Beschlussvorlage - 0100/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte anlässlich der Veranstaltungen „Maientage“, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

 

 

Die Vorlage wird zum 10.05.2008 realisiert.

 

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Sachverhalt

Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hohenlimburg Mitte aus Anlass der Maientage am 18.05.2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 29.04.2004 beschlossen, dass die Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte aus Anlass der Maientage,  am zweiten Sonntag im Mai eines jeden Jahres geöffnet werden dürfen.

 

Da die Maientage nicht an einem der im Mai zu begehenden Feiertage stattfinden sollen, beantragt die Werbegemeinschaft die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages.

 

Der Bereich des Stadtteils Hagen Hohenlimburg umfasst folgendes Gebiet: Stennertstraße, Grünrockstraße, Preinstraße, Freiheitstraße, Herrenstraße, Lohmannstraße, Gaußstraße, Dieselstraße und Bahnstraße.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Ein besonderer Anlass ist für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages ist nicht mehr Voraussetzung.

 

Die Verbände - Industrie- und Handelskammer, Gewerkschaft und Einzelhandelsverband - sind nach dem Ladenöffnungsgesetz nicht mehr zwingend zu beteiligen. Da die Verbände zu der ursprünglichen Veranstaltung und dem damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntag bereits angehört wurden, wird auf eine weitere Beteiligung der Verbände verzichtet, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Stellungnahmen ähnlich ausfallen werden.

 

In den mittelständischen Betrieben wird die Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen  gelten, müssen Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

 

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel  auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.

 

Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 


Anlage:

 

I.   Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen aus Anlass der  Maientage für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg vom 29.04.2004

 

 

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -  LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

 

Artikel I

 

§ 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg Mitte vom 29.04.2004 erhält folgende Fassung:

 

Verkaufsstellen im Stadtteil Hohenlimburg Mitte dürfen aus Anlass der Maientage im Jahr 2008 am 18.05.2008 und in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

In künftigen Jahren dürfen die Verkaufsstellen an einem Sonntag im Mai eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

 

Artikel II

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

27.02.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen