04.03.2008 - 11 Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Isch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grzeschista erneuert seinen Hinweis, hier auf Allergie fördernde Pflanzen zu verzichten.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587)
– Sporthalle Ischeland –  auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

Zu c)

Der Rat weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu d)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/06 – Sporthalle Ischeland – nebst der Begründung vom  31.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816  und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854, 863 und 864.

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen den Uhrzeigersinn wie folgt (s. La­geplan):

Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg ent­lang und wird südlich der Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortge­setzt (Chinarestaurant, Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nord­westen und reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Sta­dion und dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten) quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der Alexanderstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im Frühjahr 2008 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage