Beschlussvorlage - 0098/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587)
– Sporthalle Ischeland –  auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

 

Zu c)

Der Rat weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/06 – Sporthalle Ischeland – nebst der Begründung vom  31.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816  und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854, 863 und 864.

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen den Uhrzeigersinn wie folgt (s. La­geplan):

Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg ent­lang und wird südlich der Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortge­setzt (Chinarestaurant, Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nord­westen und reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Sta­dion und dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten) quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der Alexanderstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im Frühjahr 2008 durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Vorlage kann kurzfristig die Öffentliche Auslegung des Bebau­ungsplanes durchgeführt werden.

 


 

Begründung

 

Das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland –  wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen am  14.12.2006 eingeleitet. Dieser Beschluss wurde am  29.12.2006 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Die Bürgeranhörung hat am 05.06.2007 in der Aula des Theodor – Heuss- Gymnasiums, Humpertstraße 19 stattgefunden. Es sind Stellungnahmen zu der Planung eingegangen, auf die unter Punkt c) näher eingegangen wird.

 

Als nächster Verfahrensschritt hat die Abfrage des Umfanges und Detaillierungsgrades der umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung im Scopingtermin am 14.11.2007 stattgefunden.

 

 

 

Zu a)

 

Das Bebauungsplanverfahren wird auf die neue gesetzliche Grundlage übertragen:

Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwick­lung ist am 01.01.2007 in Kraft getreten. Kernstück dieser Novelle ist die Einführung eines be­schleunigten Verfah­rens für sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB), also Pläne, die entsprechend der gesetzlichen Formulierung die Wiedernut­zung von Bra­chen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Inhalt haben. Erfasst werden damit solche Planungen, die u.a. der Erneuerung, Fortentwicklung und Umbau vorhandener Ortsteile dienen.

Das – in Anlehnung an die Regelung über die vereinfachte Änderung eines Bebauungs­planes (§ 13 BauGB) – eingeführte beschleunigte Verfahren kann bei diesem Verfahren angewendet werden, weil folgende Kriterien erfüllt sind:

-  Es findet keine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b
   BauGB durch die Planung statt.

-  Die zulässige Grundfläche (auch kumulierende Planverfahren) der überbaubaren
   Fläche liegt zwischen 20.000 und 70.000 qm.

-  Der Bebauungsplan begründet keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben
   (Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalles).

-  Der Bebauungsplan trägt einem Bedarf an Investitionen zur Verwirklichung von
   Infrastrukturvorhaben Rechnung.

Dies entspricht den Zielen im § 13 a BauGB.

Das im Jahr 2006 bereits eingeleitete Verfahren des Be­bauungsplanes Nr. 10/06 soll gem. der Ge­setzesnovellierung als vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB weiter­geführt wer­den.
Durch die Überleitung auf die neue Gesetzeslage ergibt sich im Verfahren und in der späteren Umsetzung die Möglichkeit der Zeit- und Kostenerspar­nis, da die Erstellung eines detaillierten Umweltberichtes (inkl. Monitoring) nicht notwendig ist.

Zu b)

 

Erweiterung des Plangebietes

 

Entsprechend den Ergebnissen des Verkehrskonzeptes von MWM vom 07.03.2007 können/müssen die erforderlichen Stellplätze teilweise im Bereich der Humpertstraße (Parkplatz des Reitplatzes) untergebracht werden. Das Plangebiet wird um diesen Be­reich erweitert, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Unterbrin­gung geschaffen werden können.

 

 

Zu c)

 

Im Rahmen der Bürgeranhörung sind von 2 Bürgern Stellungnahmen zu den Inhalten des Verfahrens eingegangen:

 

§                Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer, Lagemann, Dahmen & Part­ner, Elberfelderstraße 45,  58095 Hagen vom 04.07.2007 i. A. eines Bürgers

§                Anregungen eines Bürgers vom 05.06.2007,  zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – anlässlich der Bürgeranhörung am 05.06.2007

 

Der Rat der Stadt beschließt über die aufgeführten Anregungen gemäß den Stellung­nahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen­einander und untereinander.

 

 

Zu d)

 

Nachdem mit den Beteiligten und Fachämtern die offenen Fragen geklärt und die erfor­derlichen Fachgutachten erarbeitet wurden, liegt jetzt der Bebauungsplan­entwurf vor.

 

Parallel zu den Bebauungsplanverfahren Sport- und Freizeitbad Ischeland und Sporthalle Ischeland wird eine vertragliche „Vereinbarung“ zum Sportanlagenmanagement erforderlich, in dem die Veranstaltungen im Gesamtbereich der Sport- und Freizeitanlagen koordiniert werden. Diese „Vereinbarung“ wird mit einer gesonderten Vorlage eingebracht und vor Rechtskraft der Bauleitplanverfahren Nr. 5/06 und Nr. 10/06 in Kraft gesetzt.

 

 

Mit diesem Beschluss könnte im 2. Quartal des Jahres 2008 die Öffentliche Auslegung durch­geführt werden.

 

 

 

Bestandteile der Vorlage:

 

§                Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland –

§                Protokoll der Bürgeranhörung vom 05.06.2007

 

 

Anlagen zur Begründung:

 

§                Prüfschema gemäß Anlage 2 zum § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zum BauGB

 

Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung zum Bebauungsplan aus­gewertet und können im Informationssystem Allris und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

 

§                Planungsgruppe MWM:
HAGENBAD GmbH –  Sport- und Freizeitbad in Hagen - Verkehrsuntersuchung -,
Aachen, 21.07.2006

§                Planungsgruppe MWM:
Stadt Hagen – Verkehrsuntersuchung Sport- und Freizeitbad im Zusammenhang mit der Nutzung der bestehenden Ischelandhalle und dem Stadion, Aachen, 08.05.2007

§                Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz,
2. Ergänzung zum Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten für das geplanten Sport- und Freizeitbad Ischeland – mit Bezug auf die neue Architektenplanung,
Hagen, 16.11.2007

§                Planungsgruppe MWM:
Erweiterung Ischelandhalle / Sportpark
Verkehrsuntersuchung                      07.03.2007

§                Ing.-Büro für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
Gutachten – Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur ge­plan­ten Erweiterung der Sporthalle Ischeland,  Bearb.-Nr. 06/200-E1    23.01.2007

 

 


Anregungen des Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer, Lagemann, Dahmen & Partner, Elberfelderstraße 45,  58095 Hagen vom 04.07.2007 i. A. eines Bürgers zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587):

 


Stellungnahme der Verwaltung :

Die geäußerten Bedenken beziehen sich auf die Frage, ob die Annahmen zu den Besu­cher- und Stellplatzzahlen des Stadions ausreichend sind. Unseres Erachtens sind die Aussagen des Gutachtens der Planungsgruppe MWM vom 07.03.2007 plausibel. Dem­nach reicht es aus, wenn für die Stadionnutzung durch normalen Sportbetrieb außerhalb von Veranstaltungen 100 Stellplätze vorgehalten werden. Überlagerungen von Veran­staltungen im Stadion und in der Ischelandhalle sollen durch das Sportanlagenmana­gement ausgeschlossen werden.

Die Erfahrung zeigt, dass Veranstaltungen im Stadion in der Regel von nicht mehr als 800 Zuschauern besucht werden. Eine Überschreitung dieser Zuschauerzahl ist ein seltenes Ereignis, das mit dem Sportanlagenmanagement zu handhaben ist. 

Es wird die Aufstellung eines einheitlichen Bebauungsplanes für die Großsporthalle ge­meinsam mit dem geplanten Sport- und Freizeitbad gefordert. Dies sei für eine ordnungs­gemäße Gesamtplanung unabdingbar, da die Zuwegung des Bades ebenfalls über die Stadionstraße verlaufe.

Die Verwaltung hat die Notwendigkeit erkannt, die Planungen bezüglich der Sporthalle und des Sport- und Freizeitbades miteinander zu koordinieren, und handelt entspre­chend. In den Geräuschgutachten und Verkehrsgutachten zu den Bebauungsplänen werden jeweils das benachbarte Projekt sowie die übrigen angrenzenden Sportanlagen berücksichtigt. Dazu ist es aber nicht erforderlich, einen einzigen gemeinsamen Bebau­ungsplan zu erstellen.

Das Verkehrsgutachten und die Geräuschgutachten zur erweiterten oder neu zu bauen­den Ischelandsporthalle für 3100 Zuschauer berücksichtigen das neue Sport- und Frei­zeitbad Ischeland als Bestand sowie das Stadion und die weiteren bestehenden Sport­stätten. Damit ist auch das von Hagenbad projektierte Parkhaus berücksichtigt.

 

Der Bau eines Parkhauses mit 650 Stellplätzen vor dem Ischelandbad ist nicht zwingend erforderlich, um die erforderliche Anzahl von Stellplätzen zu schaffen.

Das im Verkehrsgutachten vorgeschlagene Stellplatzkonzept bietet mit einem Parkhaus mit 650 Stellplätzen eine Lösung an, mit der es möglich ist, über den Stellplatzbedarf des Sport- und Freizeitbades hinaus teilweise den Stellplatzbedarf für die Sporthalle zu bedienen. Das Stellplatzkonzept bezieht das Parkhaus und damit den Bebauungsplan Nr. 5/06 Sport- und Freizeitbad Ischeland mit ein, im Sinne eines Gesamtkonzeptes für den Sportpark Ischeland. Dieses Konzept ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Stellplatzanordnung.

Alle Stellplätze, die für die Sporthalle benötigt werden, können aber auch im Bebauungsplan Nr. 10/06 – Sporthalle Ischeland – nachgewiesen werden, da die Größe des festgesetzten Sondergebietes „Sporthalle“ ausreicht, die vorhandenen Stellplätze auszuweiten und neue Stellplätze anzulegen. Am alten Hallenstandort im östlichen Bereich des Baufeldes können die Stellplätze mittels einer Parkpalette auch auf zwei Ebenen angelegt werden. Weitere Details sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln, wenn die endgültige Größe der Sporthalle und die Anzahl der Zuschauerplätze feststehen.

Auch für den Bebauungsplan Nr. 5/06 Sport- und Freizeitbad Ischeland gilt, dass alle für das Sport- und Freizeitbad notwendigen Stellplätze im Plangebiet untergebracht werden können.

Mit einem Sportanlagenmanagement werden sämtliche Veranstaltungen im Sportpark Ischeland und am Höing zeitlich aufeinander abgestimmt. Damit werden Terminüberschneidungen von Großveranstaltungen und Engpässe im Stellplatzangebot vermieden. Eine gegenseitige Nutzung von Stellplätzen über die Bebauungsplangrenze hinaus wird möglich. Das Sportanlagenmanagement wird vor dem Satzungsbeschluss in Kraft treten.

 

Die Verkehrsgutachten und Geräuschgutachten zum Sport- und Freizeitbad Ischeland berücksichtigen ebenfalls das Stadion und die anderen bestehenden Sportstätten ein­schließlich der Ischelandhalle.

Die Verkehrssituation am Ischeland wird damit ausreichend gewürdigt.

 

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.

 


Anregungen eines Bürgers vom 05.06.2007,  zum Bebauungsplanverfahren Nr. 10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – anlässlich der Bürgeranhörung am 05.06.2007:

 


Folgende Einwendungen wurden erhoben (siehe Anlage: Protokoll zur Bürgeranhörung am 05.06.2007):

1.             Verkehrssituation: Durch den Bau einer neuen Großsporthalle und des neuen Zent­ralbades würde eine nicht mehr zu beherrschende, geradezu katastrophale Verkehrssituation entstehen. Das Ausfahren aus der Grundstückseinfahrt „Am Sportpark“ sei schwierig und riskant.

2.             Schadstoffbelastung: Die Schadstoffbelastung (der Luft) würde für alle Anwohner durch die hohe Verkehrsbelastung der Straße Am Sportpark weiter ansteigen.

3.             Lärmbelästigung: Im Zusammenhang mit der Sporthalle wird bezweifelt, dass einer zusätzlichen Lärmsituation wirksam begegnet werden könnte.

4.             Parkplätze: Die Parkplätze würden nicht ausreichen, was zur Folge hätte, dass die Grundstückseinfahrt in der Straße „Am Sportpark“ zugeparkt würde.

5.             Schlussbemerkungen: Durch die Standortwahl, sowohl das Zentralbad als auch die Großsporthalle betreffend, käme es infolge einer Ansammlung von Sportanlagen zu hohem Verkehrsaufkommen und damit zu einer Beeinträchtigung der Lebens­qualität der Anwohner an der Straße „Am Sportpark“.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Zu 1.:

Die Erschließung des Sport- und Freizeitbades und der Neuen Sporthalle erfolgt über die (südliche) Stadionstraße von der Straße am Sportpark. Die südliche Stadionstraße dient ausschließlich der Erschließung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kinder­garten und Sportanlagen. Die Straße „Am Sportpark“ ist seit den 60er Jahren in einem Ausbauzustand, dass sie nicht als Anliegerstraße bezeichnet werden kann.

Die Situation der Grundstücksausfahrten der Wohnhäuser der Straße „Am Sportpark“ wird sich aufgrund der prognostizierten Verkehrsdaten nicht dramatisch verschlechtern. Wenn durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Sichtverhältnisse das Einfädeln in den Verkehr behindern, so kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden, die jedoch nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.

Im Vergleich mit dem Freibad werden in der Jahresbilanz für das Sport- und Freizeitbad mehr Besucher erwartet. Insofern sind mehr PKW- Anfahrten über das Jahr verteilt zu erwarten, jedoch in einem zumutbaren Ausmaß. Es ist dabei zu beachten, dass das Freibad an Wochenendspitzentagen bis zu 4000 Besucher zählte. Für das projektierte Sport- und Freizeitbad werden jedoch maximal 3490 Besucher an höchstens 3 Tagen im Jahr prognostiziert. Insofern ist zu erwarten, dass sich die Belastungen an Spitzentagen verringern und sich die Situation entschärft. 

Unter Abwägung der privaten Belange mit den öffentlichen Belangen wird eine geringfü­gige Zunahme des Verkehrs im Jahresmittel auf der Straße „Am Sportpark“ zulasten ihrer Anwohner in Kauf genommen zugunsten des öffentlichen Interesses an der Ein­richtung eines Sport- und Freizeitbades.

Zu 2.:

Wie zu 1. dargelegt wird durch die Sporthalle nur eine geringe Verkehrszunahme er­wartet. Eine Erhöhung des Lkw- Verkehrs dagegen wird ausgeschlossen. Die Befürch­tung, die (Luft-)Schadstoffbelastung der Anwohner würde aufgrund der hohen Verkehrs­belastung, welche das Sport- und Freizeitbad verursachte, deutlich ansteigen, ist des­halb unbegründet.

Zu 3.:

Die dargelegten Befürchtungen hinsichtlich der Lärmsituation beziehen sich auf eine neue Großsporthalle und auf deren Begleitumstände, wie Spielzeiten, Parkplatzleerung und Fangruppen. Bezüglich des Parkplatzlärms gilt, dass die Parkplätze bis 22 Uhr ent­leert sein müssen und dass der Sportbetrieb entsprechend darauf abgestellt wird. Fol­gende Gutachten stellen die Situation für den Betrieb der Sporthalle und für die vorge­sehen Stellplatzanlagen dar:

Ing.-Büro für Akustik und Lärm- Immissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:

Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Erweiterung der Sporthalle Ischeland, Hagen, 26.09.2006                

und

Gutachten – Ergänzung zum Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zur geplanten Er­weiterung der Sporthalle Ischeland,  Hagen, 23.01.2007

Der Gutachter kommt zu folgendem Schluss:

„Die Berechnungen haben ergeben, und zusammenfassend ist festzustellen, dass aus geräuschimmissionsmäßiger Sicht die geplante Erweiterung der Sporthalle Ischeland von 1.700 auf 3.400 Zuschauer möglich ist, weil das damit verbundene zu­sätzliche Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Verkehrsflächen sowie im Bereich der beschriebenen, neu zu schaffenden Stellplatzanlagen, tagsüber keine wesentlichen (oder unlösbaren) Geräuschprobleme mit sich bringt.“

Aktuell ist eine Erweiterung der Sporthalle auf 3.100 Zuschauer in der Planung.

 

Zu 4.:

Für eine Erweiterung der Ischeland-Sporthalle oder eines Neubaus mit bis zu 3100 Zu­schauern kann der Stellplatzbedarf im Bereich Ischeland nachgewiesen werden. Dazu hat der Verkehrsgutachter Planungsgruppe MWM ein mögliches Parkraumkonzept erar­beitet, und zwar im Verkehrsgutachten für die Großsporthalle: „Stadt Hagen – Erweite­rung: Ischelandhalle / Sportpark – Verkehrsuntersuchung“ vom 7. März 2007. In diesem Gutachten wird von dem Sport- und Freizeitbad als Bestand ausgegangen. Es weist die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen unter gewissen Vorraussetzungen für alle Sporteinrichtungen nach.

Wenn durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Grundstückszufahrt blockiert wird, kann hier durch geeignete Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden, die jedoch nicht im Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.

Zu 5.:

Die Ansiedlung sportlicher Einrichtungen, wie das Sport- und Freizeitbad, im Bereich des Sportparks Ischeland ist aus gesamtstädtischer Sicht die richtige Standortwahl. Das gilt auch für die Errichtung einer Großsporthalle als Ersatz für die alte sanierungsbedürf­tige Ischelandhalle. Der Standort ist gut erschlossen und zentral gelegen, was kurze Anfahrtswege bedingt und allein schon unter dem Aspekt des Schulsportes von Vorteil gegenüber anderen peripher gelegenen Standorten ist. Die Anbindung an das örtliche Busnetz bedingt eine gute ÖPNV- Anbindung, die zudem noch ausbaufähig ist. Die An­fahrt mit dem ÖPNV bildet zusammen mit der Anreise per Fahrrad oder als Fußgänger, z.B. aus dem nahegelegenen Altenhagen, den sogenannten Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr. Es spricht für diesen Standort, dass hier ein höhe­rer Anteil des Umweltverbundes zu erwarten ist gegenüber außerhalb gelegenen Stand­orten. Die Sporthalle könnte wie die alte Ischelandhalle mit Fernwärme aus der MVA gespeist werden.

Das Umfeld der geplanten Sporthalle ist durch den Sportpark Ischeland geprägt. Es ist ein Stadion benachbart, eine Schulsporthalle (Turnhalle), fünf weitere Sportplätze, das bisherige Freibad, welches durch ein Allwetterbad ersetzt wird und ein Reitplatz. Die diese Sportanlagen umgebenden Wohngebiete werden durch eine neue Sporthalle nicht stärker belastet als bisher. Insofern wird die Lebensqualität in den Wohngebieten nicht gemindert.  

Die Behauptung, die Anwohner der Straße Am Sportpark und der angrenzenden Wohn­gebiete hätten in den letzten Jahren weit mehr Belastungen und Beeinträchtigungen durch das hohe Verkehrsaufkommen aushalten müssen als andere Einwohner der Stadt, wird als pauschal und unbegründet zurückgewiesen.

Die o. g. Bedenken gegen den Bau einer neuen Sporthalle werden von der Verwaltung nicht geteilt und die Vorwürfe, die Verkehrssituation würde nicht ausreichend gewürdigt und die Lebensqualität der Anwohner würde sinken, werden zurückgewiesen.

 

 

Die Anregungen werden zurückgewiesen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.02.2008 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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26.02.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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27.02.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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28.02.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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04.03.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen