Mitteilung - 0711/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Der Verwaltung liegt o.g. Bauantrag vor, Baugesuchskonferenz vom 2.8.07.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 Alemannenweg u.a. mit der Festsetzung GI.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes im wesentlichen nicht widerspricht.

 

Ein Befreiungsantrag bzgl. der festgesetzten Bauweise –geschlossen- ist erforderlich.

Die Stellplatzanlage ist mit Laubbäumen zu begrünen.

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Beschlüsse

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05.09.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen