Beschlussvorlage - 1072/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen - gemäß § 12 Abs.2 Baugesetz­buch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

 

Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170, 188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger  im Herbst/Winter 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

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Sachverhalt

Eine Kurzfassung ist aufgrund der Kürze der Begründung nicht erforderlich.


 
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1/98 – Erlhagen – , der be­reits seit dem 11.05.2002 rechtskräftig ist, gab es in der näheren Vergangenheit seitens der Eigentümer Anfragen zu einer möglichen Wohngebietserweiterung/Bebaubarkeit der Grundstücke entlang der Straße Erlhagen. Diese Anfragen wurden entsprechend der Ergebnisse der im Verfahren erfolgten Beteiligung des Forstamtes Schwerte mit Hinweis auf den hier nicht vorhandenen erforderlichen Waldabstand zurückgewiesen. Im rechts­kräftigen B.-Plan wurde der Grundstücksstreifen entlang der Straße Erlhagen weitestge­hend als private Grünfläche festgesetzt.

 

Aufgrund des Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit, dass die Abstandsregelung für den Bereich der Bauleitplanung, die im Gemeinsamen Runderlass des IM und MLEV vom 18.07.1975 über die Berücksichtigung der Belange des Waldes bei der Bauleitplanung und bei der Zulassung von Vorhaben enthalten war, im Rahmen des Modell-Projektes Ostwestfalen-Lippe aufgehoben wurde, wurde die Frage der Wohngebietserweite­rung/Bebaubarkeit erneut gestellt.

 

Eine Bebaubarkeit der Grundstücke an der Straße Erlhagen ist nur über eine Ände­rung/Erweiterung des Planungsrechts (B.-Plan und FNP) möglich. Als Wohnbaufläche ergänzend darstellbar ist entlang der Straße Erlhagen eine Fläche von insgesamt ca.7.000 m². Im Übergang von den bereits erstellten freistehenden Ein­familienhäusern an der Straße „Linnenkamp“, im Randbereich des rechtskräftigen Be­bauungsplans hin zum Wald, könnte man sich auch hier eine aufgelockerte Bebauung mit ca. 6-8 freiste­henden Einfamilienhäusern bzw. Doppelhäusern vorstellen.

 

Zu diesem Konzept liegt jetzt ein Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungs­planes nach § 12 BauGB vor.

Voraussetzungen für die Realisierung der Planung sind:

·        die ständige Überwachung des städtischen Waldes im Sinne der Verkehrssiche­rungspflicht,

·        die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung – Teilausbau der Straße im Erlhagen als Verkehrsmischfläche, unter Berücksichtigung der Vermeidung von Schleichverkehren zwischen Feldmühlenstraße und der Helfer / Weidekampstraße,

·        der Neubau der Entwässerungsanlagen in Bezug auf die Straßen- und Grundstücks­entwässerung, hierzu ist sicherlich auch der Umgang mit dem heute vorhandenen straßenbegleitenden „Bachlauf“ erforderlich,

·        die Verfügbarkeit ausreichender Kompensationsflächen und die Durchführung entsprechender Kompensationsmaßnahmen als Ersatz/Ausgleich der Eingriffe durch die Bebauung und Erschließung,

·        die Bereitschaft der Eigentümer zur Übernahme der insgesamt da­mit verbundenen Planungs- und Durchführungskosten.

Die Bereitschaft der Vorhabenträger zur Übernahme der Planungskosten sowie der im Verfahren erfor­derlichen Gutachten wird vorausgesetzt.

Die Übernahme der Erschließungskosten und der Kosten für die Kompensation und die Bereitstellung einer entsprechenden Bankbürgschaft, sind in einem Durchführungsver­trag zu regeln.

 

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Beschlüsse

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31.01.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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13.02.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem RAT der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt, den potentiellen Bauherren die Sicherung des Waldes als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        10

Dagegen:

          2

Enthaltungen:

          0

 

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14.02.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen - gemäß § 12 Abs.2 Baugesetz­buch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

 

Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170, 188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger  im Herbst/Winter 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

 

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates der Stadt Hagen die Möglichkeit zu prüfen und zu klären, den potentiellen Bauherren die Sicherung des Waldes als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

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21.02.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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22.02.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen