Beschlussvorlage - 0098/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Ischeland -hier: a) Beschluss über die Anwendung der geänderten Gesetzesgrundlage (Novelllierung des Baugesetzbuches)b) Beschluss zur Erweiterung des Plangebietesc) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen d) Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB30 - Rechtsamt; SZS - Servicezentrum Sport; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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19.02.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.02.2008
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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27.02.2008
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.02.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.03.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.03.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587)
– Sporthalle Ischeland – auf
der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als
vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
Zu c)
Der Rat weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der
Bürgeranhörung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz
oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu d)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
10/06 – Sporthalle Ischeland – nebst der Begründung vom 31.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.
Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst in der
Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816 und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854,
863 und 864.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen
den Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):
Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze
westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der
gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und
geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg entlang und wird südlich der
Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortgesetzt (Chinarestaurant,
Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten
zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur
Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz
vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nordwesten und
reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Stadion und
dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach
Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten)
quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße
weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der
Alexanderstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im Frühjahr
2008 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser
Vorlage kann kurzfristig die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
durchgeführt werden.
Begründung
Das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen
am 14.12.2006 eingeleitet. Dieser
Beschluss wurde am 29.12.2006 ortsüblich
bekanntgemacht.
Die Bürgeranhörung
hat am 05.06.2007 in der Aula des Theodor – Heuss- Gymnasiums,
Humpertstraße 19 stattgefunden. Es sind Stellungnahmen zu der Planung
eingegangen, auf die unter Punkt c) näher eingegangen wird.
Als nächster
Verfahrensschritt hat die Abfrage des Umfanges und Detaillierungsgrades der
umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung im Scopingtermin am 14.11.2007
stattgefunden.
Zu a)
Das Bebauungsplanverfahren wird auf die neue
gesetzliche Grundlage übertragen:
Das Gesetz zur Erleichterung von
Planungsvorhaben für die Innenentwicklung ist am 01.01.2007 in Kraft getreten.
Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines beschleunigten Verfahrens
für sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB), also Pläne, die
entsprechend der gesetzlichen Formulierung die Wiedernutzung von Brachen, die
Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Inhalt haben.
Erfasst werden damit solche Planungen, die u.a. der Erneuerung, Fortentwicklung
und Umbau vorhandener Ortsteile dienen.
Das – in Anlehnung an die
Regelung über die vereinfachte Änderung eines Bebauungsplanes (§ 13 BauGB)
– eingeführte beschleunigte Verfahren kann bei diesem Verfahren
angewendet werden, weil folgende Kriterien erfüllt sind:
- Es findet keine Beeinträchtigung der
Schutzgüter nach § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b
BauGB durch die Planung statt.
- Die zulässige Grundfläche (auch
kumulierende Planverfahren) der überbaubaren
Fläche liegt zwischen 20.000 und
70.000 qm.
- Der Bebauungsplan begründet keine
Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben
(Ergebnis der Vorprüfung des
Einzelfalles).
- Der Bebauungsplan trägt einem Bedarf
an Investitionen zur Verwirklichung von
Infrastrukturvorhaben Rechnung.
Dies entspricht den Zielen im § 13 a
BauGB.
Das im Jahr 2006 bereits eingeleitete
Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 10/06 soll gem. der Gesetzesnovellierung
als vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB weitergeführt werden.
Durch die Überleitung auf die neue Gesetzeslage ergibt sich im Verfahren und in
der späteren Umsetzung die Möglichkeit der Zeit- und Kostenersparnis, da die
Erstellung eines detaillierten Umweltberichtes (inkl. Monitoring) nicht
notwendig ist.
Zu b)
Erweiterung des
Plangebietes
Entsprechend den
Ergebnissen des Verkehrskonzeptes von MWM vom 07.03.2007 können/müssen die erforderlichen
Stellplätze teilweise im Bereich der Humpertstraße (Parkplatz des Reitplatzes)
untergebracht werden. Das Plangebiet wird um diesen Bereich erweitert, damit
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Unterbringung geschaffen
werden können.
Zu c)
Im Rahmen der
Bürgeranhörung sind von 2 Bürgern Stellungnahmen zu den Inhalten des Verfahrens
eingegangen:
§
Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer, Lagemann, Dahmen &
Partner, Elberfelderstraße 45, 58095
Hagen vom 04.07.2007 i. A. eines Bürgers
§
Anregungen eines Bürgers vom 05.06.2007,
zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland
– anlässlich der Bürgeranhörung am 05.06.2007
Der Rat der Stadt
beschließt über die aufgeführten Anregungen gemäß den Stellungnahmen der
Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander.
Zu d)
Nachdem mit den
Beteiligten und Fachämtern die offenen Fragen geklärt und die erforderlichen
Fachgutachten erarbeitet wurden, liegt jetzt der Bebauungsplanentwurf vor.
Parallel zu den
Bebauungsplanverfahren Sport- und Freizeitbad Ischeland und Sporthalle
Ischeland wird eine vertragliche „Vereinbarung“ zum
Sportanlagenmanagement erforderlich, in dem die Veranstaltungen im
Gesamtbereich der Sport- und Freizeitanlagen koordiniert werden. Diese
„Vereinbarung“ wird mit einer gesonderten Vorlage eingebracht und
vor Rechtskraft der Bauleitplanverfahren Nr. 5/06 und Nr. 10/06 in Kraft
gesetzt.
Mit diesem Beschluss
könnte im 2. Quartal des Jahres 2008 die Öffentliche Auslegung durchgeführt
werden.
Bestandteile der Vorlage:
§
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland
–
§
Protokoll der Bürgeranhörung vom 05.06.2007
Anlagen zur Begründung:
§
Prüfschema gemäß
Anlage 2 zum § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zum BauGB
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan ausgewertet und können
im Informationssystem Allris und als Original in der jeweiligen Sitzung
eingesehen werden:
§
Planungsgruppe
MWM:
HAGENBAD GmbH – Sport- und
Freizeitbad in Hagen - Verkehrsuntersuchung -,
Aachen, 21.07.2006
§
Planungsgruppe
MWM:
Stadt Hagen – Verkehrsuntersuchung Sport- und Freizeitbad im Zusammenhang
mit der Nutzung der bestehenden Ischelandhalle und dem Stadion, Aachen,
08.05.2007
§
Ing.-Büro für
Akustik und Lärm-Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz,
2. Ergänzung zum Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten für das
geplanten Sport- und Freizeitbad Ischeland – mit Bezug auf die neue
Architektenplanung,
Hagen, 16.11.2007
§
Planungsgruppe
MWM:
Erweiterung Ischelandhalle / Sportpark
Verkehrsuntersuchung
07.03.2007
§
Ing.-Büro für
Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Gutachten – Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten
Erweiterung der Sporthalle Ischeland,
Bearb.-Nr. 06/200-E1 23.01.2007
Anregungen des Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe,
Rechtsanwälte Bauer, Lagemann, Dahmen & Partner, Elberfelderstraße 45, 58095 Hagen vom 04.07.2007 i. A. eines
Bürgers zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587):
![]()
Stellungnahme der Verwaltung :
Die geäußerten
Bedenken beziehen sich auf die Frage, ob die Annahmen zu den Besucher- und
Stellplatzzahlen des Stadions ausreichend sind. Unseres Erachtens sind die
Aussagen des Gutachtens der Planungsgruppe MWM vom 07.03.2007 plausibel. Demnach
reicht es aus, wenn für die Stadionnutzung durch normalen Sportbetrieb
außerhalb von Veranstaltungen 100 Stellplätze vorgehalten werden.
Überlagerungen von Veranstaltungen im Stadion und in der Ischelandhalle sollen
durch das Sportanlagenmanagement ausgeschlossen werden.
Die Erfahrung
zeigt, dass Veranstaltungen im Stadion in der Regel von nicht mehr als 800
Zuschauern besucht werden. Eine Überschreitung dieser Zuschauerzahl ist ein
seltenes Ereignis, das mit dem Sportanlagenmanagement zu handhaben ist.
Es wird die
Aufstellung eines einheitlichen Bebauungsplanes für die Großsporthalle gemeinsam
mit dem geplanten Sport- und Freizeitbad gefordert. Dies sei für eine ordnungsgemäße
Gesamtplanung unabdingbar, da die Zuwegung des Bades ebenfalls über die Stadionstraße
verlaufe.
Die Verwaltung hat
die Notwendigkeit erkannt, die Planungen bezüglich der Sporthalle und des
Sport- und Freizeitbades miteinander zu koordinieren, und handelt entsprechend.
In den Geräuschgutachten und Verkehrsgutachten zu den Bebauungsplänen werden
jeweils das benachbarte Projekt sowie die übrigen angrenzenden Sportanlagen
berücksichtigt. Dazu ist es aber nicht erforderlich, einen einzigen gemeinsamen
Bebauungsplan zu erstellen.
Das
Verkehrsgutachten und die Geräuschgutachten zur erweiterten oder neu zu bauenden
Ischelandsporthalle für 3100 Zuschauer berücksichtigen das neue Sport- und Freizeitbad
Ischeland als Bestand sowie das Stadion und die weiteren bestehenden Sportstätten.
Damit ist auch das von Hagenbad projektierte Parkhaus berücksichtigt.
Der Bau eines Parkhauses mit 650 Stellplätzen vor dem
Ischelandbad ist nicht zwingend erforderlich, um die erforderliche Anzahl von
Stellplätzen zu schaffen.
Das im Verkehrsgutachten vorgeschlagene
Stellplatzkonzept bietet mit einem Parkhaus mit 650 Stellplätzen eine Lösung
an, mit der es möglich ist, über den Stellplatzbedarf des Sport- und
Freizeitbades hinaus teilweise den Stellplatzbedarf für die Sporthalle zu
bedienen. Das Stellplatzkonzept bezieht das Parkhaus und damit den Bebauungsplan
Nr. 5/06 Sport- und Freizeitbad Ischeland mit ein, im Sinne eines
Gesamtkonzeptes für den Sportpark Ischeland. Dieses Konzept ist eine von
mehreren Möglichkeiten zur Stellplatzanordnung.
Alle Stellplätze, die für die Sporthalle benötigt
werden, können aber auch im Bebauungsplan Nr. 10/06 – Sporthalle
Ischeland – nachgewiesen werden, da die Größe des festgesetzten
Sondergebietes „Sporthalle“ ausreicht, die vorhandenen Stellplätze
auszuweiten und neue Stellplätze anzulegen. Am alten Hallenstandort im
östlichen Bereich des Baufeldes können die Stellplätze mittels einer
Parkpalette auch auf zwei Ebenen angelegt werden. Weitere Details sind im
Baugenehmigungsverfahren zu regeln, wenn die endgültige Größe der Sporthalle
und die Anzahl der Zuschauerplätze feststehen.
Auch für den Bebauungsplan Nr. 5/06 Sport- und
Freizeitbad Ischeland gilt, dass alle für das Sport- und Freizeitbad
notwendigen Stellplätze im Plangebiet untergebracht werden können.
Mit einem Sportanlagenmanagement werden sämtliche
Veranstaltungen im Sportpark Ischeland und am Höing zeitlich aufeinander
abgestimmt. Damit werden Terminüberschneidungen von Großveranstaltungen und
Engpässe im Stellplatzangebot vermieden. Eine gegenseitige Nutzung von
Stellplätzen über die Bebauungsplangrenze hinaus wird möglich. Das
Sportanlagenmanagement wird vor dem Satzungsbeschluss in Kraft treten.
Die
Verkehrsgutachten und Geräuschgutachten zum Sport- und Freizeitbad Ischeland berücksichtigen
ebenfalls das Stadion und die anderen bestehenden Sportstätten einschließlich
der Ischelandhalle.
Die
Verkehrssituation am Ischeland wird damit ausreichend gewürdigt.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Anregungen eines Bürgers vom
05.06.2007, zum Bebauungsplanverfahren
Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – anlässlich der
Bürgeranhörung am 05.06.2007:
![]()
Folgende
Einwendungen wurden erhoben (siehe Anlage: Protokoll zur Bürgeranhörung am 05.06.2007):
1.
Verkehrssituation: Durch den Bau einer neuen Großsporthalle und des neuen
Zentralbades würde eine nicht mehr zu beherrschende, geradezu katastrophale
Verkehrssituation entstehen. Das Ausfahren aus der Grundstückseinfahrt
„Am Sportpark“ sei schwierig und riskant.
2.
Schadstoffbelastung: Die Schadstoffbelastung (der Luft) würde für alle Anwohner
durch die hohe Verkehrsbelastung der Straße Am Sportpark weiter ansteigen.
3.
Lärmbelästigung: Im Zusammenhang mit der Sporthalle wird bezweifelt, dass
einer zusätzlichen Lärmsituation wirksam begegnet werden könnte.
4.
Parkplätze: Die Parkplätze würden nicht ausreichen, was zur Folge hätte,
dass die Grundstückseinfahrt in der Straße „Am Sportpark“ zugeparkt
würde.
5.
Schlussbemerkungen: Durch die Standortwahl, sowohl das Zentralbad als
auch die Großsporthalle betreffend, käme es infolge einer Ansammlung von
Sportanlagen zu hohem Verkehrsaufkommen und damit zu einer Beeinträchtigung der
Lebensqualität der Anwohner an der Straße „Am Sportpark“.
Stellungnahme der
Verwaltung
Zu 1.:
Die Erschließung
des Sport- und Freizeitbades und der Neuen Sporthalle erfolgt über die
(südliche) Stadionstraße von der Straße am Sportpark. Die südliche Stadionstraße
dient ausschließlich der Erschließung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen,
Kindergarten und Sportanlagen. Die Straße „Am Sportpark“ ist seit
den 60er Jahren in einem Ausbauzustand, dass sie nicht als Anliegerstraße
bezeichnet werden kann.
Die Situation der
Grundstücksausfahrten der Wohnhäuser der Straße „Am Sportpark“ wird
sich aufgrund der prognostizierten Verkehrsdaten nicht dramatisch verschlechtern.
Wenn durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Sichtverhältnisse das Einfädeln
in den Verkehr behindern, so kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe
geschaffen werden, die jedoch nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.
Im Vergleich mit
dem Freibad werden in der Jahresbilanz für das Sport- und Freizeitbad mehr
Besucher erwartet. Insofern sind mehr PKW- Anfahrten über das Jahr verteilt zu
erwarten, jedoch in einem zumutbaren Ausmaß. Es ist dabei zu beachten, dass das
Freibad an Wochenendspitzentagen bis zu 4000 Besucher zählte. Für das
projektierte Sport- und Freizeitbad werden jedoch maximal 3490 Besucher an höchstens
3 Tagen im Jahr prognostiziert. Insofern ist zu erwarten, dass sich die Belastungen
an Spitzentagen verringern und sich die Situation entschärft.
Unter Abwägung der
privaten Belange mit den öffentlichen Belangen wird eine geringfügige Zunahme
des Verkehrs im Jahresmittel auf der Straße „Am Sportpark“ zulasten
ihrer Anwohner in Kauf genommen zugunsten des öffentlichen Interesses an der
Einrichtung eines Sport- und Freizeitbades.
Zu 2.:
Wie zu 1. dargelegt
wird durch die Sporthalle nur eine geringe Verkehrszunahme erwartet. Eine
Erhöhung des Lkw- Verkehrs dagegen wird ausgeschlossen. Die Befürchtung, die (Luft-)Schadstoffbelastung
der Anwohner würde aufgrund der hohen Verkehrsbelastung, welche das Sport- und
Freizeitbad verursachte, deutlich ansteigen, ist deshalb unbegründet.
Zu 3.:
Die dargelegten
Befürchtungen hinsichtlich der Lärmsituation beziehen sich auf eine neue
Großsporthalle und auf deren Begleitumstände, wie Spielzeiten, Parkplatzleerung
und Fangruppen. Bezüglich des Parkplatzlärms gilt, dass die Parkplätze bis 22
Uhr entleert sein müssen und dass der Sportbetrieb entsprechend darauf
abgestellt wird. Folgende Gutachten stellen die Situation für den Betrieb der
Sporthalle und für die vorgesehen Stellplatzanlagen dar:
Ing.-Büro
für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten
zur geplanten Erweiterung der Sporthalle Ischeland, Hagen, 26.09.2006
und
Gutachten – Ergänzung zum
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Erweiterung der Sporthalle
Ischeland, Hagen, 23.01.2007
Der Gutachter kommt
zu folgendem Schluss:
„Die
Berechnungen haben ergeben, und zusammenfassend ist festzustellen, dass aus
geräuschimmissionsmäßiger Sicht die geplante Erweiterung der Sporthalle
Ischeland von 1.700 auf 3.400 Zuschauer möglich ist, weil das damit verbundene
zusätzliche Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Verkehrsflächen sowie im Bereich
der beschriebenen, neu zu schaffenden Stellplatzanlagen, tagsüber keine wesentlichen
(oder unlösbaren) Geräuschprobleme mit sich bringt.“
Aktuell ist eine
Erweiterung der Sporthalle auf 3.100 Zuschauer in der Planung.
Zu 4.:
Für eine
Erweiterung der Ischeland-Sporthalle oder eines Neubaus mit bis zu 3100 Zuschauern
kann der Stellplatzbedarf im Bereich Ischeland nachgewiesen werden. Dazu hat
der Verkehrsgutachter Planungsgruppe MWM ein mögliches Parkraumkonzept erarbeitet,
und zwar im Verkehrsgutachten für die Großsporthalle: „Stadt Hagen
– Erweiterung: Ischelandhalle / Sportpark –
Verkehrsuntersuchung“ vom 7. März 2007. In diesem Gutachten wird von dem
Sport- und Freizeitbad als Bestand ausgegangen. Es weist die Leistungsfähigkeit
der Verkehrsanlagen unter gewissen Vorraussetzungen für alle Sporteinrichtungen
nach.
Wenn durch
widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Grundstückszufahrt blockiert wird,
kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden, die jedoch nicht
im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.
Zu 5.:
Die Ansiedlung
sportlicher Einrichtungen, wie das Sport- und Freizeitbad, im Bereich des
Sportparks Ischeland ist aus gesamtstädtischer Sicht die richtige Standortwahl.
Das gilt auch für die Errichtung einer Großsporthalle als Ersatz für die alte
sanierungsbedürftige Ischelandhalle. Der Standort ist gut erschlossen und
zentral gelegen, was kurze Anfahrtswege bedingt und allein schon unter dem
Aspekt des Schulsportes von Vorteil gegenüber anderen peripher gelegenen
Standorten ist. Die Anbindung an das örtliche Busnetz bedingt eine gute ÖPNV-
Anbindung, die zudem noch ausbaufähig ist. Die Anfahrt mit dem ÖPNV bildet zusammen
mit der Anreise per Fahrrad oder als Fußgänger, z.B. aus dem nahegelegenen
Altenhagen, den sogenannten Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.
Es spricht für diesen Standort, dass hier ein höherer Anteil des
Umweltverbundes zu erwarten ist gegenüber außerhalb gelegenen Standorten. Die
Sporthalle könnte wie die alte Ischelandhalle mit Fernwärme aus der MVA
gespeist werden.
Das Umfeld der
geplanten Sporthalle ist durch den Sportpark Ischeland geprägt. Es ist ein
Stadion benachbart, eine Schulsporthalle (Turnhalle), fünf weitere Sportplätze,
das bisherige Freibad, welches durch ein Allwetterbad ersetzt wird und ein
Reitplatz. Die diese Sportanlagen umgebenden Wohngebiete werden durch eine neue
Sporthalle nicht stärker belastet als bisher. Insofern wird die Lebensqualität
in den Wohngebieten nicht gemindert.
Die Behauptung, die
Anwohner der Straße Am Sportpark und der angrenzenden Wohngebiete hätten in
den letzten Jahren weit mehr Belastungen und Beeinträchtigungen durch das hohe
Verkehrsaufkommen aushalten müssen als andere Einwohner der Stadt, wird als
pauschal und unbegründet zurückgewiesen.
Die o. g. Bedenken
gegen den Bau einer neuen Sporthalle werden von der Verwaltung nicht geteilt
und die Vorwürfe, die Verkehrssituation würde nicht ausreichend gewürdigt und
die Lebensqualität der Anwohner würde sinken, werden zurückgewiesen.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Anlagen
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4,2 MB
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