Beschlussvorlage - 1185/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan der InnenentwicklungBebauungsplan Nr. 3/07 (590) Wehringhausen - Wohnquartier zwischen Eugen-Richter-Straße und Falkenstraße a) Einleitung des Verfahrens nach § 2 Abs.1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
|
|
|
|
13.12.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.12.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.12.2007
| |||
|
|
06.02.2008
|
Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/07 (590) Wehringhausen - Wohnquartier
zwischen Eugen-Richter-Straße und Falkenstraße
gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in
der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht
auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Baublock
begrenzt durch die Gutenbergstraße, Eugen-Richter-Straße, Borsigstraße und
Falkenstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben genannte Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächster Verfahrensschritt soll die Offenlegung
des Planes in 2008 erfolgen.
Sachverhalt
Anlass
Der
Verwaltung liegt ein Antrag auf Abriss des Gebäudes Gutenbergstraße 36/Ecke
Falkenstraße vor. Anstelle des bestehenden Mehrfamilienhauses soll eine
Stellplatzanlage, 2-geschossiger Garagenhof, errichtet werden.
Bei
dem zum Abriss anstehenden Gebäude handelt es sich um ein die Blockecke und das
Wohnquartier mitprägendes Gründerzeithaus (Baujahr um 1900).
Ziel
dieses Bebauungsplanverfahrens ist nicht, die planerischen Absichten des Wohnungsvereins
in Bezug auf die Schaffung im Gesamtbereich fehlender Stellplätze grundsätzlich
abzuwehren, sondern vor dem Hintergrund des möglichen Erhalts des Gebäudes
Lösungen zu erarbeiten, die eine umfeldverträgliche Gemeinsamkeit von Wohnen,
Freiraum und Verkehr erhält bzw. wiederherstellt.
Rechtliche
Grundlage
Das Gesetz zur Erleichterung
von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung ist am 01.01.2007 in Kraft
getreten.
Kernstück
dieser Novelle ist die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für sogenannte
Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB), also Pläne, die entsprechend
der gesetzlichen Formulierung die Wiedernutzung von Brachen, die Nachverdichtung
oder andere Maßnahmen der Innentwicklung zum Inhalt haben.
Das
– in Anlehnung an die Regelung über die vereinfachte Änderung eines Bebauungsplanes
(§ 13 BauGB) - eingeführte beschleunigte Verfahren, bei dem unter bestimmten
Voraussetzungen u. a. von einer Umweltprüfung abgesehen werden darf, ist
einsetzbar, weil im Geltungsbereich eine überbaubare Grundfläche von weniger
als 20.000 qm festgesetzt wird.
Das – in Anlehnung an die
Regelung über die vereinfachte Änderung eines Bebauungsplanes (§ 13 BauGB) -
eingeführte beschleunigte Verfahren kann bei diesem Verfahren angewendet
werden, weil folgende Kriterien erfüllt sind:
·
Die
Bebauungsplanänderung begründet keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben.
·
Es findet keine
Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB durch
die Planung statt.
·
Die zulässige
Grundfläche der überbaubaren Fläche liegt unter 20.000 qm.
·
Durch die
Planung sollen Missstände beseitigt und Nutzungen neugeordnet werden. Dies
entspricht den Zielen im § 13 a BauGB.
Begründung der Dringlichkeit:
Eine Beratung in der
Bezirksvertretung Mitte ist in dieser Sitzung erforderlich, da ansonsten die
Frist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Abbruchantrag abläuft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|

06.02.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Das
Bebauungsplanverfahren wird somit nicht mehr weiter betrieben.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Zur Kenntnis genommen |
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr
Schenten aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.