Beschlussvorlage - 1145/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vorkaufsrechtsatzung Nr. 9/00 (527) -Wehringhauser Str. / VARTA-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.12.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.12.2007
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.12.2007
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
1.
die
Umbenennung der Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) –Wehringhauser Straße/VARTA- zu Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 BauGB für
den Bereich –Wehringhauser Straße/VARTA-,
2.
die
Erweiterung des Plangebietes
3.
und die
Änderung der Geltungsdauer der Satzung.
Die Satzung über das Besonderes Vorkaufsrecht ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung:
Zu
1.:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.3.2001 die Satzung über das Besondere
Vorkaufsrecht für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr.
9/00 (527) –Wehringhauser Straße/VARTA- beschlossen. Dieser Beschluss
wurde am 21.4.01 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Mit
Beschluss vom 30.8.2007 wurde der
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) wesentlich
verkleinert. (Reduzierung im weitesten Sinne auf die Trasse der
Bahnhofshinterfahrung)
Folgende
städtebauliche Ziele sollen jedoch weiterverfolgt werden:
-Städtebauliche
Neuordnung von gewerblichen Bauflächen,
-Optimierung
der inneren Erschließung.
Zu
2.:
Im Rahmen der Planungen für
die Bahnhofshinterfahrung wird zur
Gewährleistung eines Gleisanschlusses der angrenzenden Spedition eine Anbindung
an das S-Bahngleis der Deutschen Bahn AG geplant. Im Zusammenhang mit dieser
Realisierung ist damit zu rechnen, dass noch Grunderwerb zu tätigen ist
(Lärmschutz).
Zu
3.:
Die
Geltungsdauer der bisherigen Satzung endete mit der Rechtskraft des
Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527). Sie soll nunmehr enden, wenn sämtliche o.g.
Maßnahmen abgeschlossen sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
206,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
