11.12.2007 - 7 Bebauungsplan der InnenentwicklungBebauungsplan...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe berichtet über den geplanten Abriss des Gebäudes für den Neubau einer Parkpalette zur Befriedigung des Stellplatzbedarfes in diesem Bereich.  Die Verwaltung könne sich gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel einen Abriss von derartigen Gründerzeitgebäuden nicht vorstellen. Daher plädiere er für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Außerdem möchte er den Beschluss zum Anlass für weitere Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft nutzen. Er bitte daher um Rückendeckung für Verhandlungen, auch um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.

 

Für Herrn Dr. Ramrath geht es hier um einen sensiblen Bereich, der auch prägend für Wehringhausen sei. Auf der anderen Seite sei der Investor eine Wohnungsbaugesellschaft, die bereit sei mit Investitionen auf bestimmte Ziele hin zu arbeiten. Es seien bereits siebenstelligen Beträge in die Sanierung des gesamten Wohnblocks investiert worden. Das in Frage kommende Gebäude entspräche nicht mehr den heutigen Wohnbedürfnissen. Wenn diese Stellplätze nun dort erforderlich seien, sollte man diese Investition auch nicht verhindern. Aber es sollte zunächst die Gesprächsebene gesucht werden. Daher sollte die Verwaltung beauftragt werden, mit der Wohnungsbaugesellschaft in konstruktive Gespräche einzusteigen. Er sei sicher, dass das Unternehmen hierauf eingehen würde.

 

Herr Ludwig befürchtet, dass das Gebäude verfallen werde, wenn dem Abrissantrag nicht stattgegeben würde, denn es gebe keine Garantie, dass dieses Eckhaus  saniert würde.

 

Herr Oberste-Berghaus spricht sich gegen den Abriss aus. Durch das anstehende Bebauungsplanverfahren solle die Substanz erhalten werden.

 

Herrn Meier erscheint es kaum vorstellbar, dass ein derartiges Gebäude aus einem Baublock herausgerissen würde. Er glaube jedoch auch, dass ein Bebauungsplanverfahren zu keinem Ergebnis führen würde. Er appelliere in Richtung der Wohnungsbaugesellschaft mit der Verwaltung Überlegungen z.B. für ein anderes Eckgebäude anzustellen.

 

Herr Romberg gibt zu bedenken, dass durch einen Bebauungsplan hier ein Vorhaben gestoppt würde. Der Stellplatzbedarf in diesem Bereich müsse berücksichtigt werden. Außerdem befinde sich das in Frage stehende Gebäude in einem schlechten Zustand.

 

Herr Grothe kritisiert, dass dieses Vorhaben nicht mit der Verwaltung abgestimmt worden sei. Mit allen Beteiligten müsse ein Rückbaukonzept erarbeitet werden. Derzeit beständen keine Möglichkeiten, das Vorhaben zu verhindern, da es nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sei. Er möchte Zeit für Verhandlungen gewinnen. Es könne nicht sein, dass jede Gesellschaft mache was sie wolle. Ihm reiche zum jetzigen Zeitpunkt ein Schreiben, dass die Wohnungsgesellschaft derzeit das Projekt zurückstelle. Er benötige die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, da er anders keine Handhabe gegen die Vorstellungen des Investors habe.

 

Herr Asbeck weist darauf hin, dass seines Wissens der vereinbarte Gesprächstermin wegen Erkrankung des Amtsleiters von der Verwaltung abgesagt werden musste, so dass der Wohnungsbaugesellschaft hieraus kein Vorwurf zu machen sei. Seines Wissens sei diese durchaus zu Gesprächen bereit, betrachte aber die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens als Affront, der die gesamte Investition gefährde. 

 

Herr Oberste Berghaus spricht sich dafür aus, das Instrument Bebauungsplan zu schaffen, um mit der Wohnungsgesellschaft ins Gespräch zu kommen.

 

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung macht Herr Asbeck den nachfolgenden Beschlussvorschlag und lässt hierüber abstimmen.

 

Die Verwaltung sagt zu, zunächst noch keine Genehmigungen in diesem Zusammenhang zu erteilen.    

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss berät diese Angelegenheit in 1. Lesung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Wohnungsverein über die Gestaltung des Eckgrundstückes zu verhandeln.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage