Beschlussvorlage - 0289/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.6/07 (593) " Kaufland / Bettermann-Gelände" hier: a) Beschluss zur Einleitung des Verfahrens b) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/98 " Remberg-Center" und die 1. Änderung hier: a) Einleitungsbeschluss zur Aufhebung der Verfahren b) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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24.04.2007
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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03.05.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.05.2007
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Beschlussvorschlag
1a) Der Rat
der Stadt stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 7.2. 2007 auf Einleitung eines Verfahrens zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/07 (593) „Kaufland /
Bettermanngelände“ gemäß § 12 Abs. 2
in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die
Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB
in der zur Zeit gültigen Fassung.
1b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das
Eckgrundstück (sogenannte Bettermanninsel)
südlich der Rathausstraße und östlich des märkischen Ringes, das
Grundstück Rembergstr. 4 und den Hof des CVJM ( Märk. Ring 101).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
2a) Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung der Verfahren zur Aufhebung der vorhabenbezogenen
Bebaungspläne Nr. 8/98 (497) „Remberg-Center“ und der 1.
Änderung“ gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) in der zur Zeit gültigen
Fassung.
Geltungsbereich:
Die Geltungsbereiche umfassen die
gesamten Plangebiete der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497)
„Remberg-Center“ und der 1. Änderung.
Die Pläne liegen im Sitzungssaal aus und
werden Bestandteil des Beschlusses.
2b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist
nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger Ende 2007
die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Verwaltung liegt ein Antrag der Kaufland
Dienstleistung GmbH & Co.KG vor, auf der sogenannten Bettermanninsel
Baurecht für einen Kaufland-Markt im Rahmen eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zu schaffen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen solchen
Plan aufzustellen und die bisher gültigen
vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497) “Remberg-Center“
und der 1. Änderung aufzuheben.
Anlass
Der Verwaltung liegt ein Antrag der Kaufland Dienstleistung GmbH &
Co.KG vom 07.02.2007 vor, auf der sogenannten Bettermanninsel Baurecht für
einen Kaufland-Markt im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu
schaffen.
Planungsrecht
·
Der
Projektbereich liegt innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8/98
(497) “Remberg-Center”. Der Bebauungsplan in der vorliegenden
Fassung der 1. Änderung wurde am 08.09.2000 als Satzung rechtskräftig.
Das geplante Vorhaben der Fa. Kaufland kann auf der
Grundlage des o.g. Bebauungsplanes nicht zugelassen werden, weil es sich auf
ein anderes Vorhaben bezieht, welches auf Grundstücken beidseits des Märkischen
Ringes verwirklicht werden sollte. Zudem ist die Durchführungsfrist
verstrichen, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 Abs. 6 BauGB
aufgehoben werden kann.
·
Die Aufhebung der
vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497) “Remberg-Center“
und der 1. Änderung würden rein faktisch bewirken, dass der vorangegangene
Bebauungsplan Nr. 1/91 (457) “Märkischer Ring” (rechtsverbindlich
seit 20.06.1992), der mit der Rechtskraft des
vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 8/98 außer Kraft gesetzt wurde,
wiederbelebt würde.
·
Das geplante
Vorhaben entspricht sicherlich in seinen Grundzügen den seinerzeit
zugrundegelegten städtebaulichen Zielen. Es bedarf aber der Modifizierung
wichtiger Planungsdetails, so dass die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes
erforderlich ist.
Als Instrument zur Beschleunigung des Planverfahrens
wird der § 13 a BauGB (Bebauungsplan
der Innenentwicklung) gewählt. Auf eine frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung (Bürgeranhörung) kann verzichtet werden. Im Rahmen der
B-Planneuaufstellung sind die Auswirkungen des Projekts in Bezug auf Verkehr,
Lärm, Lufthygiene und Klima erneut zu untersuchen. Ein Umweltbericht ist
allerdings bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht
erforderlich.
Projektbeschreibung
Die Beschreibung des Projektes ergibt sich aus den
Anlagen der Vorlage:
- Antrag der Fa. Kaufland vom 7.2.2007 auf
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
-
Projektbeschreibung
der Fa. Kaufland vom 30.03.2007
-
5 Grundrisse und
ein Schnitt / Vorentwurf / Januar 2007
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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736,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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736,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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836,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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412,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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314,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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194,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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730,4 kB
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03.05.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1a) Der Rat
der Stadt stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 7.2. 2007 auf Einleitung eines Verfahrens zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/07 (593) “Kaufland /
Bettermanngelände” gemäß § 12 Abs. 2
in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die
Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB
in der zur Zeit gültigen Fassung.
Zusatz:
Der Umweltbericht wird für erforderlich gehalten insbesondere unter
Einbeziehung der dann vorliegenden Ergebnisse zur Lufthygienesituation.
1b) Eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung wird für erforderlich gehalten.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das
Eckgrundstück (sogenannte Bettermanninsel)
südlich der Rathausstraße und östlich des märkischen Ringes, das
Grundstück Rembergstr. 4 und den Hof des CVJM ( Märk. Ring 101).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
2a) Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung der Verfahren zur Aufhebung der
vorhabenbezogenen Bebaungspläne Nr. 8/98 (497) “Remberg-Center” und
der 1. Änderung” gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) in der zur Zeit gültigen
Fassung.
Geltungsbereich:
Die Geltungsbereiche umfassen die
gesamten Plangebiete der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497)
“Remberg-Center” und der 1. Änderung.
Die Pläne liegen im Sitzungssaal aus und
werden Bestandteil des Beschlusses.
2b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist
nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger Ende 2007
die öffentliche Auslegung vorgesehen.