Beschlussvorlage - 0256/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss bestellt für den Rest der laufenden Legislaturperiode

 

-         als Schriftführer Herrn Dietmar Bock,

-         als ersten Stellvertreter Herrn Dirk Weithe,

-         als zweiten Stellvertreter Herrn Horst Hermann .

 

 

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Sachverhalt

Durch Stellenneubesetzungen im Bereich der Schulverwaltung ist es notwendig, die Schriftführer für den Rest der laufenden Legislaturperiode neu zu bestimmen.


 
Nach § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung ist die Niederschrift der Ratsbeschlüsse vom Bürgermeister, einem vom Rat zu bestimmenden Mitglied und einem Schriftführer zu unterzeichnen, den der Rat bestellt.

Hieraus resultiert, dass der Rat für seine Wahlzeit den Schriftführer namentlich bestimmen muss.

Die Regelung des § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung findet für den Schulausschuss entsprechend Anwendung.

Durch Stellenneubesetzungen im Bereich der Schulverwaltung ist es notwendig, die Schriftführer für den Rest der laufenden Legislaturperiode neu zu bestimmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

-         als Schriftführer Herrn Dietmar Bock,

-         als ersten Stellvertreter Herrn Dirk Weithe,

-         als zweiten Stellvertreter Herrn Horst Hermann

 

zu bestellen.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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17.04.2007 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen