Beschlussvorlage - 1167/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Errichtung von 60 Stellplätzen auf dem Grundstück Rathausstraße 30Gemarkung Hagen, Flur 4, Flurstück 373AZ.: 1/63/BG/0352/07
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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04.12.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Auf
dem Grundstück Rathausstraße 30 Gemarkung Hagen, Flur 4, Flurstück 373 ist die
Errichtung einer Stellplatzanlage für 60
PKW geplant.
Baugesuchskonferenz
vom 22.11.07.
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Das
Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.
1/91 (457) „Märkischer Ring“
u.a. mit den Festsetzungen MK (Kerngebiet) und der textlichen Festsetzung Nr.
10: oberirdische Stellplätze und Garagen unzulässig.
In
der Baugesuchsbesprechung vom 22.11.07 wurde dem Vorhaben planungsrechtlich
zugestimmt.
Eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird in Aussicht gestellt,
- da z.Z. keine
Bebauungsabsichten für das o.g. Grundstück bekannt sind. (Die
Festsetzungen beziehen sich auf ein zu bebauendes Grundstück),
- da die
Stellplatzanlage nur für 3 Jahre befristet angelegt werden soll.
Bedingungen
für die Genehmigung sind u.a.:
- die Erschließung darf nur
von der Straße Elbersufer erfolgen
und
- eine Anpflanzung von
Bäumen entsprechend der Stellungnahme des Fachbereichs Stadtentwicklung
und Stadtplanung hat zu erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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919,5 kB
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04.12.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den im Betreff genannten Bauantrag
zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, bei Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen, die
Befreiung befristet für 3 Jahre zu erteilen.