06.06.2007 - 7.8 Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2 Gewerbliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt so zu
beschließen.
a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/95 (475) Teil 2 - Gewerbliche Baufläche östl. der Verbandsstraße - nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird im Westen von der Verbandsstraße, im Süden durch die Erschließung der südlich gelegenen Gewerbefläche und dem festgesetzten Fußweg begrenzt. Die östliche Begrenzung liegt parallel in ca. 215 m zur Verbandsstraße. In einem Abstand von ca. 50 m parallel zur Wannebachstraße verläuft die nördliche Begrenzung und trifft im Westen wieder auf die Verbandsstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Diese Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgeranhörung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Als nächster Verfahrensschritt
soll die Offenlage des Planes Anfang 2008 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,9 kB
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