Beschlussvorlage - 0877/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, für die vier Hagener Kulturzentren eine vertragliche Anpassung der Budgetverträge  mit Wirkung vom 01.01.2008 vorzunehmen.

Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.

Ab 01.01.2009 wird die Gesamtzuwendung für die Jahre 2009 bis 2011 um 10 % gekürzt.

Die sonstigen Rahmenbedingungen bleiben unverändert.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

1. Vorbemerkung

 

Die Stadt Hagen fördert im 16. Jahr die Freie Kulturarbeit nach einem 1990 verabschiedeten Konzept zur Professionalisierung und Sicherung einer breit gefächerten Kulturlandschaft  der Kommune. Dieses Konzept gewährleistete erstmals ein qualifiziertes Management der Kulturzentren, vor allem durch die Vorgabe, eine feste Sachbearbeiterstelle sowie eine halben Sekretariatsstelle (AllerWeltHaus ausgeschlossen) in den Zentren einzurichten. Modifiziert wurde das Konzept 1996 durch einen jeweils dreijährigen Budgetvertrag mit den vier Kulturzentren. Dort wurde nunmehr die hauptamtliche Fachstelle mit einer Mindestbezahlung von BAT IVA festgeschrieben, während die Mittel im Weiteren frei verfügbar waren. 2001 wurde die zweite Verlängerung der Verträge vereinbart, die bis Ende 2004 gültig war. Es folgte die dritte Verlängerung im Dezember 2004 mit erheblichen Kürzungen als Konsolidierungsbeitrag der Zentren. Diese Verträge laufen zum 31.12.2007 aus.

In 2006 wurden bei den vier Kulturzentren im Rahmen der allgemeinen Konsolidierungsbemühungen weitere einschneidende Kürzungen der Zuschüsse vorgenommen, mit der verwaltungsseitigen Zusicherung, die nunmehr erreichte Fördersumme bei der Ausfertigung von Folgeverträgen nicht weiter anzutasten. Inzwischen wurde allerdings durch die sich weiter verschlechternde Haushaltslage das Haushaltssicherungskonzept von der Bezirksregierung nicht genehmigt, so dass nach dem Handlungsrahmen des Innenministeriums weitere Kürzungen freiwilliger Leistungen unumgänglich sind. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung beauftragt, für ein neues HSK weitere Kürzungen von 10% bei den freiwilligen Leistungen vorzusehen.

 

2. Fördersituation

 

Seit Einführung der Budgetverträge wirtschaften die vier Kulturzentren jährlich mit einem vertraglich vereinbarten Etat, der gewisse Planungssicherheit für Personal – und Sachkostenberechnungen bietet. Tariferhöhungen und Kostensteigerungen innerhalb des Budgetzeitraums wurden seit 2005 nicht mehr berücksichtigt. Eine Streichung des Anpassungs-Indexes (Einsparung ca. 7.000 €) und eine Kürzung des Budgets (6.000 €) wurde im Rahmen der Konsolidierung für die neuen Verträge realisiert und kam 2005 erstmals zum Tragen.

Diese Kürzungen entsprachen in 2005 rund 5 Prozent des Gesamtbudgets. Durch den Wegfall des Anpassungs-Indexes fielen in 2006 und 2007 jeweils weitere ca. 2,5 Prozent  Kürzungen an, die sich in den kommenden Jahren  weiter fortschreiben.

Darüber hinaus belasten steigende Energiekosten seit Jahren die Budgets der Zentren.

 

3. Mittelkürzungen ab 2008

 

Da die derzeitigen Budgetvereinbarungen mit den Kulturzentren am 31.12.2007 auslaufen und der Rat der Stadt Hagen am 14.06.2007 aufgrund des nicht genehmigten   Haushaltssicherungskonzeptes eine 10-prozentige Kürzung der Mittel bei den freiwilligen Aufgaben beschlossen hat, wurden Gespräche mit den Vertretern der vier Kulturzentren, dem Amt 41 und dem Kämmerer geführt.

Die Verwaltung hat dabei auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass aufgrund der Haushaltslage der Stadt Hagen eine erneute Kürzung der Mittel um 10 % unabdingbar ist. Die Vertreter der Kulturzentren legten deutlich die programm– und personaltechnischen  sowie die sozio-kulturellen Auswirkungen einer solchen Mittelkürzung dar (siehe Anlagen) und lehnen eine weitere Kürzung der Mittel vehement ab, zumal künftige Preissteigerungen ohne Indexsteigerung in Zukunft weitere reale Mittelkürzungen bedeuten.

 

Die Verwaltung macht den Vorschlag, die Laufzeit des Verlängerungsvertrages auf vier Jahre zu erhöhen, dabei sollen die Mittel für das Jahr 2008 unverändert und ungekürzt gezahlt werden. Dieser Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Kulturzentren die Programmgestaltung für 2008 bereits auf Basis der Ursprungsförderung erstellt haben und auch bereits Verpflichtungen eingegangen sind. Ab 01.01.2009 bis 31.12.2011 soll dann die Mittelkürzung um 10 Prozent erfolgen.

 

 

4. Auswirkungen

 

Die weiteren Kürzungen machen es erforderlich, den entsprechenden Passus des § 2 zu streichen, in dem die jeweiligen Zuschussempfänger gehalten sind, „zur Gewährleistung der professionellen Kulturarbeit im Rahmen der…Aufgabenerfüllung mindestens eine hauptberufliche Fachkraft (BAT IV a) zu beschäftigen.“ Diese Fachlichkeit ist bei der verminderten Bezuschussung, wie sie ab 2009 vorgesehen ist, nicht mehr einforderbar, da mit der Zuschusshöhe diese hauptamtliche Stelle nur auf Kosten der Programmzuschüsse zu finanzieren ist. Es kann daher zu einer Entwicklung kommen, in der fachlich weniger versiertes Personal als bisher (z.B. auf 400 € Basis) das Management übernimmt.

Die betroffenen Kulturzentren weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mittelkürzung erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Quantität ihre Kulturarbeit haben wird.

Ein Ausstieg aus der kulturpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit, besonders der arbeitsintensiven Zusammenarbeit mit Schulen, wird angekündigt, ebenso der Ausstieg aus den Kooperationen im Bereich interkultureller und generationsübergreifender Projekte. Auch der Rückzug aus der Beteiligung an Projekten im Rahmen Kulturhauptstadt RUHR 2010 ist als Folge der Mittelkürzung zu werten sowie ein Rückzug aus der Mitarbeit an den Schlossspielen Hohenlimburg.

Damit wird sich das von mehr als 50.000 Bürgern wahrgenommene Veranstaltungs- und Workshopprogramm deutlich verschlechtern und die Stadtteilarbeit beeinträchtigt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

300071800006

274.568,86

274.568,86

247.111,98

247.111,98

247.111,98

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.11.2007 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

Erweitern

22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen