Beschlussvorlage - 0316/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Stadt unterhaltenen Versicherungsverträge

 

·         Einbruchdiebstahl-Versicherung für Schulen

·         Museums-Versicherung (nur Eigenbesitz) für das Karl-Ernst-Osthaus-Museum

·         Sturm-Versicherung für die städtischen Gebäude

·         Eigenschaden-Versicherung

 

zum 01.01.2005 zu kündigen und für die Behebung der dann nicht mehr versicherten Schäden Mittel in Höhe von 37.000 € (bisheriger durchschnittlicher jährlicher Schadenaufwand) bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung hat 30 erneut die Wirtschaftlichkeit der von der Stadt Hagen unterhaltenen Versicherungsverträge überprüft.

Im Ergebnis ist hier erhebliches Einsparungspotential zu sehen.

 

Nachfolgend sind für die Verträge

 

·        Einbruchdiebstahl-Versicherung für Schulen

·        Museums-Versicherung (nur Eigenbesitz) für das Karl-Ernst-Osthaus-Museum

·        Sturm-Versicherung für die städtischen Gebäude

·        Eigenschaden-Versicherung

 

auf Grundlage einer Gegenüberstellung der in den Jahren 2000 bis 2003 gezahlten Prämien und der erhaltenen Versicherungsentschädigungen Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit sowie zur Vertretbarkeit einer Aufgabe der Versicherungen dargestellt.

 

·        Einbruchdiebstahl-Versicherung für Schulen

 

Im Bereich der Einbruchdiebstahl-Versicherung für Schulen (Grund-, Haupt-, Realschulen, Gymnasien, Sonder-, Berufs- und Gesamtschulen) stehen den in den Jahren 2000 – 2003 insgesamt

 

- von der Stadt gezahlten Prämien in Höhe von rd. 92.000 €

- nur Einnahmen aus Entschädigungen in Höhe von 30.000 €

 

gegenüber.

 

Bei gleichzeitiger Rückstellung von Mitteln für die Behebung von Schäden in Höhe des bisherigen durchschnittlichen Jahresaufwandes verbleibt ein

 

Prämienüberhang (Einsparungspotential) von rd. 16.000 €/Jahr.

 

Bei der Entscheidung über den Verzicht auf diese Versicherung ist zu berücksichtigen, dass

 

-         das Risiko nicht an einer Stelle konzentriert, sondern auf viele Örtlichkeiten (Schulgebäude) verteilt und die Gefahr eines die Stadt übermäßig belastenden Großschadens somit gering ist

 

-         Gebäudeschäden im Rahmen eines Einbruchdiebstahls nur bis zur Höhe von 5.112 € (früher 10.000 DM) gedeckt sind und somit in der Regel zum erheblichen Teil ohnehin von der Stadt selbst zu tragen sind

 

-         Schäden, denen ausschließlich Vandalismus zugrunde liegt (siehe Schaden im Fichte-Gymnasium im Sommer 2003), durch die Versicherung überhaupt nicht gedeckt sind und somit ebenfalls ohnehin von der Stadt selbst zu tragen sind.

 

·        Versicherung der Kunstwerke (Museums-Versicherung) des Karl-Ernst-Osthaus-Museums (nur Eigenbesitz)

 

Im Bereich der Museums-Versicherung für den Eigenbesitz des Karl-Ernst-Osthaus-Museums stehen den in den Jahren 2000 – 2003

 

- von der Stadt gezahlten Prämien in Höhe von rd. 116.000 €

- nur Einnahmen aus Entschädigungen in Höhe von rd. 9000 €

 

gegenüber.

 

Bei gleichzeitiger Rückstellung von Mitteln für die Behebung von Schäden in Höhe des bisherigen durchschnittlichen Jahresaufwandes verbleibt ein

 

Prämienüberhang (Einsparungspotential) von rd. 27.000 €/Jahr.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. Gegenüberstellung und der daraus resultierende Einsparungsvorschlag nur die Versicherung des Eigenbesitzes erfasst; Dauerleihgaben und fremde Exponate in Wechselausstellungen müssen selbstverständlich weiterhin versichert bleiben.

 

Bei der Entscheidung über den Verzicht auf diese Versicherung ist zu berücksichtigen, dass

 

-         bereits jetzt nur 20 % (= 11,5 Mio €) des Gesamtwertes des Eigenbesitzes im Rahmen einer besonderen Vertragskonstruktion versichert sind.

Die Stadt zahlt danach die Versicherungsprämie nur für eine Versicherungssumme von 11,5 Mio € und erhält jeden Schaden bis zu einer Schadenhöhe von 11,5 Mio € in vollem Umfang ersetzt; bei einem über diese Summe hinaus gehenden Großschaden wäre die Entschädigung jedoch auf diese 11,5 Mio begrenzt (Erst-Risiko-Deckung).

Die Versicherung des gesamten Wertes des Eigenbesitzes in Höhe von ca. 57,5 Mio € würde nicht zu rechtfertigende Kosten verursachen

 

-         die Stadt bereits jetzt im Rahmen einer vereinbarten Selbstbeteiligung in jedem Schadenfall einen Betrag von 12.800 € selbst zu tragen hat

 

-         die Museums-Versicherung für den Eigenbesitz des Stadtmuseums aus den gleichen Überlegungen bereits zum 01.01.01 aufgegeben wurde, ohne dass dies – soweit hier bekannt – zu nennenswerten Problemen geführt hätte

 

-         Kunstwerke aus dem Eigenbesitz des Museums sich z. Zt. nicht nur im Museumsgebäude befinden, sondern zur Gebäude- bzw. Raumdekoration sowohl städtischen als auch anderen öffentlichen Dienstgebäuden als Leihgaben zur Verfügung gestellt worden sind.

Hier wäre es zur Minimierung des Risikos sinnvoll, die Herausgabe von Kunstwerken an andere städtische Dienstgebäude weitgehend zurückzufahren. Von den übrigen nicht-städtischen Leihnehmern sollte der Nachweis eines von dort unterhaltenen ausreichenden Versicherungsschutzes gefordert werden. Ein solches Verfahren ist bei der Ausleihe von Kunstwerken ohnehin weitgehend üblich.

 

 

 

·        Sturmversicherung für städtische Gebäude

 

Im Bereich der Sturmversicherung stehen den in den Jahren 2000 – 2003

 

- von der Stadt gezahlten Prämien in Höhe von rd. 474.000 €

- nur Einnahmen aus Entschädigungen in Höhe von rd. 110.000 €

 

gegenüber.

 

Bei gleichzeitiger Rückstellung von Mitteln für die Behebung von Schäden in Höhe des bisherigen durchschnittlichen Jahresaufwandes verbleibt ein

 

- Prämienüberhang (Einsparungspotential) von rd. 91.000 €/Jahr.

 

Bei der Entscheidung über den Verzicht auf diese Versicherung ist zu berücksichtigen, dass

 

-         das Risiko nicht an einer Stelle konzentriert, sondern auf viele Örtlichkeiten (Gebäude) verteilt und die Gefahr eines die Stadt übermäßig belastenden Großschadens somit relativ

gering ist

 

-         in den letzten Jahren trotz mehrerer Sturmereignisse ein insgesamt günstiger Schadenverlauf zu verzeichnen ist.

 

-         viele andere Großstädte im Ruhrgebiet (Dortmund, Essen, Duisburg, Gelsenkirchen, Bochum) in Hinblick darauf schon seit Jahren bewusst keine Sturmversicherung unterhalten

 

·        Eigenschaden-Versicherung

 

Die Eigenschaden-Versicherung leistet Entschädigung für Vermögensschäden, die der Stadt unmittelbar durch schuldhaftes Fehlverhalten städtischer Mitarbeiter zugefügt werden.

Im Bereich dieser Versicherung stehen in dem hier längeren Betrachtungszeitraum 1998 – 2003 den

 

- von der Stadt gezahlten Prämien in Höhe von rd. 218.000 €

- nur Einnahmen aus Entschädigungen in Höhe von rd. 90.000 €

 

gegenüber.

 

Bei gleichzeitiger Rückstellung von Mitteln für die Behebung von Schäden in Höhe des bisherigen durchschnittlichen Jahresaufwandes verbleibt ein

 

- Prämienüberhang (Einsparungspotential) von rd. 21.000 €/Jahr.

 

Bei der Entscheidung über den Verzicht auf diese Versicherung ist zu berücksichtigen, dass

 

-          viele kleinere Schäden unterhalb des vereinbarten Selbstbehalts von 500 € liegen und daher nicht reguliert werden

 

-          das schadenverursachende Fehlverhalten oft länger als vier Jahre zurückliegt und der Schaden daher aufgrund der bestehenden zeitlichen Ausschlussfrist nicht reguliert wird

 

-          die Höchstentschädigung je Schadenfall auf 50.000 € begrenzt ist und daher für “echte” Großschäden ohnehin keine ausreichende Deckung besteht

 

-          der Versicherer ein sehr restriktives Regulierungsverhalten zeigt und es keine wirtschaftlich interessanten Alternativen zu diesem Versicherer gibt

 

-          sich bei Aufgabe des Versicherungsschutzes die Frage des Schadenersatz-Rückgriffs gegenüber dem schadenverursachenden Bediensteten anders stellt als bisher.

Die Bedingungen der Eigenschaden-Versicherung sehen einen solchen Rückgriff nur bei vorsätzlicher Handlungsweise vor, wogegen ohne diesen Versicherungsschutz die Beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Regelungen zum Tragen kommen, welche einen Rückgriff außer bei Vorsatz auch bei grober Fahrlässigkeit ermöglichen.

Allerdings ist es für den Dienstherrn oftmals nur schwer möglich, einen Verschuldensnachweis zu führen, der die an ein grobfahrlässiges Verhalten zu stellenden Anforderungen erfüllt.

 

Den von einer Aufgabe der o.g. Versicherungen betroffenen Fachämtern 40, 45 und 65 wurde  Gelegenheit gegeben, zu den Überlegungen Stellung zu nehmen.

 

Von dieser Möglichkeit hat jedoch nur das Amt 40 Gebrauch gemacht und knüpft seine Zustimmung an die Bereitstellung von Mitteln für die Behebung von Schäden in Höhe des durchschnittlichen jährlichen Schadenvolumens.

Diese Forderung ist gerechtfertigt, da bei Aufgabe der Versicherungen die Prämieneinsparung und damit der Konsolidierungserfolg den von 30 verwalteten Sammelnachweispositionen zuzurechnen ist, wogegen die betroffenen Fachämter bei Schadenfällen die Kosten für Reparaturen bzw. Ersatzbeschaffungen aus eigenen Haushaltsmitteln selbst finanzieren müssen.

 

Die Kämmerei hat mittlerweile zugesichert, den betroffenen Ämtern wie folgt Haushaltsmittel für die Reparatur von Schäden zur Verfügung zu stellen:

 

Amt 40              7.000 €

Amt 45              2.000 €

Amt 65            28.000 €.

 

Zur Finanzierung werden die von 30 verwalteten Sammelnachweispositionen herangezogen.

Die genannten Ansätze entsprechen dem bisherigen durchschnittlichen Schadenvolumen.

 

Das Eintreten größerer Schadenvolumina ist naturgemäß nie auszuschließen. Die Überlegungen können sich daher nur auf die Frage beschränken, ob der bisherige Schadenverlauf sowie weitere Risikofaktoren es in Hinblick auf die bestehenden Einsparungszwänge sinnvoll, aber auch vertretbar erscheinen lassen, auf den bestehenden Versicherungsschutz zu verzichten.

Die von der Verwaltung vorgenommene Risikoabwägung spricht für eine Aufgabe der Versicherungen; demgemäss hat die Verwaltung die Kündigung der o.g. Versicherungsverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.01.2005) als Konsolidierungsvorschlag eingebracht.

 

Die Kündigungen müssten bis spätestens 30.09.04 erfolgt sein.

 

Die Auswirkungen der Konsolidierungsmaßnahme werden abschließend wie folgt zusammengefasst:

 

a.       Definierte Standards kommunaler Leistungserbringung werden nicht berührt

b.      Auswirkungen auf Personalkosten: keine

Auswirkungen auf Sachkosten jährlich (im Durchschnitt):

 

Versicherungsvertrag

Prämieneinsparung

Aufwand für Schadenbehebung

Konsolidierungsvolumen

ED-Vers. Schulen

23.000

7.000

16.000

Museumsversicherung

29.000

2.000

27.000

Sturmversicherung

119.000

28.000

91.000

Eigenschaden-Vers.

36.000

15.000

21.000

Insgesamt

207.000

52.000

155.000

 

c.       Die möglichen Folgekosten bestehen in dem Aufwand für die Behebung von nicht mehr

versicherten Schäden. Dieser Aufwand ist abhängig vom Schadenverlauf und letztlich

nicht vorhersehbar.

Die unter b. genannten Summen basieren auf dem durchschnittlichen Schadenverlauf der

letzten vier bzw. sechs Jahre.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

52.000

 

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

verschiedene

     

52.000

52.000

52.000

52.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

 

52.000

52.000

52.000

52.000

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

X

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

9320.543.0000.5

     

119.000

119.000

119.000

119.000

 

 

 

9320.645.0000.0

     

88.000

88.000

88.000

88.000

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

207.000

207.000

207.000

207.000

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Kreditaufnahme



 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

15.06.2004 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft

Erweitern

17.06.2004 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - vertagt

Reduzieren

01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Stadt unterhaltenen Versicherungsverträge

 

Einbruchdiebstahl-Versicherung für Schulen,

Eigenschaden-Versicherung

 

zum 01.01.2005 zu kündigen und für die Behebung der dann nicht mehr versicherten Schäden Mittel in Höhe von 37.000 € (bisheriger durchschnittlicher jährlicher Schadenaufwand) bereitzustellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 15

 

 

Dagegen:

 1

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen