Beschlussvorlage - 0106/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 35/62 Teil I, Änderung des Durchführungsplanes NF 12 Ausschnitt Weidestr./Wehringhauser Str.hier:Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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13.03.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.03.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.03.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35/62 Teil I, Änderung des Durchführungsplanes NF 12 Ausschnitt Weidestr./Wehringhauser Straße gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Einmündung Weidestraße in die Wehringhauser Straße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist das Plangebiet im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrenschritt:
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in 2007 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Am 15.12.1966 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen,
zur Änderung des Durchführungsplanes NF
12, Ausschnitt Weidestr./Wehringhauser Straße, den Bebauungsplan Nr. 35/62 Teil
I aufzustellen.
Ziel der Planung war es, Rücksicht auf die Wohnnutzung der Häuser Wehringhauser Straße 42 und 44 zu nehmen. Der aus der Innenstadt kommende Verkehr auf der Wehringhauser Straße sollte bereits zwischen der heutigen Villa Post und den bestehenden Wohnhäusern in Richtung Weidestraße geführt werden. Hier sollte zunächst eine Richtungsfahrbahn angelegt werden, in dieser war gleichzeitig eine Omnibushaltestelle in Richtung Kuhlerkamp vorgesehen.
Der Bebauungsplan wurde am 22.09.1967 rechtskräftig.
Durch die Planung des Teilabschnittes Wehringhauser Straße/ Varta der Bahnhofshinterfahrung, sind diese Festsetzungen hinfällig geworden.
Die Bahnhofshinterfahrung 1. Bauabschnitt ersetzt die bisherige Hauptverkehrsführung des B7 durch den historischen Ortskern von alt Wehringhausen zwischen der Dieckstraße und der Weidestraße entlang der Ennepe. Durch die Entscheidung, die Anbindung des Kuhlerkamp (Kuhlestraße) an die Bahnhofshinterfahrung über eine neue Brücke über die Ennepe zu schaffen, entsteht ein neuer Verkehrsknotenpunkt als Verknüpfung von Bahnhofshinterfahrung, Anbindung Kuhlerkamp und B7 Wehringhauser Straße westlich der Villa Post.
Die Bürgeranhörung zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) "Wehringhauser Straße/ Varta" fand am 28.11.2006 statt. Gegenstand der Bürgeranhörung war auch der zur Disposition stehende Bereich. Deshalb kann auf eine zusätzliche Bürgeranhörung verzichtet werden.
Das Aufhebungsverfahren wird parallel zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) "Wehringhauser Straße/Varta" durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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