Beschlussvorlage - 1204/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.12.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.12.2007
|
Beschlussvorschlag
- Der Rat der
Stadt Hagen stimmt der vorgelegten Planung zur Umsetzung des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Kindertagesbetreuung in Hagen zu.
- Die
Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der
Betreuung durch die Kindertagespflege
werden ab dem 01.08.2008 wie vorgeschlagen eingeführt.
- Der Rat
der Stadt Hagen beschließt die
Satzungen über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für
Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlagen
beigefügt sind.
- Die aus den
Jahren 1988 bis 2006 stammenden Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen über
zusätzliche freiwillige Leistungen
an Träger von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der nordrhein-westfälische Landtag
hat das neue Kinderbildungsgesetz am 25. Oktober 2007 in 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll am 1. August 2008 -
zum Kindergartenjahr 2008/2009 - in Kraft treten. Das neue Gesetz mit der
Abkürzung KiBiz (Kinderbildungsgesetz) löst das Gesetz über Tageseinrichtungen
für Kinder in Nordrhein-Westfalen (kurz: GTK) aus dem Jahre 1993 ab.
Die Vorlage stellt die im Konsens
mit den Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen geplanten Gruppenformen
nach Maßgabe des KiBiz dar (Anlage 2).
Unter der Maßgabe der
Landesregierung, die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren im nächsten Kindergartenjahr
zu verdoppeln, ist unter Ausnutzung der weitreichenderen Möglichkeiten, die das
KiBiz bietet, für Hagen ein Ausbau der Betreuungsquote auf stadtweit 25 %
(inklusive Tagespflege) möglich. Unter Ausnutzung der zu erwartenden
Sonderprogramme der Bundesregierung im Jahr 2009 kann so bis zum von der Landesregierung
für einen Rechtsanspruch anvisierten Jahr 2010 eine Betreuungsquote von
30 % bis 35 % erreicht werden.
Darüber hinaus beinhaltet die
Vorlage die neu zu fassenden Elternbeitragstabellen und die entsprechenden
Satzungen. (Anlagen 4 – 6)
Die finanziellen Folgen (Ausgabesituation) des KiBiz
für den städtischen Haushalt sind
zurzeit nicht abschließend kalkulierbar.
Ausführungs- und/oder Durchführungsverordnungen sollen gegen Mitte
Dezember 2007 vorliegen. Angekündigt wurden eine Verfahrensverordnung, eine
Personalvereinbarung, eine Vereinbarung über die Fortbildung, eine Verordnung
zu Familienzentren, eine Verordnung zur Kaltmiete sowie eine
Bildungsvereinbarung.
Im Jahr
2011 sollen die Auswirkungen des Gesetzes unter Beteiligung der Spitzenverbände
der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen überprüft werden.
Begründung
1. Gesetzliche Grundlagen des
KiBiz
Der nordrhein-westfälische Landtag hat
das neue Kinderbildungsgesetz am 25. Oktober 2007 in 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll am 1. August 2008 -
zum Kindergartenjahr 2008/2009 - in Kraft treten. Das neue Gesetz mit der
Abkürzung KiBiz (Kinderbildungsgesetz) löst das Gesetz über Tageseinrichtungen
für Kinder in Nordrhein-Westfalen (kurz: GTK) aus dem Jahre 1993 ab.
Die
inhaltlichen Zielsetzungen des Gesetzes beziehen sich insbesondere auf die
Verbesserung der Lebensverhältnisse der Familien und die Stärkung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um dies zu erreichen, formuliert die
Landesregierung die folgenden Qualitätsmerkmale:
·
Stärkung
der Bildungs- und Erziehungsarbeit im frühen Kindesalter
·
Umfassender
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren
·
Sicherung
einer vielfältigen Angebotsstruktur
·
Orientierung
der Betreuungszeiten an den unterschiedlichen Bedarfen der Familien
·
Vereinfachung
des Finanzierungssystems durch Pauschalierung
·
Sicherung
der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen und
·
Aufwertung
der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Tageseinrichtungen
Besonderes
Augenmerk richtet der Gesetzgeber darüber hinaus auf den Ausbau der Vernetzung
zwischen Kindertageseinrichtung und Schule sowie auf die Erweiterung von
Angebotsstrukturen im Rahmen von Familienzentren und auf die Auswirkungen
geänderter Familienstrukturen und des demografischen Wandels sowie auf die
Integration von Kindern mit Zuwanderungshintergrund.
Wesentliche
Eckpunkte des Gesetzes, die zur Umsetzung der vorgenannten Ziele führen sollen,
sind:
·
Das
Land unterstützt die Kommunen erstmalig bei der Förderung der Kindertagespflege mit 725 € jährlich
pro Kind. Der Zuschuss soll für die Qualifizierung oder Alterssicherung der
Tagespflegepersonen eingesetzt werden.
·
Familienzentren
erhalten mit dem KiBiz eine gesetzliche Grundlage. Insgesamt sollen landesweit
3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut werden. Mit
jährlich jeweils 12.000 € sollen bis zum Jahr 2012 wohnortnahe Betreuung,
Bildung und Beratung gebündelt werden. Die Eltern sollen bei ihrer
Erziehungsarbeit unterstützt werden und erhalten weitere Hilfen und Angebote
bei der Kinderbetreuung oder passgenaue Familienbildungsangebote.
·
Die
bisherige Sprachförderung wird mit der Zielsetzung umgestellt, dass alle Kinder
spätestens bis zum Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrschen sollen,
dass sie unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Bildungs- und
Entwicklungschancen haben. Pro Kind zahlt das Land einen jährlichen Zuschuss
von 340 € an das Jugendamt. Die Förderbedarfe werden im Rahmen des neuen
Sprachstandsfeststellungsverfahrens ’Delfin 4’ ermittelt.
·
Plätze
für Schulkinder, die nicht in ausgewiesenen Förderhorten betreut werden, werden max. bis 2012 gefördert. Die Förderung
von Schulkindern wird damit auf Dauer in den schulischen Bereich verlagert. Der
Landesgesetzgeber trägt damit dem Ausbau von Angeboten im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich Rechnung.
·
Die
Kindertageseinrichtungen werden künftig auf der Basis von Kindpauschalen gefördert.
a)
Neue
Gruppentypen:
Die Kindpauschalen leiten sich rechnerisch ab aus
Personal- und Sachkosten von drei Gruppentypen:
Gruppe I: Kindergartengruppe
von zwei Jahren bis zum Schuleintritt für 20 Kinder
Gruppe II: Gruppe mit Kindern unter drei
Jahren für 10 Kinder
Gruppe III: Kindergartengruppe
von drei Jahren bis zum Schuleintritt für 25 Kinder, bzw. bei einer Öffnungszeit
von 45 Stunden für 20 Kinder.
Anlage 1: Kindpauschalen
Eine Überschreitung der Zahl der Kinder pro Gruppe
soll nicht mehr als zwei Kinder betragen.
b)
Betreuungszeiten:
Die Förderung richtet sich nach den unterschiedlichen
Betreuungszeiten: 25, 35 oder 45 Stunden. Das neue Gesetz soll ein
bedarfsgenaueres Angebot für Kinder und Eltern, das sich an unterschiedlichen
Öffnungszeiten orientiert, ermöglichen. Damit soll auch der unterschiedliche
Betreuungsbedarf der Eltern berücksichtigt werden.
Die Eltern können zwischen den genannten
Betreuungszeiten wählen, soweit diese als Ergebnis der kommunalen
Jugendhilfeplanung von einer Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.
c)
Förderung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden,
welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den Einrichtungen
erforderlich sind. Bis zum 15. März eines Jahres ergibt sich daraus das
Einrichtungsbudget (Planungsbudget) für das kommende Kindergartenjahr. Dieses
Budget wird zum Abschluss des Kindergartenjahres mit dem aufgrund der
tatsächlichen Inanspruchnahme ermittelten Vergleichsbudget abgeglichen. Über- und Unterschreitungen zwischen Budgets
werden berücksichtigt, wenn sie bezogen auf die Einrichtung über 10 % der
jeweiligen Fördersumme hinausgehen.
Nachweis und Grundlage für die einzelne Förderung ist
der Betreuungsvertrag zwischen dem Träger und den Eltern. Für Kinder, die eine
Einrichtung nicht während des gesamten Kindergartenjahres besucht haben, erhält
der Träger eine anteilige Förderung.
d)
Besondere
Einzelförderungen
Einrichtungen mit behinderten Kindern erhalten für
jedes behinderte Kind eine 3,5-fache Kindpauschale des Gruppentyps III b
(14.788 €). Für unter 3-jährige Kinder in Gruppentyp II wird eine
Kindpauschale nach II c (15.215 €) gezahlt.
Eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 im
Betrieb waren, sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten können eine
zusätzliche Förderung von 15.000 € pro Jahr erhalten, wenn der Träger die
Einrichtung ansonsten nicht ausreichend finanzieren kann.
e)
Mietzuschuss
Die Kaltmiete mit bis zum 28.02.2007 abgeschlossenen
Mietverträgen wird aufgrund der tatsächlichen Miete bezuschusst. Allerdings
wird in diesem Zusammenhang pro Gruppe die in die Pauschalen eingerechnete
Erhaltungspauschale für Eigentümer abgezogen. Für Mietverträge, die nach diesem
Stichtag abgeschlossen werden, wird Art und Höhe der Zuschüsse durch eine
Rechtsverordnung festgelegt.
f)
Trägeranteile
Der kirchliche Trägeranteil wird von 20 % auf 12% der
Betriebskosten abgesenkt. Das Land übernimmt 75% der Kosten für die Absenkung;
die Kommunen 25%. Dafür sollen die Kirchen ihr Angebot im Bereich der
Kindertagesbetreuung unter Berücksichtung der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung
aufrecht halten. Die Prozentanteile an den Betriebskosten für alle anderen
Träger ändern sich nicht.
g)
Elternbeiträge
Der Anteil der Elternbeiträge an der Finanzierung der
Betriebskosten wird gesetzlich auf 19% festgesetzt. Für die Festsetzung und
Einziehung der Elternbeiträge sind die Kommunen zuständig. Das Land beteiligt
sich nicht an einem Ausgleich von Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen.
h)
Rücklagen
Rücklagen der Träger, die bei In-Kraft-Treten des
KiBiz bereits vorhanden sind, werden mit den Betriebskostenzuschüssen zum
Kindergartenjahr 2013/2014 endgültig verrechnet.
Ausführungs- und/oder Durchführungsverordnungen, die
Konkretisierungen zu den vorgenannten Punkten enthalten, sollen gegen Mitte
Dezember 2007 vorliegen. Angekündigt wurden eine Verfahrensverordnung, eine Personalvereinbarung,
eine Vereinbarung über die Fortbildung, eine Verordnung zu Familienzentren,
eine Verordnung zur Kaltmiete sowie eine Bildungsvereinbarung.
Im Jahr
2011 sollen die Auswirkungen des Gesetzes unter Beteiligung der Spitzenverbände
der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen überprüft werden.
2. Umsetzung des KiBiz auf die
Kindertagesbetreuung in Hagen
Zur Umsetzung der heutigen GTK-Gruppen bzw. der
“GTK-Platzstruktur“ in die “Kibiz-Struktur“ wurden im
November Regionalkonferenzen unter Beteiligung aller Kita-LeiterInnen und
Trägervertretern geführt. Intention dieser Gespräche war es, aus der
Ist-Analyse einen Abgleich von Bedarfsabschätzungen und damit verbunden der
Angebotsstrukturen, die die Einrichtungen ab 1.8.2008 vorhalten können, zu
schaffen. Die Gespräche sind im Ergebnis als konsensfähig zu beschreiben.
Dieses Verfahren wurde gewählt, um zum einen von vornherein den Dialog zu fördern
und zum anderen die notwendigen Orientierungen für das Aufnahmeverfahren für
das Kindergartenjahr 2008/2009 zu geben. Da das neue zentrale Anmeldeverfahren
ab 7.1.2008 beginnt, muss Klarheit über die im ersten Schritt abgestimmten
Strukturen der Einrichtungen bestehen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die
Struktur und damit die Grundlage für die Finanzierung nicht nur von der
planerischen Vorgabe und der Vereinbarung der Träger mit dem Fachbereich Jugend
und Soziales im Rahmen der Jugendhilfeplanung abhängt, sondern auch die Eltern
zukünftig das Angebot einer Einrichtung maßgeblich mit beeinflussen. Sollte das
Buchungsverhalten
der Eltern Differenzen zu dem Planungsbudget und der tatsächlichen
Inanspruchnahme aufzeigen, sind weitere Abstimmungsgespräche notwendig, um bis
zum vorgegebenen Termin 15. März 2008 die Höhe und Anzahl der Kindpauschalen
verbindlich mitteilen zu können.
Anlage 2 dieser Vorlage stellt die nach KiBiz
im Konsens mit den Hagener Kindertageseinrichtungen gewählten Gruppenformen mit
den aufgrund der aktuellen Belegungssituation eingeschätzten Betreuungszeiten
dar.
Im Ergebnis
wird die Hagener Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2008/2009 nachfolgende Gruppenangebote beinhalten:
|
Gruppenform |
Anzahl
der Gruppen nach Betreuungszeiten |
|||
|
25
Stunden |
35
Stunden |
45
Stunden |
||
|
I |
2 - 6 Jahre |
13,25 |
44,25 |
26,50 |
|
II |
unter 3 Jahre |
0 |
4,00 |
13,50 |
|
III |
über 3 Jahre |
40,00 |
103,50 |
24,50 |
|
gesamt |
53,25 |
151,75 |
64,50 |
|
Wie bereits dargestellt, kann das Buchungsverhalten
der Eltern noch zu Verschiebungen bei der Wahl der Betreuungszeiten führen. In
Bezug auf die Betreuungszeiten ergeben die derzeitigen Planungsdaten eine Verteilung
der Angebote von 20 % (25 Std.), 56 % (35
Std.) und 24 % (45 Std.).
Die für das
Kindergartenjahr 2008/2009 geplanten Betreuungsformen führen zu einer Sicherung
des Rechtsanspruches für die 3 bis 6 jährigen Kinder in Höhe von
durchschnittlich 93 %. Die Belegungssituation der letzten Jahre hat gezeigt,
dass die Kindertageseinrichtungen je nach Stadtbezirk zwischen 90 % und
96% von 3- bis 6- jährigen Kindern
besucht werden. Insoweit ist der Ratsbeschluss vom 25.04.1996 anzupassen. Als bedarfsgerecht
ist nach Verwaltungsauffassung ein Anteil von 96 % anzustreben.
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
Die Bundesregierung
beabsichtigt, im Jahr 2013 den Rechtsanspruch auch auf alle Kinder unter 3
Jahren auszudehnen. In der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern
zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist
vereinbart worden, dass bis Ende 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot auf der
Basis einer bundesweit durchschnittlichen Versorgungsquote von 35% erreicht
werden soll.
Die Landesregierung
NRW plant, einen Rechtsanspruch für alle 2jährigen Kinder bereits ab dem Jahr
2010 einzuführen. Unter diesen neuen Vorzeichen ist der Hagener Ratsbeschluss
vom 11. Mai 2006, der einen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3
Jahren bis zum Jahr 2010 mit einer Quote von 15 % vorsah, nicht mehr
ausreichend. Vielmehr ist ein Abbau von Kindertagesbetreuungsplätzen, die
aufgrund der demografischen Entwicklung für die Altersgruppe der 3- bis 6-
Jährigen nicht mehr benötigt werden, nun nicht mehr sinnvoll. Um nicht in zwei
Jahren wieder neue Betreuungsplätze schaffen zu müssen, sollten die frei werdenden
Kapazitäten bereits jetzt zum schrittweisen Ausbau der Betreuungsplätze für
Kinder unter 3 Jahren genutzt werden. Zur Zeit liegt die Hagener
Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren bei 18 %. Unter der Maßgabe der
Landesregierung, die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren im nächsten
Kindergartenjahr zu verdoppeln, ist unter Ausnutzung der weitreichenderen
Möglichkeiten, die das KiBiz bietet, für Hagen ein Ausbau der Betreuungsquote
auf stadtweit 25 % (inklusive Tagespflege) möglich. Unter Ausnutzung der zu
erwartenden Sonderprogramme der Bundesregierung im Jahr 2009 kann so bis zum
von der Landesregierung für einen Rechtsanspruch anvisierten Jahr 2010 eine
Betreuungsquote von 30 % bis 35 % erreicht werden. Eine solche Quote wird
zur Zeit für die Altersgruppe der unter 3- Jährigen als bedarfsdeckend
angesehen.
Anlage 3 stellt die Verteilung der
gesamtstädtischen Betreuungsquote auf die einzelnen Stadtbezirke dar.
Aufgrund der bereits
langjährigen Tradition, in einigen Stadtbezirken Betreuungsplätze für unter 3-
Jährige (u 3) anzubieten, sind die Versorgungsquoten in den Stadtteilen zum
kommenden Kindergartenjahr sehr unterschiedlich. Ziel ist, bis zum Jahr 2010
eine gleichmäßige Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in
allen Hagener Stadtteilen zu erreichen. Entsprechend werden in den nächsten
beiden Jahren die Stadtteile mit zur Zeit geringerer Versorgungsquote Priorität
haben.
Eine Überprüfung der
im Konsens mit den Hagener Kindertageseinrichtungen gewählten
Gruppenformen wird unmittelbar nach dem 15. Januar 2008 erfolgen. Zu diesem Stichtag wird das Anmeldeverfahren im
Hinblick auf die zukünftigen Betreuungszeiten für die Kinder, die sich jetzt
bereits in einer Kindertageseinrichtung befinden, abgeschlossen sein. Da zu diesem Zeitpunkt auch das
Anmeldeverfahren für die Neuaufnahmen angelaufen ist, ist an diesem Stichtag
bereits absehbar, ob die Vorstellungen der Träger bezüglich der vielfältigen Angebote im Bereich
der u 3- Betreuung umgesetzt werden
können. Aus Sicht der Planung sind die Betreuungskapazitäten für die u 3-
Kinder geringer eingestuft worden. Die Vorstellungen der Träger beruhen auf der
Belegung der Plätze im laufenden Kindergartenjahr mit den sogenannten
Budgetierungskindern (zweijährige Kinder auf Plätzen für 3 – 6 jährige).
Ob diese Kapazitäten für das nächste Kindergartenjahr quantitativ gleichwertig
belegt werden, wird sich im Januar 2008 ergeben. Sollte dies nicht der Fall
sein, werden mit den Trägern über alternative Gruppen –bzw.
Verbundstrukturen Gespräche zu führen
sein. Ein Festhalten von Trägern an gewünschten, aber aus Sicht der
Bedarfsplanung nicht erforderlichen Strukturen, die auch letztendlich nicht
umgesetzt werden, gehen finanziell zu Lasten der Träger.
3. Elternbeiträge
Mit der Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 muss die
Höhe der Elternbeiträge nach den vorgegebenen Betreuungszeiten (25 Std., 35
Std., 45 Std.) neu festgesetzt werden. Da zu erwarten ist, dass die Höhe der Elternbeiträge
maßgeblich das Buchungsverhalten der Eltern beeinflussen wird, ist eine
Festsetzung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Ohne diese Festsetzung
ist kein verbindliches Anmeldeverfahren
durchführbar.
Eckpunkte der vorgeschlagenen Elternbeitragstabellen
(Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) sind im Wesentlichen:
·
Keine
weitere Erhöhung der Elternbeiträge (Ausnahme: einkommensstarke Beitragszahler
werden geringfügig höher belastet)
·
Die
beitragsfreie Stufe 1 wird auf 17.500 € erhöht. *
·
Die
Zahl der Einkommensstufen wird aus Gründen einer höheren Beitragsgerechtigkeit
verdoppelt.
·
Die
Geschwisterkindregelung (Befreiung für das 2. Kind) bleibt erhalten. Befinden
sich Kinder in unterschiedlichen Betreuungssystemen, ist der höchste Beitrag zu
zahlen, die übrigen Beiträge entfallen.
·
Neu:
Eine Beitragszahlung entfällt völlig ab dem 3. Kind für alle Kinder der
Familie.
·
Für
ein Kind, das in beiden Systemen (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege)
betreut wird, wird ein Gesamtbeitrag (siehe Anlage unter ’über 45
Stunden’) erhoben.
·
Bisherige
Einnahmen aus Elternbeiträgen sollen erhalten bleiben.
* Hintergrund ist die
Regelung des § 23 Abs. 4 KiBiz, die besagt, dass bei der Erhebung von
Elternbeiträgen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern zu
berücksichtigen ist. Durch die Anhebung
der Einkommensgrenze von 15.000 € auf 17.500 € werden nun Familien mit geringem
Einkommen Beziehern von
Transferleistungen, die von einer Beitragszahlung befreit waren, gleichgesetzt.
Anlage 4: Elternbeitragstabellen
Erläuterungen zu den Elternbeitragstabellen
Die Elternbeiträge für die
Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind aufgrund der Berechung bei der
Geschwisterkindregelung gleichgestellt. Bei der Kindertagespflege werden die
Elternbeiträge weiterhin nach monatlichen Betreuungsstundenkontingenten erhoben. Hintergrund ist, die Flexibilität
bei der Nutzung der Tagespflege zu erhalten. Grundlage bei der Festlegung der
Elternbeiträge bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist die durch das
KiBiz vorgeschriebene Orientierung an Betreuungsstunden (25 Std., 35 Std.,
45 Std.) pro Woche. Für Kinder über 3 Jahre
entspricht der Beitrag für eine Betreuung von 35 Std. wöchentlich dem
bisherigen Kindergartenbeitrag (=100%). Der Beitrag für eine 25
Stunden-Betreuung entspricht 85 % der 35-Stunden-Variante. Für die Tagesbetreuung
ist analog zum bisherigen Tagesstättenbeitrag ein Prozentsatz von 140 %
festgelegt. Die Beitragsstaffelung für die Betreuung von Kindern unter
3 Jahren ist der bisherigen
Beitragserhebung für unter 3- jährige in Tagesstättenbetreuung (= 45
Stunden-Betreuung nach KiBiz) gleichgestellt. Für die 35 Stunden - Betreuung wurde
ein Abschlag von 40 % und für die 25 Stunden – Betreuung ein Abschlag von
55 % gewählt. Somit ergeben sich für beide Altersgruppen identische
Beitragstaffeln. Die Elternbeiträge für den Bereich der Kindertagespflege sind
- umgerechnet auf die monatlichen Betreuungsstundenkontingente - identisch.
Vor dem Hintergrund neuer
und veränderter Angebotsformen und der neu entwickelten Beitragstabellen ist
auch eine neue Satzung erforderlich.
Anlage 5: Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen
für Kinder
Anlage 6: Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege
4. Finanzkalkulation
Das KiBiz ersetzt eine Abrechnungsform,
die im Wesentlichen tatsächliche Kosten berücksichtigt, durch eine Abrechnung,
die auf Dauer ausschließlich aus Pauschalen bestehen soll. Dieses hat in
unterschiedlichem Maße Konsequenzen auf die Höhe der Förderung für die Träger.
Die Veränderungen bzw. Abweichungen in Bezug auf die derzeitige Förderung sind
bei der Umstellung zu berücksichtigen. Ziel ist, die städtischen Ausgaben nicht
zu erhöhen und die freien Träger entsprechend ihrer individuellen
Zuschussbedingungen weiterhin adäquat einzubeziehen.
Aus den dargestellten
Elternbeitragstabellen ergibt sich bei einer „Status
Quo–Umsetzung“ eine stabile Einnahmesituation,
die allerdings noch durch das Buchungsverhalten der Eltern beeinflusst wird.
Bei der jetzigen Staffelung der Elternbeiträge ist jedoch eher eine Verschiebung
in Richtung einer 35 Stunden – Betreuung zu erwarten, was zur
Verbesserung der Einnahmeseite führen würde.
Die Ausgabesituation für die Stadt Hagen ist zur Zeit nicht
abschließend kalkulierbar. Zu vielen, in der Folge aufgeführten Positionen, die
das Gesamtbudget nicht unerheblich beeinflussen, ist auf der Grundlage des aktuellen
Kenntnisstandes eine belastbare Kostenangabe nicht möglich:
·
Die
Landesfinanzierung von u3-Gruppen
im KiBiz wird quotiert. Wie hoch die Quote für Hagen sein wird, ist derzeit
nicht einzuschätzen. Die Landesregierung hat eine endgültige Festlegung der
Quoten für Juni 2008 angekündigt. Im Ergebnis könnte sich die jetzt geplante Hagener
Angebotsstruktur noch erheblich verändern, sodass die Zusagen im Rahmen des
Anmeldeverfahrens einem Vorbehalt unterliegen können. Klarheit könnte sich in
den nächsten Wochen durch die angekündigte Verfahrensverordnung des Landes
ergeben.
·
Die
Struktur einer Einrichtung und damit die Grundlage für die Finanzierung ist
nicht nur abhängig von der planerischen Vorgabe, die der Träger mit dem
Fachbereich Jugend und Soziales im Rahmen der Jugendhilfeplanung vereinbart.
Im KiBiz können im stärkeren Maße auch die Eltern das Angebot einer
Einrichtung beeinflussen. Die Konsequenzen - insbesondere auch in finanzieller
Hinsicht – sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht darstellbar.
· Im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung gemäß GTK wurde bisher die Hälfte der Personalkosten
für eine integrative Kraft gefördert. Im KiBiz wird die Förderung von Kindern
mit Behinderungen bzw. von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, durch
eine spezielle Pauschale pro Kind gewährleistet. Der Zuschuss der Stadt könnte
sich gegenüber der bisherigen Förderung erhöhen. Da die Ausführungsbestimmungen
zur Betreuung von behinderten Kindern noch nicht verabschiedet sind, ist eine
genaue Bezifferung der eventuellen Mehrkosten zurzeit noch nicht möglich.
· Grundsätzliche
Ausführungsbestimmungen, auch zur Berechnung der Mietkosten, liegen ebenfalls
noch nicht vor.
· Ebenso wird mit einer
Personalvereinbarung auf Grundlage der Finanzierung durch die Kindpauschalen
erst Anfang 2008 zu rechnen sein.
· Modellrechnungen hinsichtlich
einzelnder Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft haben ergeben, dass auf die
Stadt Hagen aufgrund des gesenkten kirchlichen Trägeranteils Mehrkosten
zukommen.
Den zurzeit nicht kalkulierbaren Ausgaben stehen hinsichtlich der Betriebskosten
für die u3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab 2009 eventuell aber auch zusätzliche
Einnahmen gegenüber. Der Bund hat bis zum Jahr 2013 vier Milliarden Euro für
die Betreuung von Kleinkindern zur Verfügung gestellt. Zwei Milliarden Euro
sollen in diesem Zusammenhang ab 2008 für Baukosten verwendet werden. Die
anderen zwei Milliarden sollen ab 2009 für Betriebskosten zur Verfügung stehen.
Von diesen Mitteln für die Betriebskosten von u3-Angeboten erhält das Land NRW
405 Millionen.
Regelungen bzw. Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Verteilung
der Mittel gibt es zurzeit noch nicht. Es ist deshalb noch keine Einschätzung
möglich, inwieweit Hagen von diesen Mitteln profitieren kann.
Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen erstmals im
Rahmen der Tagespflege.
Der Zuschuss beträgt 725 € jährlich pro Kind in Tagespflege. Die
Bezuschussung ist allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft. Eine mögliche
Einnahme unterliegt zurzeit nur einer vagen Schätzung.
Bei allen Unwägbarkeiten bleibt das Ziel, die städtischen
Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung nicht zu erhöhen, bestehen. Daher
entfallen die bisherigen freiwilligen Zuschüsse, die an unterschiedliche Träger von
Kindertageseinrichtungen aufgrund
verschiedener Ratsbeschlüsse aus den Jahren 1988 bis 2006 gezahlt wurden, mit
Einführung des KiBiz vollständig. Gleiches gilt für die zusätzliche
Finanzierung von u 3 Betreuungsgruppen
entsprechend des Ratsbeschlusses vom 11. Mai 2006. Diese Mittel sollten zur
Deckung möglicher Ausfälle bei der Quotierung der Landesfinanzierung im u 3
Bereich reserviert werden.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
Die finanziellen Folgen des KiBiz für den
Hagener Haushalt sind zurzeit aufgrund
fehlender Rechtsverordnungen seitens der Landesregierung nicht
kalkulierbar. Sobald konkrete Berechnungen
möglich sind, werden sie den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung
vorgelegt. |

11.12.2007 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der
Stadt Hagen stimmt der vorgelegten Planung zur Umsetzung des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Kindertagesbetreuung in Hagen zu.
- Die
Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der
Betreuung durch die Kindertagespflege
werden ab dem 01.08.2008 wie vorgeschlagen eingeführt.
- Der Rat
der Stadt Hagen beschließt die
Satzungen über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für
Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlagen
beigefügt sind.
- Die aus den
Jahren 1988 bis 2006 stammenden Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen über
zusätzliche freiwillige Leistungen
an Träger von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben.
- Werden zum
Beispiel aufgrund des Anmeldeverhaltens der Eltern einzelne Veränderungen
in der Angebots- und Finanzierungsstruktur notwendig, sollen in Gesprächen
zwischen den betreffenden Trägern und Einrichtungen sowie der
Stadtverwaltung Hagen Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
Rat der Stadt Hagen stimmt der vorgelegten Planung zur Umsetzung des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Kindertagesbetreuung in Hagen zu.
- Die
Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der
Betreuung durch die Kindertagespflege
werden ab dem 01.08.2008 wie vorgeschlagen eingeführt.
- Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die
Satzungen über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für
Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlagen
beigefügt sind.
- Die
aus den Jahren 1988 bis 2006 stammenden Beschlüsse des Rates der Stadt
Hagen über zusätzliche freiwillige
Leistungen an Träger von Kindertageseinrichtungen werden
aufgehoben.
- Werden
zum Beispiel aufgrund des Anmeldeverhaltens der Eltern einzelne
Veränderungen in der Angebots- und Finanzierungsstruktur notwendig, sollen
in Gesprächen zwischen den betreffenden Trägern und Einrichtungen sowie
der Stadtverwaltung Hagen Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |