11.12.2007 - 3 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer erläutert das bisherige Verfahren.

Es sei gelungen, dass Elternbeiträge nicht hätten angehoben werden müssen.

Er bittet die Verwaltung, die Eckpunkte der Vorlage vorzustellen.

 

Herr Dr. Schmidt bedankt sich bei allen Mitstreitern aus der Politik, der Verbände und der Verwaltung für ihren unermüdlichen Einsatz. Die ausgelegte Tabelle (Anlage 4a und 4b) seien nur der endgültige Stand der Verhandlungen.

Man wolle das Thema „Familienfreundliche Stadt“ an dieser Stelle auch mit Inhalt füllen.

Die bereits bekannten Geschwisterregelungen blieben erhalten. Ab dem dritten Kind solle es eine vollständige Beitragsfreiheit geben. Dies sei ein finanzieller Kraftakt, der nur gelänge, wenn die zugrunde gelegten  Prognosen bezüglich des Wahlverhaltens der Eltern so einträfen. Auftrag des Verwaltungsvorstandes sei gewesen, dass sich die Gesamtausgaben für Kinderbetreuung nicht erhöhen dürften. In der Kleinkinderbetreuung unter drei Jahren läge man knapp bei einer Quote von knapp unter 20 %. Das sei ein guter Wert. Die Bedarfe seien vorhanden. Man läge deutlich unter den alten Beiträgen.

 

Herr Steuber erklärt, dass sich die Orientierungsquote beim Ausbau der U3-Betreuung bis zum Jahre 2010 auf 25 % ausrichten solle. Bei der Betreuung der 3 – 6  jährigen Kinder solle die Quote auf 96 % angehoben werden.

Bezüglich der Geschwisterregelung bittet er die Satzung in einem Punkt zu ändern.

Eingefügt werden soll der Zusatz „Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben“ eingefügt werden.

Außerdem macht er deutlich,  dass man die Klarstellung in Ziffer 4 des Beschlussvorschlages nicht verschweigen wolle. All die Regelungen, die in der Vergangenheit erlassen worden seien, um den Ausbau für die 3 – 6 jährigen Kinder zur Realisierung des Rechtsanspruches zu forcieren, mit dem Beginn des neuen Kinderbildungsgesetzes auf Null gesetzt würden. Für den Fall, dass ergänzende Gespräche über die Refinanzierung von nicht gesicherten Trägeranteilen  in den kommenden Monaten geführt werden müssten, müsse dies unter den neuen Bedingungen geschehen. Man müsse dem Rat dann über die Ergebnisse dieser Gespräche erneut berichten.

 

Herr Dr. Brauers erläutert die Beitragstabellen.

 

Herr Dücker stellt fest, dass es sich hier um eine Systemänderung handelt, die sowohl für die Träger als auch für die Verwaltung eine ungeheure Aufgabe gewesen sei.

Die Verwaltung habe die Veränderung nicht mit Gewalt umgesetzt, sondern diese zusammen mit den Trägern entwickelt. Er appelliere auch an alle besser verdienenden  Eltern, ihre Kinder in die Kindergärten zu schicken.

Dies sei der erste Schritt hin zu einer familienfreundlichen Stadt. Seine Fraktion unterstütze diese Vorlage.

 

Herr Steuber formuliert eine Änderung in Form einer Ergänzung in der Satzung, die so zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass die Tischvorlage gegen die in der Vorlage als Anlage 4 bezeichnete Anlage ausgetauscht werden soll.

Außerdem formuliert er einen weiteren Punkt 5, der in der Beschlussfassung ergänzt werden soll.

 

Dr. Schmidt empfiehlt den anwesenden Trägern, sich  an Punkt 4 der Abstimmung aus Gründen einer möglichen Befangenheit nicht zu beteiligen. Daher solle der Punkt 4 getrennt abgestimmt werden.

 

Herr Strüwer kann diesen Vorschlag nicht nachvollziehen, da man die Lösung zusammen mit den Trägern entwickelt habe. Er sieht nicht die Notwendigkeit einer getrennten Abstimmung.

 

Herr Feldhaus bezieht sich auf Punkt 5, der aussage, dass es aufgrund von veränderten Buchungszahlen zu Gesprächen kommen solle. Er weist darauf hin, dass das beispielsweise für die Arbeiterwohlfahrt als armen Träger bedeuten könne, dass man aufgrund nicht refinanzierter Defizite die Einrichtungen  schließen müsse. Beinhalte der neu formulierte Punkt 5 auch diese Inhalte? Er bäte, das klarzustellen.

 

Herr Strüwer erklärt, dass es hier auch um die Finanzierungsstruktur gehe. Hier könne er die Zusage geben, dass auch von Herrn Feldhaus angesprochene Problematik  gemeint sei.

 

Er lässt zunächst über die Punkte 1 bis 3 abstimmen.

 

Frau Klos-Eckermann schlägt vor, in Punkt 5 im ersten Satz „zum Beispiel“ einzufügen.

 

Herr Strüwer greift diesen Vorschlag auf.

 

Anschließend stellt er die Punkte 4 und 5 zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der vorgelegten Planung zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Kindertagesbetreuung in Hagen  zu.
  2. Die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Betreuung durch die Kindertagespflege  werden ab dem 01.08.2008 wie vorgeschlagen eingeführt.
  3. Der Rat der  Stadt Hagen beschließt die Satzungen über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlagen beigefügt sind.
  4. Die aus den Jahren 1988 bis 2006 stammenden Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen über zusätzliche freiwillige  Leistungen an Träger von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben.
  5. Werden zum Beispiel aufgrund des Anmeldeverhaltens der Eltern einzelne Veränderungen in der Angebots- und Finanzierungsstruktur notwendig, sollen in Gesprächen zwischen den betreffenden Trägern und Einrichtungen sowie der Stadtverwaltung Hagen Lösungsvorschläge erarbeitet werden. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage