Mitteilung - 0864/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages: Landwirtschaftliches Gebäude in Einrichtung eines virtuelllen Modefachgeschäftes mit stationärem Handel auf dem Grundstück Feithstraße 149

Gemarkung Halden, Flur 1, Flurstück 484

zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Anfrage vor:

Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Einrichtung eines virtuellen Modefachgeschäftes mit stationärem Handel auf dem Grundstück Feithstraße 149

Gemarkung Halden, Flur 1, Flurstück 484

AZ.:1/63/A/0076/07

 

O.g. Anfrage war Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 13.9.07.

 

Zum Planungsrecht:

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als S-Fläche (Sonderbaufläche) dargestellt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10/01 Feithstraße/Bredelle u.a. mit der Festsetzung Nr. 5a:

Sonstige Sondergebiete mit Zweckbestimmung für wissenschaftliche Einrichtungen und Verwaltung sowie technologieorientiertes Gewerbe.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde das Vorhaben abgelehnt, da es nicht der festgesetzten Art der baulichen Nutzung entspricht.

Der Bebauungsplan sieht auch keinen weiteren Bestandsschutz vor. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nicht zugestimmt werden.

 

 

 

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Beschlüsse

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09.10.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ablehnung der o.g. Nutzungsänderung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Die Angelegenheit wurde zunächst vertagt.

 

Hinweis: Die Antragstellerin hat inzwischen die Anfrage zurückgezogen.