13.03.2007 - 3.1 Bürgerantrag zur Verbesserung der Verkehrssitua...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Di., 13.03.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kramps ruft den Bürgerantrag auf. Der
Antragsteller Herr Schwarz ist anwesend und erhält die Gelegenheit, zu seinem
Bürgerantrag ergänzend Stellung zu nehmen. Herr Schwarz führt aus, dass
die Ortsbesichtigung, die am Vormittag von einer Delegation des Ausschusses
durchgeführt wurde, leider zu einem Zeitpunkt stattgefunden habe, zu dem kaum
Verkehr zu verzeichnen war. Zur Vorlage der Verwaltung sei zu bemerken, dass
die erwähnten Schilder, mit denen auf Haltverbote sowie auf das Verbot der
Durchfahrt des unteren Hohenhofs hingewiesen wurde, vor Wochen abmontiert
worden seien. Die Verkehrssituation sei zunehmend kritisch. Im oberen Hohenhof
werde laufend dort geparkt, wo es verboten sei, die Kurve vor dem Haus
„Zum Hohenhof 4“ werde mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren
und dabei „geschnitten“, Fußgänger hätten keine
Ausweichmöglichkeiten. Vor einiger Zeit seien einmal Bodenwellen installiert gewesen,
um die Geschwindigkeit in dem gesamten Bereich zu senken. Diese seien jedoch später
wieder demontiert worden, seitdem werde durchgängig mit erhöhter
Geschwindigkeit gefahren. Die Maßnahmen der Verwaltung seien insgesamt nicht einsichtig.
Am 19.02.2007 sei es zu einem Unfall gekommen, bei dem sich eine Autofahrerin bei
der Einfahrt in den unteren Hohenhof in der Kurve überschlagen habe. Insofern
sei die Darstellung der Verwaltung falsch, dass bisher keine Unfälle passiert
seien. Nachdem Herr Schwarz seinen Vortrag beendet hat, bittet Frau Kramps die
Vertreterin der Verwaltung um Berichterstattung. Frau Kabeck, Straßenverkehrsabteilung,
erläutert, dass der Unfall, den der Antragsteller erwähnte, erst nach Abgabe
der Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bürgerantrag geschehen sei.
Inzwischen habe die Polizei jedoch über den Unfallhergang berichtet. Danach
habe die Autofahrerin bei der Einfahrt in die Kurve Gas und Bremse verwechselt
und deshalb die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Der Unfall sei insofern
als atypisch anzusehen. Sämtliche Maßnahmen, die seitens der Verwaltung als
notwendig und machbar angesehen worden seien, um die Verkehrssituation in dem
betreffenden Bereich zu verbessern, seien in der Vorlage dargestellt. Der
Hinweis des Antragstellers auf die fehlenden Schilder werde aufgenommen und
geprüft, die bereits angeordnete Beschilderung werde erneuert. Darüber hinaus
könne keine weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich getroffen
werden. Bodenschwellen seien nicht das geeignete Mittel, um Geschwindigkeiten
zu verringern. Die Gefahr von haftungsrelevanten Schäden sei groß. Für die
Anlage eines Gehwegs fehlten die baulichen Möglichkeiten, die Straßen seien hierfür
nicht breit genug. Die derzeit aufmarkierten Gehwege befänden sich bereits zum
großen Teil auf Privatgelände. Herr Lenz, Herr Böcker und Herr Römer berichten über ihre Eindrücke aus der
vorausgegangenen Ortsbesichtigung. Danach sei die Verkehrssituation
insbesondere für Fußgänger im unteren Hohenhof gefährlich, da ein Gehweg fehle
und der Straßenverlauf durch die Kurven unübersichtlich sei. Es sei unbedingt
erforderlich, nach Beendigung der Bauarbeiten die Markierung zur Abgrenzung des
Fußgängerbereiches zu erneuern und die Beschilderung wieder aufzustellen. Zudem
sei zu überlegen, ob durch eine Umkehr der Einbahnstraßenregelung eine
Verbesserung der Situation erzielt werden könne, da bergauf erfahrungsgemäß
weniger schnell gefahren würde. Auch die Einrichtung einer verkehrsberuhigten
Zone sei in Erwägung zu ziehen. Um zu verhindern, dass im oberen Hohenhof
geparkt werde, könnten Haltverbotsschilder aufgestellt werden. Zudem sei es
sinnvoll, auf die Rechts-vor-links-Regelung an der Einmündung Degingstraße
gesondert hinzuweisen. Herr Römer kündigt an, dass er sich an der
Abstimmung über diesen Bürgerantrag nicht beteiligen werde, da er als Anwohner
hiervon betroffen sei. Bezogen auf die Vorlage erläutert er, dass einige
Darstellungen in der Stellungnahme der Verwaltung nicht korrekt seien. Die
probeweise Sperrung des unteren Hohenhofs sei nicht ein Jahr lang vorgenommen
worden, sondern nur etwa vier Monate, danach sei die Sperrung wieder aufgehoben
worden. Seitdem sei die Durchfahrt durch entsprechende Schilder verboten und
die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt worden. Daran halte sich jedoch
niemand und es werde auch nicht kontrolliert. Die Verwaltung habe seinerzeit
zugesagt, weitere bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu treffen, bisher
sei jedoch nichts geschehen. Herr Böcker weist darauf hin, dass sich die
Situation nach Beendigung der Bauarbeiten im unteren Hohenhof möglicherweise
dadurch verschärfen könnte, dass die Fahrbahndecke neu und daher noch besser zu
befahren sei. Allerdings sei anzunehmen, dass in dem betreffenden Bereich fast
ausschließlich Anliegerverkehr stattfinde und den Verkehrsteilnehmern die Örtlichkeit
und die dort geltenden Regelungen durchaus bekannt sein dürften. Es sei deshalb
fraglich, ob zusätzliche Maßnahmen auf mehr Einsicht träfen. Er bittet jedoch die
Verwaltung, zu den Überlegungen, die bisher diskutiert wurden, Stellung zu
nehmen: Frau Kabeck antwortet, dass eine Umkehr der
Einbahnstraßenführung nicht möglich sei, da die Garagenzufahrten im weiteren
Verlauf des unteren Hohenhofs auf eine Einfahrt von oben ausgerichtet seien.
Diese könnten nach einer Richtungsänderung nicht mehr angefahren werden. Den
Gehweg nach Abschluss der Bauarbeiten erneut abzumarkieren, sei kein Problem.
Um eine verkehrsberuhigte Zone zu schaffen, seien bauliche Veränderungen
notwendig. Es müsse Aufenthaltsqualität geschaffen werden, dies lasse jedoch
die Fahrbahnbreite nicht zu. Fußgänger und Autofahrer seien in einer solchen
Zone gleichberechtigt, insofern ergebe sich kein unmittelbarer Vorteil für
Fußgänger. Allerdings dürfe dann nur noch mit 7 km/h gefahren werden. Ein
gesonderter Hinweis auf die geänderte Vorfahrtsituation an der Einmündung
Degingstraße sei nicht notwendig, Verkehrsteilnehmer müssten wissen, wann die
„Rechts-vor-links“- Regelung gelte. Das Angebot der Verwaltung,
Geschwindigkeitsmessungen und eine Verkehrszählung vorzunehmen, sei bereits in
der Vorlage gemacht worden. Im oberen Hohenhof Haltverbote anzuordnen, sei
wenig sinnvoll, da aufgrund der Enge der Fahrbahn und der vielen Einfahrten
praktisch auf dem gesamten Straßenabschnitt nicht geparkt werden dürfe. Zusätzliche
Verkehrsschilder seien nur dort aufzustellen, wo es unbedingt notwenig ist. Herr
Pieper hält den Vorschlag, im unteren Hohenhof Fußgängerbereiche zu
markieren und die Piktogramme zu erneuern, für sinnvoll und ergänzt dies um den
Vorschlag, zum Schutz der Fußgänger im Einmündungsbereich zum unteren Hohenhof
entlang des Hauses der Antragstellerin Birkenhauer (Zum Hohenhof 4) Pfosten aufzustellen.
Herr Kurrat fasst zusammen, dass einige Vorschläge, wie sie in der
vorausgegangenen Diskussion geäußert wurden, vermutlich nicht umzusetzen seien.
Da die Bezirksvertretung Eilpe- Dahl jedoch das eigentlich zuständige Gremium
sei, beantrage er, die Bürgeranträge an die Bezirksvertretung zu überweisen und
die Empfehlung zu geben, sich dort mit der Vielzahl der Vorschläge zum Schutz
der Fußgänger, wie sie hier gemacht wurden, eingehend zu befassen. Herr Erlmann
fragt, wie groß der Umweg sei, den Autofahrer in Kauf nehmen müssten, wenn der
untere Hohenhof gesperrt würde. Herr Römer antwortet, dass dies cirka 600 Meter
seien. Frau Kabeck kommt noch einmal auf den Vortrag von Herrn Pieper
zurück und erläutert, dass es für die Anbringung von Pfosten erforderlich sei,
einen Mindestabstand von 50 cm zum Gebäude einzuhalten. Die verbleibende
Fahrbahnbreite von ca. 3,50 m sei dann kaum ausreichend, um eine Durchfahrt zu
ermöglichen. Frau Kramps fragt nach, ob es weitere Anträge gebe. Da dies
nicht der Fall ist, lässt sie über den Antrag von Herrn Kurrat abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und
Ordnungspartnerschaften überweist die vorliegenden Bürgeranträge zur weiteren
Beratung an die Bezirksvertretung Eilpe- Dahl.
Der Ausschuss empfiehlt, sich
dort mit den Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der
Vielzahl, wie sie in den Bürgeranträgen und im Verlauf der Sitzung vorgebracht
wurden, zu befassen: Diese sind:
·
Erstellung eines 1,20 m breiten Gehweges ab Einmündung in den oberen
Hohenhof bis zum Haus Nr.9
·
Anordnung von Haltverboten im oberen Hohenhof
·
Sperrung des „unteren Hohenhofs“ und Umleitung des
Gesamtverkehrs über andere Strecken
·
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im unteren Hohenhof
·
Umkehr der Einbahnstraßenregelung im unteren Hohenhof, Verkehrsführung in
Gegenrichtung
·
Besondere Kennzeichnung der Vorfahrtregelung an der Einmündung
Degingstraße / Zum Hohenhof
·
Anbringung von Pfosten /Leitplanken entlang des Hauses „Zum
Hohenhof 4“zur Absicherung des Fußgängerbereiches
·
Ausbau des unteren Hohenhofs zu einer „verkehrsberuhigten Zone.
Der Ausschuss geht aufgrund des
Vortrages der Verwaltung davon aus, dass die bereits angeordnete Beschilderung
nach Abschluss der Bauarbeiten wieder angebracht wird und auch die
Gehwegmarkierungen im unteren Teil der Straße „Zum Hohenhof“ wieder
aufgebracht werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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37,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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34,3 kB
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