Beschlussvorlage - 0256/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Schriftführers und seiner Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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17.04.2007
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Sachverhalt
Durch Stellenneubesetzungen im Bereich der Schulverwaltung ist es
notwendig, die Schriftführer für den Rest der laufenden Legislaturperiode neu
zu bestimmen.
Nach § 52 Abs. 1
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zur Zeit
gültigen Fassung ist die Niederschrift der Ratsbeschlüsse vom Bürgermeister,
einem vom Rat zu bestimmenden Mitglied und einem Schriftführer zu
unterzeichnen, den der Rat bestellt.
Hieraus resultiert, dass der Rat für seine Wahlzeit den Schriftführer
namentlich bestimmen muss.
Die Regelung des § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung findet für den
Schulausschuss entsprechend Anwendung.
Durch Stellenneubesetzungen im Bereich der Schulverwaltung ist es
notwendig, die Schriftführer für den Rest der laufenden Legislaturperiode neu
zu bestimmen.
Die Verwaltung schlägt vor,
-
als
Schriftführer Herrn Dietmar Bock,
-
als ersten
Stellvertreter Herrn Dirk Weithe,
-
als zweiten
Stellvertreter Herrn Horst Hermann
zu bestellen.
