Beschlussvorlage - 0973/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Fuhrpark und Flottenmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Beteiligt:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.10.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2007
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Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt
Begründung
Fuhrpark- und Flottenmanagement
Zu 1.) Eine Vollkostenrechnung für die
städtischen Fahrzeuge bis zum Jahre 2004 kann nicht erstellt werden, weil bis
zu dem genannten Zeitpunkt die städtischen Fahrzeuge vom Hagener
Entsorgungsbetrieb (HEB) und die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes von der feuerwehreigenen Kraftfahrzeugwerkstatt getrennt gewartet
und repariert wurden.
Die rechtlich selbständigen Töchter des
Konzerns „Stadt“ reparieren und warten ihre Fahrzeuge in eigener
Zuständigkeit, so dass der feuerwehreigenen Kraftfahrzeugwerkstatt für diesen
Bereich keine Beschaffungs- und Servicedaten vorliegen.
Die feuerwehreigene
Kraftfahrzeugwerkstatt ermittelt zurzeit für die Jahre 2005 bis 2007
entsprechende Kenndaten, um für die anderen städtischen Fahrzeuge für den im vorstehenden
Halbsatz genannten Zeitraum eine Vollkostenrechnung erstellen zu können.
Es ist vorgesehen, die
Vollkostenrechnung im Frühjahr 2008 in die politischen Gremien einzubringen.
Das Ziel, durch die Verlagerung des
Services für städtische Fahrzeuge von der Werkstatt des Hagener Entsorgungsbetriebes
zur feuerwehreigenen Kraftfahr-zeugwerkstatt, die durch die privatrechtliche
Ausrichtung des ehemaligen städtischen Eigenbetriebs für die bezeichneten
Leistungen zu entrichtende Mehrwertsteuer einzusparen, wurde erreicht.
Die Datenerhebung für die
Nutzwertanalyse wird zurzeit unter Einbeziehung der Erfahrungen anderer
Kommunen vorbereitet.
Sie soll Standardfahrzeuge bis zu einem
zulässigen Gesamtgewicht von bis zu
3,5 Tonnen umfassen.
Zu 2.) Die Werkstatt des Amtes für Katastrophenschutz wird bis zum Frühjahr 2008 eine Nutzwertanalyse für die städtischen Fahrzeuge erstellen, auf deren Grundlage der Haupt- und Finanzausschuß und der Rat über die weitere Vorgehensweise der Überprüfung durch interne Dienststellen oder durch externe Dritte entscheiden sollte. Mit den Ergebnissen der Nutzwertanalyse sind auch Aussagen zur Ausschreibung von Rahmenverträgen möglich, die nach Ansicht der Verwaltung ein nicht unerhebliches Einsparpotential bei der Beschaffung von Fahrzeugen beinhalten.
Die Verwaltung hat im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe für bei der Stadt Hagen vorhandene Personenkraftwagen bis zu 2,8 Tonnen neben einer Ist-Aufnahme zu Fragen der Beschaffung auch nachstehende Bereiche einer näheren Prüfung unterzogen:
Bildung von Fahrzeugpools
Auslastung von Dienstfahrzeugen
dienstlicher Einsatz zugelassener Privatfahrzeuge
Prüfung der Reduzierung von dienstlich zugelassenen Privatfahrzeugen
Car-Sharing
Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen (Kauf und Leasing)
Die Bildung von Fahrzeugpools hat sich für die Verwaltung als nicht sinnvoll dargestellt, da hierfür nur Standardfahrzeuge ohne Spezialeinbauten in Frage kommen. Der Einsatz dieser Fahrzeuge wird durch die Aufteilung auf 2 Standorte (Rathaus I und Rathaus II) weiter erschwert. Die für die Bildung eines Fahrzeugpools aufzubauende Logistik würde Kosten verursachen, die die Einsparungen aus der Einführung eines Fahrzeugpools überstiegen.
Die Auslastung der vorhandenen Dienstkraftfahrzeuge wird künftig von den dezentralen Steuerungen überprüft und optimiert. Vor Anschaffung eines Neufahrzeuges erfolgt eine Prüfung durch den Steuerungsdienst, in wie weit der Bedarf über vorhandene Fahrzeuge (ggf. aus anderen Bereichen) und unter welchen Bedingungen gedeckt werden kann.
Der Einsatz dienstlich zugelassener Privatfahrzeuge sollte aus wirtschaftlichen Erwägungen Vorrang vor der Anschaffung eines Neufahrzeuges haben.
Ein Einsatz von Car-Sharing-Fahrzeugen kommt unter Wirtschaftlichkeitsaspekten nur für punktuelle Einsätze in Betracht.
Es wurde eine Dienstanweisung für die Haltung und Benutzung von städtischen Dienstkraftfahrzeugen erarbeitet und zwischenzeitlich in Kraft gesetzt (Anlage 1). Hierdurch wurden alte Regelungen angepasst bzw. Verfahrenswege neu geregelt, um einen wirtschaftlichen Einsatz sicher zu stellen.
Als Folge der o.a. Prüfungen wurden Optimierungen vorgeschlagen, bei deren Umsetzung jährlich ca. 58.000 € eingespart werden können.
Zu 3.) Im Rahmen der Ermittlungen der Arbeitsgemeinschaft lag auch ein Angebot der BWFuhrparkService GmbH vor, das sich auf Potenzialanalyse, Maßnahmen zur Potenzialerschließung und Ausblick auf die Umsetzung von Maßnahmen bezog. Nach eigener Aussage des Unternehmens wurde der Beratungsbereich zwischenzeitlich aufgelöst, da die Betätigung vor dem Hintergrund einer „Inhouse-Gesellschaft des Verteidigungsministeriums“ untersagt worden ist. Das seinerzeit abgegebene Angebot ist somit gegenstandslos.
Ein Angebot einer weiteren Firma für die Erstellung einer Analyse und Präsentation der Ergebnisse liegt vor, ist jedoch hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen völlig unzureichend.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, erst nach Vorliegen der Nutzwertanalyse für die städtischen Fahrzeuge weitere Verfahrensschritte zu entscheiden und dabei ggf. auch einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließender Beschränkter Ausschreibung durchzuführen.
Zu 4.) Durch die Arbeitsgruppe wurde eine Rahmenregelung für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen erarbeitet und inzwischen in Kraft gesetzt (Anlage 2). Hierin wurden u.a. Vorgaben hinsichtlich der Ausstattungsmerkmale für PKW, Kombi, Kastenwagen, Transporter und Busse gesetzt. Dabei wurden die Standards in Zusammenarbeit mit der Werkstatt der Feuerwehr und in Anlehnung an Regelungen der Stadt Wuppertal überarbeitet. Es wurden Sicherheitskomponenten ergänzt, die mittlerweile zur Grundausstattung von Fahrzeugen gehören und bei der Beschaffung keine zusätzlichen Kosten verursachen. In den Regelungen sind u.a. Dieselpartikelfilter bei Neubeschaffungen als Standard vorgegeben. Die Erarbeitung differenzierter Umweltauflagen ist im Zusammenhang mit weiteren Überlegungen zum Fuhrparkmanagement vorgesehen. Anträge auf Fahrzeugbestellungen mit Ausstattungsforderungen über den Standard hinaus sind vom Fachamt eingehend zu begründen und der dezentralen Steuerung zur kritischen Prüfung vorzulegen.
Fußnote: Die Ziffern in der Stellungnahme
beziehen sich auf die im Ratsbeschluß
vom 30.08.2007 angeführten Fragen
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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339 kB
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