Beschlussvorlage - 0168/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Verbesserung der Verkehrssituation im "unteren Hohenhof"Antragsteller: Herr Rainer Schwarz, Zum Hohenhof 9, 58091 Hagen, Frau Martina Birkenhauer, Zum Hohenhof 4, 58091 Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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13.03.2007
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Bereit
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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Sachverhalt
Mit seinem Bürgerantrag vom 11.01.2007 wendet
sich der Antragsteller Herr Schwarz an den Ausschuss für Beschwerden,
Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften, um eine Verbesserung der
Verkehrssituation im „unteren Hohenhof“ zu erreichen. Der
Antragsteller trägt vor, dass die Verkehrssituation, insbesondere im Interesse
der Fußgänger, dringend geändert werden müsste. Die Antragstellerin Frau Birkenhauer
wendet sich mit einem gleichlautenden Bürgerantrag vom 19.02.2007 an den Ausschuss.
Herr Schwarz
schildert in seinem Bürgerantrag vom 11.01.2007, dass die Straße „Zum
Hohenhof“, im Straßenabschnitt zwischen der B 54 (Bäckerei Linnepe) und
dem Wohnhaus „Zum Hohenhof 9“, eine Verkehrsfläche sei, die sich
Autofahrer und Fußgänger teilen müssten. Ein Gehweg sei nicht vorhanden.
Hierdurch ergäben sich oftmals heikle Situationen. Obwohl eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gelte, werde diese von Autofahrern
oftmals überschritten. Auch die Rechts-vor-links- Regelung an der Einmündung Degingstraße
werde oft missachtet. Noch problematischer stelle sich die Situation im Bereich
bis zum Gebäude „Zum Hohenhof 6“ dar. Hier sei aufgrund der noch engeren
Fahrbahn und einer Linkskurve eine Geschwindigkeit von nur 10 km/h erlaubt,
dennoch werde die Geschwindigkeit nicht eingehalten und die Kurve geschnitten,
was zu gefährlichen Situationen für Fußgänger führe.
Da die aktuelle Situation für Fußgänger nicht
mehr hinnehmbar sei, regt Herr Schwarz an, folgende Maßnahmen zu treffen:
- Die Erstellung eines 1,20 m
breiten Gehwegs ab Einmündung B 54/ -„Zum Hohenhof“ bis zum
Haus Nr. 9.
Zwar sei derzeit anstelle eines
Gehweges auf die Fahrbahn eine weiße Linie aufgezeichnet, diese werde aber von
den Autofahrern nicht beachtet und nutze den Fußgängern deshalb nicht.
- Eine Sperrung des unteren Abschnitts
der Straße „Zum Hohenhof“
durch Anbringung eines umlegbaren Pfostens im Einmündungsbereich der
B 54 vorzunehmen.
Durch eine solche Lösung sei es
Rettungsfahrzeugen möglich, den Straßenbereich im Notfall zu befahren. Der
übrige Verkehr werde durch die Umleitung über die Schliggenstraße/ Parkstraße jedoch
gezwungen, die Geschwindigkeit zu verringern, da eine Linkskurve passiert
werden müsse. Die aufgrund der Baustellensituation derzeit angeordnete Sperrung
der Straße habe gezeigt, dass diese Regelung von den Autofahrern sehr schnell
angenommen werde. Die Schliggenstraße werde im Übrigen von Fußgängern wenig
genutzt, was ebenfalls für eine solche Lösung spreche.
- Die derzeit geltende
Einbahnstraßenregelung im unteren Abschnitt der Straße „Zum Hohenhof“
aufzuheben.
Durch die Aufhebung dieser Regelung
würden die Autofahrer gezwungen, beim Abbiegen im Bereich des Hauses „Zum
Hohenhof 6“ langsamer zu fahren, da dann mit Gegenverkehr gerechnet
werden müsse.
Frau Birkenhauer berichtet in ihrem Bürgerantrag
vom 19.02.2007, dass sie direkt im Einmündungsbereich zum unteren Hohenhof
wohne und daher immer wieder mitbekomme, dass die an ihrem Haus vorbeigehenden
Fußgänger, insbesondere Schulkinder, durch zu schnell fahrende Fahrzeuge
gefährdet würden. Zudem entstünden durch übermäßig schnelles Fahren Lärmbelästigungen
und Vibrationen, die sie persönlich belästigten. Am 19.02.2007 sei es zu einem
Unfall gekommen, bei dem ein PKW- Fahrer unter Missachtung der
„Rechts-vor-links“ – Regelung an der Einmündung Degingstraße
mit hoher Geschwindigkeit in den Hohenhof eingebogen sei, ihr Haus geschrammt habe
und dann liegen geblieben sei. Die Verwaltung habe auf die Beschwerden und Hinweise
der Anwohnerinnen und Anwohner bisher lediglich geantwortet, dass Schnellfahrer
privat angezeigt werden sollten. Da die Geschwindigkeit jedoch nicht gemessen
werden könne, helfe diese Antwort nicht weiter. Die Abgrenzung eines
Fußgängerweges durch Markierungen trage nicht zur Sicherheit der Fußgänger bei,
da Autofahrer sich einerseits darauf verließen, dass die Markierungen von den
Fußgängern nicht überschritten würden, andererseits jedoch in engen Straßenabschnitten
diese Markierungen überfahren würden.
Zur Verbesserung der Situation macht auch Frau
Birkenhauer den Vorschlag, den unteren Hohenhof komplett zu sperren. Sofern
dieser Vorschlag keine Mehrheit finde, wird um Prüfung gebeten, ob in diesem Straßenabschnitt
eine „Fußgängerzone“ geschaffen werden könnte, die zwar sowohl von
Autofahrern als auch Fußgängern genutzt werden dürfe, in der die Fußgänger
jedoch Vorrang hätten.
Aufgrund der Erfahrungen mit Unfällen aus diesem
und aus dem letzten Jahr regt Frau Birkenhauer außerdem an, im Eingangsbereich
des unteren Hohenhofs, an der linken Ecke ihres Hauses, im Abstand von einem
Meter eine markierte Leitplanke anzubringen und auch die Sperrzone in der Kurve
durch eine solche zu ersetzen. Zudem soll mit einer eindeutigen Beschilderung
auf die „Rechts-vor-links“- Regelung aufmerksam gemacht werden.
Die
Verwaltung nimmt zu den vorliegenden Bürgeranträgen wie folgt Stellung:
Die Verkehrssituation in der Straße „Zum
Hohenhof“ wird seit ca. dreißig Jahren immer wieder im politischen Raum
diskutiert. Bei dieser Straße handelt es sich um eine nicht ausgebaute
Wohnsammelstraße. Die bestehende Verkehrsregelung geht zurück auf eine
Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl vom 12.11.1993. Diese
hatte zuvor beschlossen, den Straßenabschnitt zwischen der B 54 und der
Degingstraße ein Jahr lang probeweise mit der Anordnung „Durchfahrt verboten-
Anlieger frei für den Durchgangsverkehr“ zu sperren. Da sich diese
Regelung jedoch nicht bewährte, wurde die Sperrung nach Beendigung der Probephase
wieder aufgehoben und dieser Straßenabschnitt als Einbahnstraße in Richtung B
54 für den Durchgangsverkehr wieder freigegeben, allerdings mit einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h und einem Durchfahrverbot für Fahrzeuge
über 2,8 t (Anlieger frei). Mit „Achtung-Fußgänger“-Schildern wird
auf Fußgänger hingewiesen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von nur vier
Metern kann kein Begegnungsverkehr zugelassen werden.
Eine dauerhafte Sperrung dieses Straßenabschnitts
und die daraus resultierende Umleitung über die Schliggenstraße und die
Parkstraße wird aufgrund der Enge dieser Straßen nicht als optimal angesehen.
Begegnungsverkehr ist auch in der Schliggenstraße nicht möglich.
Über die Schaffung eines Gehwegs in der Straße
„Zum Hohenhof“, von der Einmündung B 54 bis zum Haus Nr. 9 bzw. 9a,
wurde zuletzt am 17.01.2000 in der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl diskutiert, es
wurde kein Beschluss gefasst. In diesem
Straßenabschnitt befindet sich ein aufmarkierter Gehweg, der bereits jetzt teilweise
über Privatgelände geführt wird. Durch die geringe Breite der Fahrbahn ist die
Anlage eines Gehwegs auf der öffentlichen Verkehrsfläche nicht möglich, eine
solche bauliche Maßnahme könnte nur in Verbindung mit einem entsprechenden
Grunderwerb realisiert werden. Andere bauliche Maßnahmen, wie das Anbringen von
Leitplanken, können nicht getroffen werden, da die Fahrbahn hierdurch noch
weiter verengt würde. Es müssen drei Meter Fahrbahnbreite verbleiben, um die
Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten.
Auf eine bestehende
„Rechts-vor-links-Regelung“ kann nicht mit einer zusätzlichen Beschilderung
hingewiesen werden. Jeder Autofahrer muss wissen, wann er Vorfahrt zu gewähren
hat.
Nach Information der Polizei ist die Unfalllage
in diesem Bereich unauffällig. So ist in den Jahren 2006 und 2007 bisher kein
Unfall verzeichnet. Lediglich im Jahr 2005 ist ein Bagatellunfall verzeichnet,
bei dem in Höhe des Hauses Zum Hohenhof 8 ein Kraftfahrzeug mit einem Hund
kollidierte. Es entstand ein Sachschaden. Über den von Frau Birkenhauer
geschilderten Unfall lagen zum Zeitpunkt der Stellungnahme keine Informationen
vor.
Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, die
bestehende Situation zu verändern. Grundsätzlich besteht jedoch die
Möglichkeit, eine Messung der Verkehrsstärken und der gefahrenen
Geschwindigkeiten, vorzugsweise im unteren Teil der Straße „Zum Hohenhof“,
durchzuführen, um die Situation weitgehender zu analysieren.
Anlagen
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13.03.2007 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und
Ordnungspartnerschaften überweist die vorliegenden Bürgeranträge zur weiteren
Beratung an die Bezirksvertretung Eilpe- Dahl.
Der Ausschuss empfiehlt, sich
dort mit den Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der
Vielzahl, wie sie in den Bürgeranträgen und im Verlauf der Sitzung vorgebracht
wurden, zu befassen: Diese sind:
·
Erstellung eines 1,20 m breiten Gehweges ab Einmündung in den oberen
Hohenhof bis zum Haus Nr.9
·
Anordnung von Haltverboten im oberen Hohenhof
·
Sperrung des „unteren Hohenhofs“ und Umleitung des
Gesamtverkehrs über andere Strecken
·
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im unteren Hohenhof
·
Umkehr der Einbahnstraßenregelung im unteren Hohenhof, Verkehrsführung in
Gegenrichtung
·
Besondere Kennzeichnung der Vorfahrtregelung an der Einmündung
Degingstraße / Zum Hohenhof
·
Anbringung von Pfosten /Leitplanken entlang des Hauses „Zum
Hohenhof 4“zur Absicherung des Fußgängerbereiches
·
Ausbau des unteren Hohenhofs zu einer „verkehrsberuhigten Zone.
Der Ausschuss geht aufgrund des
Vortrages der Verwaltung davon aus, dass die bereits angeordnete Beschilderung
nach Abschluss der Bauarbeiten wieder angebracht wird und auch die
Gehwegmarkierungen im unteren Teil der Straße „Zum Hohenhof“ wieder
aufgebracht werden.