Beschlussvorlage - 0089/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Machbarkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers in Hagen Westerbauer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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30.01.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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20.02.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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20.02.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.02.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.02.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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04.03.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.03.2008
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Beschlussvorschlag
- Die Machbarkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers in Hagen-Westerbauer wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt mit der Landesregierung zu klären, ob die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens zur Realisierung des Planvorhabens auf dem Brandt-Gelände grundsätzlich Chancen auf Erfolg hat.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Realisierung eines geplanten
Factory-Outlet-Centers (FOC ) in Hagen Westerbauer ist neben den standort- und
konzeptbezogenen Kriterien maßgeblich abhängig von den landesplanerischen
Rahmenbedingungen.
Die mit Beschluss des STEA
beauftragte Machbarkeitsstudie der GMA liegt nun vor.
Im Bezug auf die
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden dem Projekt eingeschränkte
Realisierungschancen attestiert.
Drei Vorgehensweisen einer
möglichen planungsrechtlichen Umsetzung stehen zur Diskussion.
Begründung
1. Anlass
In Hagen-Westerbauer ist im
Bereich der ehemaligen Produktionsstätte der Fa. Brandt die Errichtung eines
Factory-Outlet-Centers (FOC) mit voraussichtlich ca. 14.000qm Verkaufsfläche
geplant. In der aktuellen Diskussion sind derzeit die Planungen des
niederländischen Investors Stable International, auf dem Gelände der ehemaligen
Zwiebackfabrik gemeinsam mit dem neuen Eigentümer, der Freiherr von Maydell
GmbH, ein Factory-Outlet-Center zu realisieren. Die Fläche des ehemaligen
Betriebes liegt seit Jahren brach, ein Teil der Gebäude steht unter
Denkmalschutz.
Gemäß der neuen gesetzlichen
Bestimmungen kann ein solches Projekt nur im regionalen Konsens realisiert
werden. Unter Berücksichtigung dieser Gesetzgebung und des bestehenden
regionalen, bzw. in der Erarbeitung befindlichen kommunalen
Einzelhandelskonzeptes wurde vereinbart, zunächst die grundsätzliche
Machbarkeit des Vorhabens am Planstandort zu untersuchen, bevor im Anschluss
daran die zu betroffenen Umlandkommunen zu untersuchen sind. Dieses Verfahren
wurde im AK Regionales Einzelhandelskonzept und im AK Regionale Kooperation
ausdrücklich begrüßt.
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat am 9.1.08 die Vergabe einer Machbarkeitsstudie
durch die GMA Köln beschlossen. Auftrag war, die Realisierungschancen unter
Berücksichtigung der standort- und konzeptbezogenen sowie der rechtlichen
Kriterien zu untersuchen und zu bewerten.
Das Ergebnis der
Machbarkeitsanalyse liegt nun vor und ist Bestandteil der Vorlage (s. Anlage)
Die Untersuchung wurde
begleitet von einer Arbeitsgruppe, der neben dem Fachbereich 61/2, der WFG und
OB/A auch Vertreter der SIHK, des Einzelhandelsverbandes, der Bezirksregierung
und des Projektentwicklers angehören.
2. Methodisches Vorgehen
Die Untersuchung erfolgt
unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Betriebstyps
Factory-Outlet-Center. Es wurden folgende Aspekte untersucht:
·
Einzugsgebiet
und Kaufkraftberechnung
·
Abgrenzung des
Untersuchungsraumes
·
Qualitative
Aspekte der Wettbewerbssituation
·
Bewertung im
Rahmen der Machbarkeitsanalyse
Aufgrund der Tatsache, dass
das Zentrum der Stadt Gevelsberg näher am Planstandort liegt als die Hagener
City und voraussichtlich mit am stärksten von potenziellen Kaufkraftabflüssen
betroffen sein wird, wurde beschlossen, Gevelsberg bereits in die Machbarkeitsanalyse
einzubeziehen.
3. Einschätzung der Realisierungschancen
Die konzeptbezogenen
Kriterien wurden relativ positiv bewertet. Einschränkungen ergaben sich vor
allem im Bereich der Verkehrsanbindung und fehlender touristischer Prägung der
Region.
Im Bezug auf die
Wettbewerbssituation schätzt die GMA die Risiken derzeit für die Hagener City
als nicht zu hoch ein. Die Risiken beziehen sich allerdings auf die
Sortimentsüberschneidungen und sind somit abhängig vom konkreten Markenbesatz
des FOC, der zurzeit noch nicht bekannt ist.
Nach Auswertung der
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden dem Projekt eingeschränkte
Realisierungschancen attestiert. Sie sind derzeit die grundsätzliche Hürde für
die Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers.
4. Weiteres Vorgehen / Rechtslage
Die Schaffung von Baurecht
für ein FOC am Standort Westerbauer setzt nach den Vorgaben des
Landesplanungsrechts grundsätzlich voraus, dass der Standort als
„zentraler Versorgungsbereich“ ausgewiesen wird. In Frage kommt
dabei nur eine Ausweisung als „Hauptzentrum“, da der Einzugsbereich
eines FOC’ s über einen Stadtteil hinaus reicht. Die Ausweisung als
Hauptzentrum setzt wiederum voraus, dass die Stadt den Willen hat, einen
„neuen Innenstadtkern“ mit allen zentrentypischen Nutzungen dort
anzusiedeln.
Alternativ kann eine
Abweichung von den landesplanerischen Vorgaben genehmigt werden im Rahmen eines
Zielabweichungsverfahrens. In diesem Fall ist die Ausweisung als zentraler
Versorgungsbereich nicht notwendig. Schließlich erlaubt das Landesplanungsrecht
selbst die Abweichung, wenn benachbarte kommunale Partner in ein Regionales
Einzelhandelskonzept eingebunden werden, ein regionaler Konsens erzielt wird
und der Regionalrat der Abweichung zustimmt.
5. Vorgehensvarianten
Variante 1: „Reine Bauleitplanung“
Die Stadt weist den Standort
als zentralen Versorgungsbereich in Form eines Hauptzentrums aus.
Voraussetzung:
Die Stadt strebt langfristig
die Schaffung eines echten neuen Hauptzentrums an und kann dies durch
entsprechende Konzepte belegen.
Rechtliche Einschätzung:
Es bestehen
Mitwirkungsrechte von Nachbargemeinden und Landesplanungsbehörden im
Bauleitplan- und Raumordnungsverfahren. Die letzte Entscheidung liegt hingegen
bei der Stadt.
Variante 2. „Zielabweichungsverfahren“
Die Stadt verzichtet auf die
Ausweisung eines Hauptzentrums. Die Abweichung vom landesplanerischen Ziel in §
24a LEPro wird durch die Zielabweichungsentscheidung gestattet.
Voraussetzung:
Die Entscheidung über die
Zielabweichung wird von der Landesregierung getroffen. Es ist daher in
Erfahrung zu bringen, wie die zuständigen Stellen hierzu stehen. In rechtlicher
Hinsicht ist der Nachweis, dass es sich bei dem Vorhaben um einen Sonderfall
handelt („Atypik“), notwendig.
Rechtliche Einschätzung:
Aufgrund der politischen
Prägung des Zielabweichungsverfahrens sollte im Vorfeld das Gespräch mit den
zuständigen Stellen gesucht werden.
Variante 3: „Regionales
Einzelhandelskonzept“
Die Brandt-Werke werden im
Regionalen Einzelhandelskonzept (REHK) als Standort für ein FOC ausgewiesen.
Der Regionalrat muss zustimmen.
Voraussetzung:
Das REHK muss in
Zusammenarbeit mit den anderen Partnern des REHK gemäß den detaillierten
Vorgaben des § 24a Abs. 6 LEPro geändert werden. Alternativ könnte mit zwei
kommunalen Partnern (Kreisfreie Städte oder Kreise) ein eigenständiges REHK
aufgestellt werden. In jedem Fall müsste der Regionalrat zustimmen.
Rechtliche Einschätzung:
Eine Änderung des
gegenwärtigen REHK ist rechtlich davon abhängig, inwieweit die übrigen Partner
zustimmen. Das gleiche gilt für die Zustimmung des Regionalrates. Ob die
Partner des REHK und der Regionalrat gewonnen werden können, ist eine
politische Frage. Entsprechendes gilt für die Aufstellung eines eigenständigen
REHK’s mit zwei kommunalen Partnern.
Einschätzung der
Verwaltung:
Vor dem Hintergrund der
bestätigten Zielsetzungen im Rahmen der Fortschreibung des REHK und der
laufenden Diskussion zu aktuellen Planungsvorhaben mit vergleichbaren
Dimensionen in einigen beteiligten Kommunen werden die Chancen für einen
regionalen Konsens als äußerst gering eingeschätzt. Die Haltung der
Bezirksregierung und der SIHK scheint
dies zu bestätigen.
Die Aussagen der
Machbarkeitsanalyse wurden dem begleitenden Arbeitskreis im Dezember 2007
vorgestellt und die planungsrechtliche Situation erläutert.
Der nächste Schritt ist nun
die Entscheidung welchen rechtlichen Weg man beschreiten will.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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30.01.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Machbarkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers in Hagen-Westerbauer wird zur Kenntnis genommen.
Änderung:
- Die Verwaltung wird beauftragt mit der Landesregierung zu sprechen, damit die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens zur Realisierung des Planvorhabens auf dem Brandt-Gelände Erfolg hat.
Ergänzung:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Akzeptanz bei den umliegenden Gemeinden herzustellen.
- Die
Bezirksvertretung Haspe fordert den Oberbürgermeister auf, die Realisierung
eines FOC in Hagen-Westerbauer zur Chefsache zu machen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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|
Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Herr Thieser hat an der Diskussion und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
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Dafür: |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
20.02.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Machbarkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers in Hagen-Westerbauer wird zur Kenntnis genommen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
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X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
- Die Verwaltung wird beauftragt mit der Landesregierung zu klären, ob die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens zur Realisierung des Planvorhabens auf dem Brandt-Gelände grundsätzlich Chancen auf Erfolg hat.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
10 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
3 |
Ergänzung:
- Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Akzeptanz bei den umliegenden Gemeinden herzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
Dafür: |
11 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
2 |
04.03.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
- Die Machbarkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers in Hagen-Westerbauer wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt mit der Landesregierung zu sprechen, damit die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens zur Realisierung des Planvorhabens auf dem Brandt-Gelände Erfolg hat.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Akzeptanz bei den umliegenden Gemeinden herzustellen.
- Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister auf, die Realisierung eines FOC in Hagen-Westerbauer zur Chefsache zu machen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
06.03.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Machbarkeitsanalyse zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers in Hagen-Westerbauer wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt mit der Landesregierung zu sprechen,
damit die Einleitung eines
Zielabweichungsverfahrens zur Realisierung des Planvorhabens auf dem
Brandt-Gelände Erfolg hat.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Akzeptanz bei den umliegenden Gemeinden herzustellen.
- Der Oberbürgermeister wird
aufgefordert, die Realisierung eines FOC in Hagen-Westerbauer zur
Chefsache zu machen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |