Beschlussvorlage - 1020/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien über die Zuständigkeit bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.02.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.02.2007
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Sachverhalt
Kurzfassung entfällt.
Die derzeit
geltenden Richtlinien über die Zuständigkeit bei Erlass, Niederschlagung und
Stundung von Forderungen der Stadt Hagen sind am 01.01.2002 in Kraft getreten.
Die Richtlinien enthalten in § 1 Abs. III als letzten Satz die
Formulierung „Der Stadtkämmerer ist in den Fällen zu a) (Anmerkung:
Forderungen bis zu 180.000 €) zu unterrichten, wenn die Stundungen sich
auf einen Zeitraum über das lfd. Haushaltsjahr hinaus erstrecken“.
In der Praxis handelt es sich nahezu ausschließlich um Beträge im unteren
dreistelligen Bereich.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens soll die Vorlagepflicht der
Verwaltung gegenüber dem Stadtkämmerer für Stundungen, die über das laufende
Haushaltsjahr hinausgehen, aufgehoben werden.
Der Verzicht auf diese Informationsvorlage beeinflusst nicht das
eigentliche Stundungsverfahren und hat somit keine finanziellen Auswirkungen.
Der Vorschlag wurde mit dem Stadtkämmerer und dem Rechnungsprüfungsamt
abgestimmt. Der Entwurf der neuen Richtlinie ist als Anlage Bestandteil dieser
Vorlage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,1 kB
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