Beschlussvorlage - 0877/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Budgetvereinbarungen mit den vier Hagener Kulturzentren ab 01.01.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Angelika Josten
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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14.11.2007
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für die vier Hagener Kulturzentren eine
vertragliche Anpassung der Budgetverträge mit Wirkung vom 01.01.2008 vorzunehmen.
Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Ab 01.01.2009 wird die Gesamtzuwendung für die Jahre 2009 bis 2011 um 10
% gekürzt.
Die sonstigen Rahmenbedingungen bleiben unverändert.
Sachverhalt
Begründung
1. Vorbemerkung
Die Stadt Hagen fördert im
16. Jahr die Freie Kulturarbeit nach einem 1990 verabschiedeten Konzept zur
Professionalisierung und Sicherung einer breit gefächerten
Kulturlandschaft der Kommune. Dieses
Konzept gewährleistete erstmals ein qualifiziertes Management der Kulturzentren,
vor allem durch die Vorgabe, eine feste Sachbearbeiterstelle sowie eine halben
Sekretariatsstelle (AllerWeltHaus ausgeschlossen) in den Zentren einzurichten.
Modifiziert wurde das Konzept 1996 durch einen jeweils dreijährigen
Budgetvertrag mit den vier Kulturzentren. Dort wurde nunmehr die hauptamtliche
Fachstelle mit einer Mindestbezahlung von BAT IVA festgeschrieben, während die
Mittel im Weiteren frei verfügbar waren. 2001 wurde die zweite Verlängerung der
Verträge vereinbart, die bis Ende 2004 gültig war. Es folgte die dritte
Verlängerung im Dezember 2004 mit erheblichen Kürzungen als
Konsolidierungsbeitrag der Zentren. Diese Verträge laufen zum 31.12.2007 aus.
In 2006 wurden bei den
vier Kulturzentren im Rahmen der allgemeinen Konsolidierungsbemühungen weitere
einschneidende Kürzungen der Zuschüsse vorgenommen, mit der verwaltungsseitigen
Zusicherung, die nunmehr erreichte Fördersumme bei der Ausfertigung von
Folgeverträgen nicht weiter anzutasten. Inzwischen wurde allerdings durch die
sich weiter verschlechternde Haushaltslage das Haushaltssicherungskonzept von
der Bezirksregierung nicht genehmigt, so dass nach dem Handlungsrahmen des
Innenministeriums weitere Kürzungen freiwilliger Leistungen unumgänglich sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung beauftragt,
für ein neues HSK weitere Kürzungen von 10% bei den freiwilligen Leistungen
vorzusehen.
2. Fördersituation
Seit Einführung der
Budgetverträge wirtschaften die vier Kulturzentren jährlich mit einem
vertraglich vereinbarten Etat, der gewisse Planungssicherheit für Personal
– und Sachkostenberechnungen bietet. Tariferhöhungen und
Kostensteigerungen innerhalb des Budgetzeitraums wurden seit 2005 nicht mehr
berücksichtigt. Eine Streichung des Anpassungs-Indexes (Einsparung ca. 7.000
€) und eine Kürzung des Budgets (6.000 €) wurde im Rahmen der
Konsolidierung für die neuen Verträge realisiert und kam 2005 erstmals zum
Tragen.
Diese Kürzungen
entsprachen in 2005 rund 5 Prozent des Gesamtbudgets. Durch den
Wegfall des Anpassungs-Indexes fielen in 2006 und 2007 jeweils weitere ca.
2,5 Prozent Kürzungen an,
die sich in den kommenden Jahren weiter
fortschreiben.
Darüber hinaus belasten
steigende Energiekosten seit Jahren die Budgets der Zentren.
3. Mittelkürzungen ab
2008
Da die derzeitigen
Budgetvereinbarungen mit den Kulturzentren am 31.12.2007 auslaufen und der Rat
der Stadt Hagen am 14.06.2007 aufgrund des nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes eine 10-prozentige
Kürzung der Mittel bei den freiwilligen Aufgaben beschlossen hat, wurden
Gespräche mit den Vertretern der vier Kulturzentren, dem Amt 41 und dem
Kämmerer geführt.
Die Verwaltung hat dabei
auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass aufgrund der Haushaltslage der Stadt
Hagen eine erneute Kürzung der Mittel um 10 % unabdingbar ist. Die
Vertreter der Kulturzentren legten deutlich die programm– und
personaltechnischen sowie die
sozio-kulturellen Auswirkungen einer solchen Mittelkürzung dar (siehe Anlagen)
und lehnen eine weitere Kürzung der Mittel vehement ab, zumal künftige
Preissteigerungen ohne Indexsteigerung in Zukunft weitere reale Mittelkürzungen
bedeuten.
Die Verwaltung macht
den Vorschlag, die Laufzeit des Verlängerungsvertrages auf vier Jahre zu
erhöhen, dabei sollen die Mittel für das Jahr 2008 unverändert und ungekürzt
gezahlt werden. Dieser Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund, dass die
Kulturzentren die Programmgestaltung für 2008 bereits auf Basis der
Ursprungsförderung erstellt haben und auch bereits Verpflichtungen eingegangen sind. Ab 01.01.2009 bis 31.12.2011 soll dann die
Mittelkürzung um 10 Prozent erfolgen.
4. Auswirkungen
Die weiteren Kürzungen
machen es erforderlich, den entsprechenden Passus des § 2 zu streichen, in dem
die jeweiligen Zuschussempfänger gehalten sind, „zur Gewährleistung der
professionellen Kulturarbeit im Rahmen der…Aufgabenerfüllung mindestens
eine hauptberufliche Fachkraft (BAT IV a) zu beschäftigen.“ Diese
Fachlichkeit ist bei der verminderten Bezuschussung, wie sie ab 2009 vorgesehen
ist, nicht mehr einforderbar, da mit der Zuschusshöhe diese hauptamtliche
Stelle nur auf Kosten der Programmzuschüsse
zu finanzieren ist. Es kann daher zu einer Entwicklung kommen, in der fachlich
weniger versiertes Personal als bisher (z.B. auf 400 € Basis) das
Management übernimmt.
Die betroffenen
Kulturzentren weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mittelkürzung erhebliche
Auswirkungen auf die Qualität und Quantität ihre Kulturarbeit haben wird.
Ein Ausstieg aus der
kulturpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit, besonders der arbeitsintensiven
Zusammenarbeit mit Schulen, wird angekündigt, ebenso der Ausstieg aus den
Kooperationen im Bereich interkultureller und generationsübergreifender
Projekte. Auch der Rückzug aus der Beteiligung an Projekten im Rahmen
Kulturhauptstadt RUHR 2010 ist als Folge der Mittelkürzung zu werten sowie ein
Rückzug aus der Mitarbeit an den Schlossspielen Hohenlimburg.
Damit wird sich das
von mehr als 50.000 Bürgern wahrgenommene Veranstaltungs- und Workshopprogramm
deutlich verschlechtern und die Stadtteilarbeit beeinträchtigt.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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x |
Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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x |
Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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x |
Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
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EUR |
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Sachkosten |
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EUR |
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Personalkosten |
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Die Gesamteinnahmen und
Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/ Position |
Lfd. HH-Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
Folgejahr 4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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300071800006 |
274.568,86 |
274.568,86 |
247.111,98 |
247.111,98 |
247.111,98 |
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Eigenanteil: |
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Anlagen
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2
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36,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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41,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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25 kB
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