Beschlussvorlage - 0440/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
§ 12 HaushaltssatzungHandlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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14.06.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den Handlungsrahmen für ein aktives
Schuldenmanagement, wie er sich aus der der Niederschrift beigefügten Anlage
ergibt.
Zur Beratung und Betreuung im Aufgabenbereich des Abschlusses von
Derivatgeschäften schließt die Stadt einen Vertrag mit einem externen Berater
ab.
Das Betreuungsinstitut ist vertraglich zu verpflichten, der Stadt
schriftliche Empfehlungen zu geben, in welche Richtung sich die Stadt bei Fortentwicklung
ihres Portfolios unter Einschätzung künftiger
Markgegebenheiten bewegen soll.
Über die Auswahl des Beratungs- und Betreuungsinstituts entscheidet der
HFA auf schriftlichen Vorschlag der Verwaltung.
Umsetzungstermin: sofort
Sachverhalt
Entsprechend der Formulierung in § 12 der Haushaltssatzung des Entwurfs
zum Haushaltsplan 2007 ist kurzfristig ein Handlungsrahmen für ein aktives
Schuldenmanagement zu entwickeln und vom Rat der Stadt zu beschließen.
§ 12 des Entwurfes
der Haushaltssatzung zum Haushaltsplanentwurf 2007 lautet wie folgt:
„Im Rahmen der Kreditfinanzierung kann der
Oberbürgermeister im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur
Zinsoptimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken
abschließen. Der kurzfristig zu entwickelnde Handlungsrahmen ist zu
beachten.“
Dementsprechend hat die Verwaltung für die gemeinsame Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses am 26. April 2007
den Entwurf eines Handlungsrahmens für ein aktives Schuldenmanagement zur
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt vorgelegt.
Ausdrücklich hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich um einen
kurzfristig erstellten Entwurf eines Handlungsrahmens handelt, der durch die
Verwaltung noch überarbeitet werden müsse. Dabei werde aber sichergestellt,
dass die grundlegenden Aussagen zu den fünf Bereichen
-
Kassenkredite
-
Neuaufnahme von Investitionskrediten, Umschuldung
von Investitionskrediten, Forwardkredite,
-
Derivatemanagement
-
Berichtswesen
-
Sonstiges
zwar noch sprachlich formell, aber nicht inhaltlich materiell verändert
werden sollten.
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung durch die Verwaltung sind sowohl
die Aussagen des überarbeiteten Antrags der CDU Fraktion als auch die
Ergänzungen und Anmerkungen der Rechtsanwaltskanzlei übernommen worden.
So ist bei den Aussagen zu den
Kassenkrediten von der konkreten Nennung der Institute abgesehen worden, bei
denen der Stadt zurzeit Kredit- bzw. Dispositionskreditlinien eingeräumt worden
sind. Damit wird einer Empfehlung der Rechtsanwaltskanzlei gefolgt. Ferner
wurde darauf verzichtet, eine Aussage darüber zu treffen, bei welcher
prozentualen Inanspruchnahme der
Dispositionskreditlinien eine Einzelaufnahme von Kassenkrediten angestrebt
werden soll. Die Verwaltung wird immer bemüht sein, den wirtschaftlich
möglichst günstigsten Zinszeitpunkt zur Aufnahme des Kassenkredites zu wählen
und dies nicht von der Inanspruchnahme eingeräumter Kreditlinien abhängig
machen.
Im bisherigen Verwaltungsentwurf sind unter Ziffer 3 (Derivatemanagement)
in den Absätzen 2 und 3 Aussagen zur Beratung und Betreuung im Aufgabenbereich
des Abschlusses von Derivatgeschäften gemacht worden. Sie gehören jedoch nicht
in einen Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement, der die Umsetzung
des Kommunalen Schuldenmanagements in das jeweilige Marktgeschehen zum Inhalt
hat. Daher hat die Verwaltung diese
Aussagen in den Beschlussvorschlag übernommen. Entgegen den ursprünglichen
Vorstellungen der Verwaltung, im Zusammenhang mit der Ausschreibung des
Beratervertrages auch zu klären, ob und in welchem Umfang die unabhängigen
Dritten bereit sind, sich als Ausfluss ihrer Beratungsleistung an einer
Risikotragung zu beteiligen, wurde ausdrücklich von der Aufnahme dieser
Forderung in die vorzunehmende Ausschreibung abgesehen. Hier hat bereits die
Rechtsanwaltskanzlei darauf hingewiesen, „dass wir nicht davon ausgehen,
dass ein Anbieter, der Beratungsleistungen erbringt, sich am Risiko einer
Fehlentwicklung der Zinsstruktur beteiligt“.
In Ziffer 3 des Entwurfes ist der zweite Spiegelstrich dahingehend
geändert worden, dass - auch in Anlehnung an die Ausführungen der
Rechtsanwaltskanzlei - eine allgemein gehaltenere Aussage aufgenommen wurde:
Jedes Derivatgeschäft muss eine Risikobegrenzung
beinhalten (z. B. Cap, Collar und Floor).
Zu den weiteren Anmerkungen der Rechtsanwaltskanzlei nachstehende
Ausführungen:
Zu Ziffer 3
Von der Vorgabe eines Quotenlimits
für die Zinsoptimierungsgeschäfte hat die Verwaltung abgesehen, da sie der
Auffassung ist, dass durch die Beschränkung der Einzelgeschäfte auf 20
Millionen Euro eine ausreichende Risikobegrenzung gegeben ist. Dazu trägt auch
bei, dass die Verwaltung sicherstellen wird, dass keine Produktballung
eintreten wird und Geschäfte mit Vorcouponauswirkungen zukünftig unterbleiben
werden.
Die von der Rechtsanwaltskanzlei in diesem Zusammenhang angeregte
Berichterstattung ist in die Vorgaben für die Verwaltung zum Berichtswesen mit aufgenommen
worden.
Zu Ziffer 4
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Unterscheidung zwischen
Zinsabsicherungsgeschäften (z. B. Forwardkredite) und
Zinsoptimierungsgeschäften (Aussagen zum Derivatemanagement) eine umfassende
Differenzierung vorgenommen worden ist, die auch zu unterschiedlich
ausgestalteten Verfahrensregelungen führt.
Zu Ziffer 5
Hinsichtlich eines einzelnen Zinsoptimierungsgeschäfts schlägt die
Verwaltung eine betragliche Begrenzung auf 20 Millionen Euro vor. Hierbei ist
auch zu beachten, ob der Rat der Stadt den von der Verwaltung vorgeschlagenen
Verzicht auf die Festlegung eines
Quotenlimits in Bezug auf das jeweilige Schuldenportfolio beschließen wird (s.
zu Ziffer 3). Insofern ist auf den inneren Sachzusammenhang dieser beiden
Festlegungen und Entscheidungen zu verweisen.
Zu Ziffer 7
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Entscheidung über Risikovorgaben
hinsichtlich möglicher Geschäfte bei den Tochtergesellschaften im Konzern Stadt
Hagen noch einer Abstimmung und Erörterung zwischen den Vorständen der
Tochtergesellschaften, den Gesellschafterversammlungen, den Aufsichtsräten und
dem Rat der Stadt bedarf. Von daher
sieht die Verwaltung zurzeit von der Vorgabe einer betraglichen Grenze oder
einer prozentualen Grenze sowie der Festlegung eines Gesamtvolumens für
mögliche Zinsoptimierungsgeschäfte bewusst ab.
Hinsichtlich des überarbeiteten Antrages der CDU Fraktion im Rat der
Stadt Hagen
hat die Verwaltung diese Forderungen entsprechend in die überarbeitete
Fassung des Handlungsrahmens übernommen.
Zu Ziffer 1 des Antrages: s. Ziffer 3, 1. Spiegelstrich des
Handlungsrahmens.
Zu Ziffer 2 des Antrages: s. Ziffer 3, 3. Spiegelstrich des
Handlungsrahmens.
Zu Ziffer 3 des Antrages: s. Ziffer 3, 4. Spiegelstrich des
Handlungsrahmens.
Zu Ziffer 4 des Antrages: s. Ziffer 3, 5. + 6. Spiegelstrich des
Handlungsrahmens.
Zu Ziffer 5 des Antrages: s. Ziffer 3, 7. Spiegelstrich des
Handlungsrahmens.
Zu Ziffer 6 des Antrages: s. Ziffer 4 des Handlungsrahmens.
Zu Ziffer 7 des Antrages: s. Beschlussvorschlag.
Zu Ziffer 8 des Antrages: s. Ausführungen zu Ziffer 7 der
Rechtsanwaltskanzlei.
Zu Ziffer 7 des Antrages: Angebotseinholung: siehe Beschlussvorschlag.
Zu Ziffer 9
Verstöße gegen den Handlungsrahmen stellen Dienstpflichtverletzungen dar,
die mit disziplinarrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Mitteln geahndet werden
können. Diese Bestimmungen gelten allgemein und umfassend und müssen nicht
gesondert im Handlungsrahmen aufgeführt werden.
Wie bereits in der Sitzung am 26. April 2007 erklärt, leistet die
Verwaltung – in Abstimmung mit der Rechtsanwaltskanzlei – Zahlungen
an die Deutsche Bank ausdrücklich nur noch unter Vorbehalt.
Die unter II. Weiteres Vorgehen in Sachen CMS Spread-Ladder Swap
enthaltenen Vorgehensschritte wird die Verwaltung gemäß den verpflichtenden
Zusagen in der Sitzung am 26. April 2007 entsprechend wahrnehmen.

14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den
Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement, wie er sich aus der der
Niederschrift beigefügten Anlage ergibt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Der Rat beschließt, dass die Stadt zur Beratung und Betreuung im Aufgabenbereich des Schuldenmanagements einen Vertrag mit einem externen Berater abschließt.
Zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bedient sich die Stadt einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH.
Der abzuschließende Beratungs-
und Betreuungsvertrag hat u. a. zum Inhalt, dass der Vertragspartner der Stadt
schriftliche Empfehlungen zu geben hat, wie
die Stadt ihr Kreditportfolio unter Einschätzung künftiger Marktgegebenheiten
ausrichten soll.
Nach dem begleiteten Auswahlverfahren soll die Verwaltung in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungs-GmbH eine entsprechende Auswahlentscheidung treffen.
Nach Abschluss des Beratung- und Betreuungsvertrages sind die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen umgehend zu unterrichten.
Eine Berichterstattung in dieser Angelegenheit soll durch die Verwaltung in der Sitzung des HFA vom 16. August 2007 vorgenommen werden.
Sollte die Wirtschaftsprüfungs-GmbH eine rechtliche Beurteilung der vorgelegten „Bewerbungsunterlagen“ für notwendig erachten, ist vor der durch die Verwaltung zu treffenden Auswahlentscheidung die bisher bereits mit der rechtlichen Bewertung abgeschlossener Derivatgeschäfte betraute Rechtsanwaltssozietät zu beteiligen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen. |