Beschlussvorlage - 0168/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Mit seinem Bürgerantrag vom 11.01.2007 wendet sich der Antragsteller Herr Schwarz an den Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften, um eine Verbesserung der Verkehrssituation im „unteren Hohenhof“ zu erreichen. Der Antragsteller trägt vor, dass die Verkehrssituation, insbesondere im Interesse der Fußgänger, dringend geändert werden müsste. Die Antragstellerin Frau Birkenhauer wendet sich mit einem gleichlautenden Bürgerantrag vom 19.02.2007 an den Ausschuss.


 
Herr Schwarz schildert in seinem Bürgerantrag vom 11.01.2007, dass die Straße „Zum Hohenhof“, im Straßenabschnitt zwischen der B 54 (Bäckerei Linnepe) und dem Wohnhaus „Zum Hohenhof 9“, eine Verkehrsfläche sei, die sich Autofahrer und Fußgänger teilen müssten. Ein Gehweg sei nicht vorhanden. Hierdurch ergäben sich oftmals heikle Situationen. Obwohl eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gelte, werde diese von Autofahrern oftmals überschritten. Auch die Rechts-vor-links- Regelung an der Einmündung Degingstraße werde oft missachtet. Noch problematischer stelle sich die Situation im Bereich bis zum Gebäude „Zum Hohenhof 6“ dar. Hier sei aufgrund der noch engeren Fahrbahn und einer Linkskurve eine Geschwindigkeit von nur 10 km/h erlaubt, dennoch werde die Geschwindigkeit nicht eingehalten und die Kurve geschnitten, was zu gefährlichen Situationen für Fußgänger führe.

 

Da die aktuelle Situation für Fußgänger nicht mehr hinnehmbar sei, regt Herr Schwarz an, folgende Maßnahmen zu treffen:

 

  • Die Erstellung eines 1,20 m breiten Gehwegs ab Einmündung B 54/ -„Zum Hohenhof“ bis zum Haus Nr. 9.

Zwar sei derzeit anstelle eines Gehweges auf die Fahrbahn eine weiße Linie aufgezeichnet, diese werde aber von den Autofahrern nicht beachtet und nutze den Fußgängern deshalb nicht.

 

  • Eine Sperrung des unteren Abschnitts der Straße „Zum Hohenhof“  durch Anbringung eines umlegbaren Pfostens im Einmündungsbereich der B 54 vorzunehmen.

Durch eine solche Lösung sei es Rettungsfahrzeugen möglich, den Straßenbereich im Notfall zu befahren. Der übrige Verkehr werde durch die Umleitung über die Schliggenstraße/ Parkstraße jedoch gezwungen, die Geschwindigkeit zu verringern, da eine Linkskurve passiert werden müsse. Die aufgrund der Baustellensituation derzeit angeordnete Sperrung der Straße habe gezeigt, dass diese Regelung von den Autofahrern sehr schnell angenommen werde. Die Schliggenstraße werde im Übrigen von Fußgängern wenig genutzt, was ebenfalls für eine solche Lösung spreche.

 

  • Die derzeit geltende Einbahnstraßenregelung im unteren Abschnitt der Straße „Zum Hohenhof“ aufzuheben.

Durch die Aufhebung dieser Regelung würden die Autofahrer gezwungen, beim Abbiegen im Bereich des Hauses „Zum Hohenhof 6“ langsamer zu fahren, da dann mit Gegenverkehr gerechnet werden müsse.

 

Frau Birkenhauer berichtet in ihrem Bürgerantrag vom 19.02.2007, dass sie direkt im Einmündungsbereich zum unteren Hohenhof wohne und daher immer wieder mitbekomme, dass die an ihrem Haus vorbeigehenden Fußgänger, insbesondere Schulkinder, durch zu schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet würden. Zudem entstünden durch übermäßig schnelles Fahren Lärmbelästigungen und Vibrationen, die sie persönlich belästigten. Am 19.02.2007 sei es zu einem Unfall gekommen, bei dem ein PKW- Fahrer unter Missachtung der „Rechts-vor-links“ – Regelung an der Einmündung Degingstraße mit hoher Geschwindigkeit in den Hohenhof eingebogen sei, ihr Haus geschrammt habe und dann liegen geblieben sei. Die Verwaltung habe auf die Beschwerden und Hinweise der Anwohnerinnen und Anwohner bisher lediglich geantwortet, dass Schnellfahrer privat angezeigt werden sollten. Da die Geschwindigkeit jedoch nicht gemessen werden könne, helfe diese Antwort nicht weiter. Die Abgrenzung eines Fußgängerweges durch Markierungen trage nicht zur Sicherheit der Fußgänger bei, da Autofahrer sich einerseits darauf verließen, dass die Markierungen von den Fußgängern nicht überschritten würden, andererseits jedoch in engen Straßenabschnitten diese Markierungen überfahren würden.

 

Zur Verbesserung der Situation macht auch Frau Birkenhauer den Vorschlag, den unteren Hohenhof komplett zu sperren. Sofern dieser Vorschlag keine Mehrheit finde, wird um Prüfung gebeten, ob in diesem Straßenabschnitt eine „Fußgängerzone“ geschaffen werden könnte, die zwar sowohl von Autofahrern als auch Fußgängern genutzt werden dürfe, in der die Fußgänger jedoch Vorrang hätten.

 

Aufgrund der Erfahrungen mit Unfällen aus diesem und aus dem letzten Jahr regt Frau Birkenhauer außerdem an, im Eingangsbereich des unteren Hohenhofs, an der linken Ecke ihres Hauses, im Abstand von einem Meter eine markierte Leitplanke anzubringen und auch die Sperrzone in der Kurve durch eine solche zu ersetzen. Zudem soll mit einer eindeutigen Beschilderung auf die „Rechts-vor-links“- Regelung aufmerksam gemacht werden.

 

 

Die Verwaltung nimmt zu den vorliegenden Bürgeranträgen wie folgt Stellung:

 

Die Verkehrssituation in der Straße „Zum Hohenhof“ wird seit ca. dreißig Jahren immer wieder im politischen Raum diskutiert. Bei dieser Straße handelt es sich um eine nicht ausgebaute Wohnsammelstraße. Die bestehende Verkehrsregelung geht zurück auf eine Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl vom 12.11.1993. Diese hatte zuvor beschlossen, den Straßenabschnitt zwischen der B 54 und der Degingstraße ein Jahr lang probeweise mit der Anordnung „Durchfahrt verboten- Anlieger frei für den Durchgangsverkehr“ zu sperren. Da sich diese Regelung jedoch nicht bewährte, wurde die Sperrung nach Beendigung der Probephase wieder aufgehoben und dieser Straßenabschnitt als Einbahnstraße in Richtung B 54 für den Durchgangsverkehr wieder freigegeben, allerdings mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h und einem Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 2,8 t (Anlieger frei). Mit „Achtung-Fußgänger“-Schildern wird auf Fußgänger hingewiesen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von nur vier Metern kann kein Begegnungsverkehr zugelassen werden.

 

Eine dauerhafte Sperrung dieses Straßenabschnitts und die daraus resultierende Umleitung über die Schliggenstraße und die Parkstraße wird aufgrund der Enge dieser Straßen nicht als optimal angesehen. Begegnungsverkehr ist auch in der Schliggenstraße nicht möglich.

 

Über die Schaffung eines Gehwegs in der Straße „Zum Hohenhof“, von der Einmündung B 54 bis zum Haus Nr. 9 bzw. 9a, wurde zuletzt am 17.01.2000 in der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl diskutiert, es wurde kein Beschluss gefasst.  In diesem Straßenabschnitt befindet sich ein aufmarkierter Gehweg, der bereits jetzt teilweise über Privatgelände geführt wird. Durch die geringe Breite der Fahrbahn ist die Anlage eines Gehwegs auf der öffentlichen Verkehrsfläche nicht möglich, eine solche bauliche Maßnahme könnte nur in Verbindung mit einem entsprechenden Grunderwerb realisiert werden. Andere bauliche Maßnahmen, wie das Anbringen von Leitplanken, können nicht getroffen werden, da die Fahrbahn hierdurch noch weiter verengt würde. Es müssen drei Meter Fahrbahnbreite verbleiben, um die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten.

 

Auf eine bestehende „Rechts-vor-links-Regelung“ kann nicht mit einer zusätzlichen Beschilderung hingewiesen werden. Jeder Autofahrer muss wissen, wann er Vorfahrt zu gewähren hat.

 

Nach Information der Polizei ist die Unfalllage in diesem Bereich unauffällig. So ist in den Jahren 2006 und 2007 bisher kein Unfall verzeichnet. Lediglich im Jahr 2005 ist ein Bagatellunfall verzeichnet, bei dem in Höhe des Hauses Zum Hohenhof 8 ein Kraftfahrzeug mit einem Hund kollidierte. Es entstand ein Sachschaden. Über den von Frau Birkenhauer geschilderten Unfall lagen zum Zeitpunkt der Stellungnahme keine Informationen vor.

 

Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, die bestehende Situation zu verändern. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, eine Messung der Verkehrsstärken und der gefahrenen Geschwindigkeiten, vorzugsweise im unteren Teil der Straße „Zum Hohenhof“, durchzuführen, um die Situation weitgehender zu analysieren.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2007 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften überweist die vorliegenden Bürgeranträge zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Eilpe- Dahl.

 

Der Ausschuss empfiehlt, sich dort mit den Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Vielzahl, wie sie in den Bürgeranträgen und im Verlauf der Sitzung vorgebracht wurden, zu befassen: Diese sind:

 

·         Erstellung eines 1,20 m breiten Gehweges ab Einmündung in den oberen Hohenhof bis zum Haus Nr.9

·         Anordnung von Haltverboten im oberen Hohenhof

·         Sperrung des „unteren Hohenhofs“ und Umleitung des Gesamtverkehrs über andere Strecken

·         Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im unteren Hohenhof

·         Umkehr der Einbahnstraßenregelung im unteren Hohenhof, Verkehrsführung in Gegenrichtung

·         Besondere Kennzeichnung der Vorfahrtregelung an der Einmündung Degingstraße / Zum Hohenhof

·         Anbringung von Pfosten /Leitplanken entlang des Hauses „Zum Hohenhof 4“zur Absicherung des Fußgängerbereiches

·         Ausbau des unteren Hohenhofs zu einer „verkehrsberuhigten Zone.

 

Der Ausschuss geht aufgrund des Vortrages der Verwaltung davon aus, dass die bereits angeordnete Beschilderung nach Abschluss der Bauarbeiten wieder angebracht wird und auch die Gehwegmarkierungen im unteren Teil der Straße „Zum Hohenhof“ wieder aufgebracht werden.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 16

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1