Anfrage - 1061/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 

        Begründung

 

 

Mit dem Inkrafttreten des so genannten Bürokratieabbaugesetzes II zum 1. November 2007 werden fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft, die es bisher im Behördenverkehr mit dem Land oder den Kommunen gegeben hat. Folglich können Bürger und Bürgerinnen der Stadt Hagen gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder unrechtmäßig ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen. Wenn sie sich dagegen wenden wollen, müssen sie direkt beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Insbesondere im Bereich des komplizierten Gebührenbeitrags- und Abgabenrechts werden "Widersprüchlichkeiten" durch die Abschaffung des kostenfreien Vorverfahrens zukünftig vor den Verwaltungsgerichten mit den entsprechenden Kostenaufwand ausgetragen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, folgende Fragen zu          beantworten:

1.      Wie viele Steuer- und Gebührenbescheide im Bereich der Grundsteuer, der Entsorgung, der Straßenreinigung, der Entwässerung, der Gewerbesteuer, Hundesteuer u.a. erlässt die Stadt Hagen durchschnittlich pro Jahr?

2.      Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche gegen die im "Massenverfahren" erstellten Bescheide im Jahresmittel?

3.      In wie vielen Fällen wurde bislang im Jahresdurchschnitt dem Widerspruch stattgegeben bzw. der erlassene Bescheid geändert?

4.      Wie gedenkt die Stadt zukünftig mit "Schätzbescheiden" zu verfahren?

5.      In welcher Größenordnung rechnet die Verwaltung mit einem Anstieg der Prozesszahlen?

6.      Auch wenn der Anreiz für die Verwaltungen, Bescheide noch verständlicher und überzeugender zu gestalten, sicherlich größer wird, - wie gedenkt die Stadt Hagen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen, und wie sollen die Bürgerinnen und Bürger ausführlich über die neue Rechtslage informiert werden?

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.11.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen