Beschlussvorlage - 0828/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen begrüßt das Angebot der Bezirksregierung, den zukünftigen Konsolidierungsprozess in Hagen durch einen vom Land finanziell geförderten Mentor begleiten zu lassen.

  2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, mit der Bezirksregierung die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit eines Mentors zu verhandeln und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Bezirksregierung geeignete Persönlichkeiten für die Tätigkeit eines Mentors zu suchen und dem Rat einen oder mehrere Vorschläge zu unterbreiten.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt.

 

 

 

Begründung

 

In der gemeinsamen Besprechung zwischen Herrn Regierungspräsidenten Helmut Diegel und der Kommunalaufsicht auf der einen sowie der Verwaltungsspitze in Hagen und dem Ältestenrat auf der anderen Seite wurde von der Kommunalaufsicht eindringlich die dramatische Haushaltslage der Stadt Hagen angesprochen. Die Kommunalaufsicht machte deutlich, dass sie zwar die bisherigen Sparbemühungen in Hagen nicht verkennt, jedoch zukünftig weitere und tiefer greifende Einsparbemühungen erwartet. Aus Sicht der Kommunalaufsicht sei Hagen nicht in der Haushaltskonsolidierung, sondern in der Haushaltssanierung. Im Vergleich zur Stadt Hamm sah die Kommunalaufsicht sowohl bei den Personalkosten als auch bei den Sachkosten ein deutliches erhöhtes Niveau im Hagener Haushalt. Die Verwaltung prüft derzeit die von der Kommunalaufsicht vorgelegten Zahlenwerke im Vergleich der Stadt Hagen und Hamm und wird den Rat über das Ergebnis zu gegebener Zeit unterrichten.

 

Aus der Sicht der Kommunalaufsicht müssten in Hagen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Haushaltsdefizite aus eigener Kraft zu bewältigen. Dass dies für jede Kommune im Grundsatz möglich sei, hätten die Konsolidierungsprozesse in den Städten Witten und Lünen gezeigt. Hier sei es in weitgehender Einigkeit zwischen Politik und Verwaltung mit Hilfe eines Mentors gelungen, dem Prozess der Haushaltssanierung neuen Schwung zu geben.

 

Die Bezirksregierung hat daher angeboten, sich beim Innenministerium für die finanzielle Förderung eines so genannten Mentors bei der Hagener Haushaltssanierung einzusetzen. Voraussetzung hierfür ist nach Aussagen der Bezirksregierung allerdings, dass der Rat der Stadt Hagen dieses Angebot der Bezirksregierung mit breiter Mehrheit unterstützt. In diesem Fall sei die Bezirksregierung auch bereit, die Stadt Hagen aktiv zur Erreichung eines zeitnahen Haushaltsausgleiches zu unterstützen.

Aufgabe eines solchen Mentors soll nach Aussagen der Bezirksregierung analog zum Verfahren in der Stadt Lünen die beratende Begleitung des Sanierungsprozesses über 2 bis 3 Jahre sein. Der Mentor soll dabei sowohl die Erarbeitung von Sparvorschlägen unterstützen, als auch die politischen Beratungen durch ein eigenes Rederecht begleiten. Selbst eine Teilnahme des Mentors zur argumentativen Unterstützung von Rat und Verwaltung in Bürgerversammlungen sei denkbar. Von Seiten der Bezirksregierung wurde aber auch betont, dass der Mentor Rat und Verwaltung nicht von der Verpflichtung enthebt, entsprechende Sparvorschläge aus eigener Verantwortung zu erarbeiten und zu beschließen. Sparmaßnahmen werden auch nach Bestellung des Mentors vom Rat der Stadt Hagen in eigener Verantwortlichkeit zu treffen sein. Der Mentor soll eine begleitende, vermittelnde und mahnende Funktion einnehmen.

Aus der Sicht der Bezirksregierung muss Ziel der Beratungsmaßnahme durch den Mentor sein, einen dauerhaften Haushaltsausgleich für die Stadt Hagen aus eigener Kraft zu erreichen. Als erstes Zwischenziel ist wieder ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dabei legt die Bezirksregierung Wert darauf, dass erste Einsparerfolge bereits zeitnah in den Folgehaushalten erkennbar sein müssen. Der zweite Schritt ist mit der Umsetzung des HSK ein dauerhafter Haushaltsausgleich herzustellen.

Die gutachterlich begleiteten Untersuchungen müssen hierzu neben einer Ursachenanalyse für die defizitäre Haushaltslage alle Bereiche des kommunalen Haushaltes beleuchten. Neben allen freiwilligen Aufgaben müssen auch alle pflichtigen Aufgaben auf ihre wirtschaftliche Erledigung geprüft werden. Ebenso gehört ein gänzlicher Aufgabenverzicht zum Prüfungsumfang. Dabei sind nicht nur die Kernverwaltung, sondern auch sämtliche Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, Anstalten öffentlichen Rechts und sonstige wirtschaftliche Betätigungen der Stadt zu betrachten. Alle Leistungsbeziehungen, Gewinnbeteiligungen, Verlustzuweisungen, Zuschüsse, Leistungsentgelte, Garantien und Bürgschaften sind zu überprüfen, letztlich auch Veräußerungsoptionen zu erwägen.

Wichtiger Bestandteil der Begleitung durch einen Mentor ist nach Auffassung der Bezirksregierung eine ergänzende Umsetzungsberatung. Hierbei soll der Mentor über einen Zeitraum von 2-3 Jahren die Umsetzung der identifizierten und beschlossenen Maßnahmen begleiten.

Voraussetzung für eine Förderung der Maßnahme ist nach Auskunft der Bezirksregierung, dass im Prozess eine ständige Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgt und die Aufsichtsbehörde neben dem Mentor in der Lenkungsgruppe aus Politik und Verwaltung vertreten ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, dass Angebot der Bezirksregierung anzunehmen, einen finanziell geförderten Mentor einzusetzen. Die näheren finanziellen und organisatorischen Einzelheiten sind mit der Bezirksregierung zu klären. Dabei sind auch der genaue Aufgabenumfang und die Abgrenzung der Kompetenzen eines Mentors im Verhältnis zu den Entscheidungsbefugnissen von Rat und Verwaltung zu klären. Weiterhin muss nach geeigneten externen Persönlichkeiten gesucht werden, die eine solche Aufgabe wahrnehmen könnten. Dabei ist aus der Sicht der Verwaltung eine entsprechende Erfahrung in diesem Tätigkeitsfeld eine wichtige Voraussetzung. Eine reine „Beratererfahrung“ in einer Unternehmensberatung o.ä. wird nicht ausreichend sein. Mit der Bezirksregierung ist zu erörtern, in wie weit für die Auswahl eines geeigneten Beraters ein (beschränktes) Ausschreibungsverfahren notwendig ist. In jedem Fall muss das Auswahlverfahren so gewählt werden, dass die entsprechende Erfahrung in der erfolgreichen Begleitung einer Kommune im Konsolidierungsprozess auch während der Umsetzungsphase ein wesentliches Auswahlkriterium darstellt.

 

Die Kosten einer solchen Beratungsmaßnahme können derzeit noch nicht abschließend festgestellt werden. Die Verwaltung schätzt die Kosten für den Berater auf 200.000 bis 350.000 €/Jahr.

 

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.10.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen