11.12.2007 - 3 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 11.12.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer erläutert das
bisherige Verfahren.
Es sei gelungen, dass Elternbeiträge nicht hätten angehoben werden
müssen.
Er bittet die Verwaltung, die Eckpunkte der Vorlage vorzustellen.
Herr Dr. Schmidt bedankt
sich bei allen Mitstreitern aus der Politik, der Verbände und der Verwaltung
für ihren unermüdlichen Einsatz. Die ausgelegte Tabelle (Anlage 4a und 4b)
seien nur der endgültige Stand der Verhandlungen.
Man wolle das Thema „Familienfreundliche Stadt“ an dieser
Stelle auch mit Inhalt füllen.
Die bereits bekannten Geschwisterregelungen blieben erhalten. Ab dem
dritten Kind solle es eine vollständige Beitragsfreiheit geben. Dies sei ein
finanzieller Kraftakt, der nur gelänge, wenn die zugrunde gelegten Prognosen bezüglich des Wahlverhaltens der
Eltern so einträfen. Auftrag des Verwaltungsvorstandes sei gewesen, dass sich
die Gesamtausgaben für Kinderbetreuung nicht erhöhen dürften. In der
Kleinkinderbetreuung unter drei Jahren läge man knapp bei einer Quote von knapp
unter 20 %. Das sei ein guter Wert. Die Bedarfe seien vorhanden. Man läge
deutlich unter den alten Beiträgen.
Herr Steuber erklärt, dass
sich die Orientierungsquote beim Ausbau der U3-Betreuung bis zum Jahre 2010 auf
25 % ausrichten solle. Bei der Betreuung der 3 – 6 jährigen Kinder solle die Quote auf 96 %
angehoben werden.
Bezüglich der Geschwisterregelung bittet er die Satzung in einem Punkt zu
ändern.
Eingefügt werden soll der Zusatz „Kinder, die das 14. Lebensjahr
vollendet haben“ eingefügt werden.
Außerdem macht er deutlich, dass
man die Klarstellung in Ziffer 4 des Beschlussvorschlages nicht verschweigen
wolle. All die Regelungen, die in der Vergangenheit erlassen worden seien, um
den Ausbau für die 3 – 6 jährigen Kinder zur Realisierung des
Rechtsanspruches zu forcieren, mit dem Beginn des neuen Kinderbildungsgesetzes
auf Null gesetzt würden. Für den Fall, dass ergänzende Gespräche über die
Refinanzierung von nicht gesicherten Trägeranteilen in den kommenden Monaten geführt werden müssten,
müsse dies unter den neuen Bedingungen geschehen. Man müsse dem Rat dann über
die Ergebnisse dieser Gespräche erneut berichten.
Herr Dr. Brauers erläutert
die Beitragstabellen.
Herr Dücker stellt fest,
dass es sich hier um eine Systemänderung handelt, die sowohl für die Träger als
auch für die Verwaltung eine ungeheure Aufgabe gewesen sei.
Die Verwaltung habe die Veränderung nicht mit Gewalt umgesetzt, sondern
diese zusammen mit den Trägern entwickelt. Er appelliere auch an alle besser
verdienenden Eltern, ihre Kinder in die
Kindergärten zu schicken.
Dies sei der erste Schritt hin zu einer familienfreundlichen Stadt. Seine
Fraktion unterstütze diese Vorlage.
Herr Steuber formuliert
eine Änderung in Form einer Ergänzung in der Satzung, die so zur
Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass die Tischvorlage gegen die in der Vorlage als Anlage 4 bezeichnete
Anlage ausgetauscht werden soll.
Außerdem formuliert er einen weiteren Punkt 5, der in der
Beschlussfassung ergänzt werden soll.
Dr. Schmidt empfiehlt den
anwesenden Trägern, sich an Punkt 4 der
Abstimmung aus Gründen einer möglichen Befangenheit nicht zu beteiligen. Daher
solle der Punkt 4 getrennt abgestimmt werden.
Herr Strüwer kann diesen
Vorschlag nicht nachvollziehen, da man die Lösung zusammen mit den Trägern
entwickelt habe. Er sieht nicht die Notwendigkeit einer getrennten Abstimmung.
Herr Feldhaus bezieht sich
auf Punkt 5, der aussage, dass es aufgrund von veränderten Buchungszahlen zu
Gesprächen kommen solle. Er weist darauf hin, dass das beispielsweise für die
Arbeiterwohlfahrt als armen Träger bedeuten könne, dass man aufgrund nicht
refinanzierter Defizite die Einrichtungen
schließen müsse. Beinhalte der neu formulierte Punkt 5 auch diese
Inhalte? Er bäte, das klarzustellen.
Herr Strüwer erklärt, dass
es hier auch um die Finanzierungsstruktur gehe. Hier könne er die Zusage geben,
dass auch von Herrn Feldhaus angesprochene Problematik gemeint sei.
Er lässt zunächst über die Punkte 1 bis 3 abstimmen.
Frau Klos-Eckermann
schlägt vor, in Punkt 5 im ersten Satz „zum Beispiel“ einzufügen.
Herr Strüwer greift diesen
Vorschlag auf.
Anschließend stellt er die Punkte 4 und 5 zur Abstimmung.
Beschluss:
- Der Rat der
Stadt Hagen stimmt der vorgelegten Planung zur Umsetzung des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Kindertagesbetreuung in Hagen zu.
- Die
Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der
Betreuung durch die Kindertagespflege
werden ab dem 01.08.2008 wie vorgeschlagen eingeführt.
- Der Rat
der Stadt Hagen beschließt die
Satzungen über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für
Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlagen
beigefügt sind.
- Die aus den
Jahren 1988 bis 2006 stammenden Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen über
zusätzliche freiwillige Leistungen
an Träger von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben.
- Werden zum
Beispiel aufgrund des Anmeldeverhaltens der Eltern einzelne Veränderungen
in der Angebots- und Finanzierungsstruktur notwendig, sollen in Gesprächen
zwischen den betreffenden Trägern und Einrichtungen sowie der
Stadtverwaltung Hagen Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
