Beschlussvorlage - 1204/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der vorgelegten Planung zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Kindertagesbetreuung in Hagen  zu.
  2. Die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Betreuung durch die Kindertagespflege  werden ab dem 01.08.2008 wie vorgeschlagen eingeführt.
  3. Der Rat der  Stadt Hagen beschließt die Satzungen über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlagen beigefügt sind.
  4. Die aus den Jahren 1988 bis 2006 stammenden Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen über zusätzliche freiwillige  Leistungen an Träger von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben.
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das neue Kinderbildungsgesetz am 25. Oktober 2007 in 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll am 1. August 2008 - zum Kindergartenjahr 2008/2009 - in Kraft treten. Das neue Gesetz mit der Abkürzung KiBiz (Kinderbildungsgesetz) löst das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (kurz: GTK) aus dem Jahre 1993 ab.

Die Vorlage stellt die im Konsens mit den Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen geplanten Gruppenformen nach Maßgabe des KiBiz dar (Anlage 2). 

Unter der Maßgabe der Landesregierung, die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren im nächsten Kindergartenjahr zu verdoppeln, ist unter Ausnutzung der weitreichenderen Möglichkeiten, die das KiBiz bietet, für Hagen ein Ausbau der Betreuungsquote auf stadtweit 25 % (inklusive Tagespflege) möglich. Unter Ausnutzung der zu erwartenden Sonderprogramme der Bundesregierung im Jahr 2009 kann so bis zum von der Landesregierung für einen Rechtsanspruch anvisierten Jahr 2010 eine Betreuungsquote von 30 % bis 35 % erreicht werden.

Darüber hinaus beinhaltet die Vorlage die neu zu fassenden Elternbeitragstabellen und die entsprechenden Satzungen. (Anlagen 4 – 6)

Die finanziellen Folgen (Ausgabesituation) des KiBiz für den städtischen Haushalt  sind zurzeit nicht abschließend kalkulierbar.  Ausführungs- und/oder Durchführungsverordnungen sollen gegen Mitte Dezember 2007 vorliegen. Angekündigt wurden eine Verfahrensverordnung, eine Personalvereinbarung, eine Vereinbarung über die Fortbildung, eine Verordnung zu Familienzentren, eine Verordnung zur Kaltmiete sowie eine Bildungsvereinbarung.

 

Im Jahr 2011 sollen die Auswirkungen des Gesetzes unter Beteiligung der Spitzenverbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen überprüft werden.

 

 

 

Begründung

 

1.  Gesetzliche Grundlagen des KiBiz

 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das neue Kinderbildungsgesetz am 25. Oktober 2007 in 3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll am 1. August 2008 - zum Kindergartenjahr 2008/2009 - in Kraft treten. Das neue Gesetz mit der Abkürzung KiBiz (Kinderbildungsgesetz) löst das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (kurz: GTK) aus dem Jahre 1993 ab.

 

Die inhaltlichen Zielsetzungen des Gesetzes beziehen sich insbesondere auf die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Familien und die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um dies zu erreichen, formuliert die Landesregierung die folgenden Qualitätsmerkmale:

 

·         Stärkung der Bildungs- und Erziehungsarbeit im frühen Kindesalter

·         Umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren

·         Sicherung einer vielfältigen Angebotsstruktur

·         Orientierung der Betreuungszeiten an den unterschiedlichen Bedarfen der Familien

·         Vereinfachung des Finanzierungssystems durch Pauschalierung

·         Sicherung der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen und

·         Aufwertung der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Tageseinrichtungen

 

Besonderes Augenmerk richtet der Gesetzgeber darüber hinaus auf den Ausbau der Vernetzung zwischen Kindertageseinrichtung und Schule sowie auf die Erweiterung von Angebotsstrukturen im Rahmen von Familienzentren und auf die Auswirkungen geänderter Familienstrukturen und des demografischen Wandels sowie auf die Integration von Kindern mit Zuwanderungshintergrund.

 

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes, die zur Umsetzung der vorgenannten Ziele führen sollen, sind:

 

·         Das Land unterstützt die Kommunen erstmalig bei der Förderung der  Kindertagespflege mit 725 € jährlich pro Kind. Der Zuschuss soll für die Qualifizierung oder Alterssicherung der Tagespflegepersonen eingesetzt werden.

 

·         Familienzentren erhalten mit dem KiBiz eine gesetzliche Grundlage. Insgesamt sollen landesweit 3.000 Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut werden. Mit jährlich jeweils 12.000 € sollen bis zum Jahr 2012 wohnortnahe Betreuung, Bildung und Beratung gebündelt werden. Die Eltern sollen bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützt werden und erhalten weitere Hilfen und Angebote bei der Kinderbetreuung oder passgenaue Familienbildungsangebote.

 

·         Die bisherige Sprachförderung wird mit der Zielsetzung umgestellt, dass alle Kinder spätestens bis zum Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrschen sollen, dass sie unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Bildungs- und Entwicklungschancen haben. Pro Kind zahlt das Land einen jährlichen Zuschuss von 340 € an das Jugendamt. Die Förderbedarfe werden im Rahmen des neuen Sprachstandsfeststellungsverfahrens ’Delfin 4’ ermittelt.

 

·         Plätze für Schulkinder, die nicht in ausgewiesenen Förderhorten betreut werden,  werden max. bis 2012 gefördert. Die Förderung von Schulkindern wird damit auf Dauer in den schulischen Bereich verlagert. Der Landesgesetzgeber trägt damit dem Ausbau von Angeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Rechnung.

 

·         Die Kindertageseinrichtungen werden künftig auf der Basis von Kindpauschalen gefördert.

 

a)      Neue Gruppentypen:

 

Die Kindpauschalen leiten sich rechnerisch ab aus Personal- und Sachkosten von drei Gruppentypen:

 

Gruppe I:        Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt für 20 Kinder

Gruppe II:      Gruppe mit Kindern unter drei Jahren  für 10 Kinder

Gruppe III:      Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt für 25 Kinder, bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden für 20 Kinder.

 

Anlage 1:  Kindpauschalen

 

Eine Überschreitung der Zahl der Kinder pro Gruppe soll nicht mehr als zwei Kinder betragen.

 

b)      Betreuungszeiten:

 

Die Förderung richtet sich nach den unterschiedlichen Betreuungszeiten: 25, 35 oder 45 Stunden. Das neue Gesetz soll ein bedarfsgenaueres Angebot für Kinder und Eltern, das sich an unterschiedlichen Öffnungszeiten orientiert, ermöglichen. Damit soll auch der unterschiedliche Betreuungsbedarf der Eltern berücksichtigt werden.

 

Die Eltern können zwischen den genannten Betreuungszeiten wählen, soweit diese als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von einer Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.

 

c)      Förderung

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den Einrichtungen erforderlich sind. Bis zum 15. März eines Jahres ergibt sich daraus das Einrichtungsbudget (Planungsbudget) für das kommende Kindergartenjahr. Dieses Budget wird zum Abschluss des Kindergartenjahres mit dem aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme ermittelten Vergleichsbudget abgeglichen.  Über- und Unterschreitungen zwischen Budgets werden berücksichtigt, wenn sie bezogen auf die Einrichtung über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen.

 

Nachweis und Grundlage für die einzelne Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen dem Träger und den Eltern. Für Kinder, die eine Einrichtung nicht während des gesamten Kindergartenjahres besucht haben, erhält der Träger eine anteilige Förderung.

 

d)      Besondere Einzelförderungen

 

Einrichtungen mit behinderten Kindern erhalten für jedes behinderte Kind eine 3,5-fache Kindpauschale des Gruppentyps III b (14.788 €). Für unter 3-jährige Kinder in Gruppentyp II wird eine Kindpauschale nach II c (15.215 €) gezahlt.

 

Eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 im Betrieb waren, sowie Einrichtungen in sozialen Brennpunkten können eine zusätzliche Förderung von 15.000 € pro Jahr erhalten, wenn der Träger die Einrichtung ansonsten nicht ausreichend finanzieren kann.

 

e)      Mietzuschuss

 

Die Kaltmiete mit bis zum 28.02.2007 abgeschlossenen Mietverträgen wird aufgrund der tatsächlichen Miete bezuschusst. Allerdings wird in diesem Zusammenhang pro Gruppe die in die Pauschalen eingerechnete Erhaltungspauschale für Eigentümer abgezogen. Für Mietverträge, die nach diesem Stichtag abgeschlossen werden, wird Art und Höhe der Zuschüsse durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

 

f)        Trägeranteile

 

Der kirchliche Trägeranteil wird von 20 % auf 12% der Betriebskosten abgesenkt. Das Land übernimmt 75% der Kosten für die Absenkung; die Kommunen 25%. Dafür sollen die Kirchen ihr Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtung der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung aufrecht halten. Die Prozentanteile an den Betriebskosten für alle anderen Träger ändern sich nicht.

 

g)      Elternbeiträge

 

Der Anteil der Elternbeiträge an der Finanzierung der Betriebskosten wird gesetzlich auf 19% festgesetzt. Für die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge sind die Kommunen zuständig. Das Land beteiligt sich nicht an einem Ausgleich von Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen.

 

h)      Rücklagen

 

Rücklagen der Träger, die bei In-Kraft-Treten des KiBiz bereits vorhanden sind, werden mit den Betriebskostenzuschüssen zum Kindergartenjahr 2013/2014 endgültig verrechnet.

 

Ausführungs- und/oder Durchführungsverordnungen, die Konkretisierungen zu den vorgenannten Punkten enthalten, sollen gegen Mitte Dezember 2007 vorliegen. Angekündigt wurden eine Verfahrensverordnung, eine Personalvereinbarung, eine Vereinbarung über die Fortbildung, eine Verordnung zu Familienzentren, eine Verordnung zur Kaltmiete sowie eine Bildungsvereinbarung.

 

Im Jahr 2011 sollen die Auswirkungen des Gesetzes unter Beteiligung der Spitzenverbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen überprüft werden.

 

 

2. Umsetzung des KiBiz auf die Kindertagesbetreuung in Hagen

 

Zur Umsetzung der heutigen GTK-Gruppen bzw. der “GTK-Platzstruktur“ in die “Kibiz-Struktur“ wurden im November Regionalkonferenzen unter Beteiligung aller Kita-LeiterInnen und Trägervertretern geführt. Intention dieser Gespräche war es, aus der Ist-Analyse einen Abgleich von Bedarfsabschätzungen und damit verbunden der Angebotsstrukturen, die die Einrichtungen ab 1.8.2008 vorhalten können, zu schaffen. Die Gespräche sind im Ergebnis als konsensfähig zu beschreiben. Dieses Verfahren wurde gewählt, um zum einen von vornherein den Dialog zu fördern und zum anderen die notwendigen Orientierungen für das Aufnahmeverfahren für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu geben. Da das neue zentrale Anmeldeverfahren ab 7.1.2008 beginnt, muss Klarheit über die im ersten Schritt abgestimmten Strukturen der Einrichtungen bestehen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Struktur und damit die Grundlage für die Finanzierung nicht nur von der planerischen Vorgabe und der Vereinbarung der Träger mit dem Fachbereich Jugend und Soziales im Rahmen der Jugendhilfeplanung abhängt, sondern auch die Eltern zukünftig das Angebot einer Einrichtung maßgeblich mit beeinflussen. Sollte das Buchungsverhalten der Eltern Differenzen zu dem Planungsbudget und der tatsächlichen Inanspruchnahme aufzeigen, sind weitere Abstimmungsgespräche notwendig, um bis zum vorgegebenen Termin 15. März 2008 die Höhe und Anzahl der Kindpauschalen verbindlich mitteilen zu können.

 

Anlage 2 dieser Vorlage stellt die nach KiBiz im Konsens mit den Hagener Kindertageseinrichtungen gewählten Gruppenformen mit den aufgrund der aktuellen Belegungssituation eingeschätzten Betreuungszeiten dar.

 

Im Ergebnis  wird die Hagener Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2008/2009 nachfolgende  Gruppenangebote beinhalten:

 

Gruppenform

Anzahl der Gruppen nach Betreuungszeiten

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

I

2  - 6 Jahre

13,25

44,25

26,50

II

unter 3 Jahre

0

4,00

13,50

III

über 3 Jahre

40,00

103,50

24,50

gesamt

53,25

151,75

64,50

 

Wie bereits dargestellt, kann das Buchungsverhalten der Eltern noch zu Verschiebungen bei der Wahl der Betreuungszeiten führen. In Bezug auf die Betreuungszeiten ergeben die derzeitigen Planungsdaten eine Verteilung der Angebote von  20 % (25 Std.), 56 % (35 Std.) und 24 % (45 Std.).

 

Die für das Kindergartenjahr 2008/2009 geplanten Betreuungsformen führen zu einer Sicherung des Rechtsanspruches für die 3 bis 6 jährigen Kinder in Höhe von durchschnittlich 93 %. Die Belegungssituation der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kindertageseinrichtungen je nach Stadtbezirk zwischen 90 % und 96%  von 3- bis 6- jährigen Kindern besucht werden. Insoweit ist der Ratsbeschluss vom 25.04.1996 anzupassen. Als bedarfsgerecht ist nach Verwaltungsauffassung ein Anteil von 96 % anzustreben.

 

 

Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

 

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Jahr 2013 den Rechtsanspruch auch auf alle Kinder unter 3 Jahren auszudehnen. In der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist vereinbart worden, dass bis Ende 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot auf der Basis einer bundesweit durchschnittlichen Versorgungsquote von 35% erreicht werden soll.

 

Die Landesregierung NRW plant, einen Rechtsanspruch für alle 2jährigen Kinder bereits ab dem Jahr 2010 einzuführen. Unter diesen neuen Vorzeichen ist der Hagener Ratsbeschluss vom 11. Mai 2006, der einen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2010 mit einer Quote von 15 % vorsah, nicht mehr ausreichend. Vielmehr ist ein Abbau von Kindertagesbetreuungsplätzen, die aufgrund der demografischen Entwicklung für die Altersgruppe der 3- bis 6- Jährigen nicht mehr benötigt werden, nun nicht mehr sinnvoll. Um nicht in zwei Jahren wieder neue Betreuungsplätze schaffen zu müssen, sollten die frei werdenden Kapazitäten bereits jetzt zum schrittweisen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren genutzt werden. Zur Zeit liegt die Hagener Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren bei 18 %. Unter der Maßgabe der Landesregierung, die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren im nächsten Kindergartenjahr zu verdoppeln, ist unter Ausnutzung der weitreichenderen Möglichkeiten, die das KiBiz bietet, für Hagen ein Ausbau der Betreuungsquote auf stadtweit 25 % (inklusive Tagespflege) möglich. Unter Ausnutzung der zu erwartenden Sonderprogramme der Bundesregierung im Jahr 2009 kann so bis zum von der Landesregierung für einen Rechtsanspruch anvisierten Jahr 2010 eine Betreuungsquote von 30 % bis 35 % erreicht werden. Eine solche Quote wird zur Zeit für die Altersgruppe der unter 3- Jährigen als bedarfsdeckend angesehen.

 

Anlage 3 stellt die Verteilung der gesamtstädtischen Betreuungsquote auf die einzelnen Stadt­bezirke dar.

 

Aufgrund der bereits langjährigen Tradition, in einigen Stadtbezirken Betreuungsplätze für unter 3- Jährige (u 3) anzubieten, sind die Versorgungsquoten in den Stadtteilen zum kommenden Kindergartenjahr sehr unterschiedlich. Ziel ist, bis zum Jahr 2010 eine gleichmäßige Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in allen Hagener Stadtteilen zu erreichen. Entsprechend werden in den nächsten beiden Jahren die Stadtteile mit zur Zeit geringerer Versorgungsquote Priorität haben. 

 

Eine Überprüfung der im Konsens mit den Hagener Kindertageseinrichtungen gewählten Gruppenformen  wird unmittelbar nach  dem 15. Januar 2008 erfolgen. Zu diesem  Stichtag wird das Anmeldeverfahren im Hinblick auf die zukünftigen Betreuungszeiten für die Kinder, die sich jetzt bereits in einer Kindertageseinrichtung befinden, abgeschlossen sein.  Da zu diesem Zeitpunkt auch das Anmeldeverfahren für die Neuaufnahmen angelaufen ist, ist an diesem Stichtag bereits absehbar, ob die Vorstellungen der Träger  bezüglich der vielfältigen Angebote im Bereich der u 3- Betreuung  umgesetzt werden können. Aus Sicht der Planung sind die Betreuungskapazitäten für die u 3- Kinder geringer eingestuft worden. Die Vorstellungen der Träger beruhen auf der Belegung der Plätze im laufenden Kindergartenjahr mit den sogenannten Budgetierungskindern (zweijährige Kinder auf Plätzen für 3 – 6 jährige). Ob diese Kapazitäten für das nächste Kindergartenjahr quantitativ gleichwertig belegt werden, wird sich im Januar 2008 ergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, werden mit den Trägern über alternative Gruppen –bzw. Verbundstrukturen  Gespräche zu führen sein. Ein Festhalten von Trägern an gewünschten, aber aus Sicht der Bedarfsplanung nicht erforderlichen Strukturen, die auch letztendlich nicht umgesetzt werden, gehen finanziell zu Lasten der Träger.

 

 

3. Elternbeiträge

 

Mit der Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 muss die Höhe der Elternbeiträge nach den vorgegebenen Betreuungszeiten (25 Std., 35 Std., 45 Std.) neu festgesetzt werden. Da zu erwarten ist, dass die Höhe der Elternbeiträge maßgeblich das Buchungsverhalten der Eltern beeinflussen wird, ist eine Festsetzung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Ohne diese Festsetzung ist  kein verbindliches Anmeldeverfahren durchführbar.

 

Eckpunkte der vorgeschlagenen Elternbeitragstabellen (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) sind im Wesentlichen:

 

·         Keine weitere Erhöhung der Elternbeiträge (Ausnahme: einkommensstarke Beitragszahler werden geringfügig höher belastet)

·         Die beitragsfreie Stufe 1 wird auf 17.500 € erhöht.  *

·         Die Zahl der Einkommensstufen wird aus Gründen einer höheren Beitragsgerechtigkeit verdoppelt.

·         Die Geschwisterkindregelung (Befreiung für das 2. Kind) bleibt erhalten. Befinden sich Kinder in unterschiedlichen Betreuungssystemen, ist der höchste Beitrag zu zahlen, die übrigen Beiträge entfallen.

·         Neu: Eine Beitragszahlung entfällt völlig ab dem 3. Kind für alle Kinder der Familie.

·         Für ein Kind, das in beiden Systemen (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) betreut wird, wird ein Gesamtbeitrag (siehe Anlage unter ’über 45 Stunden’) erhoben.

·         Bisherige Einnahmen aus Elternbeiträgen sollen erhalten bleiben.

 

* Hintergrund ist die  Regelung des § 23 Abs. 4 KiBiz, die besagt, dass bei der Erhebung von Elternbeiträgen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern zu berücksichtigen ist.  Durch die Anhebung der Einkommensgrenze von 15.000 € auf 17.500 €  werden nun Familien mit geringem Einkommen  Beziehern von Transferleistungen, die von einer Beitragszahlung befreit waren, gleichgesetzt.

 

Anlage 4: Elternbeitragstabellen 

 

Erläuterungen zu den Elternbeitragstabellen

 

Die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind  aufgrund der Berechung bei der Geschwisterkindregelung gleichgestellt. Bei der Kindertagespflege werden die Elternbeiträge weiterhin nach monatlichen Betreuungsstundenkontingenten  erhoben. Hintergrund ist, die Flexibilität bei der Nutzung der Tagespflege zu erhalten. Grundlage bei der Festlegung der Elternbeiträge bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist die durch das KiBiz vorgeschriebene Orientierung an Betreuungsstunden (25 Std., 35 Std., 45 Std.) pro Woche. Für Kinder über 3 Jahre  entspricht der Beitrag für eine Betreuung von 35 Std. wöchentlich dem bisherigen Kindergartenbeitrag (=100%). Der Beitrag für eine 25 Stunden-Betreuung entspricht 85 % der 35-Stunden-Variante. Für die Tagesbetreuung ist analog zum bisherigen Tagesstättenbeitrag ein Prozentsatz von 140 % festgelegt. Die Beitragsstaffelung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist der  bisherigen Beitragserhebung für unter 3- jährige in Tagesstättenbetreuung (= 45 Stunden-Betreuung nach KiBiz) gleichgestellt. Für die 35 Stunden - Betreuung wurde ein Abschlag von 40 % und für die 25 Stunden – Betreuung ein Abschlag von 55 % gewählt. Somit ergeben sich für beide Altersgruppen identische Beitragstaffeln. Die Elternbeiträge für den Bereich der Kindertagespflege sind - umgerechnet auf die monatlichen Betreuungsstundenkontingente - identisch.

 

Vor dem Hintergrund neuer und veränderter Angebotsformen und der neu entwickelten Beitragstabellen ist auch eine neue Satzung erforderlich.

 

Anlage 5: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen  für Tageseinrichtungen für Kinder

Anlage 6: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege

 

 

4. Finanzkalkulation

 

Das KiBiz ersetzt eine Abrechnungsform, die im Wesentlichen tatsächliche Kosten berücksichtigt, durch eine Abrechnung, die auf Dauer ausschließlich aus Pauschalen bestehen soll. Dieses hat in unterschiedlichem Maße Konsequenzen auf die Höhe der Förderung für die Träger. Die Veränderungen bzw. Abweichungen in Bezug auf die derzeitige Förderung sind bei der Umstellung zu berücksichtigen. Ziel ist, die städtischen Ausgaben nicht zu erhöhen und die freien Träger entsprechend ihrer individuellen Zuschussbedingungen weiterhin adäquat einzubeziehen. 

 

Aus den dargestellten Elternbeitragstabellen ergibt sich bei einer „Status Quo–Umsetzung“ eine stabile Einnahmesituation, die allerdings noch durch das Buchungsverhalten der Eltern beeinflusst wird. Bei der jetzigen Staffelung der Elternbeiträge ist jedoch eher eine Verschiebung in Richtung einer 35 Stunden – Betreuung zu erwarten, was zur Verbesserung der Einnahmeseite führen würde. 

Die Ausgabesituation für die Stadt Hagen ist zur Zeit nicht abschließend kalkulierbar. Zu vielen, in der Folge aufgeführten Positionen, die das Gesamtbudget nicht unerheblich beeinflussen, ist auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes eine belastbare Kostenangabe nicht möglich:

 

·         Die Landesfinanzierung von u3-Gruppen im KiBiz wird quotiert. Wie hoch die Quote für Hagen sein wird, ist derzeit nicht einzuschätzen. Die Landesregierung hat eine endgültige Festlegung der Quoten für Juni 2008 angekündigt. Im Ergebnis könnte sich die jetzt geplante Hagener Angebotsstruktur noch erheblich verändern, sodass die Zusagen im Rahmen des Anmeldeverfahrens einem Vorbehalt unterliegen können. Klarheit könnte sich in den nächsten Wochen durch die angekündigte Verfahrensverordnung des Landes ergeben.

·         Die Struktur einer Einrichtung und damit die Grundlage für die Finanzierung ist nicht nur abhängig von der planerischen Vorgabe, die der Träger mit dem Fachbereich Jugend und Soziales im Rahmen der Jugendhilfeplanung vereinbart.

Im KiBiz können im stärkeren Maße auch die Eltern das Angebot einer Einrichtung beeinflussen. Die Konsequenzen - insbesondere auch in finanzieller Hinsicht – sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht darstellbar.

·       Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gemäß GTK wurde bisher die Hälfte der Personalkosten für eine integrative Kraft gefördert. Im KiBiz wird die Förderung von Kindern mit Behinderungen bzw. von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, durch eine spezielle Pauschale pro Kind gewährleistet. Der Zuschuss der Stadt könnte sich gegenüber der bisherigen Förderung erhöhen. Da die Ausführungsbestimmungen zur Betreuung von behinderten Kindern noch nicht verabschiedet sind, ist eine genaue Bezifferung der eventuellen Mehrkosten zurzeit noch nicht möglich.

·       Grundsätzliche Ausführungsbestimmungen, auch zur Berechnung der Mietkosten, liegen ebenfalls noch nicht vor.

·       Ebenso wird mit einer Personalvereinbarung auf Grundlage der Finanzierung durch die Kindpauschalen erst Anfang 2008 zu rechnen sein.

·       Modellrechnungen hinsichtlich einzelnder Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft haben ergeben, dass auf die Stadt Hagen aufgrund des gesenkten kirchlichen Trägeranteils Mehrkosten zukommen.

 

Den zurzeit nicht kalkulierbaren Ausgaben stehen hinsichtlich der Betriebskosten für die u3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab 2009 eventuell aber auch zusätzliche Einnahmen gegenüber. Der Bund hat bis zum Jahr 2013 vier Milliarden Euro für die Betreuung von Kleinkindern zur Verfügung gestellt. Zwei Milliarden Euro sollen in diesem Zusammenhang ab 2008 für Baukosten verwendet werden. Die anderen zwei Milliarden sollen ab 2009 für Betriebskosten zur Verfügung stehen. Von diesen Mitteln für die Betriebskosten von u3-Angeboten erhält das Land NRW 405 Millionen.

Regelungen bzw. Informationen zum Antragsverfahren sowie zur Verteilung der Mittel gibt es zurzeit noch nicht. Es ist deshalb noch keine Einschätzung möglich, inwieweit Hagen von diesen Mitteln profitieren kann.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen erstmals im Rahmen der Tagespflege.

Der Zuschuss beträgt 725 € jährlich pro Kind in Tagespflege. Die Bezuschussung ist allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft. Eine mögliche Einnahme unterliegt zurzeit nur einer vagen Schätzung. 

 

 

Bei allen Unwägbarkeiten bleibt das Ziel, die städtischen Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung nicht zu erhöhen, bestehen. Daher entfallen die bisherigen freiwilligen Zuschüsse, die  an unterschiedliche Träger von Kindertageseinrichtungen  aufgrund verschiedener Ratsbeschlüsse aus den Jahren 1988 bis 2006 gezahlt wurden, mit Einführung des KiBiz vollständig. Gleiches gilt für die zusätzliche Finanzierung  von u 3 Betreuungsgruppen entsprechend des Ratsbeschlusses vom 11. Mai 2006. Diese Mittel sollten zur Deckung möglicher Ausfälle bei der Quotierung der Landesfinanzierung im u 3 Bereich reserviert werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Die finanziellen Folgen des KiBiz für den Hagener Haushalt sind zurzeit  aufgrund fehlender Rechtsverordnungen seitens der Landesregierung nicht kalkulierbar.  Sobald konkrete Berechnungen möglich sind, werden sie den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2007 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der vorgelegten Planung zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Kindertagesbetreuung in Hagen  zu.
  2. Die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Betreuung durch die Kindertagespflege  werden ab dem 01.08.2008 wie vorgeschlagen eingeführt.
  3. Der Rat der  Stadt Hagen beschließt die Satzungen über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlagen beigefügt sind.
  4. Die aus den Jahren 1988 bis 2006 stammenden Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen über zusätzliche freiwillige  Leistungen an Träger von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben.
  5. Werden zum Beispiel aufgrund des Anmeldeverhaltens der Eltern einzelne Veränderungen in der Angebots- und Finanzierungsstruktur notwendig, sollen in Gesprächen zwischen den betreffenden Trägern und Einrichtungen sowie der Stadtverwaltung Hagen Lösungsvorschläge erarbeitet werden. 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der vorgelegten Planung zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) auf die Kindertagesbetreuung in Hagen  zu.
  2. Die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Betreuung durch die Kindertagespflege  werden ab dem 01.08.2008 wie vorgeschlagen eingeführt.
  3. Der Rat der  Stadt Hagen beschließt die Satzungen über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlagen beigefügt sind.
  4. Die aus den Jahren 1988 bis 2006 stammenden Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen über zusätzliche freiwillige  Leistungen an Träger von Kindertageseinrichtungen werden aufgehoben.
  5. Werden zum Beispiel aufgrund des Anmeldeverhaltens der Eltern einzelne Veränderungen in der Angebots- und Finanzierungsstruktur notwendig, sollen in Gesprächen zwischen den betreffenden Trägern und Einrichtungen sowie der Stadtverwaltung Hagen Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen