01.02.2007 - 6.2 Änderung der Richtlinien über die Zuständigkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Riechel möchte wissen, ob der Kämmerer nicht mehr bei der Stundung von Forderungen
bis 180.000 € zu unterrichten ist.
Herr Gerbersmann und Herr Schierau erläutern, dass es um
die Beträge geht, die "über das laufende Haushaltsjahr hinausgehend"
sind, d. h. in das Folgejahr zu übertragen sind. In der Praxis hatte die
Vorschrift dazu geführt, dass Herr Gerbersmann alle Kleinbeträge zur
Kenntnis zu nehmen hatte, was er künftig delegiert sehen möchte. Es bedeutet
nicht, dass er auf das Informationsrecht bei größeren Beträgen verzichtet. Herr
Schierau weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister die Verantwortlichkeiten
gestuft auf die Vorstände, Amtsleiter usw. delegiert hat und eine Kontrolle
weiterhin gewährleistet bleibt. Darüber hinaus werden über das NKF künftig
Forderungen generell eingebucht und somit automatisch nachgehalten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,1 kB
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