Beschlussvorlage - 0897/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der IV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Realisierungstermin 20.11.07

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Der Straßenreinigungsplan, der als Anlage Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ist, wird auf Grund von Änderungen angepasst und ergänzt.

 

 

Begründung

 

Nach Überprüfung vor Ort durch die HEB GmbH muss der Straßenreinigungsplan bei folgenden Straßen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden:

 

  1. Borgenfeldstraße
  2. Büddinghardt
  3. Dorotheenstraße
  4. Eugen-Richter-Straße
  5. Glücksburgstraße
  6. Herderstraße
  7. Ribbertstraße
  8. Seestraße
  9. Sonderburgstraße
  10. Tondernstraße
  11. Tückingschulstraße

 

 

Folgende Straßen sollen als gewidmete öffentliche Verkehrsflächen in das Straßenverzeichnis mit aufgenommen werden:

 

  1. Am Fleyer Bach
  2. Birkenstraße im Bereich der Häuser 22-22d und 26-26b
  3. Charlottenweg
  4. Klaraweg
  5. Erstes Teilstück des Konrad-Adenauer-Rings
  6. Reher Heide
  7. Richard-Römer-Straße
  8. Römers Hof
  9. Sudfeldstraße
  10. Tobiasweg
  11. Wiesenstraße zwischen Wiesenstraße 10/12 und Möllerstraße 57/61

 

Bei folgenden Straßen ist eine redaktionelle Änderung notwendig (Überschriften):

 

  1. Buntebachstraße
  2. Wilhelmstraße

 

Nach der Widmung ist der Weg zwischen dem Charlottenweg und dem Tobiasweg eine öffentliche Verkehrsfläche und muss in das Wegeverzeichnis mit aufgenommen werden.

 

Darüber hinaus ist der Parkplatz an der Grünrockstraße entwidmet worden und muss aus dem Parkplatzverzeichnis entfernt werden.

 

In der Anlage 1 befindet sich eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung im Straßenverzeichnis.

 

 

IV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498), des § 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) – vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S.706/SGV NRW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV NRW S.274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2005 (GV NRW S.488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am      folgenden IV. Nachtrag beschlossen:

 

Artikel I

 

 

Der Straßenreinigungsplan wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

 

Teil 1: Sraßenverzeichnis

 

 

Straße

Reinigung

durch

Anzahl der

wöchentl.

Reinigung

Winter-

dienst

Klasse

Am Fleyer Bach

Stadt

1

C

Birkenstraße

a) von Hagener Str. bis 78 teilweise außer Zufahrt zu den Häusern 62a,66a bis 70b und Zufahrt zu den Häusern 22a bis 26c

b) von 78 teilweise bis Nr. 80

c) Zufahrt zu den Häusern 62a, 66a bis 74b

d) Zufahrt zu den Häusern 22-22d, 26-26b

 

 

 

Stadt

Anlieger

Anlieger

Stadt

 

 

 

2

 

 

1

 

 

 

A

 

 

C

Borgenfeldstraße

Stadt

1

C

Straße

Reinigung

durch

Anzahl der

wöchentl.

Reinigung

Winter-

dienst

Klasse

Büddinghardt

a) von Tillmannsstr. bis Büddingstr. außer Zufahrt zu den Häusern 2-10

b) von Büddingstr. bis Krankenhaus einschl.

c) Zufahrt zu den Häusern 9-13

d) Zufahrt zu den Häusern 2-10

 

 

Stadt

Anlieger

Anlieger

Stadt

 

 

1

 

 

1

 

 

A

 

 

C

Buntebachstraße

a) von Jägerstr. bis Franzstr.

b) von Franzstr. bis Sunderlohstr.

c) von Sunderlohstr. bis Staudenweg ausschl.

d) von Staudenweg einschl. bis Nr.79/78

 

Stadt

Stadt

Stadt

Anlieger

 

2

1

1

 

A

A

B

Charlottenweg

Stadt

1

C

Dorotheenstraße

von Kuhlestraße bis 26/35 einschließlich

 

Stadt

 

2

 

B

Eugen-Richter-Straße

von Buscheystr. bis Rehstraße

 

Stadt

 

2

 

A

Glücksburgstraße

a) von Flensburgstraße bis Sonderburgstraße

b) restlicher Teil

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

C

Herderstraße

von Eckeseyer Str. bis Goethestr.

 

Stadt

 

2

 

C

Klaraweg

Stadt

1

C

Konrad-Adenauer-Ring

von Rehstraße bis Eugen-Richter-Straße

 

Stadt

 

1

 

A

Reher Heide

Stadt

1

C

Ribbertstraße

Stadt

1

A

Richard-Römer-Straße

Stadt

1

C

Römers Hof

a) außer Zufahrten

b) Zufahrten

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

B

Seestraße

a) außer Stichstraße

b) Stichstraße

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

A

Sonderburgstraße

a) außer Stichstraße

b) Stichstraße

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

C

Sudfeldstraße

Stadt

1

A

Tobiasweg

Stadt

1

C

Tondernstraße

a) von Im Alten Holz bis Sonderburgstr.

b) von Sonderburgstr. bis Glücksburgstr.

 

Stadt

Stadt

 

1

1

 

B

C

Tückingschulstraße

a) von Albrechtstraße bis Rudolphstraße

b) von Rudolphstraße bis Margaretenstraße

c) von Margaretenstraße bis Detmolder Str.

 

Anlieger

Stadt

Stadt

 

 

1

1

 

 

B

A

Straße

Reinigung

durch

Anzahl der

wöchentl.

Reinigung

Winter-

dienst

Klasse

Wiesenstraße

a) von Auf dem Lölfert bis Breitenbruch

b) Zufahrt Nr.5/5a

c) restlicher Teil

d) zwischen Wiesenstr. 10/12 und Möllerstr. 57/61

 

Stadt

Anlieger

Stadt

Stadt

 

1

 

1

1

 

A

 

A

C

Wilhelmstraße

a) bis Haus. Nr. 43/74 außer Stichstraße zu den Häusern Nr. 22-28d

b) Stichstraße zu den Häusern Nr. 22 bis 28tlw.

c) Stichstraße von Nr.28 tlw. bis 28d

 

 

Stadt

Stadt

Anlieger

 

 

1

1

 

 

A

B

 

 

Teil 2: Wegeverzeichnis

 

 

 

 

Reinigung durch

Reinigungs-tag

Haspe

 

 

 

Weg zwischen

Charlottenweg und Tobiasweg

 

Anlieger

Freitag

 

 

Teil 3: Parkplatzverzeichnis

 

 

 

 

Reinigung durch

Anzahl der wöchentl. Reinigung

Hohenlimburg

 

 

---

---

---

---

 

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.10.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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17.10.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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24.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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24.10.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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25.10.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der IV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

Die auf Seite 6 der Ratsvorlage und in der beigefügten Anlage aufgeführte Änderung des Wegeverzeichnisses wird in der Überschrift von Haspe auf Mitte korrigiert.

 

Realisierungstermin 20.11.07

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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08.11.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der IV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der             Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und        Gebührensatzung) vom 21.12.2005, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift         ist, wird beschlossen.

 

2.         Die auf Seite 6 der Ratsvorlage und in der beigefügten Anlage aufgeführte     Änderung des Wegeverzeichnisses wird in der Überschrift von Haspe auf         Mitte geändert.

 

Realisierungstermin 20.11.07

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen