Mitteilung - 0864/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen GebäudesHier: Errichtung eines virtuellen Modefachgeschäftes mit stationärem Handel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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09.10.2007
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Beschlussvorschlag
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ablehnung des
Nutzungsänderungsantrages: Landwirtschaftliches Gebäude in Einrichtung eines
virtuelllen Modefachgeschäftes mit stationärem Handel auf dem Grundstück
Feithstraße 149
Gemarkung Halden, Flur 1, Flurstück 484
zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Anfrage vor:
Nutzungsänderung
eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Einrichtung eines virtuellen
Modefachgeschäftes mit stationärem Handel auf dem Grundstück Feithstraße 149
Gemarkung
Halden, Flur 1, Flurstück 484
AZ.:1/63/A/0076/07
O.g.
Anfrage war Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 13.9.07.
Zum
Planungsrecht:
Im
Flächennutzungsplan ist das Grundstück als S-Fläche (Sonderbaufläche)
dargestellt.
Das
Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.
10/01 Feithstraße/Bredelle u.a. mit der Festsetzung Nr. 5a:
Sonstige
Sondergebiete mit Zweckbestimmung für wissenschaftliche Einrichtungen und
Verwaltung sowie technologieorientiertes Gewerbe.
In der
o.g. Baugesuchskonferenz wurde das Vorhaben abgelehnt, da es nicht der
festgesetzten Art der baulichen Nutzung entspricht.
Der
Bebauungsplan sieht auch keinen weiteren Bestandsschutz vor. Einer Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nicht zugestimmt werden.

09.10.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ablehnung der o.g. Nutzungsänderung
zustimmend zur Kenntnis.