlichen 630 Stunden Sprachförderkursen für Zielgruppen, die nicht durch die Integrationskurse erreicht werden (Kosten:15.000 €).
- Die VHS wird beauftragt, im
Rahmen der vorhandenen Mittel Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen
Kompetenz für städtische Mitarbeiter / -innen anzubieten.
Zur Finanzierung der o. g.
Maßnahmen werden vorhandene Mittel der Sparkassenspende eingesetzt.
3. Das Integrationskonzept wird
dem Rat bis Ende 2007 zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Die
Vorschläge des Demographie- Arbeitskreises zum Zielfeld: „Mensch und Motivation“, Handlungsfeld:
„Integration / Migration“ sind je nach Projektreife schon umgesetzt
oder werden sukzessiv in den weiteren Prozess eingebracht.
Die Erarbeitung des
Integrationskonzeptes erforderte die Einbeziehung insbesondere der Migranten
selbst sowie ihrer Organisationen und der in der Arbeit mit Migranten tätigen
freien Träger. Ausgehend vom erfolgreichen
Verlauf des ersten Komm In NRW Projektes und ermutigt durch die
deutlichen Erfolge der hierdurch initiierten Vernetzung der Träger von
Integrationskursen wurde im Rahmen der
zweiten Projektphase von KOMM IN NRW bei der Landesregierung ein Förderantrag
gestellt, der nun das Thema „Integration“ als Ganzes in den
Blick der Kommune rücken sollte.
Alle am Prozess Beteiligten, wie z. B.: Migrantenselbstorganisationen, Ausländerbehörde, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Bildungsträger, Sozialverwaltung, ARGE, Agentur für Arbeit, Stadtplaner, Wohnungsverwaltung und Wohnungsmarktakteure, Parteien und Verbände, Integrationsrat, Kirchen und freie Träger, Vereine und Initiativen etc. sollten dazu bewegt werden, Integration künftig als Querschnittsaufgabe der Stadtpolitik ständig im Auge zu behalten.
Einen Anstoß zu einer solchen Neuausrichtung sollte
die erste Hagener Integrationskonferenz geben, die im Juni 2007 stattfand. Auf
dieser Konferenz sollte eine Sichtung der vorhandenen Angebote und
Organisationsstrukturen vorgenommen werden, um dann über eine Stärken- /
Schwächen-Analyse zur Entwicklung neuer Strategien und Organisationsformen zu
kommen.
1.1 Befragung
Zur
Vorbereitung dieser Integrationskonferenz musste eine Analyse des Bestandes an
Integrationsangeboten sowie eine Erhebung des Bedarfes vorgenommen werden. Dies
wurde in Form einer Befragung sowohl verwaltungsintern als auch auf Seite der
Betroffenen durch ein Interview mit Schlüsselpersonen durchgeführt.
Für
diese Tätigkeit waren im Rahmen der Projektförderung KOMM IN NRW - zeitlich
befristet von November 2006 bis Januar 2007 - zwei Projektmitarbeiterinnen
eingestellt.
Danach sollten die Grundlagen für klare Absprachen
über Zuständigkeiten, Vernetzung, Qualität und Quantität der Angebote
vorliegen. Aber sowohl die Erhebung als auch die Ergebnisse der
Integrationskonferenz machten klar, dass Fragen der Integration nicht pauschal
angegangen werden können.
Die
Experten wurden befragt, wo sie besonderen Handlungsbedarf im Rahmen der
Integration sehen. Die Auswertung ergab folgende Schwerpunktsetzungen:
Koordination innerhalb der Verwaltung
Die
Befragten innerhalb der Verwaltung sahen eine Priorität bei der besseren
Koordination innerhalb der Verwaltung. Es gibt verschiedene
Verwaltungsabteilungen, die direkt oder indirekt das Thema Integration berühren.
Auch wenn es einige Steuerkreise zu Projekten gibt, so wird die Frage
aufgeworfen, ob es z.B. nicht sinnvoll sei, eine Anlaufstelle für Fragen der
Integration einzurichten. Deutlich wurde, dass Integration als
Querschnittsthema zu sehen ist, das in allen Bereichen zu berücksichtigen ist.
·
Stadtteilorientierung
Innerhalb der Verwaltung gibt es durch die Umsetzung
von Programmen wie Soziale Stadt und Stadtumbau West zahlreiche
stadtteilorientierte Projekte. Auch der Masterplan Wohnen setzt mit drei
Schwerpunkten in den Stadtteilen an (Oberhagen, Wehringhausen, Hohenlimburg Mozartstraße).
Die Aufgaben der Wohlfahrtsverbände sind neu
definiert worden. Heute sind die zuständigen Stellen u. a. so genannte
Integrationsagenturen, deren Aufgaben vom Land definiert worden sind. Hierzu
gehört u. a. stadtteilorientierte Arbeit. Neben zahlreichen anderen Aufgaben
wurde dieser Stadtteilansatz von den Befragten am häufigsten genannt.
·
Aufnahmegesellschaft
Bei den Befragten aus Vereinen und anderen
Multiplikatoren lag die Priorität bei der Rolle der Aufnahmegesellschaft. Sie
betonten, dass Integration nicht nur von den Migranten etwas erwarte, sondern
die Aufnahmegesellschaft auch ihren Teil zu diesem Prozess beitragen müsse.
Dies beginnt mit der Akzeptanz der Migranten, eine Offenheit gegenüber anderen
Kulturen, bis hin zu dem Verständnis der Gleichberechtigung innerhalb der
Gesellschaft.
·
Beteiligung
von Migranten
Eine weitere Priorität, die in allen drei Gruppen
vertreten war, ist die Beteiligung der Migranten. Diese
„Beteiligung“ bezieht sich vor allem darauf, dass es nicht sinnvoll
sei etwas „für“ die Migranten zu planen und zu entwickeln, sondern
mit ihnen. Deshalb sei es wichtig, Migranten in Prozesse, von der Planung bis
hin zur Umsetzung, einzubeziehen.
·
Arbeitsmarkt
Die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
ist eine Priorität, die ebenfalls von Befragten in allen Gruppen genannt wurde.
Diese Integration ist eine der Grundvoraussetzungen für die gleichberechtigte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
·
Zielgruppen
Um passgenaue Angebote zu entwickeln, müssen auch die
Zielgruppen definiert werden. Da die bisherige Datenerhebung Menschen nur nach
dem Besitz oder Nichtbesitz eines deutschen Passes unterscheidet, stellt sich
angesichts der vielen eingebürgerten Menschen und der hohen Zahl von
Spätaussiedlern die Frage, ob diese Art der Datenerhebung noch zeitgemäß und
sinnvoll ist. Wenn nicht, ist zu entscheiden, wie sie sonst aussehen sollte. Es
wäre sinnvoll, wenn auf städtischer Ebene einheitliche Datenerhebungen
durchgeführt würden. Es stellt sich also die Frage: welche Daten werden zu
welchem Zweck benötigt? Die Stadt München hat hierzu eine Untersuchung in
Auftrag gegeben, die aufzeigt, wie komplex dieses Thema ist. Es kann hier nur
angedeutet werden, das formale Kategorien (Aufenthaltsstatus, seit wann in
Deutschland usw.) nicht unbedingt einen Aufschluss geben über den Bedarf. Es
müssen weitere Kategorien zu Hilfe genommen werden.
Die
interviewten, eher zufällig ausgewählten, Migranten haben ihre Auffassung von
Integration individuell sehr unterschiedlich gefasst. Sie äußerten viele
Wünsche, die sich direkt auf das Zusammenleben im Wohnquartier oder auf direkte
persönliche Kontakte bezogen. Migrantenvereine wurden in den Gesprächen kaum
als aktiver Betreiber von Integrationsarbeit gesehen.
·
Die meisten Aussagen
beziehen sich darauf, dass beide Seiten sich bewegen müssen, sowohl die
Migranten als auch die aufnehmende Gesellschaft.
·
Das bedeutet
auch Offenheit der aufnehmenden Gesellschaft gegenüber den Zuwanderern. Entscheidend
dabei ist die gegenseitige Akzeptanz.
„Wer nicht ausgrenzt muss nicht integrieren, von daher ist
das schwierig mit der Integration“
·
Integration als
Möglichkeit des gleichberechtigten Zugangs zu Angeboten z. B. des
Arbeitsmarkts, Teilhabe an der Gesellschaft, d.h. Gleichberechtigung auf allen
Ebenen.
„Integration ist für mich die Einbezugnahme aller
gesellschaftlichen Gruppen in Gesellschaft und Staat, mit allen Rechten und
Pflichten, idealtypisch heißt das die Gleichstellung und Gleichbehandlung im
Rahmen der Gesetze.“
·
Deutlich
hervorgehoben wurde auch oft, dass Sprachkenntnisse ein Teil der Integration
bedeuten.
„Die Sprache ist ein Schlüssel für viele Dinge, meine Rechte
wahrzunehmen, ..“..
·
Integration wird
oft begriffen als das Entstehen von etwas Neuem:
„Es ist etwas vorhanden, es kommt etwas Neues
hinzu, für dieses Neue ist auch Platz und entweder vermischt es sich, oder
bildet in verschiedenen Facetten ein Ganzes“. „Kultur, die
konserviert, ist nicht unser Ansatz, sondern die Vermischung der Kulturen
– Heimatkultur bringt Integration nicht voran.“
·
Um diesen Prozess
möglich zu machen, müssen sich die verschiedenen Kulturen gegenseitig kennen lernen
und kommunizieren.
„Integration heißt für mich vor Ort, dass die
Leute miteinander sprechen, dass sich die Menschen kennen lernen, lernen sich
auseinanderzusetzen.“
·
Für einige
Befragte ist Integration dann gegeben, wenn man seine Rechte kennt, bzw. sich überhaupt
in diesem Land zurechtfindet.
·
Zwei Befragte
wiesen darauf hin, dass eine Voraussetzung für die Integration die Akzeptanz
ist, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist.
·
Ein Aspekt, der
vielleicht selten in den Diskussionen berücksichtigt wird, aber einem Teil der
Befragten wichtig ist, ist das Ziel, dass sich die Zugewanderten hier wohl
fühlen. Was das bedeuten kann, drücken Befragte so aus:
„Integration ist für mich, dass ich mich in der
Stadt wohl fühle, dass ich mich auskenne, ich weiß, wie die Stadt funktioniert,
wo sich meine Nachbarn in welchen Cafes treffen, wo ich einen Kinderhort habe,
wo ich einen Veranstaltungsort habe. Das ist für mich total wichtig, ich kenne
hier kaum eigene Landsleute...“
1.2 Integrationskonferenz
Auch die verschiedenen Arbeitsgruppen der 1. Hagener
Integrationskonferenz, die am 16.6.2007 stattfand, hatten die Schwierigkeit zu
klären, wer mit wem über welches Problem in Kommunikation treten sollte.
Was in den Experteninterviews als notwendige
Zielgruppendefinition gefordert wurde und was sich in den Individualinterviews
als persönliche Sicht der Dinge in einem bestimmten Lebenszusammenhang
artikulierte, war nur schwer in geordnete Diskussionsbahnen zu lenken und
dementsprechend schwierig als politische Leitlinie für die Zukunft zu fassen.
Die vom Veranstalter angebotenen Diskussionsforen
(siehe unten) wurden, vielleicht aus eben diesem Grund, kaum von Migranten genutzt.
Die sehr schwache Beteiligung an der Konferenz mag daran liegen, dass die
Fragestellungen der einzelnen Workshops zu global waren. Es ist wohl auch so,
dass die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund viel zu heterogen ist,
als dass sie sich en bloc zu ihrer Einstellung zum Thema Integration, zu ihren
Alltagsnöten und Einstellungen äußern könnte.
So entstand in der Abschlussdiskussion der Konferenz
die Forderung, die Arbeit mehr zu fokussieren, indem man eine stärker
sozialräumliche oder fachspezifische Annäherung versucht.
In Zukunft sollen Integrationskonferenzen auf
Stadtteilebene oder mit striktem Themenbezug die Zielgruppen schärfer abbilden
und die Akteure so effektiver ins Gespräch bringen und vernetzen.
Integration ist kein zeitlich begrenzter, sondern ein
dauerhafter Prozess. So lauteten die wichtigsten Ergebnisse der Konferenz und
somit der Auftrag für die zukünftige Arbeit:
Im
Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Konferenz zusammengefasst. Um
näher an den Kernaussagen zu bleiben, wurden oft Zitate wiedergegeben.
1.2.1 AG Bildung und Erziehung
Grundforderung
dieser Arbeitsgruppe war eine grundlegende Definition der Zielgruppe sowie die
Einführung einer einheitlichen Statistik.
Die
stärkere Einbeziehung der Migrantenselbstorganisationen in Fragen von Bildung
und Ausbildung soll die Transparenz des deutschen Bildungssystems erhöhen.
Dementsprechend sollte auch die Elternarbeit für Zugewanderte intensiviert und
besser auf die Zielgruppe zugeschnitten werden. Ziel ist, die
Erziehungskompetenz der Eltern zu erweitern
Sprache
ist der Schlüssel zur Integration, Programme zur Erhöhung der sprachlichen
Kompetenz für alle Altersgruppen sollen besonders gefördert werden.
Schnittstellen
wie zum Beispiel die Übergänge zwischen den Schulformen und -Stufen sollen
besonders intensiv betreut werden.
Die
Interkulturelle Kompetenz des pädagogischen Personals soll durch
Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.
Die
Vernetzung der Anbieter auf dem Bildungsmarkt sollte verstärkt betrieben
werden. Hierzu passt auch die Empfehlung der AG “Zusammenleben im
Stadtteil“, die Schulen im Stadtteil zu mehr Zusammenarbeit zu
verpflichten.
1.2.2 AG Stadträumliche Integration
„Wer
soll warum und wie im Stadtteil integriert werden?“
Auch
in dieser Arbeitsgruppe ist die Definition der Zielgruppen die wichtigste
Aufgabe auf dem Weg zur Integration. Ist dies geklärt, werden
·
die Entwicklung
gemeinsamer Ziele,
·
konkrete
Zusammenarbeit zwischen den Vereinen im Stadtteil,
·
praktische
Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen, und somit
·
die Möglichkeit,
eigene soziale Netzwerke aufbauen zu können
ins
Auge gefasst.
·
Der jetzige
Zustand: „Deutsche Vereine ohne Migranten – Migrantenvereine ohne
Deutsche“ soll verändert werden.
·
Die Ressourcen
der MIGRANTENSELBSTORGANISATIONEN sollen genutzt werden. Auch Migrantenvereine
sollten eine finanzielle Förderung erhalten.
·
Die Mischung von
Einheimischen und Zugewanderten auf dem Wohnungsmarkt soll durch die Hebung der
Wohnqualität in den Quartieren erleichtert werden.
·
Bürgerbeteiligung
im Stadtteil soll sich nicht nur an den Vereinen orientieren, weil die nicht
ausreichend die Struktur der Bevölkerung widerspiegeln. Einzelpersonen sollen
verstärkt nach ihrer Meinung gefragt werden. „Diese Methode ist zwar
teuer, aber Integration kostet Geld.“
·
Es soll eine
Integrationskonferenz unter aktiver Einbeziehung der Migranten organisiert
werden. Die Bürger selbst sollen aktiviert werden, nicht nur die
„Profis“
Es
sollen:
- Gemeinsamkeiten
definiert werden,
- die
unterschiedlichen Quartiere analysiert werden,
- Organisationen +
Angebote im Stadtteil identifiziert werden
- die Interkulturelle
Öffnung der Angebote und Vereine betrieben werden,
- ein Leitbild für
die Stadtteile entwickelt werden,
- finanzielle
Rahmenbedingungen geklärt und öffentlich gemacht werden,
- lokale Ökonomie
incl. ausländische Unternehmen einbezogen werden,
- engagierte
Multiplikatoren gefunden und zum Mitmachen motiviert werden.
Gewünscht
wird weiterhin eine Steuerung der Prozesse im Stadtteil aus einer Hand (wegen
der z. Zt. vielen unterschiedlichen Vorgaben von Bund, Land, etc.), ein
„Stadtteilkümmerer“ für den Bereich Integration müsste her.
Hilfreich
wäre eine möglichst starke öffentliche Unterstützung der Prozesse (z. B. durch
den Oberbürgermeister der Stadt).
1.2.3 AG Dialog zwischen den Kulturen
·
Der Dialog
zwischen Christen und Muslimen sollte verstärkt werden und zum besseren
gegenseitigen Verstehen beitragen.
·
Übereinstimmungen
zwischen den Religionen sollen gefunden und dargestellt werden.
·
Man sollte die
Feste vergleichen, feststellen, was ähnlich ist (z. B. Weihnachten und chanukka-
Tradition, Lieder und Bräuche bei Christen und Juden).
·
Die am Dialog beteiligten
Menschen sollten mit großer Achtung und Respekt voreinander vorgehen.
·
Besonders
Jugendliche sollten über die verschiedenen Religionen aufgeklärt werden.
·
Auch ein
besseres Kennenlernen der eigenen und fremden Alltagskultur ist nötig;
„denn was man nicht kennt, erzeugt Angst und Unsicherheit“
·
Es müssen
Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden, sowohl räumlicher als auch
inhaltlicher Art.
·
So sollten
Spontanaktionen wie Mal- und Kunstprojekte in Kindergärten oder Schulen,
Lesungen und Konzerte in öffentlichen Räumen, etc. kontinuierlich veranstaltet
werden.
·
Zugewanderte
sollten stärker in das lokale Kulturleben eingebunden werden. Sie sollten
Erfahrungen mit einheimischen Künstlern austauschen.
·
So soll eine
bessere Information für Kunstschaffende mit Migrationshintergrund über
Fördermöglichkeiten geschaffen werden.
·
Kleine
Ausstellungen für Migranten sollen initiiert werden
·
Durch
ganzheitliche Lernangebote soll die Bereitschaft für das Andere /Fremde geweckt
werden.
·
Ehrenamtliche
Strukturen müssen geschaffen werden
1.2.4 AG Arbeit und Ausbildung
Die
Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe kamen von allgemeinen Problemen des
Arbeitsmarktes schnell auf die Situation zugewanderter Jugendlicher auf dem
Arbeitsmarkt. Auch hier war eine Hauptschwierigkeit zu definieren, welcher
Jugendliche als „mit Migrationshintergrund“ anzusehen ist. Der in Hagen
geborene mit türkischem Pass, oder eher der spätausgesiedelte Jugendliche, der
im letzten Pflichtschuljahr ohne ausreichende Deutschkenntnisse aus Russland
zugezogen ist?
Gefordert
wurde:
·
bessere
Vernetzung der Betreuungsangebote im Übergang Schule/Beruf.
·
Ausbau von
Coaching-Projekten, wie „startbahn zukunft“
·
verstärkte
Sprachförderung der Berufsschüler.
·
Akquisition von
Ausbildungsstellen in der örtlichen Wirtschaft – hier auch besonders bei
solchen Betrieben, die Migranten gehören.
·
Die öffentlichen
Verwaltungen müssen in Ausbildungsfragen als Vorreiter auftreten und junge
Migranten ausbilden.
1.2.5 AG Teilhabe
In
dieser Arbeitsgruppe wurde die Forderung nach genauerer Zielgruppendefinition
und vergleichbarem statistischen Material nicht mit solcher Priorität wie in
den anderen Gruppen diskutiert. Die politische Partizipation der Zugewanderten
ist ganz wesentlich abhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Die
Teilnahme an den Kommunalwahlen ist z. B. für Drittstaatenangehörige
ausgeschlossen. Auf die Gefahr der Entstehung sogenannter
„demokratiefreier Zonen“ in Stadtteilen mit hohem Anteil an alten
Menschen, die sich nicht mehr an Wahlen beteiligen und nicht wahlberechtigten
Migranten wurde in der Diskussion hingewiesen. Siehe hierzu auch den Abschnitt
„Kommunales Wahlrecht“.
2. Beispielhafte Handlungsfelder kommunaler Integrationsarbeit
Viele der in den Arbeitsgruppen diskutierten Maßnahmen
und Projekte werden schon seit geraumer Zeit in Hagen durchgeführt. Einige
Beispiele sind hier nach Handlungsfeldern gegliedert aufgeführt.
2.1. Elementarbereich
2.1.1 Neuregelung der Sprachförderung im Elementarbereich
Fehlende
Sprachkompetenz ist nach wie vor der entscheidende Faktor, wenn es um
schulische Abschlüsse und berufliche Perspektiven geht.
Nach
wie vor sind Kinder/Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte in Realschulen (20%)
und Gymnasien (8%) unterrepräsentiert, während der Prozentsatz bei Schulabgängern
ohne Abschluss ( 33% ), Jugendlichen ohne Ausbildungsstelle (30%) und
arbeitslosen Jugendlichen (27%) unverändert hoch ist.
Umso
wichtiger ist eine möglichst früh einsetzende Förderung von Kindern und
Jugendlichen aus zugewanderten Familien in der Zweitsprache Deutsch.
Die bisherige Förderung
nach Ziffer 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3 der „Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im Elementarbereich“ des
Landes NRW entfällt und wird abgelöst durch Maßnahmen nach § 36.2 des Schulgesetzes
NRW, das die Überprüfung des Sprachstandes zwei Jahre vor der Einschulung durch
das Schulamt vorschreibt. Gleichzeitig regelt § 13.6 des KiBiz die verbindliche
Förderung der Kinder mit Sprachdefiziten innerhalb der Tageseinrichtungen.
Schulen und Kindertageseinrichtungen sind zu enger Kooperation verpflichtet, um
einen möglichst reibungslosen Übergang vom Elementar- in den Primarbereich zu gewährleisten. Die Förderung
der Kinder wird vom Land mit 340,00 Euro pro Kind pro Jahr unterstützt.
Im
Jahr 2008 erhalten in Hagen insgesamt 450 Kinder Sprachförderung, davon
befinden sich 375 Kinder bereits in Kindertageseinrichtungen. Für 105 Kinder
muss die Förderung an anderen Orten, z.B. Familienzentren, organisiert werden.
Pro Fördergruppe sind in der Regel 10 Kinder vorgesehen.
Es
wird in diesem Jahr darum gehen, bestehende Strukturen zu festigen und zu
erhalten, aber auch auf neue Rahmenbedingungen die richtige Antwort zu geben.
Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sprachfördermaßnahmen
Im
Zuge der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sprachfördermaßnahmen
erscheint es geboten, unter Einbeziehung der am Prozess beteiligten Ämter sowie
der freien Träger und unter Berücksichtigung der in der RAA vorhandenen
Ressourcen an Material und Erfahrungen ein ähnliches Procedere anzustreben, wie
es bisher bei Maßnahmen nach Ziffer 2.2.2 der „Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen für Angebote zur Sprachförderung im
Elementarbereich“ des Landes NRW umgesetzt worden ist.
Zur
Koordination der Inhalte der Maßnahmen werden monatliche Dienstbesprechungen
durchgeführt, die dem kollegialen Austausch, der Sichtung von Material und der
inhaltlichen Planung dienen: Daneben
gibt es vierteljährliche Fortbildungsveranstaltungen für die
Sprachförderlehrkräfte, orientiert an aktuellen Schwerpunkten (Methodik,
Lernpsychologie, Spracherwerb, Deutsch als Zweitsprache, Diagnostik u. s. w.).
2.1.2 Sprachförderung in Kombination mit Elternbildung: Rucksack-Kita
Zusätzlich
zu den landesgeförderten Sprachfördermaßnahmen hat die RAA auch im vergangenen
Jahr das Rucksack - Projekt angeboten. An dieser Maßnahme nahmen 24
Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger und vier Grundschulen teil.
Es
wurden 290 Mütter und Kinder erreicht.
Die
Rückmeldungen aus den Einrichtungen sind einhellig positiv und heben besonders
auf den sichtbaren Lernzuwachs der Kinder in Bezug auf die Zweitsprache
Deutsch sowie auf die Erweiterung der
erzieherischen Kompetenz der beteiligten Mütter ab. Darüber hinaus wird betont,
dass durch dieses Projekt die Distanz zwischen Elternhaus und Einrichtung
deutlich verringert wurde.
2.1.3 Literacy
Ein
neuer und ausbaufähiger Schwerpunkt innerhalb des Projektverlaufes
Rucksack lag in der Initiierung von
Leseveranstaltungen, die in Kooperation mit der Stadtbücherei durchgeführt
wurden. Es geht hierbei im weitesten Sinn um die Überbrückung der Distanz von
gesprochener und geschriebener Sprache, die sich besonders bei Kindern mit
Zuwanderungsgeschichte bemerkbar macht, wenn es um den Umgang mit Texten, um
Leseverstehen und Textproduktion geht.
2.1.4 Hocus und Lotus
Ein
Teilbereich der angesprochenen Professionalisierung ist die Begegnung und
Auseinandersetzung mit neuen Methoden des Sprachenlernens – besonders für
die Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahren. Hier sei vor allen Dingen das Programm
„Hocus und Lotus“ genannt, das mit theaterpädagogischen Elementen (Bewegung,
Mimik, Gestik) über unterschiedliche Kanäle (Augen, Ohren, Bewegung, Gesang)
arbeitet. „Hocus und Lotus“ wird in Norditalien mit großem Erfolg
eingesetzt und es liegt eine umfangreiche Evaluation vor. Das Programm ist für
seinen innovativen Ansatz und seinen Erfolg von der deutschen
Bundesbildungsministerin ausgezeichnet worden.
In
Hagen ist das Programm in drei Veranstaltungen vorgestellt worden. Aus den
Rückmeldungen der Erzieherinnen ist der Bedarf an weiteren Schulungen und an
der Einrichtung einer Trainings - AG ersichtlich.
Für
diese Maßnahmen zur Professionalisierung des Personals wird ebenfalls ein
angemessener Betrag bereitgestellt.
2.1.5 Finanzierung
Die
Finanzierung des Rucksack-Projektes wurde aus Mitteln der Sparkassenspende
sichergestellt.
Eine
Fortführung wird – so die Empfehlung der Fachämter – dringend
empfohlen, besonders im Hinblick auf die demographischen Daten, die belegen,
dass der Anteil der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte in den
Bildungseinrichtungen in den nächsten Jahren noch beträchtlich ansteigt.
Angesichts der statistischen Daten (480 Kinder) sollte wiederum die Summe von
25.000 € zur Verfügung stehen, um die Durchführung des Rucksack-Projektes
in 30 Einrichtungen zu ermöglichen, darunter alle – auch zukünftigen
– Familienzentren.
Die
Koordination und teilweise Durchführung der o. a. Maßnahmen liegen bei der RAA.
Für
den Bereich Sprachförderung lässt sich somit schon jetzt ein Konzept
beschreiben, das viele Punkte der von der Landesregierung formulierten
„Grundzüge der fachlichen Umsetzung der zusätzlichen Sprachförderangebote“
beinhaltet (Im Folgenden unterstrichen):
- Frühe Förderung in
Projekten mit vorwiegend spielerischen Elementen
- Rucksack- Kita
unter Einbeziehung der Eltern, die die Sprachentwicklung der Kinder zu
Hause nachhaltig unterstützen
- Sprachförderung der
5-jährigen in Absprache mit der Förderung im Vorfeld der Einschulung
- Rucksack-Grundschule
stellt die Anschlussförderung in Klasse 1 und 2 sicher. Auch hier sind
Eltern beteiligt.
Die
Finanzierung erfolgt durch:
·
Zusätzliche Fördermittel
des Landes NRW = 340,00 €/Kind
·
Bereitstellung
von 25.000,00 € für das Angebot Rucksack- Kita, besonders in
Familienzentren und Einrichtungen mit mind. 40% Kindern mit
Zuwanderungsgeschichte
2.2. Schulen und Übergänge im Schulsystem
Im
Übergang Kindergarten - Grundschule sollten zwischen abgebender und
aufnehmender Einrichtung Vereinbarungen zur Begleitung der Kinder mit
Migrationshintergrund für die sensible Phase der Einschulung getroffen werden.
Ein
großes Maß an Integration von Kindern, Jugendlichen und Eltern aus
Migrantenfamilien wird in der Schule geleistet. Schaut man aber auf die
Bildungsstatistiken, wird offenbar, dass Chancengleichheit zwischen den
Schülern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte nicht erreicht ist.
Alle
Grundschulen, aber auch alle Schulen des Sekundarbereichs sollten durch
Erstellung eines individuellen auf die Schule und ihr Umfeld zugeschnittenen
Sprachförderkonzeptes zur Integration der Migrantenkinder beitragen.
Dies
gilt gleichermaßen für die deutsche Sprache, wie für den muttersprachlichen
Unterricht.
Der
intensiven Zusammenarbeit zwischen Elementarbereich und Grundschule auf der
einen, sowie Grundschule und weiterführender Schule auf der anderen Seite,
kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Ein entsprechendes Konzept für die
Zusammenarbeit mit den Eltern sollte dies unterstützen und auch im
Schulprogramm verankert sein.
Der
Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der
Sekundarstufe II liegt erheblich unter ihrem Anteil an der Gesamtzahl der
Jugendlichen. Um die Chancengerechtigkeit in der Bildung zu fördern, müssen die
unterschiedlichen Förderangebote ausgebaut werden.
Die
oft geforderte Durchlässigkeit des Schulsystems kann nur durch besondere
Sprachförderung möglich werden.
Individuelle
Diagnose und Beratung in Deutsch als Zweitsprache sowie Stützkurse zu Beginn
der Oberstufe sollten beim Erwerb der Fachsprache und der Entwicklung der
Fähigkeit, die eigenen Gedanken schriftlich zu formulieren, helfen.
Sprachliche
und soziale Integration findet sowohl im Regelunterricht als auch im
Förderunterricht statt. Für den Förderunterricht stellt das Land zusätzliche
Stellen zur Verfügungen, die die Schule bei der Schulaufsicht für die Dauer von
zwei Schuljahren beantragt. Bewilligt wird im Rahmen des im Zuweisungserlass
ausgewiesenen Gesamtvolumens nach dem jeweiligen von der Schule vorgelegten
Förderkonzept.
2.2.1 Elternarbeit
Die
Notwendigkeit intensiver Elternarbeit ist Kindertageseinrichtungen und Schulen
gleichermaßen bewusst. Aufbauend auf die durch die Rucksack- Projekte
entstandenen Kontakte bietet die RAA Elternseminare zu solchen Themen wie
„Gesunde Ernährung“, „Sicherheit von Kindern im
Straßenverkehr“, „Gesundheitsvorsorge“, „Erziehungstipps“,
usw. an. Zu den jeweiligen Themen werden interkulturell erfahrene Fachleute als
Referenten eingeladen. Vieles wird in der Muttersprache besprochen oder
übersetzt. Die Seminare sind immer gut besucht und bauen eine Brücke zur
Teilnahme an „Offiziellen“ Elternabenden in den jeweiligen
Erziehungsinstitutionen.
2.2.2 Interkulturelle Trainings /Antigewaltarbeit an Schulen
Schule
sollte sich selbst als Treffpunkt der verschiedenen Kulturen verstehen und dies
auch nach außen deutlich machen. Aufgeschlossenheit, Verständnis und
gegenseitige Wertschätzung sollten Erziehungsinhalt sein. Über die Kinder
spricht sie gleichermaßen auch die Eltern an und sensibilisiert sie für Fragen
der Integration. Modellhaft erwähnt sei hier das schulformübergreifende Tandem-
Modellprojekt zur Gewaltprävention
„Ich
– Du – Wir – Ohne Gewalt“® , ein
Methodenpaket für interkulturelle Pädagogik in Schule und Jugendhilfe.
Der
strukturelle Aufbau des Projektes mit Standorten in jeweils allen 5 Hagener
Stadtbezirken beabsichtigt einen flächendeckenden Ansatz mit größtmöglicher
gesamtstädtischer Breitenwirkung. Zielsetzung ist die Initiierung eines
gewaltpräventiven schulischen Netzwerkes und die Verortung
interkultureller Kompetenz und Praxis.
Die
inhaltliche Struktur basiert auf der Schulung von Jugendlichen der Sek. I, 8./9.
Jahrgänge zu "Ohne- Gewalt- Paten" für Grundschulkinder der 2./3.
Klasse. Mittels eines intensiven Coachings von bis zu 25 Unterrichtsstunden
werden die älteren Schülerinnen und Schüler auf ihre "Lehrerrolle"
vorbereitet:
Ich Entdeckung und Stärkung
der eigenen Potentiale
Du Förderung der
Kommunikationsfähigkeit
Wir Unterstützung von
Kooperationsbereitschaft und Beziehungsfähigkeit
Ohne-
Gewalt Entwicklung gewaltfreier
Konfliktlösung
In
thematischer Abfolge setzen diese "jugendlichen Lehrer" an 4
Unterrichtstagen in der Grundschule gemeinsam mit ihren
"Patenkindern" das gesamte Programm um. Die echten LehrerInnen
übernehmen die Rolle des Regisseurs. Die Jugendlichen erfahren sich selbst in
einer positiven Vorbildfunktion und erwerben für ihre eigene Ausbildung
relevante Schlüsselqualifikationen. Die Kinder erleben kreativen Unterricht in
gänzlich anderer Form, in einer von den oftmals gefürchteten älteren
SchülerInnen geschaffenen freundschaftlichen
Atmosphäre. Ziel ist die Förderung der Identifikation und des gegenseitigen
Respektierens zugewanderter und einheimischer Kinder und Jugendlicher.
|
Bestehende
Standorte 2007 |
Fortführung an 13 Schulen |
|
|
Hinzukommende
Standorte 2008 |
Einführung an ca. 15 Schulen |
|
|
Ab
August 2008 auch hier |
Fortführung an ca. 15 Schulen |
|
|
Dokumentation |
Erstellung Praxishandbuch |
|
Das
Projekt ist im Jahre 2008 eingebunden und finanziert durch den Lokalen
Aktionsplan „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie“ sowie durch bereits zugewiesene Mittel der Sparkassenspende.
2.3. Übergang Schule – Beruf / Berufskollegs
Die
Arbeitslosenquote in Hagen, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug im
November 2007 10,8%. Bei der Bevölkerungsgruppe mit ausländischem Pass lag sie
mit 24% mehr als doppelt so hoch.
Hagener
Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund und deutschem Pass werden
statistisch nicht gesondert ausgewiesen, doch steht zu befürchten, dass die
Quote – um diese Bevölkerungsgruppe erweitert – noch erheblich
höher ausfallen würde.
Eine
groß angelegte Befragung von Schulabgängern durch das Bundesministerium für
Berufsbildung im Jahre 2006 ergab, dass schon die Ausbildungschancen für
Jugendliche mit Migrationshintergrund weit hinter denen ihrer deutschen
Mitbewerber zurückbleiben. Von den ausländischen Bewerbern konnten 2006 nur 42%
einen Ausbildungsvertrag abschließen, bei den deutschen lag die Quote bei 54%.
Statistische
Zahlen über die Ausbildungssituation von ausländischen Jugendlichen und solchen
mit Zuwanderungsgeschichte liegen in Hagen nicht vor; Zahlen über ihre
prozentuale Verteilung auf die verschiedenen Schulformen hingegen
schon. Demnach befinden sich 40% der ausländischen Schülerinnen und Schüler an
Hauptschulen, 20% besuchen die Realschule, 30% gehen zur Gesamtschule und
lediglich 8% werden am Gymnasium beschult.
Das
sichtbare Ungleichgewicht der Zahlen in den verschiedenen Schulformen wird noch
ergänzt durch die Tatsache, dass sich überdurchschnittlich viele Jugendliche
mit Zuwanderungsgeschichte in sogenannten „Berufsvorbereitenden
Maßnahmen“ befinden.
2.3.1 „startbahn zukunft“
Aus
diesen Informationen ergibt sich, dass weitere Anstrengungen zur besseren
Integration in den Arbeitsmarkt dringend notwendig sind und dass
Hauptschülerinnen und Hauptschüler vor allen anderen gezielte Förderung
brauchen.
Neben
Projektangeboten der Freien Träger (AWO, Caritas, DW) gibt es seit dem
Schuljahr 2007/2008 das Projekt „startbahn zukunft“, das die
Agentur Mark GmbH in Kooperation mit der Stadt Hagen/FB Jugend und Soziales/RAA
, den o. g. Trägern der Jugendberufshilfe und sechs Hagener Hauptschulen
durchführt. Die Maßnahme wird durch die Agentur für Arbeit gefördert.
Das
Projekt läuft unter dem Motto: „HauptschülerInnen - besser als ihr
Ruf!“. Denn viele Hauptschülerinnen und Hauptschüler bringen für eine
duale Ausbildung hervorragende Fähigkeiten und Fertigkeiten mit, haben aber
kaum eine Chance auf dem Ausbildungsmarkt. „Startbahn zukunft“
möchte diesen Jugendlichen den Übergang in die ungeförderte Ausbildung
ermöglichen.
Das Projekt erfasst in enger Zusammenarbeit mit den
Hauptschulen und der Agentur für Arbeit Hagen alle Hagener HauptschülerInnen
der Jahrgangsstufe 10, identifiziert und dokumentiert ihre Stärken und
Neigungen, begleitet ihre Berufswahl und Berufswegplanung durch altersgemäße
Trainings- und Workshopangebote und vermittelt in Ausbildung.
Darüber hinaus stellen die MitarbeiterInnen von
„startbahn zukunft“ den Beteiligten Materialien zur Verfügung,
beraten und unterstützen Schüler, Eltern und Lehrer und gewinnen Unternehmen
für die Teilnahme am umfangreichen Maßnahmeangebot.
Durch
die aktive Beteiligung der Unternehmen am Netzwerk von „startbahn zukunft“
können diese in unterschiedlicher Weise vom Projekt profitieren. Sie erfahren
einen Imagegewinn und erhalten wirkungsvolle Unterstützung bei der passgenauen
Besetzung von Ausbildungsstellen. „Fehlgriffe“ und kostspielige
Abbrüche der Ausbildung werden so verhindert, Passgenaue Besetzung bedeutet,
dass die Mitarbeiterinnen von „startbahn zukunft“ bei der
Vorauswahl der BewerberInnen Unterstützung anbieten, und somit dem Unternehmen
geeignete Auszubildende vorschlagen. In diesem Fall haben es die Unternehmen
mit hoch motivierten und qualifizierten BewerberInnen zu tun, die eine bewusste
und vor allem den Fähigkeiten angemessene Berufswahl getroffen haben.
Dieses
Projekt wird in diesem Jahr erweitert. Mit Unterstützung der Hauptstelle der
RAA NRW in Essen sollen die Erfahrungen mit dem Hamburger Hauptschulmodell
dokumentiert werden. Gleichzeitig soll spezieller Bedarf der Schulen, wie
Einzelcoaching in besonders schwierigen Fällen, bis zur Vermittlung von
Referenten für z.B. Talentwerkstätten erfüllt werden.
Das
Projekt ist Teil des vom MGFFI geförderten Programms „Förderung der
Motivation und Chancen zur besseren Beteiligung an Bildung und Ausbildung von
jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“. Daran sind über Hagen hinaus
die RAAs in Bochum, Düsseldorf, Hamm, Solingen und Bergischer Kreis beteiligt.
2.3.2 Internationale Förderklassen
Eine
besonders große Hürde vor dem Berufseinstieg müssen diejenigen Jugendlichen
überwinden, die erst kurze Zeit vor dem Beginn einer Ausbildung nach
Deutschland kommen.
Hagen
hält, und das zeichnet die Stadt vor allen Nachbarstädten aus, für diese sog.
„Seiteneinsteiger“ das Angebot „Internationale Förderklassen“
bereit. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler erhalten hier ein bis zwei Jahre
Unterricht in allen Fächern mit besonderem Schwerpunkt Deutsch und werden
anschließend den ihren Leistungen entsprechenden Schulformen zugewiesen.
Seit
1996 besuchten 163 Schülerinnen und Schüler diese Klassen. Zur Zeit befinden
sich dort 14 Schülerinnen und Schüler. Die Vermittlungsquote in weiterführende
Schulen beträgt 100%, davon besuchten auf die Jahre hochgerechnet 58% der
Jugendlichen die Sekundarstufe II. Damit ist der Erfolg dieser Einrichtung
eindrucksvoll belegt.
Ein
Manko liegt in der Tatsache, dass Jugendliche, die in ihrem letzten
Schulbesuchsjahr zuwandern oder auch gar nicht mehr schulpflichtig sind, nicht
mehr vom System IFÖ-Klassen profitieren.
Es
erscheint dringend geboten, die Förderklassen um den Bereich IFÖ-Berufskolleg
aufzustocken. Zum einen können Jugendliche hier auf das deutsche
Berufsausbildungssystem vorbereitet werden. Zum Zweiten können hier junge
Erwachsene, die teilweise schon beruflich vorgebildet sind, die nötigen
Sprachkenntnisse erwerben um auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Im
Jahr 2007 sind 26 Jugendliche nach Hagen gekommen, die potentielle Absolventen
einer Förderklasse am Berufskolleg sein könnten. Ohne besondere Unterstützung
gerade in dieser Phase ihres Lebens gehen sie dem deutschen Arbeitsmarkt
unwiderruflich verloren und können auch für sich keinerlei Zukunftsperspektive
entwickeln.
Als
Minimallösung hat die RAA Hagen aus Honorarrestmitteln einen Sprachkurs
für jugendliche Migranten in
Abschlussklassen am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg finanziert.
Diese
Maßnahme sollte – so lange es keine weitere Förderklasse gibt- für alle
Berufskollegs angeboten werden. Pro Kurs /pro Halbjahr belaufen sich die Kosten
auf 500,00 €, so dass insgesamt für ein Schuljahr Kosten in Höhe von
4000,00 € anfallen, die aus der Sparkassenspende finanziert werden
können.
Zur
Erarbeitung neuer Handlungsansätze und zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit sind
weitere statistische Daten unbedingt notwendig. Die Unterscheidung zwischen
„Deutschen“ und „Ausländern“ wird der Realität in
keiner Weise mehr gerecht.
2.3.3. Zweiter Bildungsweg
Neben
der Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte bei
ihrem grundständigen schulischen Werdegang ist es wichtig, auch jungen
Erwachsenen ohne Schulabschluss die Chance zu geben, diesen noch zu erwerben.
Dies ist kein ausschließliches Problem von Jugendlichen Zuwanderern; diese
Gruppe ist hiervon aber besonders betroffen. Derzeit gibt es folgende
Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss Klasse 9 oder 10a nachzuholen:
·
Rahel-Varnhagen-Kolleg
·
Bei Zuweisungen
durch die ARGE: VHS
Die
Fachoberschulreife kann am Rahel-Varnhagen-Kolleg oder bei der VHS erworben werden; Fachhochschul-
und Hochschulreife am Rahel-Varnhagen-Kolleg.
Seit
Jahren übersteigt die Nachfrage im Bereich des Hauptschulabschlusses und der
Fachoberschulreife das Angebot. In diesen Bereichen könnte z.B. die VHS zusätzliche
Kurse anbieten, wenn die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt würden.
Dabei ist angesichts der Klientel die sozialpädagogische Begleitung eine
wichtige Voraussetzung für einen Erfolg.
Eine
ganzjährige Maßnahme mit 716 Ustd., berufspraktischen Anteilen und
sozialpädagogischer Begleitung kostet ca. 80.000 €. Hierfür könnten
Zuschüsse aus ESF-Mitteln beantragt werden.
2.4.Integration von Erwachsenen
2.4.1. Spracherwerb
für Erwachsene
Um
allen hier lebenden Erwachsenen den Erwerb von Deutschkenntnissen, die
ausreichen, um sich im Alltagsleben in Wort und Schrift verständigen zu können,
zu ermöglichen, ist ein bedarfsgerechtes Angebot der Deutschkurse für
MigrantInnen anzustreben.
Die
aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:
·
Für Selbstzahler
gibt es ein umfangreiches Angebot unterschiedlicher Anbieter, u. a. auch der
VHS. Diese hat im Gegensatz zu privaten Anbietern auch Ermäßigungsregelungen
für Arbeitslosen- und Sozialgeldempfänger.
·
Der zahlenmäßig
umfangreichste Bereich sind derzeit die Integrationskurse, die von mehreren
Trägern angeboten werden (Hierzu 2.4.2.). Für die Teilnahme an einem
Integrationskurs muss ein Kostenbeitrag in Höhe von 1,00 € pro
Unterrichtsstunde an den Kursträger entrichtet werden. Der Kostenbeitrag entfällt
bei Leistungsbezug nach SGB II ( ALG II) oder Leistung nach SGB XII
(Sozialhilfe)
·
Seit September
2006, derzeit mit Laufzeit bis Juni 2008, werden im Auftrag der ARGE
berufsbezogene Deutschkurse angeboten.
Folgende
Zusatzangebote sind notwendig, um ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten:
·
Ausbau der
Alphabetisierungskurse
·
Kurse für
Zielgruppen. Schwerpunkt: Ausbau der Mutter-/Kindkurse: Schulbegleitende Kurse
für Heranwachsende
- Kurse, die an die
Integrationskurse anschließen. Sie sollten eine vertiefende Komponente in
den Bereichen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialsystem sowie Geschichte und
Kultur der Bundesrepublik Deutschland beinhalten. Zur Förderung der
beruflichen Integration sind Kurse berufskundlichen Inhalts einschließlich
Sozialversicherungs- und Arbeitsvertragsrecht notwendig.
·
Kurse für
Asylbewerber und Geduldete
Es
wird vorgeschlagen, die VHS zu beauftragen, Sprachfördermaßnahmen für die o. a.
Zielgruppen zu organisieren und durchzuführen. Dies erfordert z.B. für 630 Ustd.
(Umfang Integrationskurs) eine Mittelzuweisung von 15.000 €. Aktuelle
Priorität haben Angebote für Asylbewerber und geduldete Ausländer. Hierfür
wurden aus der Sparkassenspende 15.000 € bereitgestellt.
2.4.2. Vernetzung der Träger und Koordinierung der Integrationskurse
(Komm In NRW)
Im Bereich der Integrationskurse hat die
Bundesregierung im letzten Jahr die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass
differenzierte Angebote gemacht werden können. Gleichzeitig ging die
Zuständigkeit für die Verpflichtung von ALG II- Empfängern auf die ARGEn über.
Diese Entwicklung beinhaltet einerseits die Chance zur individuellen Förderung,
erhöht aber andererseits den Koordinationsaufwand zur Zusammenstellung von
Kursen mit ausreichender Teilnahmezahl.
Daher ist die Fortsetzung der ursprünglich vom Land
im Rahmen des Komm In-Programms geförderten Vernetzung der Träger von
Integrationskursen, die Koordinierung der Kurse und die Organisation der
Beratung zu den Kursen in einem Büro bei der Ausländerstelle notwendiger als je
zuvor. Durch dieses Projekt ist es möglich, Neuzuwanderer sofort zu erreichen,
wenn sie nach Hagen kommen, effiziente Hilfestellungen bei der Kurswahl zu
geben und die Angebote so zu koordinieren, dass die Kurse genügend Teilnehmende
haben. Seit dem Start des Beratungsbüros konnten gut 1000 Teilnehmende in Kurse
vermittelt werden.
Die Fortsetzung der Koordinierungsarbeit wurde über
die Sparkassenspende auch für 2008 gesichert. Anzustreben ist eine Verstetigung
dieser Arbeit. Zunächst kann auch hier eine Fortführung der Arbeit über Mittel
der Sparkassenspende 2009 / 2010 in Höhe von jahresbezogen 20.000 € angestrebt
werden.
2.5.Politische Integration
2.5.1 Ausländerbeirat /
Integrationsrat
Der Ausländerbeirat ist
die selbstgewählte politische Vertretung der Zuwanderer. Seine Kompetenzen sind
in § 27 GO geregelt. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Kommune
befassen. Er beschließt Empfehlungen an die kommunalen Fachausschüsse und an
den Rat der Stadt. Seit der letzten Novellierung der Gemeindeordnung ist es möglich,
abweichend von den starren Regelungen des §27 GO im Rahmen einer
Experimentierklausel abgewandelte Ausländerbeiräte zu bilden, die sich z. B.
durch die Ausstattung der Ratsfraktionsvertreter mit Stimmrecht von den
klassischen Ausländerbeiräten unterscheiden.
Auf Beschluss des Rates
der Stadt wurde mit Genehmigung des Innenministers für die laufende
Sitzungsperiode in Hagen ein solcher Integrationsrat installiert. Der vom
Minister als Erfolgskontrolle geforderte Zwischenbericht über das Experiment fiel
sehr positiv aus, zumal die Mitglieder des Integrationsrates eine deutliche
Verbesserung ihrer Einbindung in die Kommunalpolitik und in der Zusammenarbeit
mit den Fraktionen feststellten.
In der Sitzung am 13. 12.
2007 fasste der Rat der Stadt den folgenden Beschluss zur Fortsetzung des
Experiments:
„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,
den in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat erarbeiteten Erfahrungsbericht
über den Integrationsrat der Stadt Hagen dem Innenministerium NRW zuzuleiten.
In Anerkennung der guten Arbeit des Integrationsrates
beauftragt er die Verwaltung, die nötigen Schritte einzuleiten, damit auch
weiterhin in Abweichung von den Bestimmungen des § 27 GO NRW in Hagen ein
Integrationsrat gebildet werden kann.“
Ein
entsprechender Antrag an den Innenminister wird gestellt.
2.5.2 Kommunales Wahlrecht
Der
Integrationsrat der Stadt Hagen hält die Einführung des kommunalen Wahlrechts
für überfällig, weil die meisten Migrantinnen und Migranten schon seit vielen
Jahren in Hagen leben. Viele sind hier geboren. Sie identifizieren sich mit
ihrer Stadt und engagieren sich gesellschaftlich vor Ort.
Integration gelingt nur
über politische Beteiligung! Als Subjekte der Politik können und wollen
Migrantinnen und Migranten über die Zukunft der Städte und Gemeinden
mitbestimmen. Wegen der steigenden Zahl von Menschen ohne deutschen Pass in
unseren Städten und Gemeinden, gibt es inzwischen ganze Viertel, in denen nur
wenige Bürger das Wahlrecht haben. So entstehen „demokratiefreie
Zonen“, ein Phänomen, das sich eine Gesellschaft, die auf die Mitarbeit
und –verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist, auf Dauer
nicht leisten kann. Deshalb und aus vielen anderen Gründen (siehe Drucksache
1022/2007!) hat der Integrationsrat dem Rat der Stadt mit Beschluss vom 18. 9.
2007 vorgeschlagen, sich für das kommunale Wahlrecht von Migranten einzusetzen.
Der Rat der Stadt ist
dieser Empfehlung gefolgt, und hat in seiner Sitzung am 13. 12. 2007 den
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Hagen unterstützt die landesweite Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen in NRW (LAGA NRW) und setzt sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen mit dem beigefügten Appell für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten ein.“
Die Landesregierung sowie
die Landtagsfraktionen wurden über den Beschluss in Kenntnis gesetzt. Auch die
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen wurde
entsprechend informiert.
2.5.3
Vorschläge aus der Demographie – Debatte
Die
Demographie- Arbeitsgruppe „Lebendiges Hagen“,
Themenfeld:„Mensch und Motivation“ hat das Ziel formuliert:
„Die Zuwanderer sind entsprechend ihrem
Bevölkerungsanteil in den politischen Gremien vertreten.“
·
Hierzu müssen die
Beteiligungsmöglichkeiten in Parteien, Vereinen oder Stadtteilkonferenzen
besser bekannt gemacht werden.
·
Ein
entsprechender Appell, der die o. a.
Gruppen auffordert, sich mehr für Migranten zu öffnen, müsste von der
Stadtspitze an die entsprechenden Gruppen gerichtet werden.
Der
Königsweg zur Integration ist die Einbürgerung. Hier zeigt der Migrant durch
die vorab zu erbringenden Voraussetzungen, dass er hohe
Integrationsbereitschaft hat.
Die Kommune sollte ebenfalls ein entsprechendes Zeichen setzen und verstärkt für Einbürgerung werben.
2.6. Stadtteilentwicklung / Beispiel Wehringhausen
Ein
Ergebnis der 1. Hagener Integrationskonferenz war, künftig auf Stadtteilebene
die Probleme der Integration stärker zu fokussieren.
Als
Beispiel dafür, wie eine solche Ausrichtung auf die Wohnquartiere mit ihrer
spezifischen Wohnbevölkerung aussehen kann, mag eine Zusammenstellung der
ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Integration dienen, die sich anlässlich
eines Workshops zur Entwicklung des integrierten Handlungskonzeptes
Wehringhausen (Soziale Stadt) gebildet hat:
Ideen und Themenspeicher:
§
Elterncafé
an den Grundschulen im Stadtteil
§
Ausländische
Betriebe bilden Jugendliche aus
§
Raum
für kulturelle Begegnung im Stadtteil schaffen
§
Handarbeitsgenossenschaft
für Frauen mit Zuwanderungshintergrund
§
Bilinguales
Theaterprojekt
§
Suchtprävention
§
„Viele
Kulturen – Eine Schule“ Aufsuchende Arbeit mit Schülern und
Familien
§
Ausbildung
von Sprach- und Kulturmittlern
§
Stadtteilintegrationskonferenz
§
Interkulturell
besetztes Stadtteilmanagement
§
Aufsuchende
Männerarbeit
§
Existenzgründungsberatung
§
Interkulturelle
Konfliktberatung
Es
ist geplant, 2008 eine Stadtteilintegrationskonferenz in Wehringhausen
durchzuführen.
2.7. Ältere Migranten in Hagen
Dass
auch Migranten in Hagen altern, ist keine neue Erfahrung; und die Vorstellung, dass die meisten von ihnen
spätestens im Alter wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren werden,
entspricht nicht der Realität.
Der
Druck des demografischen Wandels lenkt den Blick einer insgesamt alternden
Gesellschaft auch auf die Gruppe der älter werdenden Migranten. Die
Fragwürdigkeit der Rückkehroption zeichnet sich in der Migrationsforschung schon seit längerem ab und die dabei
aufgeworfenen Fragen nach Besonderheiten, die das Altern als Migrant in der Bundesrepublik
Deutschland kennzeichnen und dabei womöglich spezifische Bedarfslagen
indizieren, sind bisher noch in vielen Fragestellungen unbeantwortet und zum
Teil hypothetisch geblieben.
Die
Datenlage ist insofern problematisch, da nur unzureichende Kenntnisse über die
aktuellen Bedarfs- und Problemlagen älterer Migrantinnen und Migranten
vorliegen.
- Von den insgesamt
27.230 am 31.12.2006 in Hagen lebenden Migranten waren 3.371 Personen 60
Jahre und älter. Das entspricht einem Anteil von zurzeit 12,4 % am Ausländeranteil
( zum Vergleich liegt der Anteil der über 60-jährigen Deutschen an der
Gesamtbevölkerung in Hagen bereits bei über 27,4 % ).
- Zumal besteht
dringend Klärungsbedarf, ob ältere Mitbürger aus den Ostblockstaaten, die
selbstverständlich einen deutschen Pass innehaben, aber defacto
„Migrationsmerkmale“ aufweisen, in die Diskussion/Planungen
einbezogen werden sollen/sollten.
Eine
einheitliche Datenerfassung für die gesamte Kommune wäre sehr hilfreich. Hierzu
müssten die div. Zielgruppen unter den Menschen mit Migrationshintergrund exakt
definiert werden.
Zu
der Entwicklung des Bevölkerungsanteils älterer Migranten in Hagen lagen in
einer Aufstellung des Amtes für Statistik 1997 folgende Daten und prognostische
Aussagen vor:
Ausländer 65 J. u. ä.
1997 2005 2010
809 2.000 2.950
Zunahme = 100
% + 147% + 265 %
Diese
Daten sind in die Aussagen des Altenplans 2000 aufgenommen worden. Die
Empfehlung lautete:
„Diese Thematik sollte in naher Zukunft eigenständige planerische Aktivitäten entstehen lassen.“
Nach
einer ausgewählten Untersuchung des Amtes für Statistik für die Stadtteile
Eckesey, Oege und Nahmer „Ausländische Mitbürger Leben in Hagen“
aus dem Jahre 1998 liegen bis heute keine weiteren sozialräumlich relevanten
Fakten und Daten vor, bzw. diese wurden nicht systematisch ausgewertet.
Eine
eigenständige Untersuchung nach Empfehlung des Runden Tisches „Ältere
Migranten in Hagen“ wurde im Jahr 2002 unter Federführung des
Fachbereichs Jugend und Soziales durchgeführt. Die Befragung hatte zum Ziel,
die soziale Situation, die Familienbeziehungen, Wohnsituation, Gesundheit,
Freizeitgestaltung und Lebensziele ausgewählter Migrantengruppen zu erfragen
und auszuwerten.
Befragt
wurden die Gruppen: Türkei, Italien, Griechenland und Portugal. Tatsächlich
konnten in offenen Gesprächsrunden nur 105 ältere Migranten befragt werden.
Allein diese beschränkte – und im Grunde von der Methodenwahl –
nicht als repräsentativ anzusehende Befragung macht deutlich, dass hier Nachholbedarf besteht und es weitaus sensiblerer Erhebungsinstrumente
bedarf als die vorgenannten.
Relevante
Aussagen aus „Erfahrungswissen“ geben aber Anlass zum möglichen
Klärungsbedarf folgender Felder:
2.7.1 Offene Altenarbeit
Offensichtlich
erreichen die vorhandenen Begegnungsstätten nicht oder nur in Einzelfällen die
Zielgruppe Ältere Migranten. Begegnung älterer Migranten findet in der Regel in
den jeweiligen Ethnien statt und auch gewollt bzw. bevorzugt aus verständlichen
Gründen ( vorwiegend Sprachbarrieren ). Auch hier muss zukünftig gefragt werden, ob die
vorhandenen Einrichtungen ausreichen und den Bedürfnissen entsprechen.
Interkulturelle Angebote von Begegnungsstätten, welche vornehmlich von
deutschen Senioren aufgesucht werden und Intentionen, sich anzunähern, hat es
vereinzelt gegeben – sind aber nicht erfolgversprechend verlaufen.
2.7.2 Ambulante Pflegedienste
Diese
haben bei der ausländischen Bevölkerung vermutlich eine hohe Akzeptanz. Durch
die Öffnung des Pflegemarktes ist aber eine koordinierte Aktion in diesem
Bereich kaum möglich.
Im
Kontext ambulante Krankenpflege mit den Angeboten der stationären Pflege
fehlen Aussagen zum Gesundheitsstand älterer Migranten.
2.7.3 Stationäre Pflege
In
den derzeit 21 vorhandenen Altenpflegeheimen wird derzeit weitaus mehr Personal
mit Migrationshintergrund beschäftigt als entsprechende Bewohner versorgt
werden.
Insgesamt
handelt es sich bei den älteren Migranten, gemessen an der Anzahl, um eine noch
relativ kleine Gruppe, die zukünftig zwar überproportional, aber nicht
exorbitant anwachsen wird.
Festzustellen
ist, dass bei älteren Migranten der Informationsgrad über soziale,
pflegerische, kulturelle und Bildungsangebote insgesamt sicherlich schwächer ausgeprägt
ist als bei deutschen Senioren.
Diesen
Defiziten könnte aber dadurch begegnet werden, dass man z.B. in den städtischen
Ämtern und Anlaufstellen - wie z.B. Stadtteilbüros – die teilweise schon
vorhandene interkulturelle Kompetenz für die Belange älterer Migranten nutzbar
macht und erweitert.
2.8. Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Einrichtungen
Die
Zahlen machen deutlich, dass kulturelle Vielfalt in Hagen unser alltägliches
Miteinander bestimmt und dies ein unumkehrbarer Entwicklungsprozess ist. Diese
Fakten machen weiterhin deutlich, dass wir dringend handeln müssen, um für ein
künftiges friedliches Miteinander die Weichen zu stellen. Die kulturelle
Vielfalt bedeutet sicherlich eine Bereicherung für unser Zusammenleben. Sie
kann aber auch konfliktbeladen sein, insbesondere dann, wenn die Realität der
Zuwanderung ignoriert und keine geeigneten Initiativen ergriffen werden.
2.8.1 Interkulturelle Stadtverwaltung
Eine
der sehr wichtigen kommunalen Maßnahmen für das Gelingen der Integration und
für die Erhaltung des friedlichen Zusammenlebens ist die interkulturelle
Öffnung der kommunalen Dienste. Durch die Öffnung aller öffentlichen
Institutionen, sozialer Einrichtungen und Dienste wird Integration nachhaltig
gefördert. Sie werden dadurch zugänglich für alle Menschen unabhängig von ihrer
Herkunft, kulturellen Prägung und weltanschaulichen Überzeugung.
Interkulturelle Öffnung ist damit ein Schritt zur Anerkennung und Teilhabe von
Migrantinnen und Migranten an den sozialen, politischen und wirtschaftlichen
Strukturen unserer Gesellschaft.
In diesem Zusammenhang hat sich die Arbeitsgruppe
„Mensch und Motivation“ dafür ausgesprochen, dass die Stadt Hagen
besonders für die Einstellung junger Menschen mit Migrationshintergrund und den
entsprechenden interkulturellen Kompetenzen wirbt. Sie stellt diesen
Standortvorteil gegenüber der Wirtschaft besonders heraus und geht selbst in
ihrer Einstellungspolitik beispielhaft voran.
2.8.2 Interkulturelle Bildungsarbeit
Um
das Verständnis für die Hintergründe der Zuwandernden zu vertiefen, sollten
Informationsveranstaltungen zu den wichtigsten Ausgangsländern angeboten
werden. Diese Veranstaltungen sollen einen farbigen Einblick in Kultur,
Geschichte, Religion und Alltagsleben ermöglichen.
Die VHS wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept
zu erarbeiten. In einer beispielhaften Kooperation mit einer
Migrantenorganisation soll die VHS ferner prüfen, wie Bildungsbedürfnisse von
Migranten ermittelt und in die Veranstaltungsplanung einbezogen werden können.
Für die Mitarbeitenden der Stadt Hagen wird
mindestens eine Schulung zu interkultureller Kompetenz im Rahmen des internen
Fortbildungsprogramms angeboten.
Bei
den oben dargestellten Handlungsfeldern handelt es sich nur um eine punktuelle
Darstellung. Andere Bereiche, so zum Beispiel die offene Ganztagsschule, die
offene Jugendarbeit, der Sport, die Verbandsjugendarbeit etc. sind ebenfalls
wichtige Orte gesellschaftlicher Integration. Tagtäglich treffen hier Kinder
und Jugendliche aus verschiedensten Kulturkreisen in einem offenen Klima
gegenseitigen Respekts aufeinander. In diesen Feldern gibt es auch schon eine
Vielzahl von Kooperationen zwischen Stadt und freien Trägern. Hier wird auf die
jährliche Berichterstattung dieser Teilbereiche verwiesen. Hilfreich wäre es
allerdings, wenn auch hier eine eindeutige Zielgruppendefinition vorgenommen
werden könnte, so dass in Zukunft Erfolge deutlicher zutage treten können.
3. Integrationsarbeit der freien Träger
Der
nachfolgende Text wurde von einer Arbeitsgruppe der großen in der
Integrationsarbeit engagierten Träger AWO, Diakonie DRK und Caritas formuliert.
Er stellt die neuen von der Landesregierung angeregten Tätigkeitsfelder der
freien Integrationsarbeit dar. Ebenso wie der Teil 2 der Vorlage keine umfassende
Darstellung aller Handlungsfelder enthält, in denen Integration geschieht, ist
auch hier lediglich ein Überblick über die neuen Tätigkeitsfelder der Verbände
gegeben.
Neue Wege der Integrationsarbeit in Hagen
3.1 Hintergrund
In den vergangenen Jahren erfolgte im Bereich der
Migrationsberatung nicht zuletzt durch das neue Zuwanderungsgesetz vom
01.05.2005 durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen eine
Umstrukturierung. So wurden u. a. Neuregelungen des Bundes für eine ausschließliche
Konzentration der Bundesförderung auf Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen in
Form von Migrationserstberatung getroffen.
Das Land NRW reagierte auf die veränderte Situation
einerseits mit Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung einer Integrationsinfrastruktur
und andererseits mit der Schwerpunktsetzung auf die Förderung der nachholenden
Integration der bereits hier lebenden Zuwanderinnen und Zuwanderer.
Zu den Akteuren der Integrationsarbeit in Hagen
gehören neben verschiedenen Integrationskursanbietern die Wohlfahrtsverbände
Arbeiterwohlfahrt Hagen-Märkischer Kreis, der Caritasverband Hagen e.V., das
Deutsche Rote Kreuz und das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/Hagen.
Bis Ende der neunziger Jahre haben die jeweiligen
Migrationsdienste ihre Sozialberatung stark auf einzelne Nationalitäten
ausgerichtet und spezialisiert, wobei die Versorgung sowohl von
Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern als auch länger hier lebenden Zuwanderern
und Zuwanderinnen gleichermaßen gewährleistet wurde.
Die Fokussierung der einzelnen Ethnien auf
muttersprachliche Dienste der Verbände hatte eine klare Abgrenzung der
Zuständigkeiten zur Folge. In diesem Kontext gab es in der Vergangenheit nur
wenige Berührungspunkte unter den Trägern. Das Wegbrechen der direkten Beratung
von Menschen mit Migrationshintergrund durch die o. g. Umstrukturierung der
Dienste, die veränderte Struktur der Neuzuwanderung aber auch der
demographische Wandel in Hagen haben die in Hagen tätigen Träger vor neue
Herausforderungen, Risiken, aber auch Chancen gestellt.
Die heutigen Migrations- und Integrationsdienste sind
im Hinblick auf Zielgruppen und Arbeitsschwerpunkte sehr differenziert und
umfassen folgende Programme:
- Migrationserstberatung
- Jugendmigrationsdienst
- Integrationsagentur
- Spezifische
Maßnahmen und Projekte
- Flüchtlingsberatung
- Beratung
für Opfer von Menschenhandel
Neben der Einzelfallhilfe nach dem Verfahren des Case-
Management, ausschließlich für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer
(Migrationserstberatung, Jugendmigrationsdienst),
konzentrieren sich die Tätigkeitsfelder
(Integrationsagentur, Jugendmigrationsdienst, spezifische Maßnahmen)weitgehend
auf:
·
Interkulturelle
Öffnung von Einrichtungen und Regeldiensten
·
Zusammenarbeit
mit Migrantenselbstorganisationen und Ehrenamtlichen
·
Sozialraumorientierte
Arbeit
Darüber hinaus wird u. a. in „Spezifische
Maßnahmen“ an der Qualifizierung und Beschäftigung von benachteiligten
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte; im Aufgabenfeld „Auswanderung,
Weiterwanderung und Rückkehr“, sowie in der Antidiskriminierungsarbeit
gearbeitet. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Sprachvermittlung mit einer
Vielzahl von unterschiedlichen Deutschsprachkursen.
Die Träger finanzieren ihre Tätigkeiten mit einem
erheblichen Teil an Eigenmitteln!
Die folgenden Beiträge stellen detailliert die Ziele,
Arbeitsschwerpunkte und Perspektiven der spezifischen Dienste und Programme
dar.
3.2 Migrationserstberatung
Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 und der bundesweiten Einführung der Migrationserstberatung wurde ein einheitliches Konzept zu einer zeitgemäßen Integrationsförderung eingeführt.
Somit wurde Abschied genommen von der bis dahin in
Deutschland etablierten status- und nationalitätenspezifischen
Beratungsstruktur.
Die Migrationserstberatung (MEB) zielt auf erwachsene
Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, der Jugendmigrationsdienst (JMD) auf
zugewanderte Jugendliche – Strukturen, die für eine zeitgemäße
Integrationsbegleitung geschaffen wurden.
Mit der Anwendung der Methode „Case- Management“ in die MEB wird der Begriff der Leitorientierung eines fachlich ganzheitlichen, interprofessionellen, integrierten und damit auch ökonomisch sinnvollen Handels erwartet. Im Mittelpunkt der Aufgaben der Migrationserstberatung steht die „bedarfsorientierte Einzelfallbegleitung“.
Das Case- Management-Verfahren in der MEB soll
folgende Kernelemente enthalten:
·
Sondierungsgespräch
/ Erstgespräch mit dem neu zugewanderten
Menschen
·
Dieses Gespräch
dient dazu, festzustellen, ob eine individuelle Sozial- und Kompetenzanalyse
erforderlich ist.
·
Erstellen
einer individuellen Sozial- und Kompetenzanalyse
·
Dieses Verfahren
beinhaltet die Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die die
Zuwanderinnen und Zuwanderer mitbringen.
·
Erstellen eines Förderplanes
·
Der
individuelle Förderplan meint die Phase der Planung und Erstellung eines
individuellen Hilfeplanes, der auf die im Assessment gesammelten Informationen
aufbaut und die persönlichen und externen Ressourcen der Klientinnen und
Klienten berücksichtigt.
·
Sicherstellung
der Umsetzung des Förderplanes
·
Individuelle
Beratung und Begleitung bei der Umsetzung des Förderplans einschließlich der
Koordinierung der Integrationsmaßnahmen.
·
Diese Phase
erfordert eine enge Kooperation zwischen Beratungsstelle und allen weiteren
Netzwerkspartnern, die am Integrationsplan beteiligt sind.
·
Abschluss und
Kontrolle einer Integrationsvereinbarung
·
Das Instrument
der Integrationsvereinbarung sollte gezielt eingesetzt werden, um die
Motivation der Zuwanderinnen und Zuwanderer zu erhöhen.
Zum Case- Management gehört
ein kontinuierlicher Regelkreislauf, der am Ende mit einer Evaluation den
festgelegten Beratungsprozess abschließt. Dies ermöglicht, die im
Beratungsprozess festgelegten Ziele und eingebrachten Maßnahmen beiderseits zu
überprüfen.
3.2.1 Zielgruppe der MEB
·
Die MEB wendet
sich grundsätzlich an neuzugewanderte Erwachsene über 27 Jahren
·
Spätaussiedlerinnen
und Spätaussiedler, deren Ehepartner und Ehepartnerinnen und Abkömmlinge im
Sinne des Bundesvertriebenengesetztes (BVFG)
·
Ausländerinnen
und Ausländer, die sich dauerhaft im Sinne des § 44 Aufenthaltsgesetztes
(AuenthG) im Bundesgebiet aufhalten
Ein weiterer Kernpunkt innerhalb der
Migrationserstberatung fokussiert auf die Vermittlung geeigneter Integrations-
und Orientierungshilfen für den neu zugewanderten Menschen, mit dem Schwerpunkt
der Sprachförderung. Primär handelt es sich hierbei um die entsprechende Vermittlung
in die vom Bund installierteren Integrationskurse innerhalb der Hagener
Landschaft. Zusätzlich zu diesem Angebot soll eine sozialpädagogische Betreuung
innerhalb der Kurse bei individuellem Bedarf durch die MEB vorgenommen werden.
Zum weiteren Angebot der MEB gehört die Installation und Vermittlung
geeigneter Kinderbetreuungsangebote, um besonders der Zielgruppe der
Neuzuwanderinnen die Teilnahme an Integrationskursen zu erleichtern.
Die Angebote im Bereich der Sprachförderung sind dann
zielführend, wenn sie durch geeignete Begleitmaßnahmen ergänzt werden. Die
Verzahnung der Integrationsmaßnahmen in den Bereichen schulischer und
beruflicher Qualifizierung, der individuellen Beratung und Begleitung sowie der
gesellschaftlichen und sozialen Integration wird maßgeblich durch den
begleitenden Prozess der MEB gesteuert.
3.2.2 Weitere Aufgabenbereiche der MEB :
·
die Mitarbeit in
kommunalen Netzwerken zur Förderung eines bedarfsgerechten
Integrationsangebotes,
·
die Mitwirkung
bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste
·
eine aktive
Öffentlichkeitsarbeit,
Die MEB stellt ein den Integrationskurs ergänzendes,
aber selbständiges Beratungsangebot dar.
Aufgaben, Leistungen und Arbeitsweise der MEB sind
vorrangig auf eine zeitlich befristete Integrationsförderung abgestellt. Die
MEB begleitet den Integrationsprozess der Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer,
d.h. sie stellt die „Basis–Sozialarbeit“ durch das
Instrumentarium des Case- Management innerhalb der ersten 3 Jahre sicher. Den
weiterführenden, nachholenden Integrationsprozess sollen die Akteure der
Regeldienste nahtlos übernehmen.
3.3 Jugendmigrationsdienst
Ab dem 1.Juni 2007 hat der Jugendmigrationsdienst der
AWO seine Arbeit in Hagen aufgenommen. Das Programm wird vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
3.3.1 Zielgruppen
·
Neu zugewanderte
Jugendliche und junge Erwachsene nach Beendigung der Schulpflicht bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres,
·
Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene von 12 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
mit Migrationshintergrund,
·
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, Institutionen (z.B. Ämter, Betriebe, Verbände, Vereine,
Kultur- und Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften usw.).
3.3.2 Ziele
Die Arbeit des
Jugendmigrationdienstes zielt auf die Verbesserung der Integrationschancen und
die Förderung von Chancengleichheit von jungen Migrantinnen und Migranten
insbesondere im hiesigen Bildungs- und Ausbildungssystem. Darüber hinaus wird
eine verstärkte Partizipation der Jugendlichen in allen Bereichen des sozialen,
kulturellen und politischen Lebens angestrebt. Als Angebot der
Jugendsozialarbeit kooperiert der JMD mit anderen für junge Migrantinnen und
Migranten relevanten Diensten und nimmt hierbei eine Koordinierungs- und
Vermittlungsfunktion wahr. Das Angebot des JMD richtet sich gleichermaßen an
junge Frauen und Männer mit Migrationshintergrund unter Berücksichtigung ihrer
spezifischen Lebenssituation und Interessenlage.
3.3.3 Aufgabenprofil
3.3.3.1Individuelle Integrationsplanung, Beratungsangebote
Ausgehend von einem
ressourcenorientierten Ansatz wird gemeinsam mit dem jungen neu zugewanderten
Menschen im Rahmen seiner Lebensplanung ein individueller Integrationsplan
erarbeitet. Hierbei empfiehlt der JMD dem Jugendlichen für seinen
Integrationsprozess unterstützende und passgenaue Angebote wie Sprachkurse,
berufsvorbereitende Maßnahmen, Praktika, Freizeitangebote usw. und vermittelt
bedarfsgerecht an andere Dienste und Einrichtungen. Darüber hinaus werden
Jugendliche mit Migrationshintergrund bei spezifischen integrationsbedingten
Schwierigkeiten beraten.
3.3.3.2
Entwicklung
und Durchführung von Gruppenangeboten
Im Hinblick auf den
hohen Anteil der jungen Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Hagen, können
durch breitflächig angelegte gruppenpädagogische Veranstaltungen zahlreiche
junge Menschen mit ihren unterschiedlichen Belangen erreicht werden. Dieser
Arbeitsbereich stellt einen wesentlichen Schwerpunkt des JMD in Hagen dar. Die
Gruppenangebote, in die auch einheimische Jugendliche einbezogen werden, dienen
der Förderung sozialen Lernens und der Stärkung der Selbsthilfepotentiale. Sie
beinhalten beispielsweise Orientierungshilfen im Gesellschafts-, Bildungs- und
Ausbildungssystem, Sprach-, Kommunikations-, Medienkompetenz- und
Schlüsselqualifikationstrainings. Der geschlechterspezifische Ansatz in der
Gruppenarbeit hilft zugewanderten jungen Frauen und Männern bei der
Identitätsfindung, die eng mit der Auseinandersetzung mit verschiedenen
Geschlechterrollen verknüpft ist.
Die Gruppenangebote
werden in benachteiligten Wohnquartieren, an Schulen mit einem
überproportionalen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit
Migrationshintergrund und in trägerinternen Einrichtungen der Jugendberufshilfe
durchgeführt.
3.3.3.3
Netzwerk-
und Sozialraumarbeit
Der JMD identifiziert
und analysiert Förderlücken im Sozialraum, entwickelt und begleitet
lebensweltorientierte Projekte und Angebote für seine Zielgruppe mit
unterschiedlichen Netzwerkpartnern. Dazu gehören Projekte im Bereich Übergang
Schule-Beruf, zur beruflichen Bildung sowie interkulturelle, präventive
freizeitpädagogische Angebote. Alle Aktivitäten dienen der Gestaltung positiver
Lebensbedingungen und Partizipationsmöglichkeiten für junge Migrantinnen und
Migranten.
3.3.3.4
Interkulturelle
Öffnung von Diensten und Einrichtungen
Der JMD informiert
die Aufnahmegesellschaft sowie alle relevanten Akteure über die Lebenssituation
junger Menschen mit Migrationshintergrund durch eine gezielte
Öffentlichkeitsarbeit. Damit übernimmt er auch die Interessenvertretung der
Zielgruppe. Geplant sind in diesem Zusammenhang Informations- und Bildungsveranstaltungen
u. a. für Berufswahlkoordinatorinnen und -koordinatoren an Schulen und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendberufshilfe. Institutionen in
benachteiligten Wohnquartieren werden im Prozess der interkulturellen Öffnung
im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Angebotsstruktur beraten und begleitet.
3.4 Integrationsagenturen und spezifische Maßnahmen
Seit Januar 2007 halten die Hagener
Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie) durch ihre Fachdienste für
Migration und Integration für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte so genannte
„Integrationsagenturen“ vor.
Grund für die Einführung durch das Land NRW
ist eine neue Ausrichtung der landesgeförderten Migrations- bzw.
Integrationsfacharbeit. Der Rückzug des Bundes aus der Förderung der Sozialberatung
für Migranten zum einen und zum anderen die inhaltlich-fachliche Entwicklungen
in der Migrations- bzw. Integrationsarbeit bilden den Hintergrund der
Integrationsagenturen.
Ziel und Aufgabe der Integrationsagenturen ist, die
Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stärker als bisher
voranzutreiben. Die Integrationsagenturen verstehen sich so als Mitgestalter
der sozialen Wirklichkeit in einer Zuwanderungsgesellschaft. Gemeinsam mit
Zugewanderten und Einheimischen wollen sie Änderungsprozesse und Projekte
initiieren und begleiten. Aufgabe ist es, Integrationsprobleme und - chancen zu
erkennen, zu benennen und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien
und öffentlichen Trägern und den Migrantenselbstorganisationen nach
Unterstützungen und Lösungen zu suchen. Sie möchten damit eine wirksame
Integration in Hagen anregen, Bewusstsein für die Aufgaben schaffen, Potenziale
aktivieren, Menschen zusammenführen und Einrichtungen interkulturell kompetent
begleiten.
Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten sie mit
anteiligen Stellenanteilen (AWO 0,5 Stelle, Caritas 0,7 Stelle, Diakonie 0,5
Stelle) in den Aufgabenfeldern:
Bürgerschaftliches Engagement von/für Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte
·
Interkulturelle
Öffnung in sozialen Diensten und Einrichtungen
·
Integrationsarbeit
im Sozialraum
Im Rahmen der Förderung spezifischer
Maßnahmen sind zu den gleichen Tätigkeitsfeldern abgegrenzte Projekte möglich.
In einem ersten Schritt
zur Vernetzung haben die aktiven Wohlfahrtsverbände in Hagen gemeinsam acht
Wohnquartiere identifiziert, die einen hohen Handlungsbedarf zur Verbesserung
der Integrationsmöglichkeiten für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zeigen.
Dabei werden in den einzelnen Bezirken folgende Integrationsagenturen tätig:
|
Altenhagen
Nord,“Loxbaum“ |
Diakonisches Werk Ennepe-Ruhr/Hagen |
|
Altenhagen-Süd |
AWO Hagen-Märkischer Kreis |
|
Haspe-Zentrum |
AWO Hagen-Märkischer Kreis |
|
Boele/Helfe |
Caritasverband Hagen |
|
Kabel |
Caritasverband Hagen |
|
Vorhalle-Nord |
AWO Hagen-Märkischer Kreis |
|
Wehringhausen |
Diakonisches Werk Ennepe-Ruhr/Hagen, Caritasverband Hagen |
|
Hohenlimburg-Mozartstraße |
Caritasverband Hagen |
Die Aufgabenteilung in den
o. g. Sozialräumen sowie regelmäßige Abstimmungsgespräche dienen der
Gewährleistung von Transparenz in der vielfältigen Angebotsstruktur und der
Vermeidung von Doppelangeboten.
Aufgabenfelder im Einzelnen:
3.4.1 Bürgerschaftliches
Engagement/Ehrenamtliche Arbeit von/für Migranten
- Hier
geht es um die systematische Erkundung von Einsatzfeldern für
Ehrenamtliche und Multiplikatoren mit und ohne Zuwanderungsgeschichte. Das
Motivieren/Aktivieren dieser sowie auch der Migrantenselbstorganisationen
und deren Qualifizierung, Begleitung und Unterstützung ist das Ziel.
3.4.2 Interkulturelle Öffnung von
Einrichtungen
·
Die
Integrationsagenturen unterstützen die interkulturelle Öffnung von
Einrichtungen, Behörden, Ämtern, Kirchen, Vereine etc. durch Beratung und
Begleitung von Öffnungsprozessen. Teilweise wurde in den Verbänden in den
vergangenen Jahren dieser Prozess innerverbandlich durchgeführt, so dass
entsprechende Erfahrungen vorliegen.
Es besteht die Möglichkeit, Schulungen und Trainings zur Interkulturellen
Kompetenz und Sensibilisierung auch bei anderen Trägern, bei größeren
Dienstleistungsunternehmen oder für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
durchzuführen.
3.4.3 Sozialraumorientierte
Integrationsarbeit
- Die
systematische Konzipierung neuer sozialraumbezogene Angeboten ist ein
weiteres Arbeitsfeld der Integrationsagentur. Die Verbände tauschen sich
über Angebote aus und entwickeln diese weiter.
- Zusammenarbeit
mit Migrantenselbstorganisationen, in Netzwerken und Projekten
Die Integrationsagenturen stehen im gegenseitigen
Austausch und stimmen ihre Aktivitäten für die Sozialräume der Stadt Hagen ab.
Mit der Einrichtung der Integrationsagenturen setzt
die Landesregierung ein deutliches Signal in Richtung einer Förderung der
nachholenden und weiterführenden Integration auch der bereits länger hier
lebenden Zuwandererinnen und Zuwanderer.
3.5 Flüchtlingsberatung / Psychosoziales Zentrum
Die Flüchtlingsberatung als Teil der
Zuwanderungsberatung des Diakonischen Werkes ist im Jahre 1987 entstanden.
Hier werden Menschen aus über 40 Nationen beraten und
betreut.
Auch wenn die Zahl der Asylbewerber in Deutschland
seit Jahren rückläufig ist und auch in Hagen die Anzahl der neu zugewiesenen
Asylbewerber zurückgeht, wohnen dennoch viele Menschen in Hagen, die keinen
gesicherten oder langfristigen Aufenthaltsstatus besitzen. Ein Teil lebt in den
städtischen Unterkünften in der Posener Str., der Seiler Str. und der
Heinitzstr, (alleinstehende Männer).
Das Diakonische Werk leistet vor Ort die soziale
Beratung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Hilfeleistungen
weisen folgende Schwerpunktthemen auf:
- Familiäre
Probleme
- Asylverfahrensberatung
- Aufenthaltsrechtliche
Fragen
- Probleme
im Zusammenhang mit Schule und Beruf
- Schule
und Ausbildung
- Weiterwanderungs-
und Rückkehrberatung
Zusätzlich findet die Beratung in den Räumen der
Zuwanderungsberatung statt.
Die Tätigkeiten der Flüchtlingsberatung sind eng
verknüpft mit den Angeboten des Psychosozialen Zentrums. Hier wird die
sozialarbeiterische Arbeit um folgende Schwerpunkte ergänzt:
- Die
psychotherapeutische Trauma-Aufarbeitung für Flüchtlinge, die Opfer
massiver Gewalterfahrungen wurden.
- Die
Krisenintervention in psychisch besonders belastenden Situationen, um
beispielsweise vorhandene Suizidrisiken zu mindern.
- Die
psychologische Beratung, beispielsweise bei Konflikten zwischen
Flüchtlingen und ihrer Umwelt.
- Sozialarbeiterische
Unterstützung der Flüchtlinge u. a. bei Problemen der Unterbringung, bei
der Sicherung des Lebensunterhaltes, bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis
oder bei Problemen mit dem Aufenthaltsstatus.
Der Bedarf an Therapieplätzen für traumatisierte
Flüchtlinge kann auch in Hagen nicht durch das Angebot der Regelversorgung
gedeckt werden. Um diese Situation zu verbessern, sind in den letzten 3 Jahren
verstärkt Angebote an die niedergelassenen Psychotherapeuten unterbreitet
worden, die es ihnen erleichtern, sich auf die Therapie von traumatisierten
Flüchtligen einzulassen.
Durch die Bleiberechtsregelung haben viele
Flüchtlinge, die seit Jahren nur mit Duldungen in Hagen leben konnten, die
Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt erhalten. Allerdings ist dies an die
Bedingung geknüpft, den Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können. Die
Unterstützung der betroffenen Menschen bei der Erreichung dieses Zieles wird in
den nächsten Jahren eine wesentliche Aufgabe sein, zumal viele über keine in
Deutschland anerkannte Qualifikation verfügen.
Das Integrationskonzept der Stadt Hagen sollte sich
grundsätzlich an alle in Hagen lebenden Migrantinnen und Migranten richten,
also auch an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Rahmen einer Duldung oder
Aufenthaltsgestattung in Hagen leben müssen. Als ein erster Schritt in diese
Richtung ist die Einrichtung eines Sprachkurses (Integrationskurses) für geduldete
Mitbürgerinnen und Mitbürger anzusehen.
Grundsätzlich sollten alle rechtlichen und
organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, auch für Mitbürgerinnen
und Mitbürger mit unsicherem Aufenthaltsstatus die Integrationsbemühungen
sofort zu unterstützen und anzuregen. Zumal viele schon seit Jahren mit
unsicheren Aufenthaltsstatus leben und die Kinder in Hagen aufgewachsen oder
geboren sind.
3.6 Spezialisierte Beratung für von Menschenhandel
betroffene Menschen
Im Jahr 2000 wurde beim Verein „Frauen helfen
Frauen“ eine spezialisierte Beratungsstelle für von Menschenhandel
betroffene Frauen und Mädchen eingerichtet. Zum 01.01.2005 ging diese Beratung
auf Wunsch des Vereins an das Diakonische Werk über und wurde hier in das
Angebot der Zuwanderungsberatung integriert.
Die Betroffenen erhalten eine umfassende,
muttersprachliche, persönliche und professionelle Beratung, Unterstützung und
Beleitung, die soweit nötig auch durch die Hinzuziehung von Dolmetscherinnen
erfolgen kann.
Im Jahr 2005 wurde der Straftatbestand des
Menschenhandels von der Zwangsprostitution auf die sexuelle Ausbeutung und die
Ausbeutung der Arbeitskraft erweitert. Allerdings bereitet die Anwendung und
Abgrenzung insbesondere des letzten Punktes noch große Schwierigkeiten.
Durch die rechtlichen Änderungen insbesondere im
Zusammenhang mit der EU-Erweiterung wurden zudem die Zugriffsmöglichkeiten auf
potentielle Opfer und ihre Identifizierung durch die Polizei erheblich
erschwert. Hier erwies sich die Integration der Beratung in die Zuwanderungsberatung
des Diakonischen Werkes als sehr hilfreich, da es für einen Teil der
Betroffenen neue Zugangsmöglichkeiten eröffnet.
Die Beratungsstelle beteiligte sich bis Ende 2007 an
einer EQUAL-Entwicklungspartnerschaft. In diesem Rahmen wurden Wege und
Möglichkeiten zur Qualifizierung von Betroffenen von Menschenhandel erprobt. In
Hagen wurde die Methode der Kompetenzbilanz auf diese Zielgruppe hin
weiterentwickelt. Sie ermöglicht es auf den jeweiligen persönlichen Hintergrund
abgestimmte sinnvolle Qualifizierungsmodule zu entwickeln und dabei zugleich
den Blick der Betroffenen auf ihre eigenen Stärken und Ressourcen zu fördern. Ein
Ergebnis des EQUAL-Projektes war, dass Qualifizierungen für Betroffene von
Menschenhandel individuell zugeschnitten sein müssen und durch speziell
geschultes Personal - zum Beispiel einer Fachberatungsstelle -
sozialpädagogisch begleitet werden müssen. Leider stehen für eine Fortsetzung
der sehr sinnvollen Qualifizierungen derzeit keine finanziellen Mittel zur
Verfügung.
Ein weiteres Ergebnis war die Notwendigkeit
aufsuchender Arbeit für diesen Bereich. Potentielle Opfer sind durch die für
sie geltenden Rahmenbedingungen ansonsten von den Integrationsangeboten
abgeschnitten. Dies betrifft auch den Prostitutionsbereich, in dem überwiegend
Migrantinnen tätig sind, die ohne Informationen über die gesellschaftlichen und
rechtlichen Hintergründe keine Möglichkeit haben aus dem Gewerbe auszusteigen.

29.04.2008 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der vorliegende Sachstandsbericht wird als 1. Lesung zur Kenntnis
genommen.
28.05.2008 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der vorliegende
Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben weiterzuentwickeln
- Die bereits laufenden Maßnahmen
· Koordinierung der Integrationskurse sowie bedarfsgerechte Sprachförderangebote der VHS
· Sprachförderangebote des Fachbereiches Jugend & Soziales und der RAA im Elementar- und Primarbereich
sollen in den Jahren 2009 / 2010 fortgeführt werden.
Falls künftig eine Finanzierung über die Sparkassenspende nicht mehr möglich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, andere Finanzierungsmöglichkeiten kostenneutral darzustellen.
- Es wird eine Stadtteilintegrationskonferenz zunächst für den Stadtteil Wehringhausen durchgeführt.
- Die in Hagen vorhandenen Integrationsangebote werden im städtischen Internetangebot gebündelt dargestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ressortübergreifend und unter Beteiligung der freien Träger die weiteren Maßnahmen umzusetzen. Zur Evaluation der Integrationsarbeit sind Daten und Indikatoren zu erheben und auszuwerten.
- Ein weiterer Sachstandsbericht wird bis Mai 2009 erwartet.
30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
vorliegende Sachstandsbericht einschließlich
der Ergänzungsvorlage Nr. 0895/2008 "Integrationskonzept für die
Stadt Hagen - hier: Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0139/2008 für den
Teilbereich Sport" wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben weiterzuentwickeln
- Die bereits laufenden Maßnahmen
· Koordinierung der Integrationskurse sowie bedarfsgerechte Sprachförderangebote der VHS
· Sprachförderangebote des Fachbereiches Jugend & Soziales und der RAA im Elementar- und Primarbereich
sollen in den Jahren 2009 / 2010 fortgeführt werden.
Falls künftig eine Finanzierung über die Sparkassenspende nicht mehr möglich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, andere Finanzierungsmöglichkeiten kostenneutral darzustellen.
- Es wird eine Stadtteilintegrationskonferenz zunächst für den Stadtteil Wehringhausen durchgeführt.
- Die in Hagen vorhandenen Integrationsangebote werden im städtischen Internetangebot gebündelt dargestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ressortübergreifend und unter Beteiligung der freien Träger die weiteren Maßnahmen umzusetzen. Zur Evaluation der Integrationsarbeit sind Daten und Indikatoren zu erheben und auszuwerten.
- Ein weiterer Sachstandsbericht ist nach 2 Jahren zu erstellen.
13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
vorliegende Sachstandsbericht einschließlich
der Ergänzungsvorlage Nr. 0895/2008 „Integrationskonzept für die
Stadt Hagen – hier: Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0139/2008 für den
Teilbereich Sport“ wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrationskonzept so wie in der Vorlage beschrieben weiterzuentwickeln
- Die bereits laufenden Maßnahmen
· Koordinierung der Integrationskurse sowie bedarfsgerechte Sprachförderangebote der VHS
· Sprachförderangebote des Fachbereiches Jugend & Soziales und der RAA im Elementar- und Primarbereich
sollen in den Jahren 2009 / 2010 fortgeführt werden.
Falls künftig eine Finanzierung über die Sparkassenspende nicht mehr möglich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, andere Finanzierungsmöglichkeiten kostenneutral darzustellen.
- Es wird eine Stadtteilintegrationskonferenz zunächst für den Stadtteil Wehringhausen durchgeführt.
- Die in Hagen vorhandenen Integrationsangebote werden im städtischen Internetangebot gebündelt dargestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ressortübergreifend und unter Beteiligung der freien Träger die weiteren Maßnahmen umzusetzen. Zur Evaluation der Integrationsarbeit sind Daten und Indikatoren zu erheben und auszuwerten.
- Ein weiterer Sachstandsbericht ist nach 2 Jahren zu erstellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |