Beschlussvorlage - 0440/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement, wie er sich aus der der Niederschrift beigefügten Anlage ergibt.

 

Zur Beratung und Betreuung im Aufgabenbereich des Abschlusses von Derivatgeschäften schließt die Stadt einen Vertrag mit einem externen Berater ab.

 

Das Betreuungsinstitut ist vertraglich zu verpflichten, der Stadt schriftliche Empfehlungen zu geben, in welche Richtung sich die Stadt bei Fortentwicklung ihres Portfolios  unter Einschätzung künftiger Markgegebenheiten bewegen soll.

 

Über die Auswahl des Beratungs- und Betreuungsinstituts entscheidet der HFA auf schriftlichen Vorschlag der Verwaltung.

 

Umsetzungstermin: sofort

Reduzieren

Sachverhalt

Entsprechend der Formulierung in § 12 der Haushaltssatzung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2007 ist kurzfristig ein Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement zu entwickeln und vom Rat der Stadt zu beschließen.


 
§ 12 des Entwurfes der Haushaltssatzung zum Haushaltsplanentwurf 2007 lautet wie folgt:

 

„Im Rahmen der Kreditfinanzierung kann der Oberbürgermeister im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Zinsoptimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abschließen. Der kurzfristig zu entwickelnde Handlungsrahmen ist zu beachten.“

 

Dementsprechend hat die Verwaltung für die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses am 26. April 2007 den Entwurf eines Handlungsrahmens für ein aktives Schuldenmanagement zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt vorgelegt.

 

Ausdrücklich hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich um einen kurzfristig erstellten Entwurf eines Handlungsrahmens handelt, der durch die Verwaltung noch überarbeitet werden müsse. Dabei werde aber sichergestellt, dass die grundlegenden Aussagen zu den fünf Bereichen

 

-          Kassenkredite

-          Neuaufnahme von Investitionskrediten, Umschuldung von Investitionskrediten, Forwardkredite,

-          Derivatemanagement

-          Berichtswesen

-          Sonstiges

 

zwar noch sprachlich formell, aber nicht inhaltlich materiell verändert werden sollten.

 

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung durch die Verwaltung sind sowohl die Aussagen des überarbeiteten Antrags der CDU Fraktion als auch die Ergänzungen und Anmerkungen der Rechtsanwaltskanzlei übernommen worden.

 

So ist  bei den Aussagen zu den Kassenkrediten von der konkreten Nennung der Institute abgesehen worden, bei denen der Stadt zurzeit Kredit- bzw. Dispositionskreditlinien eingeräumt worden sind. Damit wird einer Empfehlung der Rechtsanwaltskanzlei gefolgt. Ferner wurde darauf verzichtet, eine Aussage darüber zu treffen, bei welcher prozentualen  Inanspruchnahme der Dispositionskreditlinien eine Einzelaufnahme von Kassenkrediten angestrebt werden soll. Die Verwaltung wird immer bemüht sein, den wirtschaftlich möglichst günstigsten Zinszeitpunkt zur Aufnahme des Kassenkredites zu wählen und dies nicht von der Inanspruchnahme eingeräumter Kreditlinien abhängig machen.

 

Im bisherigen Verwaltungsentwurf sind unter Ziffer 3 (Derivatemanagement) in den Absätzen 2 und 3 Aussagen zur Beratung und Betreuung im Aufgabenbereich des Abschlusses von Derivatgeschäften gemacht worden. Sie gehören jedoch nicht in einen Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement, der die Umsetzung des Kommunalen Schuldenmanagements in das jeweilige Marktgeschehen zum Inhalt hat.  Daher hat die Verwaltung diese Aussagen in den Beschlussvorschlag übernommen. Entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Verwaltung, im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Beratervertrages auch zu klären, ob und in welchem Umfang die unabhängigen Dritten bereit sind, sich als Ausfluss ihrer Beratungsleistung an einer Risikotragung zu beteiligen, wurde ausdrücklich von der Aufnahme dieser Forderung in die vorzunehmende Ausschreibung abgesehen. Hier hat bereits die Rechtsanwaltskanzlei darauf hingewiesen, „dass wir nicht davon ausgehen, dass ein Anbieter, der Beratungsleistungen erbringt, sich am Risiko einer Fehlentwicklung der Zinsstruktur beteiligt“.

 

In Ziffer 3 des Entwurfes ist der zweite Spiegelstrich dahingehend geändert worden, dass - auch in Anlehnung an die Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei - eine allgemein gehaltenere Aussage aufgenommen wurde:

 

Jedes Derivatgeschäft muss eine Risikobegrenzung beinhalten (z. B. Cap, Collar und Floor).

 

Zu den weiteren Anmerkungen der Rechtsanwaltskanzlei nachstehende Ausführungen:

 

Zu Ziffer 3

 

Von der Vorgabe eines  Quotenlimits für die Zinsoptimierungsgeschäfte hat die Verwaltung abgesehen, da sie der Auffassung ist, dass durch die Beschränkung der Einzelgeschäfte auf 20 Millionen Euro eine ausreichende Risikobegrenzung gegeben ist. Dazu trägt auch bei, dass die Verwaltung sicherstellen wird, dass keine Produktballung eintreten wird und Geschäfte mit Vorcouponauswirkungen zukünftig unterbleiben werden.

 

Die von der Rechtsanwaltskanzlei in diesem Zusammenhang angeregte Berichterstattung ist in die Vorgaben für die  Verwaltung zum Berichtswesen mit aufgenommen worden.

 

Zu Ziffer 4

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Unterscheidung zwischen Zinsabsicherungsgeschäften (z. B. Forwardkredite) und Zinsoptimierungsgeschäften (Aussagen zum Derivatemanagement) eine umfassende Differenzierung vorgenommen worden ist, die auch zu unterschiedlich ausgestalteten Verfahrensregelungen führt.

 

Zu Ziffer 5

 

Hinsichtlich  eines einzelnen  Zinsoptimierungsgeschäfts schlägt die Verwaltung eine betragliche Begrenzung auf 20 Millionen Euro vor. Hierbei ist auch zu beachten, ob der Rat der Stadt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Verzicht auf die  Festlegung eines Quotenlimits in Bezug auf das jeweilige Schuldenportfolio beschließen wird (s. zu Ziffer 3). Insofern ist auf den inneren Sachzusammenhang dieser beiden Festlegungen und Entscheidungen zu verweisen.

 

 

 

Zu Ziffer 7

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Entscheidung über Risikovorgaben hinsichtlich möglicher Geschäfte bei den Tochtergesellschaften im Konzern Stadt Hagen noch einer Abstimmung und Erörterung zwischen den Vorständen der Tochtergesellschaften, den Gesellschafterversammlungen, den Aufsichtsräten und dem Rat der Stadt  bedarf. Von daher sieht die Verwaltung zurzeit von der Vorgabe einer betraglichen Grenze oder einer prozentualen Grenze sowie der Festlegung eines Gesamtvolumens für mögliche Zinsoptimierungsgeschäfte bewusst ab.

 

Hinsichtlich des überarbeiteten Antrages der CDU Fraktion im Rat der Stadt Hagen

hat die Verwaltung diese Forderungen entsprechend in die überarbeitete Fassung des Handlungsrahmens übernommen.

 

Zu Ziffer 1 des Antrages: s. Ziffer 3, 1. Spiegelstrich des Handlungsrahmens.

Zu Ziffer 2 des Antrages: s. Ziffer 3, 3. Spiegelstrich des Handlungsrahmens.

Zu Ziffer 3 des Antrages: s. Ziffer 3, 4. Spiegelstrich des Handlungsrahmens.

Zu Ziffer 4 des Antrages: s. Ziffer 3, 5. + 6. Spiegelstrich des Handlungsrahmens.

Zu Ziffer 5 des Antrages: s. Ziffer 3, 7. Spiegelstrich des Handlungsrahmens.

Zu Ziffer 6 des Antrages: s. Ziffer 4 des Handlungsrahmens.

Zu Ziffer 7 des Antrages: s. Beschlussvorschlag.

Zu Ziffer 8 des Antrages: s. Ausführungen zu Ziffer 7 der Rechtsanwaltskanzlei.

Zu Ziffer 7 des Antrages: Angebotseinholung: siehe Beschlussvorschlag.

 

Zu Ziffer 9

 

Verstöße gegen den Handlungsrahmen stellen Dienstpflichtverletzungen dar, die mit disziplinarrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Mitteln geahndet werden können. Diese Bestimmungen gelten allgemein und umfassend und müssen nicht gesondert im Handlungsrahmen aufgeführt werden.

 

Wie bereits in der Sitzung am 26. April 2007 erklärt, leistet die Verwaltung – in Abstimmung mit der Rechtsanwaltskanzlei – Zahlungen an die Deutsche Bank ausdrücklich nur noch unter Vorbehalt.

 

Die unter II. Weiteres Vorgehen in Sachen CMS Spread-Ladder Swap enthaltenen Vorgehensschritte wird die Verwaltung gemäß den verpflichtenden Zusagen in der Sitzung am 26. April 2007 entsprechend wahrnehmen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.05.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement, wie er sich aus der der Niederschrift beigefügten Anlage ergibt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Der Beratungsgegenstand wurde einstimmig vertagt.

 

 

Der Rat beschließt, dass die Stadt zur Beratung und Betreuung im Aufgabenbereich des Schuldenmanagements einen Vertrag mit einem externen Berater abschließt.

 

Zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bedient sich die Stadt einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH.

 

Der abzuschließende Beratungs- und Betreuungsvertrag hat u. a. zum Inhalt, dass der Vertragspartner der Stadt schriftliche Empfehlungen zu geben hat, wie die Stadt ihr Kreditportfolio unter Einschätzung künftiger Marktgegebenheiten ausrichten soll.

 

Nach dem begleiteten Auswahlverfahren soll die Verwaltung in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungs-GmbH eine entsprechende Auswahlentscheidung treffen.

 

Nach Abschluss des Beratung- und Betreuungsvertrages sind die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen umgehend zu unterrichten.

 

Eine Berichterstattung in dieser Angelegenheit soll durch die Verwaltung in der Sitzung des HFA vom 16. August 2007 vorgenommen werden.

 

Sollte die Wirtschaftsprüfungs-GmbH eine rechtliche Beurteilung der vorgelegten „Bewerbungsunterlagen“ für notwendig erachten, ist vor der durch die Verwaltung zu treffenden Auswahlentscheidung die bisher bereits mit der rechtlichen Bewertung abgeschlossener Derivatgeschäfte betraute Rechtsanwaltssozietät zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen.

 

 

Erweitern

30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - vertagt