Beschlussvorlage - 0550/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/95 (475) Teil 2 - Gewerbliche Baufläche östl. der Verbandsstraße - nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird im Westen von der Verbandsstraße, im Süden durch die Erschließung der südlich gelegenen Gewerbefläche und dem festgesetzten Fußweg begrenzt. Die östliche Begrenzung liegt parallel in ca. 215 m zur Verbandsstraße. In einem Abstand von ca. 50 m parallel zur Wannebachstraße verläuft die nördliche Begrenzung und trifft im Westen wieder auf die Verbandsstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Diese Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgeranhörung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

Als nächster Verfahrensschritt soll die Offenlage des Planes Anfang 2008 erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt.


 
Der Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2 Gewerbliche Baufläche östl. der Verbandsstraße ist seit dem 23.12.2000 rechtsverbindlich und bildet die planungsrechtliche Grundlage, östlich der Verbandsstraße ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 34 Hohenlimburg - Reh, östlich der Verbandsstraße wurde am 10.03.2001 rechtskräftig.

 

Mit der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes soll gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 22.03.2007 im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 5/95 (475) Teil 2 - Gewerbliche Baufläche östl. der VerbandsStraße - die Möglichkeit geschaffen werden, einen Baumarkt anzusiedeln. Dafür soll für eine Teilfläche der gewerblichen Baufläche die Festsetzung "Sondergebiet" getroffen werden. Im Verfahren werden die Nachbarkommunen beteiligt, um die Ansiedlungsmöglichkeiten für einen Baumarkt abschließend zu klären.

 

Als Instrument zur Beschleunigung des Planverfahrens wird der § 13a BauGB gewählt. Auf eine vorzeitige Bürgeranhörung wird verzichtet, ein Umweltbericht ist nicht notwendig. Soweit sich aus der Neuplanung Veränderungen für die Ausgleichsbilanzierung ergeben, ist dies mit einer Ergänzung des Grünordnungsplanes nachzuweisen.

 

Ein getrenntes Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird nicht durchgeführt, der Flächennutzungsplan wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Offenlage dieses Planes Anfang 2008.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.06.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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12.06.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen