Mitteilung - 1009/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Verwaltung liegt der im Betreff genannte Bauantrag vor, Baugesuchskonferenz vom 18.10.07.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Hinsichtlich seiner Bebaubarkeit ist es nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

In der Örtlichkeit ist bereits eine Stellplatzanlage vorhanden.

 

In der o.g. Baugesuchkonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

·        Die Anordnung der Stellplätze wird optimiert.

·        Die Oberfläche der Anlage wird rollstuhl- und rollatorgerecht ausgeführt

·        Forderungen des staatlichen Umweltamtes werden eingehalten.

(Lärmgutachten)

·        Aus stadtgestalterischer Sicht sollen zehn neue Laubbäume in den Randbereichen angepflanzt werden.

 

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die Neuordnung der Stellplatzanlage positiv zur Kenntnis und erwartet von der Verwaltung, dass als  Auflage im Baugenehmigungsverfahren die Anordnung eines funktionellen Sichtschutzes zu den Anwohnern erfolgt.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen