Mitteilung - 0619/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegt o.g. Antrag vor., Baugesuchskonferenz vom 19.7.07.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/87 Nordumgehung Haspe Teil 3, Preußerstraße, von Rolandstraße bis Berliner Straße u.a. mit der Festsetzung MI (Mischgebiet).

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes im wesentlichen nicht widerspricht.

 

Da die Zufahrt im langgezogenen Kurvenbereich der Preußerstraße liegt, muß aus verkehrstechnischer Sicht die Zu- und Abfahrtsregelung zum Grundstück mit „rechts rein, rechts raus“ geregelt werden.

 

 


 
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Beschlüsse

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15.08.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen